Die Regierung wechselt, die Kulturministerin bleibt und es gibt viel zu tun!

Pressemitteilung der IG Kultur Österreich vom 24. November 2008 zur neuen Regierung.

 

In Zeiten der Finanzkrise scheint es schwierig nicht alles über den Kamm der Krise zu scheren. Die Ausgangslage für emanzipatorische, politische Kulturpolitik waren und sind nicht rosig: Kunst- und Kulturpolitik wurde im hierfür geschaffenen Ministerium leider stiefmütterlich behandelt und auf Fragen der Vermittlung auf schulischer Ebene reduziert. Gegen Kunst und Kultur im Bildungsbereich an sich ist nichts zu sagen, aber als einzige Schwerpunktsetzung neben der Versorgung der Hochkultur fällt die bisherige Bilanz von Ministerin Claudia Schmied sehr mager aus. Immerhin sind reichlich spät der Kunstbericht 2007 und die Studie zur sozialen Lage von Künstlerinnen und Künstler erschienen, die beide ein weites Aktionsfeld abseits von Bildungsagenden auftun. Die Sorge ist groß, dass – wie schon in den ersten Arbeitsperiode der Ministerin – aktive Kulturpolitik, die die Verbesserung von Strukturen und Rahmenbedingungen an erste Stelle reiht, hinter den Agenden der Abteilung für Unterricht verschwindet.

Bei der Lektüre des Regierungsprogrammes kann bei aller Kritik festgestellt werden, dass hoffentlich die Zeiten der Evaluierungen vorbei sind und Taten gesetzt werden. Positiv ist die grundsätzliche Anhebung des Budgets für Kunst und Kultur um 20 Millionen jährlich, wie diese Budgetmittel in Zukunft jedoch verteilt werden, wird die große Frage sein. Wenn die Vorhaben im Bereich der steuerlichen Absetzbarkeit von Kunstsponsoring auf Event- und Hochkultur abzielen, muss für nicht-kommerziellen Bereiche der Kunst-, Kultur und Medienarbeit mehr finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Aus Sicht der IG Kultur Österreich sind diese Investitionen in emanzipatorische Kulturarbeit, sei es im Bereich Partizipation, Interkultur oder radikal demokratischer Politik dringend von Nöten, besonders in Zeiten, da mit größeren sozialen Spannungen zu rechnen ist. Die IG Kultur Österreich begrüßt die Einführung mehrjähriger Förderverträge für Kulturinitiativen und fordert eine bessere rechtliche Verankerung. Weiters beurteilt die IG Kultur positiv, dass das Budget in Zukunft unter dem Aspekt der Frauenförderung und des Gender Budgeting analysiert und Maßnahmen gesetzt werden, die in gendergerechte Mittel- und Ressourcenverteilung überführen sollen. Selbst die langjährige Forderung der IG einen nationalen Kofinanzierungstopf für das EU Kulturprogramm einzuführen, findet sich in Ansatzpunkten im Regierungsprogramm.

Im großen und ganzen ist mit dem Regierungsprogramm kein großer kulturpolitischer Wurf gelungen. Visionen vermisst man, dabei wäre nach 2 jähriger Verantwortlichkeit in diesem Ressort tatsächlich mehr zu erwarten gewesen. Ob nach der enttäuschenden Bilanz der Jahre 2007 und 2008 bei unveränderten Vorzeichen mehr zu erwarten ist, wird sich zeigen. Gefordert wurde dieses „Mehr“ in den letzten Tagen nicht nur von der IG Kultur Österreich. Die Antworten stehen noch aus.

Rückfragen | IG Kultur Österreich | Gumpendorfer Str. 63b | A-1060 Wien |— | Tel. +43 (01) 503 71 20 | Fax. +43 (01) 503 71 20 – 15 |— | http://www.igkultur.at/ | http://www.dieguteregierung.at/

„Hinaus aus der Stadt mit dem Schuft“ (frei nach Karl Kraus) (2008)

Ein Kommentar von Andi Wahl zu Linz09 vom 14. März 2008.

 

In einem Interview mit den Oberösterreichischen Nachrichten (12.3.08) meinte 09-Intendant Martin Heller zur Aussage des Phönix-Leiters Harald Gebhartl, dass sich das Phönix durch 09 seine Seele nicht rauben lasse: „Wir kennen das aus ethnologischen Berichten: Mit dieser Begründung wollten sich Eingeborene nicht fotografieren lassen. Das trifft die Sache ganz gut: Da wehrt sich jemand dagegen, auf eine andere Weise wahrgenommen zu werden, als auf die, die er kennt. Solche Sprache sagt wohl mehr über den Konflikt, als auf den ersten Blick ersichtlich ist.“

Damit hat Heller entgültig die Hose runter gelassen und seine Position gegenüber der Freien Kunst und Kulturszene der Stadt Linz klar gestellt. Hier die eingeborenen Neger-Könige (Harald Gebhartl und Konsorten) dort die aufgeklärte Lichtgestalt und Zivilisationsbringer (Martin Heller). Als Ethnologe weiß Heller natürlich, dass er sich damit der Sprache eines Kolonialherren bedient. Er selbst sieht das sicherlich als bewusst gesetzte Provokation, und hält sich vielleicht sogar für mutig. Wir allerdings kennen das alles schon. Und was bei Thomas Bernhard und Claus Peymann noch aufrüttelnd und amüsant war, schmeckt bei Martin Heller wie ein dritter Aufguss – ein wenig schal. Was Heller als Nicht-Österreicher vielleicht nicht wissen kann, ist, dass hier zu Lande künstlerische Hervorbringungen direkte gesellschaftliche Relevanz besitzen. So war beispielsweise der ehemalige Bundeskanzler und heutige Fraktionsführer der Volkspartei, Wolfgang Schüssel, in jungen Jahren für seine Gesangskunst bekannt. Mit seiner schönen Stimme hat er einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Etablierung der Rhythmus-Messen in Österreich geleistet. Und in eben diesen jungen Jahren hat er ein Liederbuch heraus gegeben, in dem auch ein damals gern gesungenes Lied enthalten war. Zwei Strophen diese Liedes möchte ich hier Herrn Heller ins Stammbuch schreiben:

Negeraufstand ist in Cuba Schüsse gellen durch die Nacht Weiße werden hin gemordet und die Negertrommel kracht.

Auf den Flüssen schwimmen Tote wie verkehrte Butterbrote und der leichensüße Saft gibt den Negern neue Kraft.

Angesichts des sich formierenden Widerstands der Freien Szene in Linz gegen die Intendanz von Linz 09, vielleicht bald wieder gern gesungenes Lied.

Doch Heller kann sich auf die fortgeschrittene Zivilisiertheit der Eingeborenen verlassen. Sie werden ihm schon nicht gleich den Bauch aufschlitzen. Vielleicht jagen sie ihn aber mit nassen Fetzen aus der Stadt. Das wäre eine angemessene Reaktion auf Hellers mutig-provokanten „Sager“.

Novelle Künstlersozialversicherungsfondsgesetz beschlossen

Eine Pressemitteilung des Kulturrat Österreich vom 12. März 08, betreffend die Novelle des Künstlersozialversicherungsfondsgesetzes.

 

 

 

 

Während im Parlament die Novelle des Künstlersozialversicherungsfondsgesetzes (KSVFG) auf der Tagesordnung stand, wiesen KünstlerInnen bei einer Kundgebung vor dem Büro der Kunstministerin Claudia Schmied diese einmal mehr auf deren unerledigten Job hin. So betonte Petja Dimitrova (bildende Künstlerin und Vorstandsmitglied der IG Bildende Kunst): „Der Job einer Kunstministerin ist es, die Interessen der KünstlerInnen zu vertreten. Claudia Schmied hat dies nicht getan, sondern den Weg des geringsten Widerstands in der Koalition mit der ÖVP gewählt.“

Viel anders lässt sich das Ergebnis der Gesetzesnovelle nicht lesen. Keine einzige Forderung des Kulturrat Österreich ist erfüllt. In diesem Zusammenhang erinnerte Zuzana Brejcha (Filmschaffende und Vorstandsmitglied des Kulturrat Österreich) an Oppositionszeiten der SPÖ: „Die SPÖ hat sich der Kritik und den Forderungen des Kulturrat Österreich angeschlossen, sie sogar zu ihren eigenen gemacht: das wäre allem voran die Abschaffung der künstlerischen Mindesteinkommensgrenze als Zuschussvoraussetzung (so genannte Untergrenze).“

Auch die Kunstministerin vertrat vor einem Jahr noch diese Position. Heute sieht alles anders aus: „Die Untergrenze bleibt. KünstlerInnen werden zu BittstellerInnen“, resümierte Zuzana Brejcha die geringfügigen Änderungen im Gesetz. Neu sind verschiedene Ausnahmeregelungen, die es dem Fonds erlauben, auf Ansuchen der KünstlerIn (bei Nicht-Erreichen der Untergrenze) von nun an öfter einmal auf eine Rückzahlung zu verzichten. „KünstlerInnen müssen mit Bettelbriefen antworten, wenn der KSVF Rückzahlungen verlangt“, erklärte Petja Dimitrova die erniedrigende Situation. Eine solche Regelung erhöht Bürokratie und Unsicherheiten, aber nicht die soziale Absicherung.

Und Petja Dimitrova weiter: „Eine Handschrift einer SPÖ-Kunstministerin ist nicht zu erkennen. Die konservativen Konzepte von SchwarzBlau werden unreflektiert fortgesetzt, anstatt sie endlich grundsätzlich über den Haufen zu werfen.“

Andere sehen das freilich anders: In ihren Pressemitteilungen kurz nach der Beschlussfassung im Parlament lobten die Kunstministerin und mehrere SPÖ-Abgeordnete die Novelle, jedoch nicht ohne Widerspruch. Kunstministerin Claudia Schmied: „Härtefälle werden vermieden“. Diese Ansicht konnte die Kunstministerin allerdings nicht einmal in der eigenen Partei verankern. Richtiger lag nämlich der SPÖ-Abgeordnete Gerhard Reheis mit seiner Einschätzung: „Härtefälle werden gesenkt“. Dass diese Novelle „nicht der große Wurf“ ist, merkte Sonja Ablinger (SPÖ) schon vor zwei Wochen in der Sitzung des Kulturausschusses an.

Die KSVFG-Novelle ist gescheitert, die soziale Absicherung von prekär Beschäftigten ungelöst. Um es mit den Kundgebungs-Schlussworten von Petja Dimitrova auszudrücken: „Zurück an den Start, Frau pseudo-sozialdemokratische Kunstministerin! Es gibt noch viel Grundsätzliches zu tun!“

Mehr Information zur Kundgebung Flugblatt, Statements von KünstlerInnen http://kulturrat.at/agenda/sozialerechte/ksvfg2007/20080311

Forderungskatalog: Sofortmaßnahmen KSVFG http://kulturrat.at/agenda/sozialerechte/forderungen/ksvfg

Bedingungsloses Grundeinkommen jetzt! http://kulturrat.at/agenda/sozialerechte/forderungen/grundeinkommen

Kontakt Kulturrat Österreich Gumpendorfer Str. 63b A-1060 Wien contact@kulturrat.at

Positionspapier: Zum neuen OÖ Veranstaltungssicherheitsgesetz (2008)

Im Jänner 2008 tritt das OÖ Veranstaltungssicherheitsgesetz in Kraft. Mit diesem Gesetz wird das OÖ Veranstaltungsgesetz ersetzt, und in einigen Punkten – so der Gesetzgeber – wird die Rolle der VeranstalterInnen und deren Verantwortlichkeit genauer definiert!

 

Zur Verantwortlichkeit hält der Gesetzgeber fest, dass der/die VeranstalterIn dafür zu sorgen hat, dass die BesucherInnen in ihrer Gesundheit und körperlichen Sicherheit nicht beeinträchtigt werden. Weiters hat der/die VeranstalterIn während der Veranstaltung persönlich anwesend zu sein, oder eine von ihm/ihr beauftragte Person. Zu den persönlichen Voraussetzungen hält der Gesetzgeber fest, dass bei juristischen Personen (z.B. Vereinen) eine eigenberechtigte, natürliche Person der zuständigen Behörde zu melden ist, welche für die Durchführung der Veranstaltung verantwortlich ist.

Veranstaltungen sind der Gemeinde in welcher diese stattfindet 2 Wochen vor ihrem Beginn zu melden, wenn die Veranstaltung in einem Gastgewerbebetrieb stattfindet, der über eine Betriebsanlagengenehmigung verfügt, oder in einer Örtlichkeit die von einer Veranstaltungsstättenbewilligung umfasst sind. Falls diese beiden Örtlichkeiten nicht zutreffen, muss der/die VeranstalterIn die Veranstaltung bei der zuständigen Gemeinde spätestens 6 Wochen vor der Durchführung anzuzeigen.

Der Unterschied liegt darin, dass die Meldung mehr den Charakter eines zur Kenntnis bringen hat, und lediglich Name, Anschrift und Telefonnummer des/der VeranstalterIn, den Ort, Dauer und die Art der Veranstaltung beinhalten muss. Für Veranstaltungen die nur gemeldet werden müssen, sollten in der Regel auch keine Gebühren anfallen. Die Anzeige umfasst viel mehr und muss neben den auch in der Meldung zu berücksichtigenden Daten zusätzlich einen Nachweis über die persönlichen Voraussetzungen des/der VeranstalterIn beinhalten sowie eine genaue Beschreibung der Veranstaltungsstätte und der vorgesehenen Infrastruktur. Das Verfahren in Bezug auf eine anzeigenpflichtige Veranstaltung ist in der Regel kostenpflichtig.

Für Vereine die ein eigenes Kultur- bzw. Veranstaltungshaus betreiben kommen zusätzlich noch Neuerung bei der Veranstaltungsstättenbewilligung zum Tragen.Grundsätzlich sind in der Veranstaltungsstättenbewilligung die Veranstaltungsstätte selbst sowie die Art der dort erlaubten Veranstaltungen geregelt. Hier geht es vor allem um die Überprüfung in Sachen Sicherheit für die BesucherInnen.

Wichtig ist für die BetreiberInnen einer Veranstaltungsstätte, dass sie auch dritte (z.B. Fremdmieter) über die Bedingungen der Veranstaltungsstättenbewilligung informieren, und etwaige Änderungen bei den vertretungsbefugten Personen der Behörde mitzuteilen sind.

Grundsätzlich ist die jeweilige Gemeinde für die behördlichen Angelegenheiten zuständig. Die Bezirkshauptmannschaften sind dann zuständig, wenn sich Veranstaltungen über mehrere Gemeindegebiete erstrecken. Die Landesregierung ist dann zuständig wenn mehrere politische Bezirke betroffen sind.

Auf Zuwiderhandlung gegen dieses Gesetz gibt es Strafen bis zu 10.000 EUR.

Die gesamte Version des Gesetzestextes findet sich unter: http://www.ris.bka.gv.at/lgblpdf/images2007/ob/ob_2007_078.pdf

und einige Erläuterungen dazu unter: http://www.ooe.gv.at/ltgbeilagen/blgtexte/20071218.htm

Positionspapier: Guttenbrunner Erklärung (1994)

Eine Grundsatzerklärung der KUPF aus dem Jahr 1994 anläßlich der kulturfeindlichen Tendenzen der FPÖ.

Vorbemerkung: Herabwürdigung anders Denkender, Bücherverbrennungen und der Kampf gegen entartete Kunst waren schon einmal zentrale geistige Grundlagen einer Bewegung, die wenige Jahre später zu unermeßlichem Leid und dem Tod von 50 Millionen Menschen führte. Jede Einschränkung kultureller Betätigung und jede selbstgewisse Festlegung, was Kunst zu sein hat und was nicht, ist als Angriff auf die Freiheit einzuschätzen und als ein Schritt zur Verleugnung und Verachtung der Freiheit in einer Demokratie zu bewerten.

Gerade in jüngster Zeit beobachtet die Kulturplattform OÖ (KUPF) als Dachorganisation der oberösterreichischen Kulturinitativen vermehrt kulturfeindliche Tendenzen. Aus diesem Grund veröffentlicht die KUPF nachstehend die Guttenbrunner Erklärung:

  1. Kultur ist ein Lebensmittel sowohl für den einzelnen als auch für eine offene und tolerante Gesellschaft. Die Freiheit künstlerischer Betätigung und ihrer Vermittlung ist ein Gradmesser für die Freiheit und die Toleranz einer Gesellschaft insgesamt.
  2. Eine Gesellschaft, die sich ihren geistigen Vorreitern, Künstlern und Wissenschaftlern, nicht stellt, wird ihren Herausforderungen nicht gewachsen sein. Wer Schöpferisches, Experimentelles, Unkontrollierbares und Neuartiges nicht zuläßt, schlägt die Tür zur Zukunft zu.
  3. Kunst und Kultur waren nie reduziert auf die Funktion, Schönheit, Harmonie und Erholung vom Alltag zu bieten. Wer Kunst auf ihre moralische Brauchbarkeit, traditionelle Absicherung und hübsche Beschaulichkeit verengt, verkennt wichtige Anliegen der Kunst.
  4. Zeitgenössische Kunst muß darin gefördert werden, sich den Themen der Zeit unmittelbar und schonungslos stellen zu können. Die künstlerische Arbeit an den Bruchlinien und Schwachstellen der Gesellschaft leistet einen Beitrag zur Humanisierung der Gesellschaft.
  5. Die Vermittlung von Unterhaltung, Wohlbefinden, Lebensfreude, Schönheit und Harmonie durch Kunst und Kultur werden deshalb von der KUPF nicht abgewertet, sondern im Gegenteil als ein grundlegendes menschliches Bedürfnis voll anerkannt.
  6. Die Freiheit der Kunst endet für die KUPF dort, wo sie die Europäische Menschenrechtskonvention festlegt.
  7. Die Tradition darf niemals zum selbstgenügsamen Ideal werden. Wer den Weg einer schönfärberischen Verherrlichung traditioneller Kultur bzw. ihrer bewußten Kommerzialisierung beschreitet, signalisiert seine Verblendung gegenüber den wichtigen Themen der Zeit. Von diesen Mißständen abgesehen, stellt sich die Traditionskultur nicht nur als ein wichtiger Bestandteil des allgemeinen Kulturlebens dar, sondern auch als ein geschätzter Partner zur Zusammenarbeit.
  8. Konstruktive Kritik am Kulturbetrieb und ehrliche Auseinandersetzung mit künstlerischen Werken sind unverzichtbarer Motor für die kulturelle Entwicklung und notwendiger Bestandteil einer demokratischen Gesellschaft. Kulturpolitische Voraussetzung aber dafür ist, daß ein vielfältiges und unterschiedliches Kulturleben ermöglicht wird.
  9. Die vielstrapazierte Freiheit der Kritik darf nicht als Narrenfreiheit mißverstanden werden. Sie endet dort, wo bewußte Lügen, Diffamierungen, aus dem Kontext herausgelöste Verzerrungen und Zitate und persönliche Herabwürdigungen – kurz sämtliche Instrumente populistischer Politik und menschenverachtender Propaganda gegen die Kunst und ihre Vermittler eingesetzt werden. Wer dabei Anständigkeit, Ehrlichkeit, Fleiß und Ordnung als Ideale vorgibt, während er besagte undemokratische Mittel einsetzt, darf sich über Gegenwehr nicht wundern.
  10. Wer von Kunst und Kultur verlangt, sie mögen sich selbst nach marktwirtschaftlichen Kriterien erhalten, fordert im Klartext die Abschaffung derselben. Wie die meisten anderen gesellschaftlichen Bereiche von der Landwirtschaft über die Bildung bis zum Sport benötigt die Kultur staatliche Förderungen, um sich entwickeln und entfalten zu können.
  11. Die Tatsache, daß zeitgenössische Kunst in den meisten Fällen nur ein Minderheitenprogramm darstellt, nützen geschickte Populisten, um mit dem griffigen Vorwurf der Steuergeldverschwendung jenen die Lebensgrundlagen zu entziehen, die nicht in ihr autoritäres politisches Konzept passen.
  12. Dies verurteilt die KUPF ebenso wie die immer wiederkehrende Methode, die Freiheit der Kunst und ihrer Vermittlung zu beschneiden, indem gewagte, provokante, an Tabuzonen rührende Einzelaktivitäten herausgegriffen und mit zeitgenössischer Kultur gleichgesetzt werden, um jene Bereiche des Kulturbetriebs in Mißkredit zu bringen, die einer gleichmacherischen Gesinnung entgegenstehen.
  13. Die KUPF verwehrt sich gegen die Vorwürfe, Empfänger von Kultursubventionen würden ihre Aktivitäten nach dem politischen Willen ihrer Förderer ausrichten.
  14. Die KUPF distanziert sich im Namen ihrer 67 Mitgliedsvereine, die pro Jahr 1500 Veranstaltungen mit 120.000 Besuchern in Privatinitative und uneigennützig durchführen, von all jenen Kräften, die ein feindseliges Kulturklima und Gesellschaftsklima erzeugen.
  15. Die KUPF erklärt sich mit allen solidarisch, die sich gegen Populismus verwehren, die sich mit ihrem Handeln und Denken gegen die Entdemokratisierung unter dem Deckmantel einer größeren und besseren Demokratie stellen und sich für eine liberale, tolerante, demokratische, menschliche und friedfertige Gesellschaft einsetzen.

Positionspapier: Freie Kulturarbeit (2007)

Ein offener, lebendiger Diskurs über freie Kulturarbeit liegt der KUPF besonders am Herzen. Doch: was ist freie Kulturarbeit eigentlich? Die Definition der freien Kulturarbeit richtet sich an all jene die in regionale und urbane künstlerisch / kulturelle Prozesse eingebunden sind, sowie an eine breitest mögliche Öffentlichkeit, welcher anhand dieser Definition ein Selbstverständnis von freier Kulturarbeit vermittelt werden soll.

Ziel ist das Entstehen eines offenen, lebendigen Diskurses über freie Kulturarbeit. Der Begriff der freien, selbstbestimmten Kulturarbeit ist ein Schlagwort. Die Faszination die von Schlagworten und ihrer Kraft ausgeht, darf nicht davon entbinden, die Inhalte festzulegen, die mit ihnen verbunden sind.

Für die Umsetzung dieser Definition sorgen: Initiativen, welche selbstorganisiert, im demokratischen Konsens und unabhängig von politischen Parteien oder Glaubensgemeinschaft, an der Vermittlung und Ermöglichung zeitgenössischer Kunst und Kultur arbeiten. Initiativen, welche im Bereich der MigrantInnenkultur, der Kultur und Kunst von Menschen mit Behinderungen tätig sind, sowie im Bereich der freien, nicht kommerziellen Medien.

  • Freie Kulturarbeit ist selbstbestimmt
  • Freie Kulturarbeit ist offen für Neues und sucht den Dialog
  • Freie Kulturarbeit ist in Bewegung
  • Freie Kulturarbeit ist demokratiepolitisch und wirkt gesellschaftsverändernd
  • Freie Kulturarbeit ist partizipativ und stellt dem passiven konsumieren aktive Teilnahme entgegen
  • Freie Kulturarbeit erzeugt Nachhaltigkeit

darum:

  • muss Freie Kulturarbeit alle Bereiche der Gesellschaft durchdringen, darin Plätze besetzen und die Grenzen verschieben und aufsprengen Nicht nur Beulen in die Außenhaut stoßen, sondern sie durchbrechen.
  • Der Produktionsapparat muss verändert statt beliefert werden.
  • muss Freie Kulturarbeit Gegenmodelle zu bestehenden Geschlechterkonstruktionen, nationalstaatlichen Modellen und sozialen Schichten entwickeln
  • muss Freie Kulturarbeit als politische Kraft verstanden werden, aktiv am Geschehen teilhaben und die Partizipation einer breitest möglichen Öffentlichkeit suchen
  • muss Freie Kulturarbeit lebendig und widerspenstig statt statisch und opportun verfahren!
  • (Statische) Strukturen müssen hinterfragt werden, und sich dem Opportunismus und Konformismus widersetzen.
  • muss Freie Kulturarbeit Rahmenbedingungen für künstlerische und kulturelle Produktion einfordern, herstellen und nützen!
  • Ausgangsbedingungen in welchen Produktionsprozesse stattfinden können, müssen ständig verbessert werden.
  • muss Freie Kulturarbeit Kommunikationskanäle kurzschließen!
  • Findigkeit im Erschließen neuer Kommunikationsformen und die Fähigkeit diese zu koppeln und zu nutzen ist ein wesentliches Merkmal freier Kulturarbeit.
  • muss Freie Kulturarbeit kontrolliert mit Raum und Zeit umgehen!
  • Der verantwortliche Umgang mit den zur Verfügung stehenden Ressource Raum und Zeit muss erlernt werden.

PA der IG KIKK: Neun Jahre BZÖ Kulturpolitik in Kärnten – ein Desaster

Die Interessensgemeinschaft der Kulturinitiativen in Kärnten/Koroška IG KIKK öffnet die Fenster der Landeskulturabteilung und gibt Einblick in ihre Förderpolitik und Arbeitsweise.

Presseaussendung der IG KIKK vom 6. Juli 2007

Seit neun Jahren bestimmen inkompetente und ideologisch motivierte Vorgangsweisen die Subventionsvergabe. Die in den jährlichen Kulturberichten veröffentlichten Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache: während die Brauchtumsförderung von 1999 bis 2005 um 1.300 % (oder 1,4 Mio €) angehoben wurde, wird die freie zeitgenössische Kulturarbeit mehr und mehr gekürzt. – 9,2 % im Vergleich zu 1999 oder in Summe 144.000,- € bleiben für rund 60 Kulturinitiativen übrig.

Die bei der heutigen Pressekonferenz veröffentlichten Akten aus der Landeskulturabteilung (s. attachment 1, die letzten sechs Seiten) geben überdies Auskunft darüber, wie in der Kulturabteilung bewusst manipuliert und verschleiert wird. Jeder Verein, der Beträge unter falschen Titeln verbucht, macht sich angreif- und sogar strafbar. In der Kulturabteilung scheint dies zum Alltag zu gehören.

Beispiel Aktenvermerke:
Frau Mag. Erika Napetschnig (seit Jahren provisorische Kulturabteilungsleiterin) ordert am 30.04.2002 einen Betrag von 25.500 ,- € (oder ATS 350.000,-) für die Premierenfeier des Musicals „Falco meets Amadeus“ auf der Wörtherseebühne. In einem Akt mit der Überschrift „Herrn Landeshauptmann zur Genehmigung“ liest man folgenden Text: „Korrektur des Titels in sämtlichen Unterlagen, statt „Premierenfeier“ Aktion: Begegnung mit Kultur, gezeichnet von Nap.

Im veröffentlichten Kulturbericht des Landes für das Jahr 2002 findet man unter Position 14. Diverses folgende Zeile:

Wörthersee Seebühne „Aktion Begegnung mit Kultur“ 21.300,- .

Ebenso gehören die Wörter „Budgetkosmetik“ oder „verpacken“ zum Sprachgebrauch der Kulturabteilungsleitung. (Da die Besetzung in der Kulturabteilung mehr oder weniger unverändert blieb, stellt sich die Frage, ob diese Verschleierungen nach wie vor zur Tagesordnung zählen.)

Angesichts dieser Machenschaften, die sich keine Kulturinitiative zum Vorbild nehmen kann, stellt Gerhard Pilgram (UNIKUM) die Abschaffung des Kulturressorts in Kärnten zur Diskussion (s. attachment 2), um damit wirklichen Einsparungspotenzialen eine Chance zu geben. Denn die Abwicklung der Events und fix gebundenen Förderungen könne auch von den Finanz- und Tourismusreferaten übernommen werden, für die landeseigene Kulturzeitschrift „Brücke“ und die marginalen sonstigen Förderungen reiche ein „LH – Huldigungsbüro“ und die Abspeisung der Kulturinitiativen könne der Portier der Landesregierung übernehmen.

Rückfragehinweis: Angelika Hödl, mobil 0664 / 34 68 760

Illegalisierung der Plakatkultur

20. Juni 2007: Mit dem Ablauf des heutigen Tages muss sich der Kulturverein röda (Kv röda) aus Steyr / Oberösterreich seine Praxis in Sachen plakatieren an öffentlichen Stellen im Stadtgebiet grundsätzlich neu überlegen.

Mit der Veröffentlichung einer Verordnung der Bundespolizeidirektion Steyr im aktuellen Amtsblatt der Stadt Steyr wird “ …das Anschlagen (Plakatieren) von Druckwerken … an Außenflächen von Gebäuden, an Brückenpfeilern, an Bäumen, an Denkmälern, … Einrichtungen der öffentlichen Sicherheit, der öffentlichen Versorgung mit Wasser und Energie, …) untersagt. Bei Verstoß gegen die Verordnung wird angedroht, gemäß §49 des Mediengesetzes bestraft zu werden. Strafrahmen: 2180 Euro.

 

Der Vorstand und die Geschäftsführung des Kv röda sieht darin eine akute Bedrohung der laufenden Kulturarbeit des Vereins sowie weiterer Initiativen in Steyr. „Rund 5000 Plakate werden jährlich zur Ankündigung unserer internationalen wie nationalen Acts im Steyrer Stadtgebiet verklebt. Dies ist der wichtigste und somit auch unverzichtbarste Teil unserer Öffentlichkeitsarbeit. Zudem bereichern Plakate auch das Stadtbild, signalisieren ein lebendiges kulturelles Treiben.,“ meint dazu Geschäftsführer Liebl Andreas, dem an dieser Verordnung ein weiterer Punkt sauer aufstößt.

„Punkt Eins der Verordnung besagt, dass Plakatieren nur an dafür vorgesehene Flächen erlaubt sei. Doch diese gibt es ja gar nicht. Schon vor 10 Jahren forderten wir legale Plakatiermöglichkeiten. Und was war das Ergebnis? Lange Zeit einmal nichts, 2006 genehmigte dann die Stadt die Errichtung kommerzieller Litfasssäulen des Werberings im Stadtgebiet. 4,7 Euro kostet die Anbringung an den Litfasssäulen im Reyon Steyr für ein A1 Plakat für zwei Wochen. Plus 5% Werbeabgabe und 20% Mwst. Unleistbar für unseren Verein. Wir mussten ja 2006 schon Personal freisetzen weil die Inflation die seit Jahren eingefrorene Kulturförderung auffrisst. Nichts ist also unrealistischer als einen neuen Budgetpunkt in der Höhe von mehreren Tausend Euro für Plakatieren finanziert zu bekommen.“

Der Kulturverein röda ist nicht alleine betroffen von dieser neuen Regelung. 79 Kultureinrichtungen sind in Steyr aktiv und zum Teil auf öffentliche Ankündigungen angewiesen.

Ebenfalls 2006 positionierte sich das Steyrer Stadtmarketing gegen den wachsenden Plakatdschungel. Im November 2006 wurde in einem Schreiben ersucht, sich gemeinsam „um ein attraktives, sauberes und schönes Stadtbild.“ zu bemühen und „Plakate zur Ankündigung von Veranstaltungen bitte nicht mehr auf die dzt. sehr unansehnliche Art und Weise im Stadtzentrum anzubringen“ und belehrend wird auf die Vorbildwirkung hingewiesen, weil dann auch „andere Veranstalter zusätzlich die Stadt verunstalten.“
 

Diese Position teilt der Kv röda nicht. Plakate stellen seit hunderten von Jahren ein wichtiges Mittel der Kommunikation dar und sind auch als Gradmesser einer lebendigen Kunst und Kulturlandschaft zu sehen.

„Hier nun ohne Angebot von Alternativen die Steyrer Kulturschaffenden vor vollendete Tatsachen zu stellen ist schlicht und einfach „unfreundlich“. In Steyr kennen sich die politischen wie kulturellen AkteurInnen sehr gut und durch ernsthafte Gespräche wäre eine für alle Beteiligten zufrieden stellende Lösung schon zu erarbeiten gewesen. „Das Angebot unserer Schmiedewerkstatt, Litfasssäulen zu produzieren, steht nach wie vor.“ meint Liebl abschließend.

RÜCKFRAGEN:

Andreas Liebl / Geschäftsführung Kv röda
Tel.: 07252/76285

mailto:roeda@roeda.at

Bundespolizeidirektion Steyr
Tel.: 07252/570-0
mailto:bpdsr.steyr@polizei.gv.at

Ing. Dietmar Spanring / Vizebürgermeister, SPÖ, zuständig für Kulturelle Angelegenheiten
Tel.: 0664/1123715
mailto:spanring@steyr.gv.at
 

Ing. Wolfgang Hack / Gemeinderat, ÖVP, Vorsitzender des Kulturausschusses der Stadt Steyr
Tel.: 0676/9165165
mailto:hack@ris.at

Alfred Pech / Stadtmarketing Steyr
Tel.: +43/6642215077
mailto:alfred.pech@stadtmarketing-steyr.at

Mag. Augustin Zineder / Geschäftsbereichsleiter GB VI (Kultur, Bildung und Sport)
(07252) 575-340

mailto:augustin.zineder@steyr.gv.at

Günther Schinko / Werbering
Tel.: 0732/ 73 82 61 64
Mobil 0664 / 50 33 928
mailto:guenther.schinko@werbering.at

Positionspapier: Stellungnahme zum Kulturleitbild OÖ (2007)

Die KUPF – Kulturplattform OÖ hat schon in einem Meinungsbeitrag darauf hingewiesen, dass sie die Initiative zur Erstellung eines OÖ Kulturleitbildes begrüßt, und hier vor allem die perspektivische Herangehensweise welche in Maßnahmen und Zielen formuliert ist.

Gerade aber aufgrund dieses perspektivischen Charakters des Diskussionspapiers, möchte die KUPF folgende Anregungen und Forderung zum Diskussionspapier machen.

Zum Punkt 2.1. Überlegungen zum Kulturbegriff:
„Kulturpolitik versteht sich wiederum als eine Summe von Aktivitäten und Maßnahmen, die Rahmenbedingungen schafft, in denen Kultur gedeihen kann, und so zur positiven Entwicklung der Gesellschaft im humanistischen Sinn beiträgt. Der Demokratie verpflichtet schließt richtig verstandene Kulturpolitik alle Bevölkerungsgruppen und Generationen in ihre Arbeit und Zielvorstellungen ein, fördert die soziale Integration, schafft einen Orientierungsrahmen, stärkt die kulturelle Identität und gibt Anstöße für Weiterentwicklungen und Veränderungen in der Gesellschaft. Kulturpolitik ist Demokratie- und Gesellschaftspolitik“.

In diesem Absatz des Diskussionsentwurfes wird demokratiepolitisches Verständnis, bzw. die Statuierung von Kulturpolitik als Demokratie- und Gesellschaftspolitik als ein klassisches “Top-Down” Modell postuliert. Hierbei werden – aus Sicht der KUPF – wesentliche Rahmenbedingungen zur Schaffung kulturpolitisch relevanter Diskurse und Aktivitäten außer Acht gelassen. Denn im Selbstverständnis autonomer, initiativer Kulturarbeit wird Kulturpolitik nicht von oben herab verordnet, sondern ist die Summe des kulturellen Schaffens einer Region, eines Landes. Vor allem was die zugeschriebene demokratiepolitische Bedeutung von Kulturpolitik betrifft, ist es das Agieren der Initiativen und Einzelpersonen im jeweiligen kulturellen Feld, das demokratie- und gesellschaftspolitische Ausformungen zeitigt, und erst zuletzt die “von oben” verordnete Kulturpolitik.

2.2. Leitlinien der OÖ. Kulturpolitik
 

 

„Das Land Oberösterreich bekennt sich zur Förderung kultureller Minderheiten und benachteiligter Gruppen, wie z.B. Migrantinnen und Migranten, ethnische Minoritäten, Kinder und Jugendliche, Menschen mit Behinderung und soziale Randgruppen“.

Im Rahmen der Erstellung des Leitbildes ist das Land OÖ aufgefordert, auch eine vermeintlich sensible Sprachregelung zu hinterfragen. Der Begriff der Minderheiten (ob kulturelle oder andere) bzw. die Zuschreibung dieses Begriffs misst sich immer an der Mehrheit, und stellt damit implizit eine zumindest quantitative Überlegenheit dar, die dem umfassenden Anspruch des Leitbildes entgegensteht.

„Das Land Oberösterreich bekennt sich zur Förderung der Gegenwartskunst und des zeitgenössischen kulturellen Schaffens. Besonders unterstützt werden innovative Ansätze in Kunst und Kultur“.

So sehr die KUPF diesen Punkt inhaltlich unterstützt, so sehr bietet er aber – angesichts der realen Rahmenbedingungen – auch genügend Grund zur Sorge. Denn wie und wo wird seitens des Landes OÖ bestimmt, was innovative Ansätze sind. Hierfür würde es verbindliche Förderkriterien, bzw. andere Modelle der Fördervergabe wie z.B. Förder- bzw. Kriterienbeiräte brauchen, um eine objektivere Umsetzung dieses Punktes zu gewährleisten.

„Das Land Oberösterreich bekennt sich zum Ziel, breiten Kreisen der Bevölkerung eine musische Ausbildung zu ermöglichen“.

Die Reduktion der Ausbildung auf den musischen Bereich erscheint der KUPF zuwenig. Für die KUPF steht vielmehr im Vordergrund, dass breite Teile der Bevölkerung befähigt werden, am kulturellen (und kulturpolitischen) Leben in OÖ teilzuhaben. Dazu wird es unabdingbar sein, auch eine Neubewertung und -gestaltung bestehender Ressourcen (z.B. die Ausbildungsstätten betreffend) vorzunehmen, um diese Teilhabe zu ermöglichen.

Zum Punkt 3.1. Flächendeckendes Kulturangebot in Oberösterreich

„Das Stadt-Land-Gefälle bewegt sich daher in Oberösterreich in kulturellen Belangen in einem ausgewogenen Rahmen. Damit ist auch garantiert, das nahezu alle Bevölkerungsgruppen an kulturellen Entwicklungen partizipieren können. Die generelle Ausrichtung der Landeskulturpolitik im Hinblick auf eine Dezentralisierung des Kulturangebotes verfolgt das Ziel, in den Regionen die kulturelle Nahversorgung zu sichern und somit Lebensqualität für alle Bürgerinnen und Bürger zu garantieren. Die kulturellen Aktivitäten in der Landeshauptstadt gehen daher nicht zu Lasten der Regionen, sondern stehen in einer Wechselwirkung mit ihnen. Im Regelfall ergänzen kulturelle Angebote im Bundesland einander sinnvoll“.

Es erscheint der KUPF fragwürdig, ob das Negieren eines Stadt-Land-Gefälles dem Status Quo in Oberösterreich entspricht. Zumindest was den infrastrukturellen Bereich, und hier v.a. mit Blick auf die finanzielle Verteilung betrifft gibt es (auch im Landesbudget) eine Schwerpunktsetzung auf die Landeshauptstadt. Die KUPF plädiert deshalb dafür diese Aussage stärker zu differenzieren.
Darüber hinaus erscheint es der KUPF notwendig hier zu betonen, dass es im Sinne von kulturellen Gestaltungsmöglichkeiten in den Regionen auch eine Änderung der Entscheidungsstrukturen bedarf. Die KUPF plädiert entschieden für den Ausbau bzw. die Errichtung selbst verwalteter Strukturen, und weist in diesem Zusammenhang einmal mehr auf die diesbezügliche VorreiterInnenrolle der autonomen, regionalen Kulturinitiativen hin.
 

Zum Punkt 3.2. Stellenwert von Kunst- und Kultur in Oberösterreich

Kulturvereine und -initiativen in den Regionen

„Neben der Offenheit gegenüber den Künsten und dem breiten Ansatz in der Förderung ist ein weiteres Merkmal der oberösterreichischen Kulturlandschaft die starke Präsenz der zeitgenössischen Kultur. Hier sind hoch qualifizierte Kulturakteurinnen und -akteure in verschiedenen Szenen engagiert, die vor allem als Vermittlerinnen und Vermittler zwischen dem zeitgenössischem Kulturangebot und der oberösterreichischen Bevölkerung fungieren. Insbesondere das Festival der Regionen, das im biennalen Rhythmus seit 1993 ausgetragen wird und wesentliche Impulse für die Akzeptanz zeitgenössischer Kultur in den Regionen setzen konnte, hat sich besondere Verdienste erworben. Neben der Schaffung und Aufrechterhaltung einer am zeitgenössischen Kulturschaffen orientierten Infrastruktur werden von den Kulturinitiativen aber auch viele wichtige gesellschaftspolitische Fragestellungen aufgeworfen und im kulturellen Kontext besprochen, wie z.B. das Thema Integration ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger oder das Thema der Gleichstellung von Frauen. Auch spezielle Communities entfalten im Rahmen der Kulturinitiativen ihre Aktionen (Bsp. Hiphop, moderne Volksmusik) und bereiten das Feld auf für neue und innovative Formen der kulturellen Betätigung. Als Dachverband, Interessenvertretung und Netzwerk all dieser Initiativen agiert seit 1986 die KUPF – Kulturplattform Oberösterreich, die mittlerweile 104 Kulturinitiativen aus den verschiedenen Bereichen der Zeitkultur versammelt und die ständige Verbesserung der Rahmenbedingungen für freie Kulturarbeit zum Ziel hat“.

Für die KUPF, die hier auch angesprochen ist, greift es zu kurz den Stellenwert der Kulturinitiativen an ihrem wahrnehmbaren Angebot, und ihrer gesellschaftspolitischen Ausrichtung zu messen. Die zentrale Rolle die Kulturinitiativen in der Region wahrnehmen, ist eine Gestaltende, in dem Sinne, dass Kulturinitiativen Räume, Orte und Themen besetzen, welche noch nicht als solche definiert waren, und hier über ihre Kulturarbeit die Menschen in der Region teilhaben lassen. Durch die große strukturelle Offenheit der Kulturinitiativen schaffen sie Möglichkeiten des Austausches und fungieren als Motor im Kontext einer regionalen Entwicklung.

Ehrenamtliches Engagement
 

„Ein weiteres wesentliches Kennzeichen des kulturellen Lebens in Oberösterreich ist die ehrenamtliche Tätigkeit zahlloser Menschen, die sich in Vereinen, Institutionen, Kulturinitiativen, religiösen Gruppen und Gemeinschaften betätigen. Ein Blick auf die unterschiedlichen Ausrichtungen und Schwerpunkte der Vereine, Kulturinitiativen und Arbeitsgemeinschaften macht deutlich, dass insbesondere die Chor- und Musikvereine, die in jeder Gemeinde Oberösterreichs vertreten sind, den größten Anteil der in Vereinen organisierten Mitgliederinnen und Mitglieder stellen. Das ehrenamtliche Engagement umfasst dabei keineswegs allein die Traditionspflege, sondern vor allem auch zeitgenössische Kulturformen“.

Die KUPF weiß um die Notwendigkeit der Einbindung ehrenamtlicher MitarbeiterInnen im Rahmen der autonomen Kulturarbeit. Sie möchte aber gerade im Kontext der Diskussion zum Kulturleitbild noch einmal darauf verweisen, dass das Ehrenamt nicht als Ersatzleistung für Arbeit welche auch entlohnt werden muss verstanden werden darf.
Die Notwendigkeit des Ehrenamts manifestiert sich in der Entscheidung sich freiwillig und aktiv an der (politischen) Gestaltung der eigenen Lebensumwelt zu beteiligen. Darüber hinaus muss aber auch das Land OÖ Sorge dafür tragen, das bestehende Strukturen ausgebaut und abgesichert werden, und das Kulturvereine MitarbeiterInnen eine entsprechende Entlohnung gewähren können.

Zum Punkt 3.3. Oberösterreich – eine prosperierende europäische Region
Investitionen in Kulturbauten

„Das Land Oberösterreich tätigt in den nächsten Jahren rund um die Europäische Kulturhauptstadt Linz 2009 auch Investitionen in eine Reihe von Kulturbauten, wobei diese vor allem den Um- bzw. Ausbau von Landeskultureinrichtungen betreffen. Dazu zählen neben den Aus- und Umbauten des O.K Centrum für Gegenwartskunst und der OÖ. Landesbibliothek vor allem der Bau des Neuen Musiktheaters am Linzer Blumauerplatz sowie der Neubau des Südflügels des Schlossmuseums Linz. Infrastrukturelle Verbesserungen wurden bereits im Landeskulturzentrum Ursulinenhof sowie im StifterHaus Linz, Zentrum für Literatur und Sprache in Oberösterreich, durchgeführt. Alle diese Investitionen signalisieren nicht nur eine hohe Wertschätzung für die Kultur, sondern sind Teil eines Programms, das Kulturentwicklung intensiviert und Oberösterreich auch Standortvorteile für Wirtschafts- und Forschungsinvestitionen verschafft“.

Es ist sicherlich zu begrüßen wenn in Kulturbauten investiert wird. Zweifel regen sich aber hinsichtlich der Trägerschaften, wenn augenscheinlich in zentrale Repräsentationsbauten des Landes investiert wird, im Gegenzug aber Strukturförderungen für autonome Kulturinitiativen sukzessive ausgeschlossen werden. Hier muss seitens des Landes eine gleichwertige Stellung (nicht auf finanzieller Ebene) garantiert werden können.

Landeskulturbeirat und Netzwerke

„Zu einer prosperierenden Kulturlandschaft gehört auch das Bekenntnis zu Demokratie und Transparenz. Auch hier hat Oberösterreich im Kulturbereich durchaus eine Vorreiterrolle auf nationaler Ebene eingenommen, wie der seit 1988 bestehende Landeskulturbeirat beweist, der beratend die Kulturpolitik in Oberösterreich seit mittlerweile fast zwei Jahrzehnten begleitet. Andererseits sind aber auch die vielen Kulturvereinigungen mit ihren Plattformen anzuführen, die im besten Sinn des Wortes die Interessen ihrer Mitglieder vertreten und in die laufende kulturpolitische Diskussion einbringen, wie z.B. das Forum Volkskultur und die KUPF“.

Der Landeskulturbeirat hat sicherlich in OÖ eine notwendige Funktion, wenn es darum geht die Landesregierung (bzw. den Kulturreferenten) zu beraten, bzw. Vorschläge für künftige kulturpolitische Weichenstellungen vorzunehmen. Doch im Sinne einer demokratiepolitischen Verankerung muss der Landeskulturbeirat völlig neu gedacht werden. Der Landeskulturbeirat ist – nach Ansicht der KUPF – mit mehr Autonomie und Gestaltungsmöglichkeiten auszustatten. Dazu gehört, dass der Landeskulturbeirat von sich aus Stellung zu kulturpolitisch relevanten Themen machen kann, und auch in wichtige Entscheidungen auf kulturpolitischer Ebene eingebunden wird. Die KUPF hat hier des öfteren schon nachgehakt und Forderungen erhoben, und würde diese auch gerne im OÖ Kulturförderungsgesetz verankert wissen.

Zum Punkt 6.1. Zeitgenössische Kunst und Kultur

„Verstärkte Förderung der zeitgenössischen Kunst in den Regionen“

Wie soll diese passieren? Die KUPF unterstützt diesen Punkt natürlich vollinhaltlich, möchte aber dazu ergänzen, dass es nicht zuletzt um Strukturförderungen für die autonomen Initiativen in den Regionen geht.

Zum Punkt 6.3. Internationaler Austausch und Kooperationen

„Das Land Oberösterreich unterstützt den internationalen Austausch von Kunst- und Kulturschaffenden aus Oberösterreich bzw. die internationale Kooperation bei Kunst- und Kulturprojekten. Ziel ist es, in den nächsten Jahren diesen Austausch zu intensivieren. Die Kulturförderpolitik des Landes ist dabei einerseits bestrebt, die oberösterreichische Kunst- und Kulturszene strukturell und finanziell bestmöglich zu unterstützen, um im internationalen Kontext noch stärker wahrgenommen zu werden, andererseits aber auch den Austausch und die Begegnung mit dem internationalen Raum zu forcieren. Ziel ist die Positionierung Oberösterreichs als europäische Kulturregion mit eigenständigem Profil als auch die verstärkte Ausrichtung der oberösterreichischen Kunst- und Kulturszene an internationalen Standards mittels kulturellem Austausch und Transfer. Ein wesentliches Projekt, das diese Zielorientierung unterstützt, ist dabei die Ausrichtung der Europäischen Kulturhauptstadt Linz 2009“.

So sehr die KUPF die Internationalisierung der OÖ Kulturszene begrüßt, muss darauf hingewiesen werden, dass das Land OÖ die Verantwortung dafür nicht auf die Europäische Kulturhauptstadt Linz 2009 im wesentlichen übertragen kann.

Das Land OÖ muss durch gezielte Fördermaßnahmen, und verpflichtende nationale Kofinanzierung von EU-Projekten im Kulturbereich dafür Sorge tragen, dass Projekte mit internationaler Strahlkraft auch zum Teil über EU-Mittel finanziert werden können. Hier gibt es bereits Modelle, die das Land OÖ übernehmen soll, um die „Wettbewerbsfähigkeit“ oberösterreichischer AntragstellerInnen zu erhöhen.

Zum Punkt 6.3. Kulturtouristische Impulse

„Stärkere Vernetzung zwischen den Kulturveranstaltern und Tourismus bezüglich touristischer Angebotsschienen und kulturtouristisches Marketing

 Intensivierung der Kooperation zwischen den verschiedenen Tourismusverbänden im Bereich Kulturtourismus und -marketing

 Weitere Stärkung von oberösterreichischen Kultur-Trademarks wie Bruckner Orchester, Internationales Brucknerfest, Ars Electronica Festival, OÖ. Landesmuseen, Lentos Kunstmuseum Linz und Neues Musiktheater. Zudem könnte aufbauend auf den Kulturprojekten und Marketingkonzepten des Stifterjahres 2005 die Böhmerwaldregion als Adalbert-Stifter-Region positioniert und kulturtouristisch vermarktet werden. Gleiches gilt für überregional bedeutsame Kulturangebote in den regionalen Zentren“.

Diese formulierten Maßnahmen sind äußerst kritisch zu betrachten. Wenn von (kultur-)touristischem Marketing die Rede ist, geht es analog dazu auch um massenkompatible Kultur. Nischenprogramme, Programme die nicht von der Mehrheit der Bevölkerung konsumiert bzw. produziert werden, fallen nicht unter diese Verwertungslogik.
Es muss daher auch seitens des Landes OÖ, bzw. im Rahmen dieses Leitbildprozesses präzisiert werden, wie die stärkere touristische Vermarktbarkeit zu verstehen ist, und welche Konsequenzen dieses Ansinnen auf die OÖ Kulturpolitik, bzw. die Förderpolitik des Landes OÖ hat.

Zum Punkt 6.10. Gendermainstreaming und Frauenkulturförderung

„Die Gleichstellung der Geschlechter ist Teil der kulturpolitischen Zielsetzungen des Landes Oberösterreich. Ungleichheiten sollten beseitigt und die Gleichstellung von Männern und Frauen gefördert werden. Für Oberösterreich gilt somit als Ziel die völlige Gleichstellung der Geschlechter auch im Kultur- und Kunstbereich und in allen kulturpolitischen Konzepten.

Maßnahmen und Ziele:

Förderung von Maßnahmen, die Projekte von Künstlerinnen und weiblichen Kulturschaffenden unterstützen, sowie die besondere Berücksichtigung von Projekten, die sich mit frauenspezifischen Themen und Fragestellungen auseinander setzen

 Umsetzung des Landeskonzepts des Gendermainstreaming in allen Bereichen

 Paritätische Besetzung aller Beiräte und Gremien im kulturellen Bereich“

Gender Mainstreaming ist Querschnittsmaterie und als solche muss sie sich durch das gesamte Kulturleitbild ziehen.
Als entscheidende Maßnahme, welche hier noch nicht genannt ist, fordert die KUPF die Erstellung von Förderberichten im Kulturbereich die auch nach Geschlecht aufgeschlüsselt sind, um die vom Land OÖ gesetzten Maßnahmen und ihre Wirkung zu veranschaulichen.
 

Zum Punkt 6.12. Spezielle Zielgruppen

„Der offene Zugang und die Teilhabe (Stichwort: „Barrierefreiheit“) an der kulturellen Entwicklung und den kulturellen Angeboten in Oberösterreich für bestimmte Zielgruppen, die besonders schwer Zugang finden, ist ein wesentliches Ziel der Kulturpolitik des Landes Oberösterreich.

Maßnahmen und Ziele:

Aktive Unterstützung von Menschen mit Behinderung in ihrem kulturellen Selbstverständnis und Ausdruck. Das Land Oberösterreich unterstützt u.a. die Initiative eines integrativen Kulturfestivals mit dem Titel „sicht:wechsel“, das 2007 in Linz ausgetragen wird.

 Barrierefreiheit“ für alle geh- und sehbehinderten Personen bei allen landeseigenen Kulturveranstaltungen und -häusern

 Integration und Partizipation von Migrantinnen und Migranten sowie ethnischer Minoritäten im Kulturbereich auf Basis der kulturellen, religiösen und sozialen Selbstbestimmung. Speziell kultur- und religionsübergreifende Kulturprojekte sollten gefördert werden, um die wechselseitig bestehenden Barrieren und Schranken abzubauen.

 Die Beteiligung und Anteilnahme am kulturellen Geschehen muss unabhängig vom Einkommen und sozialen Status allen Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht werden“.

Die KUPF regt an, hier neben dem Einkommen und dem sozialen Status auch den Punkt der sexuellen Orientierung hineinzunehmen, da dieser sonst keine Berücksichtigung im Diskussionspapier findet.

„Die Tendenz zur Überalterung unserer Gesellschaft ist aufgrund des medizinischen und sozialen Fortschritts ein Faktum, das auch im Hinblick auf eine zukunftsorientierte Kulturpolitik zu berücksichtigen ist. Ältere Menschen sind nicht nur als Kulturkonsumentinnen und -konsumenten, sondern auch als Kulturschaffende eine wichtige Zielgruppe. Zu überlegen sind spezielle Kulturangebote in Seniorenheimen ebenso wie Angebote, die sich zeitlich und räumlich an den Bedürfnissen von Seniorinnen und Senioren orientieren“.

Die hier formulierten Maßnahmen und Ziele vermischen die AdressatInnen. Einerseits wird auf aktiv kulturell tätige Menschen rekurriert, in der Hauptsache aber das Publikum, die RezipientInnen als Zielgruppe genannt.
Wenn es dem Land OÖ ein Anliegen ist, hier eine Aufzählung von speziellen Zielgruppen zu machen, so muss auch darauf Bedacht genommen werden, das alle Kreise die als „spezielle Zielgruppe“ in Betracht kommen genannt werden, um nicht von vorneherein Ausschlüsse zu produzieren.

Im Rahmen einer demokratiepolitischen Ausrichtung der OÖ Kulturpolitik, müssen die Maßnahmen für MigrantInnen weit über den Status der „Integration“ hinausgehen. Die KUPF fordert die förderpolitische Bevorzugung von Projekten von MigrantInnen, sowie eine Recht für MigrantInnen auf die Teilhabe an Entscheidungsprozessen, unabhängig von der Staatsbürgerschaft.

Niederlage für Kunst, Kultur und Medien bei Regierungsverhandlungen!

 

Koalitionsergebnisse ohne Perspektive einer politischen Erneuerung. Eine Pressemitteilung des Kulturrat Österreich vom 9. Jänner 2007.

Nach annähernd sieben Jahren der so genannten „Wenderegierung“ der ÖVP unter Einbeziehung rechtsextremer Gruppierungen haben die sozialen und demokratischen Grundlagen der Republik Österreich massiven Schaden genommen. Dem Wahlsieg der SPÖ am 1. Oktober 2006 folgte daher die Forderung nach einer fundamentalen Neuorientierung bei ihrer Rückkehr an die Regierung. Insbesondere die Bereiche Kunst, Kultur und Medien müssen
in einem eigenständigen Ressort zusammengeführt werden, damit sie mit einer politischen Stimme gleichwertig vertreten werden.

Die aktuellen Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen zeugen jedoch von einer politischen Ignoranz und Gestaltungsverweigerung, die einem ernst zu nehmenden Erneuerungsanspruch Hohn sprechen. Der Kulturrat Österreich protestiert gegen eine Zuordnung zu einem Unterrichtsministerium. Mit dieser Lösung laufen Kunst-, Kultur- und Medienagenden Gefahr, auch für die kommenden Jahre als Nebensache festgeschrieben zu werden.

Ebenso unverständlich ist die Überlassung des Finanzressorts an den Regierungspartner ÖVP, der in der vergangenen Regierungsperiode im Bunde mit Jörg Haiders FPÖ und später BZÖ für die strukturelle Schwächung und Zerschlagung unabhängiger Strukturen von Kulturschaffenden Verantwortung trägt. Unter diesen Voraussetzungen ist keine Verbesserung und Veränderung der mangelnden sozialen Absicherung künstlerischer Arbeit zu
erwarten. Nach wie vor betreffen allein die Existenz gefährdenden Rückzahlungsforderungen durch den Künstlersozialversicherungsfonds 850 Personen. Auch angesichts der geplanten Förderung nicht-kommerzieller elektronischer Medien muss eine Bundesregierung ihre demokratiepolitische Verantwortung wahrnehmen und ein Förderinstrument entwicklen, das willkürliche politische Einflussnahme auf die Verteilung der Gelder – wie zuletzt 2001 bei der Abschaffung der Bundesförderung Freier Radios – ausschließt.
 

Im Bereich der Bildungspolitik ist die offenkundige Preisgabe der zentralen SP-Ankündigung, die von der rechtskonservativen Regierung 2001 eingeführten Studiengebühren mit sofortiger Wirkung aufzuheben, völlig unbegreiflich und stößt auf heftige Kritik des Kulturrat Österreich.
Eine Wissensgesellschaft, die auf freie und gleichberechtigte Zugänge zu Information, Kultur und Bildung achtet, ist nicht mit einer Politik zu verwirklichen, die von uneingelösten Versprechen und gesellschaftlicher Spaltung geprägt ist.

Kulturrat-Zeitung Online
http://kulturrat.at/debatte/zeitung

Kulturrat-Zeitung Download (PDF-File)
http://kulturrat.at/debatte/zeitung/printkulturrat.pdf

 

Kulturrat Österreich
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A-1060 Wien

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http://kulturrat.at