Die Stadt Linz schreibt den Förderpreis LinzKultur/4 – Förderpreis der Stadt Linz für innovative Stadtteilkulturarbeit aus, welcher mit einer Gesamtsumme von Euro 10.000,– ausgestattet ist.
1. INHALTLICHE AUSRICHTUNG
1.1. ZIELSETZUNG
Kultur setzt zumeist unmittelbar an den Lebensräumen und -bedingungen der Menschen an und prägt mit ihren vielfältigen Ausdrucksformen die Identität einer Stadt.
Ein maßgeblicher Anteil der Kulturarbeit in Linz passiert in den einzelnen Stadtteilen und -vierteln. Vom Zentrum bis in die Peripherie gestalten Kunst- und Kulturvereine, Künsterlnnen, MigrantInnen, SeniorInnen, Kinder- und Jugendkultur, Kirche, Freie Szene und andere das städtische Kulturleben. Wie im Kulturentwicklungsplan der Stadt Linz verankert, wird dieses kreative Potential von der Stadt Linz unterstützt und gefördert.
Der Förderpreis LinzKultur/4 sollte einen Anreiz zum kulturellen Austausch oder zur künstlerischen Auseinandersetzung mit einem Linzer Stadtteil schaffen.
Das Projekt sollte im Laufe des Jahres 2011 entwickelt und bis spätestens Ende 2012 realisiert werden.
1.2. ZIELGRUPPEN
Alle Initiativen, Vereine und Einzelpersonen, die das Kulturleben in Linzer Stadträumen nachhaltig mitgestalten wollen, sind zur Projekteinreichung für innovative Stadtteilkulturarbeit eingeladen. Grundvoraussetzung für eine Einreichung ist jedoch, dass ein Stadtteil von Linz als Lebens/Schaffensmittelpunkt gewählt wurde.
Nicht angenommen werden Einreichungen von Gebietskörperschaften oder Parteien.
Das Projekt muss als Voraussetzung zur Einreichung mindestens einen örtlichen Kulturverein oder eine Kulturinitiative als ProjektpartnerIn einbezogen haben (insbesondere bei Einreichungen von Einzelpersonen).
2. AUSWAHLPROZESS
2.1. JURIERUNG
Die Jury setzt sich aus unabhängigen ExpertInnen zusammen.
Die Zusammensetzung der Jury ist ab Mai unter http://www.linz.at/kultur abrufbar.
Als Ergebnis des Bewertungsprozesses wird die Jury im Oktober eine Reihung der positiv bewerteten „LinzKultur/4“-Einreichungen vornehmen und dem Kulturreferenten bzw. dem Stadtsenat als zuständige Entscheidungsorgane zur Bewilligung vorschlagen. Anschließend werden die BewerberInnen über das Ergebnis der Jurierung schriftlich informiert.
2.2. BEWERTUNGSKRITERIEN
Die ExpertInnenjury wird die eingereichten Vorschläge unter dem Aspekt folgender Qualitätskriterien diskutieren und bewerten:
– unkonventioneller, innovativer Ansatz
– Umsetzung in einem Linzer Stadtteil (dabei soll auf die örtlichen Gegebenheiten eingegangen werden)
– Förderung von Vernetzungen und Kooperationen
– Einbindung der BewohnerInnen/AnrainerInnen
– zeitgenössische künstlerische Auseinandersetzung mit dem Stadtteil
– Einbeziehung/Bespielung des öffentlichen Raumes im Stadtteil
– Kulturelle Nachhaltigkeit im Stadtteil
2.3. GESAMTDOTIERUNG
Mit der Gesamtsumme von Euro 10.000,– werden maximal zwei eingereichte „Vorhaben“ ausgezeichnet und damit als zukünftige „Best Practice“-Projekte realisiert werden. Die Aufteilung der zur Verfügung stehenden Summe ist nicht festgelegt und obliegt der Jury. Der Förderpreis ist unabhängig von anderen Fördergeldern (Stadt/Land/Bund).
3. BEWERBUNG
3.1. BEWERBUNGSUNTERLAGEN
Alle Einreichungen müssen in fünffacher Ausführung folgende Informationen und Unterlagen enthalten:
1) Vollständig ausgefüllter Bewerbungsbogen
2) Projektbeschreibung mit Darstellung des innovativen Ansatzes (max. 5 Seiten)
3) Detaillierter Ablaufplan über die Art der Realisierung
4) Bei Einreichungen von Einzelpersonen eine Beteiligungserklärung des örtlichen Kulturvereines
5) Einen möglichst detaillierten Finanzplan
6) Kurzbeschreibung des Projekts (max. 1000 Zeichen) und Kurzfassung der Selbstdarstellung (max. 500 Zeichen)
Pro EinreicherIn kann nur ein Vorschlag berücksichtigt werden.
Die Bewerbungsunterlagen werden vom Büro Linz Kultur nicht retourniert. Für zusätzliche, dem Bewerbungsschreiben beigefügte Materialien (Videos, CDs, DVDs, Publikationen etc.) übernimmt das Büro Linz Kultur keine Haftung. Ist es Wunsch der Bewerberin / des Bewerbers, dass der Einreichung beigefügte Materialien (CDs, DVDs, Videos, Fotos, Pläne, Kataloge, Bildbände, etc.) den Jurymitgliedern in Originalqualität und im Vorfeld der Jurysitzung übermittelt werden, dann ist eine Beistellung dieser Materialien in fünffacher Ausfertigung notwendig.
3.2. BEWERBUNGSFRIST
Alle Bewerbungen müssen bis spätestens 15. September 2011 (Datum des Poststempels) unter Verwendung des Bewerbungsbogens bei der folgenden Adresse eingereicht werden:
3.3. EINREICHSTELLE
Magistrat Linz / Büro Linz Kultur
Kennwort „LinzKultur/4“
Pfarrgasse 7
A-4041 Linz
Eine Einreichung ist nur auf postalischem oder persönlichem Weg bis zur Bewerbungsfrist möglich.