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Auslandsstipendien samt Atelierwohnungen

in Istanbul, Moskau, New York, Paris, Shanghai, Tel Aviv/Herzliya und Tokio für bildende Kunst im Jahr 2020
Zweck/Intention:
Die Kunst- und Kulturszene lebt vom ständigen Austausch auf internationaler Ebene. Es ist ein wichtiger Förderschwerpunkt, österreichischen Kunstschaffenden durch Auslandsaufenthalte neue Entfaltungsmöglichkeiten zu bieten. Sie verbringen eine gewisse Zeit in einem Atelier im Ausland, um künstlerische Projekte im internationalen Kontext zu verwirklichen und durch den Aufbau von internationalen Netzwerken eine internationale Karriere voranzutreiben.

Zielgruppe:
Antragsberechtigt sind Künstlerinnen und Künstler, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben (Meldezettel).

Die Bewerbung von Studierenden ist nicht möglich, von der Bewerbung sind alle an einer Universität/Fachhochschule immatrikulierten Personen ausgeschlossen. Kunstschaffende, die für das Jahr 2020 ein Förderatelier, ein anderes Auslandsatelier oder ein sonstiges Langzeitstipendium (6 Monate oder länger) zugesprochen bekommen haben, können zeitgleich nicht für ein weiteres Stipendium berücksichtigt werden.

Mit der Vergabe der Ateliers, die einzelnen Künstlerinnen und Künstlern abhängig vom Atelierstandort für 3 bis 6 Monate zur Verfügung gestellt werden, ist ein monatliches Stipendium verbunden. Die Reisekosten werden pauschaliert ebenfalls vom BKA übernommen. Die Betriebskosten der Wohnung sind teilweise von den Stipendiatinnen/Stipendiaten zu tragen.

Folgende Ateliers beziehungsweise Atelierwohnungen werden mit dieser Ausschreibung vergeben:

Istanbul 
ein Wohnatelier (90m2) im Stadtteil Beyoglu/Cihangir
Dauer: 3 Monate, Stipendienhöhe: 1 600 Euro pro Monat
Reisekostenpauschale: 250 Euro
Vergabezeitraum: 1. Jänner bis 31. Dezember 2020

Moskau
ein komplett eingerichtetes Wohnstudio auf 2 Etagen mit einem Arbeitsbereich mit Betreuung vor Ort durch CCI „Fabrika“
Dauer: 3 Monate, Stipendienhöhe 1 700 Euro pro Monat
Reisekostenpauschale 400 Euro
Vergabezeitraum: 1. Jänner bis 31. Dezember 2020

New York
Ein Studio im Rahmen des „International Studio and Curatorial Programs“ (ISCP) mit einer Wohnung im Greenwich Village. Künstlerinnen und Künstler aus verschiedenen Ländern nehmen an diesem Programm teil; Präsentationen der Arbeiten, Kontakte mit Kritikerinnen/Kritikern, Galeristinnen/Galeristen, Ausstellungskuratorinnen/-kuratoren werden angeboten.
Dauer: 6 Monate, Stipendienhöhe: 2 050 Euro pro Monat
Reisekostenpauschale: 900 Euro
Vergabezeitraum: 1. Jänner bis 31. Dezember 2020

Paris
2 Atelierwohnungen in der Cité Internationale des Arts im Zentrum der Stadt, wovon eine speziell für Objektkünstlerinnen/ Objektkünstler vergeben wird.
Dauer: 4 Monate, Stipendienhöhe 2 100 Euro pro Monat (davon sind Betriebskosten von rund 500 Euro an die Cité zu bezahlen)
Reisekostenpauschale: 400 Euro
Vergabezeitraum: 1. Jänner bis 31. Dezember 2020

Shanghai 
Eine gemeinsame Wohnung für 2 Künstlerinnen/Künstler, angebunden an die Shanghai Theater Academy, englischsprachige Betreuung.
Dauer: 3 Monate, Stipendienhöhe 1 700 Euro pro Monat
Reisekostenpauschale: 1 000 Euro
Vergabezeitraum: 1. September bis 30. November 2020

Tel Aviv/Herzliya:
Ein Wohnatelier bei „The Artists‘ Residence Herzliya“, nahe Tel Aviv, mit englischsprachiger Betreuung.
Dauer: 3 Monate, Stipendienhöhe: 1 700 Euro pro Monat
Reisekostenpauschale: 600 Euro
Vergabezeitraum: 1. Jänner bis 31. Dezember 2020

Tokio 
Atelier beziehungsweise Wohnung in einem traditionell japanischen Haus im Stadtteil Arakawa-ku im nördlichen Tokio gelegen.
Dauer: 3 Monate, Stipendienhöhe:  2 050 Euro pro Monat
Reisekostenpauschale: 1 000 Euro
Vergabezeitraum: 1. Jänner bis 31. Dezember 2020

Alleinerziehende:
Ein erhöhtes Stipendium steht zu, wenn die Antragstellerin/der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhält und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragene Partnerschaft) lebt. Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug von Familienbeihilfe vorzulegen. Alleinerziehende erhalten, falls ihnen ein Stipendium zugesprochen wird, einen um den Betrag von 200 Euro per Monat erhöhten Stipendienbetrag, das Alleinerziehenden-Formular muss ausgefüllt beigelegt werden.

Einsendeschluss: 30. November 2018 (es gilt das Datum des Poststempels)

Der Briefumschlag ist mit deutlich sichtbarem Vermerk: „ATELIER + Ortsname“ zu kennzeichnen.

Einreichung:
Alle Unterlagen sind in einfacher Ausfertigung per Post einzusenden oder direkt in der Abteilung II/1 abzugeben. Einreichungen per E-Mail sind nicht zulässig. Alle Unterlagen sind mit Namen zu kennzeichnen und in deutscher Sprache zu halten. Die Einreichung soll das Format DIN A4 nicht überschreiten.

Die Bewerbung hat zu enthalten:

genau ausgefülltes Bewerbungsformular
Angaben zum geplanten Arbeitsvorhaben, das spezifisch auf den Standort des Ateliers Bezug nimmt; mit einer Kurzfassung (maximal 1 Seite)
Lebenslauf mit Geburtsdatum, Geburtsort, Angabe der Staatsbürgerschaft und Angaben zur Ausbildung (Universität, Klasse, Professorinnen) und zur bisherigen künstlerischen und beruflichen Tätigkeit. Kopie des Meldezettels beilegen
Portfolio/Mappe/Kataloge/Fotomaterial der bisherigen Arbeiten (keine Originale). Eine Einreichung in digitaler Form oder die alleinige Angabe eines Links ist nicht ausreichend
Es muss die Bereitschaft vorausgesetzt werden, sich mit Kultur, Lebensgewohnheiten und Gebräuchen des Landes auseinanderzusetzen und diese zu respektieren. Kenntnisse der jeweiligen Landessprache sind von Vorteil.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Bewerbung nur für einen Atelierstandort möglich ist. Bewerbungen darüber hinaus werden der Jury nicht vorgelegt. Eine zeitgleiche Bewerbung für die Bereiche bildende Kunst und künstlerische Fotografie ist ebenfalls nicht zulässig.

Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die Antrittstermine vom BKA vorgegeben werden, wobei auf Terminwünsche nach Möglichkeit Rücksicht genommen wird, jedoch können einmal vereinbarte Termine nicht verändert werden.

Vergabe:
Die Vergabe des Stipendiums erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury. Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt. Alle Bewerberinnen/Bewerber werden vom Ergebnis schriftlich informiert. Es erfolgen keine verbalisierten Begründungen der Juryentscheidungen. Die eingereichten Unterlagen werden nach der Jurysitzung ausnahmslos im Postweg retourniert. Für Beschädigung oder Verlust der eingereichten Unterlagen kann vom BKA keine Haftung übernommen werden. Nicht fristgerecht eingebrachte Bewerbungen beziehungsweise Bewerbungen mit unvollständigen Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.

Nachweis:
Mit der Annahme des Stipendiums verpflichten sich die Stipendiatinnen/Stipendiaten, der Abteilung II/1 bis spätestens 3 Monate nach Ablauf des Stipendiums einen ausführlichen Bericht inklusive Dokumentationsmaterial über die erfolgte Tätigkeit vorzulegen.

Postadresse:
Bundeskanzleramt, Sektion für Kunst und Kultur
Abteilung II/1, Concordiaplatz 2, 1010 Wien

Ansprechperson:
Dr. Sigrid Olbrich-Hiebler
E-Mail: sigrid.olbrich-hiebler@bka.gv.at

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