Positionspapier der KUPF – Kulturplattform Oberösterreich.
Schon Ende der 90er Jahre hat die KUPF die Forderung nach verbindlichen, mittelfristigen Förderzusagen zu einem Schwerpunkt gemacht. Gerade das Jahr 2004 machte deutlich, wie sehr Kulturinitiativen – angesichts einer prekären Finanzsituation des Landes Oberösterreich – mit Unsicherheiten, die Planung, die Budgets betreffend konfrontiert sind.
Verbindliche, abgesicherte Förderzusagen und -verträge würden bedeuten, dass für die Kulturinitiativen die Planungssicherheit gegeben ist, die Planung allgemein seriöser erfolgen könnte, und sowohl für die Kulturinitiativen als auch für die Verwaltungsebene erhebliche Entlastungen des Arbeitspensums möglich wären.
Die KUPF fordert daher:
- Abschluss mittelfristiger Finanzierungsverträge (mit Inflationsanpassung) für alle interessierten oberösterreichischen Kulturinitiativen und Kulturstätten für mindestens 3 Jahre.
- Die Möglichkeit ausserhalb dieser Finanzierungsverträge um Projekt- und Investitionsförderung anzusuchen.
- Die Nachverhandlung mittelfristiger Förderverträge in einem Jahr in dem keine Landtagswahlen stattfinden.
- Die Möglichkeit für die Kulturinitiativen und -stätten innerhalb des Zeitraums der mehrjährigen Förderung Rücklagen zu bilden.
- Eine entsprechende Evaluierung nach der ersten Runde mehrjähriger Förderungen
Das Finanzierungsmodell
- Bindungsbeschluss & Anhebung des Budgets für Zeitkultur im Budgetlandtag
- Abschluss der Mehrjahres-Finanzierungsverträge zwischen den Kulturinitiativen bzw. -stätten und den zuständigen BeamtInnen der Landeskulturdirektion
- Die Abrechnung soll – im Sinne einer besseren Planbarkeit – jährlich, mit saldierten Originalbelegen erfolgen, bei grösseren Vereinen mit dem von der Jahreshauptversammlung bestätigten Jahresabschluss
- Vor Ablauf der Vertragsfrist müssen die Verträge zwischen Kulturinitiativen bzw. -stätten und Verwaltung nachverhandelt werden.
Bindende – zentrale Vertragspunkte
- Die Richtlinien der Kulturförderung des Landes Oberösterreich sind integraler Bestandteil der Verträge
- Fixierung des Zeitraumes, des Gesamtbetrages der mehrjährigen Förderung, sowie Aufschlüsselung der Auszahlungsbeträge
- Die Kulturinitiativen bzw. -stätten sind vertraglich angewiesen ein ausgeglichenes Rechnungsergebnis anzustreben, und die Förderungen widmungsgemäss zu verwenden
- Massnahmen zur begleitenden Kontrolle seitens des Fördergebers sind im Sinne des Förderungsvertrages des Landes Oberösterreich vertraglich abzusichern.
- Die Kulturinitiativen bzw. -stätten verpflichten sich zu Jahresbeginn eine Programmvorschau und einen Budgetplan (Einnahmen und Ausgaben) für das laufende Jahr vorzulegen.
Vorteile für die Kulturinitiativen bzw. -stätten
- Sicherheit gegenüber Dritten
- Rechtmässige Verträge können über die Jahresgrenze hinaus abgeschlossen werden
- Die Qualität der Arbeit wird gesteigert. Der bürokratische Aufwand wird weniger.
- Erleichterung i.d. Verhandlungen gegenüber anderen Gebietskörperschaften
- Die Zielerstellung und Erfolgskontrolle wird erleichtert
- Der Finanzierungsbedarf wird längerfristig erhoben
- Überbrückungskredite können leichter verhandelt werden. Überziehungszinsen fallen nicht so schnell an.
- Längerfristige Projektplanung wird ermöglicht
Nachteile für Kulturinitiativen bzw. -stätten
- Der Landtag muss die Mehrjahresverträge genehmigen
- Mehrjährige Ansuchen müssen erarbeitet werden
- Die Fördersummen für den laufenden Betrieb sind fixiert
Vorteile für den Fördergeber
- Arbeitsersparnis innerhalb des Amts
- Mittelfristige Planung wird auch auf Ebene der Verwaltung möglich
- Erleichterung bei Subventionsabrechnungen
- Entwicklung der Zeitkultur wird positiv beeinflusst, durch das Freiwerden von Ressourcen bei den Kulturinitiativen bzw. -stätten.