Förderungspreise 2010 für Bildende Kunst, Künstlerische Fotografie und Video- und Medienkunst
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur schreibt für das Kalenderjahr 2010 jeweils einen Förderungspreis in den folgenden Sparten aus:
Bildende Kunst, künstlerische Fotografie und Video- und Medienkunst
Voraussetzungen:
Der Förderungspreis wird Künstlerinnen und Künstlern zuerkannt, die auf den genannten Gebieten tätig sind und deren Werk sich durch einen besonderen Grad an Originalität und eine außergewöhnlich innovative Komponente auszeichnet. Der Förderungspreis stellt eine Anerkennung und Förderung für das Schaffen jüngerer Künstlerinnen und Künstler dar. Teilnahmeberechtigt sind alle österreichischen oder seit drei Jahren in Österreich lebenden Künstlerinnen und Künstler. Von der Bewerbung ausgeschlossen sind Studentinnen und Studenten. Ausgeschlossen sind ebenfalls Personen, denen bereits ein Förderungspreis in den Bereichen Bildende Kunst, künstlerische Fotografie oder Video- und Medienkunst zugesprochen wurde. Die Bewerbung ist nur für einen der ausgeschriebenen Preise möglich.
Preishöhe:
Der Preis ist mit € 8.000 dotiert.
Vergabemodus:
Die Vergabe der Preise erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury.
Es wird darauf hingewiesen, dass keine verbalisierte Begründung des Jury-Vorschlages erfolgt.
Bewerbungsunterlagen:
1. genau ausgefülltes Bewerbungsformular (pdf, 432 KB)
2. Lebenslauf (Ausbildung und Angabe über die bisherigen künstlerischen Aktivitäten) auf einem gesonderten Beiblatt
3. Dokumentation der bisherigen künstlerischen Tätigkeit, maximal A4 Format (keine Originalarbeiten). Die Unterlagen sollen der Jury ermöglichen, sich ein Bild über die Tätigkeit der Bewerberin/des Bewerbers zu machen.
Das eingereichte Material wird nach Verlautbarung der Preiszuerkennung im Postweg zurückerstattet.
Für Verlust bzw. Beschädigung von Unterlagen kann keine Haftung übernommen werden.
Bewerbungstermin:
Schriftliche Bewerbungen sind bis zum 31. März 2010 (es gilt das Datum des Poststempels) zu richten an:
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
Abteilung V/1
Concordiaplatz 2
1014 Wien
Der Briefumschlag ist mit deutlich sichtbarem Vermerk zu kennzeichnen:
Förderungspreis für bildende Kunst 2010
oder
Förderungspreis für künstlerische Fotografie 2010
oder
Förderungspreis für Video- und Medienkunst 2010
Eine Bewerbung ist nur für einen der ausgeschriebenen Preise möglich.
Künstler/Innen, die bereits einen Förderungspreis erhalten haben, sind von der Bewerbung ausgeschlossen.
Einsendungen nach diesem Termin können nicht berücksichtigt werden. Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt, elektronische Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.