Kunst gegen Gewalt an Frauen

Das Bundeskriminalamt veranstaltet ein Projekt zur Sensibilisierung gegen Gewalt an Frauen. Künstlerinnen, Künstler und Kollektive sind eingeladen, auf das Thema „Gegen Gewalt an Frauen“ in Form von Malerei, Grafik, Intervention und Fotografie aufmerksam zu machen. Honoriert werden Werke von bis zu drei Einreichenden.

Honorar: 6.000 Euro insgesamt für maximal drei Künstlerinnen und Künstler.

Voraussetzungen: Das Honorar wird Einreichenden zuerkannt, die mit ihrem Werk in einem besonderen Ausmaß auf das Thema „Gegen Gewalt an Frauen“ aufmerksam machen. Teilnahmeberechtigt sind alle in Österreich lebenden Künstlerinnen, Künstler und Kollektive. Von der Bewerbung in dieser Kategorie ausgeschlossen sind Studentinnen und Studenten.

Die Verwendung des Motivs ist für eine Informationskampagne (Flyer, Infokarten u. a.) geplant; die Freigabe der Druckrechte ist also Voraussetzung für eine Einreichung.

Vergabemodus: Die Vergabe der Preise erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury. Es erfolgt keine verbalisierte Begründung des Jury-Vorschlags.

Bewerbungsunterlagen:
1. ausgefülltes Bewerbungsformular
2. Lebenslauf (Ausbildung und Angabe über die bisherigen künstlerischen Aktivitäten) auf einem Beiblatt
3. Abbildung und Beschreibung des eingereichten Projekts (jeweils maximal eine A4-Seite, keine Originale)

Das eingereichte Material wird nicht zurückerstattet. Die Preise werden im Rahmen einer Veranstaltung während der „Tage gegen Gewalt an Frauen“ (25. November bis 10. Dezember 2014) verliehen.

Einreichungsfrist: Schriftliche Bewerbungen sind bis zum 10. Oktober 2014 zu richten an:
Bundeskriminalamt
Büro 1.6 – Kriminalprävention und Opferhilfe, Kunst gegen Gewalt (Kunst)
Josef-Holaubek-Platz 1
1090 Wien

http://www.bmi.gv.at/cms/BK/praevention_neu/start.aspx

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