Kulturrat Ö: Ein Rückblick auf die Kulturbudgets der Claudia Schmied

Claudia Schmied ist seit 2007 Kulturministerin. Sechs Jahre – das ist eine Zeitspanne, die einigen Gestaltungsspielraum zulässt. Wie dieser genutzt wurde – oder auch nicht –, lässt sich an der Entwicklung der Kulturbudgets ablesen. Die Analyse der Kulturausgaben unter der Ägide der ökonomisch versierten Managerin Schmied fällt allerdings ernüchternd aus: Zwar sind die Gesamtausgaben für Kunst und Kultur im Zeitraum zwischen 2007 und 2012 (für 13 liegen noch keine Daten vor) nominal gestiegen, aber das ist auch schon alles. Während die Kulturbudgets vor der „Krise“ – also bis 2009 – noch geringfügig, aber doch kontinuierlich gewachsen sind, setzt mit dem Budget 2010 der Rückbau ein. Die Budgets stagnieren von da an nominal oder gehen sogar zurück, was aufgrund der kalten Progression signifikante Einbußen bedeutet. Von einer Stabilität der Kulturbudgets kann nicht die Rede sein, wenn allein der Wertverlust des Kulturbudgets von 2011 auf 2012 über 9 Millionen Euro beträgt.

Wird dann noch beachtet, dass der Großteil der Budgets durch Institutionen (Bundesmuseen und -theater) gebunden ist, die ihrerseits wiederum auf Valorisierung bestehen bzw. Investitionsvorhaben realisieren, so bleibt vom Kulturbudget nur mehr wenig übrig, das für die zeitgenössische Kunst und Kultur oder auch die einzelnen KünstlerInnen zur Verfügung steht. Allerdings lag selbst dieser kleine Teil des Kulturbudgets 2012 nominal unter dem von 2009. Was dies für kleinere Institutionen bedeutet, die laufende Personal- und Infrastrukturkosten bezahlen müssen, ist leicht vorstellbar. Einschnitte in der inhaltlichen Arbeit sind da unausweichlich.

Innerhalb der einzelnen Sparten wurden die Kürzungen unterschiedlich verteilt. So hat Ministerin Schmied zwar in vielen Reden ihre Wertschätzung für die regionalen Kulturinitiativen bekundet, budgetär fand dies jedoch keinen Niederschlag, da die Kulturinitiativen von Steigerungen prozentuell in einem geringeren Maß profitiert haben. Zum Vergleich: Die Bundesförderung der Salzburger Festspiele liegt nach wie vor über der Jahresförderung für sämtliche Kulturinitiativen zusammengenommen. Das Budget der zuständigen Abteilung liegt heute auf dem Stand von 2007. In Zahlen ausgedrückt erscheint die Wertschätzung leider begrenzt.

Neben traditionellen Großinstitutionen wurden auch der Aufbau neuer, wie der Festspiele Erl, und der abendfüllende Spiel- und Dokumentarfilm über das Österreichische Filminstitut gefördert, dessen Budget 2013 von 16,5 auf 20 Millionen Euro stieg, wie das bereits 2008 im Regierungsprogramm in Aussicht gestellt worden war. Das Budget für die innovative Filmförderung stagniert hingegen bei 2,2 Millionen, obwohl eine steigende Zahl von Initiativen und Organisationen durch diese Förderung des bm:ukk unterstützt werden muss. Das geht zu Lasten der national und international hoch anerkannten Filme und des Experimental- und Avantgardebereichs. Zudem muss die innovative Filmförderung immer mehr Ausfälle in anderen Förderinstitutionen abfangen.

Im Bereich der Darstellenden Kunst wurde die gesetzliche Basisabgeltung der hochsubventionierten Bundestheaterholding von 133,645 Millionen Euro im Jahr 2007 sukzessive auf 144,463 Millionen Euro im Jahr 2011 erhöht und 2012 durch eine einmalige Sonderzahlung des Bundes von 4,5 Millionen ergänzt. 2013 forderte Konzernchef Springer „mindestens zehn Millionen“ mehr. Das heißt: Allein das Wachstum der Holding übersteigt den gesamten Förderbetrag für den Bereich freier Produktionen und kleinerer Institutionen um das Doppelte. Die Schere zwischen kultureller Großinstitution und zeitgenössischer Produktion vergrößert sich von Jahr zu Jahr signifikant, anstatt verringert zu werden, wie es die Politik vollmundig versprochen hat. Angesichts dieser Zahlen sind begrüßenswerte neue Initiativen des bm:ukk – wie etwa der neu eingeführte, mit 170.000 Euro dotierte Touring-Topf – budgetäre Tropfen auf den berühmten heißen Stein mangelnder Nachhaltigkeit, die in dieser Höhe noch keine strukturelle Verbesserung von Spieldauer und Mobilität von Produktionen im Land werden leisten können.

Fazit: Die Entwicklung der Kunstbudgets ist Ausdruck einer ambitionslosen Kulturpolitik, die besonders nach dem Jahr der Eurokrise nicht mehr in der Lage war, die nötigen Budgets für Innovation, zeitgenössische Kunst und nachhaltige Nutzung eingesetzter Projektmittel auszuhandeln. Der Fokus lag auf der Erhaltung bestehender Strukturen, angekündigte Schwerpunkte wurden nur teilweise umgesetzt. In der kommenden Legislaturperiode muss nicht nur engagierter zugunsten von Kunst und Kultur insgesamt verhandelt werden, die Budgets müssen auch deutlich der zeitgenössischen Kunstproduktion zugutekommen. Tourismus- und wirtschaftsrelevante Institutionen und Events sollen aus den zuständigen Ressorts gefördert werden – die Einführung der „Filmstandort Austria“ (FISA) im Wirtschaftsministerium, die mit 7,5 Millionen Euro jährlich dotiert ist, kann hier als Modell dienen. Analog der FISA sollte anhand eines Kriterienkatalogs mittels Punktesystem die Förderwürdigkeit objektiv festgestellt werden.

Was dringend zu tun ist:

__/ Deutliche Erhöhung des Fördervolumens: Erhöhung des Budgets für zeitgenössische Kunst auf 0,5% des Staatshaushaltes. Valorisierung von Förderungen im gesamten Sektor.
__/ Verringerung anstatt Vergrößerung der Schere zwischen kulturellen Großinstitutionen und allen anderen.
__/ Förderungen im freien Bereich müssen ausreichend dotiert sein, um die Einhaltung rechtskonformer und fair bezahlter Beschäftigungsverhältnisse zu gewährleisten.
__/ Mehr Transparenz und Zuverlässigkeit in der Kunst-/Kulturförderung und -verwaltung.
__/ Erarbeitung einer Strukturvision für eine zeitgemäße Kunst- und Kulturförderung im 21. Jahrhundert.

 

 

 

Weiterführende Links:

Kunstförderung. In: 42 Monate IMAG – eine Bilanz, Hg. Kulturrat Österreich
http://kulturrat.at/agenda/imag/materialien/42monate/kunstfoerderung

Kultrrat Österreich: http://kulturrat.at/

 

PA Stadtwerkstatt: Verbotene Kunst?

Österreichischer „Verfassungsschutz“ lässt Ausstellung im öffentlichen Raum in Linz demontieren

Am 14. April veranstaltete die Stadtwerkstatt mit der Galerie Hofkabinett im Rahmen eines Altstadtfestes in Linz eine Ausstellung von Collagen der Wiener Künstlerin Marika Schmiedt an einem Baustellenzaun. Marika Schmiedt thematisiert in ihren Arbeiten die Verfolgung und Diskriminierung der Roma in Europa. Ihre Collagen „die im Sinne der Confrontage agieren, versuchen das Schweigen zu durchbrechen, den Rassismus zu enthüllen und gleichzeitig der fortschreitenden Diskriminierung entgegenzuwirken.“ Marika Schmiedt

Bei der Ausstellungs-Eröffnung durch den Linzer Kulturdirektor Dr. Stieber waren auch Bürgermeister Dr. Dobusch und Stadträtin Mag.a Schobesberger anwesend.

„Rassistischer“ Antirassismus

Am Vormittag des 16. April wurde die Ausstellung von Polizeibeamten demontiert. Auf telefonische Anfrage der Stadtwerkstatt vom 29. April bestätigte ein Polizeibeamter diese Demontage und beruft sich diesbezüglich auf eine angebliche Anweisung des „Verfassungsschutzes“, der die Collagen laut polizeilicher Auskunft als „rassistisch“ einstufte. Eine schriftliche Anfrage der Stadtwerkstatt an die Landespolizeidirektion Linz vom 24. April blieb bis dato unbeantwortet. Wo die Drucke verblieben sind, ist unbekannt.

Leider kam es bereits im Vorfeld dieser Eröffnung zu einem unsäglichen Zwischenfall: Als Olivia Schütz, Vorsitzende und Vertreterin des Mitveranstalters Stadtwerkstatt, Marika Schmiedt die Anordnung ihrer Collagen am Baustellenzaun entlang der Liegenschaft Hofberg 10 zeigte, riss eine Frau in Begleitung eines Mannes, eine dieser Collagen herunter. Recherchen ergaben, dass es sich hier um eine staatlich geprüfte Fremdenführerin der Austria Guides mit ungarischem Hintergrund handelte.

Olivia Schütz und Marika Schmiedt versuchten Frau Beate Hofstadler (die Fremdenführerin) von einer weiteren Zerstörung abzuhalten. Ihr Begleiter riss schließlich der Künstlerin Marika Schmiedt das Handy aus der Hand, mit dem sie vor dem Zwischenfall ihre Ausstellung fotografierte. Mit seiner eigenen Fotokamera dokumentierte er jedoch alle Beteiligten und die Collagen. Die Künstlerin und die Mitveranstalterin wurden beschimpft und massiv bedroht.

Die Stadtwerkstatt versuchte mit dieser Ausstellung, den zunehmenden Rassismus und Antiromaismus vorallem auch in Ungarn an die Öffentlichkeit zu bringen. Offensichtlich hat der Verfassungsschutz mit Hilfe der Polizei diesen Versuch gestoppt. Auf der rechtsradikalen Plattform „kuruc.info“ und auf der Web-Site „unzensuriert.at“, wird inzwischen gegen die Künstlerin und gegen die Veranstalter gehetzt.

Fotos zur Ausstellung:
http://www.stwst.at/die_gedanken_sind_frei/
http://www.flickr.com/photos/79824083@N02/
Blog der Künstlerin Marika Schmiedt:
http://marikaschmiedt.wordpress.com/die-gedanken-sind-frei/
http://marikaschmiedt.wordpress.com/2013/04/16/vernissage-am-baustellenzaun
Rechtsradikale Hetze:
http://kuruc.info/r/4/111608/
http://www.unzensuriert.at/content/0012547-Rassismus-Vorwurf-Skandalurteil-gegen-Fu-ballklub

Aussendung der Stadtwerkstatt vom 7.5.2013

ad OÖ Musiktheater

Letzte Woche eröffnete in Linz ein neues Musiktheater. Die KUPF begrüßt natürlich Investitionen in Kunst und Kultur, hat aber einige Bedenken bezüglich der kulturpolitischen Implikationen. Besonders schade ist es, dass die heimische Medienlandschaft unreflektiert die Marketing-Parolen der Verantwortlichen übernimmt. Als kleine Alternative dazu haben wir via SCOOP.IT einige kritische Positionen versammelt, die sich fernab eines freiheitlichen Kunst-Bashings oder plumper Hochkultur-Kritik mit dem Musiktheater beschäftigen. lesen auf scoop.it

Kulturpolitische Forderungen der TKI

Anlässlich der bevorstehenden Landtagswahl richtet die TKI, Dachverband von 111 freien Tiroler Kulturinitiativen, an die wahlwerbenden Parteien fünf zentrale kulturpolitische Forderungen. Es braucht nicht nur dringend mehr Geld für die freien Kulturinitiativen, sondern auch gezielte Maßnahmen wie Förderschwerpunktsetzungen oder die Unterstützung von Kulturarbeit in Form einer Vergnügungssteuerbefreiung für nicht kommerzielle KulturveranstalterInnen.

 
Im Koalitionsabkommen „Programm für Tirol 2008 bis 2013″ sind unter anderem für die freie Kulturszene vielversprechende kulturpolitische Vorhaben formuliert: Die „Schaffung von Freiräumen für junge Kulturinitiativen und neue Kulturprojekte durch entsprechende Förderungen“, die „Anpassung der Förderungskriterien an die Veränderungen im Kulturbetrieb“ oder die „Definition von (temporären) Förderschwerpunkten“. Gegen Ende der aktuellen Regierungsperiode muss allerdings festgestellt werden, dass die Umsetzung der kulturpolitischen Vorhaben nicht nur enorm zu wünschen übrig lässt, sondern paradoxerweise geradezu gegenteilige Entwicklungen befördert wurden: „Kein Geld für Neues“ war die kulturpolitische Devise der letzten Jahre sowie ein kontinuierlicher Rückgang der Ausgaben für Kulturinitiativen und -zentren.
 
Es braucht nicht nur generell ein stärkeres kulturpolitisches Engagement für zeitgenössische Kulturinitiativenarbeit von Seiten der Tiroler Landesregierung, sondern auch eine gezielte Förderschwerpunktsetzung, betont die TKI, Dachverband von 111 freien Tiroler Kulturinitiativen, und stellt anlässlich der bevorstehenden Landtagswahl an die wahlwerbenden Parteien fünf zentrale kulturpolitische Forderungen:

 

  • Durchführung eines partizipativen Kulturentwicklungsprozesses auf Landesebene unter Einbeziehung der freien Kulturszene
  • Konsequente Verankerung von Kultur als Querschnittsmaterie in allen die Zukunft des Landes betreffenden Konzepten und Prozessen
  • Aufstockung des Kulturbudgets und Erhöhung der Ausgaben für den Bereich „Kulturinitiativen, -zentren“ auf mindestens 5 Prozent der Gesamtausgaben für Kultur
  • Abschaffung der Vergnügungssteuer für gemeinnützige KulturveranstalterInnen
  • Förderschwerpunkt Jugendkultur
Ausführliche Informationen zu den kulturpolitischen Forderungen sowie Details zur Entwicklung des Kulturbudgets (inkl. Grafik) sind im Anhang und auf unserer Website als Download zu finden: http://www.tki.at/tkiweb/tkiweb?page=ShowArticle&service=external&sp=l432

 

Kulturrat: 42 Monate Interministerielle Arbeitsgruppen (IMAG). Eine Bilanz.

2009 initiierte die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur, Claudia Schmied, Interministerielle Arbeitsgruppen (IMAG) mit dem Ziel, die signifikant schlechten Arbeits- und Lebensbedingungen von KünstlerInnen zu verbessern. Ausgangspunkt dafür war die Studie „Zur sozialen Lage der Künstler und Künstlerinnen in Österreich“, deren Ergebnisse einen Schock auslösten: 37% der KünstlerInnen befinden sich mit ihrem Jahreseinkommen unter der Armutsgefährdungsgrenze (im Vergleich zu 13% der Gesamtbevölkerung).

Um diesen dramatischen und unhaltbaren Zuständen im Detail auf den Grund zu gehen und Wege aus der Misere zu suchen, wurden unter der Leitung von Sektionschefin Andrea Ecker im bm:ukk und Sektionschef Walter Pöltner im bm:ask interministerielle Arbeitsgruppen zu acht Themenfeldern begonnen: Mobilität, UrheberInnenrecht, Steuern, Kunstförderung, Arbeitslosenversicherung, feministische Kulturpolitik, Sozialversicherung, Schauspieler*Innengesetz.

Die Interessenvertretungen der KünstlerInnen haben in den Jahren 2009 bis 2012 enorme Arbeit geleistet, Daten geliefert, internationale Best-Practice-Modelle recherchiert und Konzepte erstellt – geleitet von der Intention, gemeinsam mit den BeamtInnen und EntscheidungsträgerInnen spürbare Resultate zustande zu bringen. Leider sind die bisher erzielten Ergebnisse des großangelegten Prozesses kleinteilig und schmal. Damit die intensive Arbeit von dreieinhalb Jahren nicht verloren geht und in Vergessenheit gerät oder in Schubladen verschwindet, hat der Kulturrat die vorliegende Dokumentation erstellt.

Nachlese & Download: kulturrat.at/agenda/imag/42monate_IMAG_kulturrat.pdf
Artikel in den OÖN: nachrichten.at

Gehaltsscheren müssen geschlossen werden

Elisabeth Mayerhofer hat für die IG Kultur Österreich einen Kommentar zur immer weiter werdenden Gehaltsschere in Kunst- & Kulturhäusern der öffentlichen Hand verfasst. Die KUPF schließt sich diesem Kommentar an und erlaubt sich, in hier zu veröffentlichen. Das Original ist auf der Website der IG Kultur nachzulesen.

 

Die Gehälter und Honorare im Kunst- und Kulturbereich klaffen auseinander. Weit. Das liegt zum einen an dem vom Kunstbetrieb selbst fetischisierten Wettbewerb, zum anderen an der Einzementierung und Verstärkung dieses Zustandes durch die aktuelle Kulturpolitik. Im oberen Segment brechen alle Dämme, wenn sich Kulturmanager wie Klaus Albrecht Schröder 2011 einen Gehaltssprung von 62.500 EUR vergönnen*. Und um gleich dem Argument vorzubauen, dass gute Leute eben teuer wären: Zum einen verdienen manche Leiter_innen von Bundesmuseen und -theatern knapp unter dem Bundeskanzler, was auch wieder die Frage nach Verhältnismäßigkeiten aufwirft. Zum anderen ist nicht bekannt, dass es im privaten Sektor so viele Museen und Theater gibt, die höhere Gehälter zahlen. Eine imaginierte Konkurrenz also.

Am unteren Rand der Einkommensskala, die nur mehr im Märchen eine Korrelation zu fachlicher Qualifikation aufweist, finden sich hingegen Jobs wie die mittlerweile legendäre Halbtagesstelle im Museum für moderne Kunst: Eine Halbtagesanstellung für AkademikerInnen wurde für 850 EUR brutto ausgeschrieben (und dann später aufgrund der Proteste auf 1.000 EUR aufgestockt).

An diesem Punkt ist klar festzuhalten: Hier wird keine Neiddebatte geführt, denn angesichts von Jahresgehältern ab 100.000 ist dieses Argument obsolet. Hier geht es nicht um Neid, hier geht es um öffentlich finanzierte Obszönität. Denn während eine schmale Elite aus dem oberen Management in der Lage ist, sich fantastische Summen auszuzahlen, sind immer mehr gut ausgebildete Personen nicht mehr in der Lage, von ihrer Arbeit zu leben – vollkommen leistungsunabhängig. Entweder kommen hier dann Eltern zum Zug oder es geht sich eben einfach nicht aus. Die Konsequenzen sind bekannt: Mehrarbeit bis zur Selbstbeschädigung, Verzicht auf Kosten treibenden Nachwuchs oder am besten gleich Auswanderung.

Zwar beteuert Kulturministerin Claudia Schmied unablässig, dass sie für die soziale Lage der Künstler_innen nicht zuständig sei. Nun verlangt ja auch niemand ernsthaft eine Reform der gesamten Arbeits- und Sozialpolitik vom Kulturministerium aus, allerdings kann innerhalb des Verantwortungsbereiches durchaus den oben beschriebenen Entwicklungen entgegen gesteuert werden: Durch die Anwendung von Honorarrichtlinien zum Beispiel, die verhindern, dass Künstler_innen ihre Arbeit aus den Fördergeldern nicht bezahlen können und oft die einzigen sind, die gratis arbeiten.

Noch einmal, deutlich: Es geht nicht darum, aus dem Kulturministerium Sozialpolitik zu betreiben, wohl aber darum, sicherzustellen, dass sich die Gehälter in den öffentlich finanzierten Einrichtungen und Projekte innerhalb der guten Sitten bewegen – an beiden Enden der Skala. Working poor mit öffentlichen Mitteln zu schaffen, ist wohl genauso wenig Aufgabe der Kulturpolitik wie die Lösung sämtlicher sozialer Fragen und Konflikte.

In diesem Sinne fordern wir einmal mehr die Umverteilung innerhalb des Kulturbudgets und eine Deckelung der Spitzengehälter.

 

Text: Elisabeth Mayerhofer

* http://derstandard.at/1325485793248/Kulturmanager-Einkommensbericht-Schroeder-loest-Seipel-ab

Positionspapier: Stellungnahme zum Begutachtungsentwurf Oö. Kulturförderungsgesetz-Novelle (2011)

Stellungnahme der KUPF – Kulturplattform Oö. zum Begutachtungsentwurf betreffend das Landesgesetz mit dem das Oö. Kulturförderungsgesetz geändert wird (Oö. Kulturförderungsgesetz-Novelle 2011)

Das oberösterreichische Kulturförderungsgesetz, welches 1987 entstanden ist, gilt bis heute als wegweisendes Gesetz, welches ein hohes Maß an Zukunftsorientierung und breitem Kulturverständnis aufweist. Vor allem in der Entstehungszeit, setzte Oberösterreich mit diesem Gesetz mutige Schritte in Richtung einer vorwärts gewandten Kulturförderungspolitik. Alleine die selbst auferlegte Verpflichtung zur Veröffentlichung von Förderberichten (ohne Beschränkung auf die Landtagsabgeordneten), zeigte von einem Transparenzverständnis welches im Bundesländervergleich einzigartig war.

Seit dem Entstehen des Fördergesetzes sind mehr als 20 Jahre vergangen. Bis auf wichtige und notwendige Anpassungen betreffend die Kunst am Bau, die Beseitigung eines diskriminierenden Punktes bei der Bestellung des Landeskulturbeirates und die gesetzliche Verankerung des Fachbeirates 6 im Landeskulturbeirat, steht das Gesetz in seiner Erstfassung da.

In den letzten 20 Jahren hat sich das Kulturfeld immer stärker ausdifferenziert. Kulturelle Bezugspunkte haben sich verschoben, starre Grenzen einer Kulturlandschaft sind durchlässiger geworden. Bereiche wie Medienarbeit, Sozialarbeit, Kulturarbeit von MigrantInnen, Interkultur und Interdisziplinarität wurden als Teile eines umfassenden Kulturbegriffs in die Kulturarbeit aufgenommen. Die Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen wurde in vielen Bereichen der Kultur eine wichtige Triebfeder.

Die Steiermark hat als erstes Bundesland diesen Umständen durch ein neues Kulturförderungsgesetz Rechnung getragen. 2009 novellierte Vorarlberg das Gesetz nach einigen der oben genannten Gesichtspunkten, 2010 folgte Tirol.

Oberösterreich ist – nicht nur nach Eigendefinition – ein Vorzeigeland, was die Vielfalt der Kulturlandschaft und auch in weiten Teilen die Absicherung derselben betrifft. Gerade deshalb muss Oberösterreich Schritte setzen, um den gesetzlichen Rahmen für den Bestand des Kulturfeldes zu schaffen. Ebenso muss ein gesetzlicher Rahmen geschaffen werden, um den Anforderungen an eine moderne Verwaltung gerecht zu werden, welche effizient, zielgerichtet und weitestgehend unbürokratisch agieren soll.

Die Oö. Kulturförderungsgesetz-Novelle, deren Begutachtungsentwurf vorliegt, greift aus Sicht der KUPF – Kulturplattform Oö. in einigen Bereichen zu kurz. Im Interesse Ihrer Mitgliedsvereine regt die KUPF folgende Änderungen im Oö. Kulturförderungsgesetz an.

§ 1 Abs. 1

Das Land Oberösterreich unterstützt und fördert die im Interesse des Landes und seiner Bevölkerung gelegene kulturelle Tätigkeit, in erster Linie dann, wenn sie im Land Oberösterreich ausgeübt wird oder in einer besonderen Beziehung zum Land Oberösterreich steht.

Änderungsvorschlag: Das Land Oberösterreich, als Träger von Privatrechten unterstützt und fördert die im Interesse des Landes und seiner Bevölkerung gelegene kulturelle Tätigkeit, in erster Linie dann, wenn sie im Land Oberösterreich ausgeübt wird oder in einer besonderen Beziehung zum Land Oberösterreich steht.

Begründung: Durch die Einfügung, dass Förderungen im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung des Landes Oberösterreich vorgenommen werden, wird dargelegt, dass das Land mit den FörderwerberInnen privatrechtliche Verträge abschließt. Daraus resultiert kein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Förderung, da Förderzusagen in der Regel nicht bescheidmäßig zugesagt werden. Um dem Missverständnis vorzubeugen, dass Subventionszusagen Bescheide sind und somit zu beeinspruchen wären, sollte diese Klarstellung vollzogen werden. Der Passus „als Träger von Privatrechten“ findet sich auch in den Kulturförderungsgesetzen der Länder Tirol, Salzburg, Steiermark, Burgenland, Vorarlberg und Niederösterreich.

 
§ 2 lit. h)

elektronische Medien, Fotographie und Film;

Änderungsvorschlag: elektronische Medien, nicht kommerzielle Radio- und TV-Produktionen, nicht kommerzielle Printmedien mit kulturellem Schwerpunkt, Fotographie und Film;

Begründung: Oberösterreich zeichnet sich durch die größte Dichte an freien, nicht kommerziellen Radiosendern aus (Radio FRO, Linz; Radio Freistadt, Mühlviertel; Freies Radio Salzkammergut; Radio B138, Kirchdorf;). Seit 2010 existiert auch der Freie Fernsehsender dorf.tv. Eine ebensolche Dichte ist für den Bereich nicht kommerzieller Printmedien festzustellen. Alle diese Medien leisten einen unverzichtbaren Beitrag zu einer pluralistischen Medienlandschaft. Diesem Umstand muss im Oö. Kulturförderungsgesetz Rechnung getragen werden, da hier – wie auch in der Neufassung der Präambel festgehalten – eine bedarfsorientierte Kulturvermittlung in hohem Maße passiert.

 
§ 5 Abs. 3

Die Förderung darf jenes Ausmaß nicht übersteigen, das für die weitere Entfaltung der Tätigkeit bzw. das Zustandekommen des Vorhabens erforderlich ist. In Fällen, in denen eine Eigenleistung des Förderungswerbers in Betracht kommt, ist eine solche in zumutbarer Höhe Voraussetzung für die Förderung.

Änderungsvorschlag: Die Förderung darf jenes Ausmaß nicht übersteigen, das für die weitere Entfaltung der Tätigkeit bzw. das Zustandekommen des Vorhabens erforderlich ist. In Fällen, in denen eine Eigenleistung in Betracht kommt, ist eine solche in zumutbarer Höhe Voraussetzung für die Förderung. Eine mehrjährige Förderung ist möglich, soweit dies für strukturelle Maßnahmen zur Erreichung der Ziele (§ 1) notwendig ist. 1

Begründung: Für Kulturinitiativen ist eine mittelfristige Planungssicherheit unabdingbar, vor allem dann, wenn Personal und Strukturen vorhanden sind. Mit der angeführten Ergänzung bekennt sich das Land zur Möglichkeit mehrjähriger Förderzusagen, ohne aber eine explizite Verpflichtung einzugehen.

Die Budgethoheit des Landtages bleibt – auch durch das Einräumen der Möglichkeit mehrjähriger Fördervereinbarungen – unberührt. Die Möglichkeit zum Abschluss mehrjähriger Fördervereinbarungen findet sich in den Kulturförderungsgesetzen der Länder: Vorarlberg, Steiermark, Salzburg, Kärnten, Niederösterreich

 
§ 5 Abs. 6

Die Gewährung der Förderung ist über Abs. 5 hinaus an weitere Bedingungen oder Auflagen zu binden, sofern dies für die Erreichung des Förderungszweckes erforderlich ist.

Änderungsvorschlag: Die Gewährung der Förderung ist über Abs. 5 hinaus an weitere Bedingungen oder Auflagen zu binden, sofern dies für die Erreichung des Förderungszweckes erforderlich ist. Hierfür hat die Landesregierung Förderungskriterien zu erlassen und zu veröffentlichen, welche die Richtlinien und Entscheidungsgrundlagen für Förderungsgewährung beinhalten. Diese Richtlinien sind mindestens biennal vom Landeskulturbeirat zu überprüfen. Die Landesregierung kann sich, soweit sie dies im Einzelfall für erforderlich erachtet, bei der Beurteilung von kulturellen Vorhaben bzw. kulturellen Tätigkeiten von externen Experten bzw. ExpertInnen beraten lassen. 2

Begründung: Für FörderwerberInnen nicht nachvollziehbare Entscheidungen führen dazu, dass das Vertrauen und die Dialogbereitschaft gegenüber der Politik und Verwaltung schwinden. Eine Nachvollziehbarkeit durch transparente (da veröffentlichte) Förderkriterien, welche auch regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, kann hier Abhilfe schaffen und bringt auch keinen bürokratischen Aufwand. Ebenso dient die Möglichkeit der Beiziehung externer ExpertInnen einer größeren Transparenz und schafft sowohl für die FörderwerberInnen, als auch für die politischen VertreterInnen eine größere Objektivität bei der Bewertung einzelner Vorhaben bzw. Tätigkeiten.

 
§ 5 Abs. 7

Die Gewährung bzw. Nichtgewährung der Förderung hat schriftlich zu erfolgen; im übrigen ist die Förderung möglichst formlos abzuwickeln. Die Ablehnung einer Förderung ist nicht anfechtbar.

Änderungsvorschlag: Die Gewährung bzw. Nichtgewährung der Förderung hat schriftlich innerhalb von 12 Wochen ab Einlangen zu erfolgen und ist zu begründen; im übrigen ist die Förderung möglichst formlos abzuwickeln. Die Ablehnung einer Förderung ist nicht anfechtbar.

Begründung: Die Fristsetzung (Selbstbindungsfrist) ist notwendig, damit FörderwerberInnen wissen, wann sie spätestens mit einer verbindlichen Antwort rechnen können. Auch für die Kulturverwaltung würden sich – aus verwaltungsökonomischer Sicht – positive Effekte aus einer derartigen Selbstbindungsregelung ableiten lassen. Die Notwendigkeit eine Gewährung bzw. Nichtgewährung zu begründen liegt darin, dass FörderwerberInnen ein qualifiziertes Feedback zu ihrem Antrag erhalten, welches auf Basis von Förderkriterien getroffen wird. Eine Anfechtungsmöglichkeit leitet sich dennoch nicht daraus ab.

 
§ 7 Abs. 3

Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist mit Ausnahme der österreichischen Staatsbürgerschaft das aktive Wahlrecht zum Oö. Landtag.

Änderungsvorschlag: Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist mit Ausnahme der österreichischen Staatsbürgerschaft das aktive Wahlrecht zum Oö. Landtag. Abgeordnete zum Oö. Landtag können nicht Mitglied des Landeskulturbeirates sein.

Begründung: Nach § 7 Abs. 1 des Oö. Kulturförderungsgesetz, ist der Landeskulturbeirat für die Beratung der Landesregierung zuständig. Nach §11 Abs. 5 können die Landtagsklubs eine/n VertreterIn zu den Sitzungen entsenden. Damit ist – aus Sicht der KUPF – die notwendige Transparenz gegenüber der Politik durchaus gewährleistet. Das Abgeordnete zum Oö. Landtag darüber hinaus auch ordentliche Mitglieder des Landeskulturbeirates sind, mutet eigenartig an, weil es nicht anzunehmen ist, dass eine „saubere“ Trennung zwischen (partei-)politischem Mandat und der (eventuell) ausgeübten Kulturarbeit möglich ist.

 
§ 7 Abs. 5

Die Landesregierung hat bei der Bestellung der Mitglieder und Ersatzmitglieder auf ein möglichst ausgewogenes Verhältnis hinsichtlich der regionalen Vertretung ebenso wie hinsichtlich der verschiedenen Kulturbereiche zu achten. Mindestens ein Drittel der Mitglieder und Ersatzmitglieder sollen ausübende Kulturschaffende sein. Bei der Zusammensetzung des Landeskulturbeirates und der Fachbeiräte ist eine Ausgewogenheit von männlichen und weiblichen (Ersatz-)Mitgliedern anzustreben.

Änderungsvorschlag: Die Landesregierung hat bei der Bestellung der Mitglieder und Ersatzmitglieder auf ein möglichst ausgewogenes Verhältnis hinsichtlich der regionalen Vertretung ebenso wie hinsichtlich der verschiedenen Kulturbereiche zu achten. Mindestens ein Drittel der Mitglieder und Ersatzmitglieder sollen ausübende Kulturschaffende sein. Bei der Zusammensetzung des Landeskulturbeirates und der Fachbeiräte ist eine Ausgewogenheit von männlichen und weiblichen (Ersatz-)Mitgliedern anzustreben. Ebenso ist eine anteilsmäßige Berücksichtigung von Migrantinnen und Zugehörigen ethnischer Minderheiten bei der Zusammensetzung des Landeskulturbeirates und der Fachbeiräte anzustreben.

Begründung: In der neuen Fassung der Präambel zum Oö. Kulturförderungsgesetz heißt es: „Darüber hinaus soll die Kulturförderung eine bedarfsorientierte Kulturvermittlung sowie die Förderung von Minderheiten und benachteiligten Gruppen beinhalten, um möglichst allen Bevölkerungsgruppen und -schichten die aktive Teilhabe am kulturellen Leben zu ermöglichen.“ Um diesem Anspruch gerecht zu werden, muss das Land die aktive Teilhabe auch in Entscheidungs- und Beratungsgremien gewährleisten und dafür ein – auch gesetzlich verankertes – Zeichen setzen.

 
Stellungnahme zum Oö. Kulturförderungsgesetz in der geltenden Fassung zu nicht im Begutachtungsentwurf enthaltenen Punkten.

§ 3 Abs. 4

Durch die Förderung nach diesem Gesetz wird eine Förderung durch andere öffentliche Förderungsträger sowie die private Förderungstätigkeit nicht berührt. Eine Abstimmung der Förderungsmaßnahmen des Landes, insbesondere mit den Förderungsleistungen anderer Gebietskörperschaften, ist anzustreben.

Änderungsvorschlag: Durch die Förderung nach diesem Gesetz wird eine Förderung durch andere öffentliche Förderungsträger sowie die private Förderungstätigkeit nicht berührt. Fördermaßnahmen anderer Rechtsträger dürfen keine Voraussetzung für die Förderleistung des Landes Oberösterreich sein.

Begründung: Die vage Formulierung „ist anzustreben“, hat über die Jahre dazu geführt, dass vor allem zwischen dem Land Oö. und den Statutarstädten (aber auch kleineren Gemeinden) die Verpflichtung zur Mitfinanzierung vollzogen wurde. Dadurch kam es zu Fällen, in denen Kulturinitiativen, welche z.B. aufgrund der angespannten Finanzlage der Gemeinden, weniger Förderungen erhielten auch vom Land Oö. weniger Förderungen erhielten. Projekte sind gewöhnlich aufgrund der Inhalte förderungswürdig, und weniger aufgrund einer paritätischen Kostenaufteilung.

 
Weitere Anregung:

Das Recht für FörderwerberInnen, eine Anhörungsstelle anzurufen.

Für den Fall, dass eine Förderwerberin vermutet, dass bei der Beurteilung eines Ansuchens die Förderkriterien nicht eingehalten wurden, muss das Land OÖ das Recht einräumen, eine Anhörungsstelle einzuberufen. Diesem Gremium gehören eine Vertreterin einer (fachlich zuständigen) Interessenvertretung, die Leiterin der Förderstelle, die zuständige Sachbearbeiterin und gegebenenfalls externe ExpertInnen an. Dieses Gremium tritt einmal im Monat zusammen. Die zuständige Stelle entscheidet innerhalb von 14 Tagen nach der „Anhörung“ nochmals über das Ansuchen. Eine erneute „Anhörung“ ist nicht möglich. Dem amtsinternen Aktenlauf ist das ursprüngliche Ansuchen immer bei zulegen.
____

1 Zitiert nach dem Vorarlberger Kulturförderungsgesetz (https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrVbg/LRVB_3200_000_20090801_99999999/LRVB_3200_000_20090801_99999999.pdf)

2 Zitiert nach dem Tiroler Kulturförderungsgesetz (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrT&Gesetzesnummer=10000064)

KUPF Forderungskatalog: „zuMUTungen“ (2009)

zuMUTungen – Kulturpolitische Massnahmen für ein noch junges Jahrtausend!
Die Wahrheit ist dem Menschen zuMUTbar.
(Ingeborg Bachmann)
Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd.
(chinesisches Sprichwort)

Mit den zuMUTungen – Maßnahmen für eine zukunftsweisende Kulturpolitik, hat die KUPF 1997 ein Manifest an die Wände des Landhaus genagelt und für kurze Zeit die kulturpolitisch Verantwortlichen zur Diskussion gezwungen. Die KUPF agierte damals wie heute, als Vertreterin der Freien Kulturarbeit in Oberösterreich, mit dem Selbstverständnis, einen Kräfteausgleich zur Kulturpolitik des Landes Oberösterreich herzustellen. Die Neuauflage der zuMUTungen ist deshalb notwendig, weil sich Kulturarbeit im Wandel befindet und sich das kulturelle Feld ständig neuen Herausforderungen stellt und neue Schwerpunkte sucht. Diese Neuauflage 2009 ist aber auch deshalb notwendig, weil bisher praktisch keine Forderungen erfüllt wurden.

Trotzdem wäre es nicht fair, von einem kulturpolitischen Stillstand auf Gemeinde-, Landes-, Bundes- sowie EU-Ebene zu sprechen. Zahlreiche kulturpolitische Maßnahmen wurden in diesen 12 Jahren gesetzt, doch die Nutznießerinnen [1] waren nur in den wenigsten Fällen Freie Kulturinitiativen, Selbstorganisationen von Migrantinnen oder Freie Medien. Vielmehr hat sich Kulturpolitik dadurch ausgezeichnet, dass Herzeigbares und Präsentables gefördert wurde. Die Maßnahmen haben allzu oft der Repräsentation der Kulturpolitikerinnen gedient. Die kontinuierliche Arbeit Freier Kulturinitiativen konnte und kann mit diesen Repräsentationsflächen nicht dienen und will es auch nicht. Ihre Arbeit ist es, gesellschaftliche Konfliktlinien sichtbar zu machen und in einem beständigen Prozess um die Hegemonie im kulturellen Feld zu ringen. Diese Kontinuität braucht Stabilität und Rahmenbedingungen, um beständig an einer gesellschaftlichen Weiterentwicklung zu arbeiten, diese zu reflektieren und Schlüsse für Neues daraus zu ziehen.

In diesem Sinne verstehen wir die zuMUTungen:
• Als Mahnbrief an die Verantwortlichen in Kulturpolitik und -verwaltung, um ihnen ihre Verantwortung für die Auseinandersetzungen mit Freier Kulturarbeit vor Auge zu führen.
• Als Hinweisschild auf dem Weg zu einer progressiven, pluralistischen, demokratischen Kulturpolitik.

Beides ist notwendig um eine Politik der kulturellen Differenz zu ermöglichen, in welcher die inhaltliche Auseinandersetzung mit der Arbeit Freier Kulturinitiativen vor die Schaffung neuer, großer Events gestellt wird.

KUPF, 2009

Die Online-Textversion der zuMUTungen in der Fassung von 2009:

Wer ist die KUPF?

Die KUPF – Kulturplattform Oberösterreich ist der Dachverband und die kulturpolitische Interessensvertretung von über 100 Kulturinitiativen in Oberösterreich. Die KUPF sieht sich als kulturpolitisch gestaltende Kraft. Sie handelt im Namen ihrer Mitglieder, um die Bedingungen für Freie Kulturinitiativen abzusichern, zu verbessern und gemeinsam mit den Aktivistinnen und Protagonistinnen weiterzuentwickeln.

Die Arbeit der KUPF wird von drei Säulen getragen:

Kulturpolitik: Kulturpolitik heißt für die KUPF: Aktives Mitgestalten der Kulturpolitik zur Absicherung, Verbesserung und Weiterentwicklung der Freien Kulturinitiativen in ihrer Vielfalt.

Gewerkschaft: Die KUPF fordert aktiv angemessene Rahmenbedingungen und reagiert rasch auf legislative Veränderungen. Sie richtet ihr Augenmerk auf die sozialen Kontexte selbstbestimmter Kulturarbeit.

Service & Beratung: Die KUPF ist Expertin in allen Fragen der Kulturarbeit und gibt dieses Wissen an ihre Mitgliedsinitiativen weiter. Das Fundament ihrer Arbeit stellen die Mitglieder dar, auf deren Bedürfnissen die drei Säulen der KUPF basieren. Die KUPF – Kulturplattform OÖ arbeitet im Interesse ihrer Mitgliedsinitiativen und baut auf deren Praxis und Erfahrung auf!

Für wen spricht die KUPF?

Die Vielfalt der Mitgliedsinitiativen spiegelt die Bandbreite der zeit- und soziokulturellen Arbeit in Oberösterreich wider. Ihr aktives Eingreifen und das Gestalten der Gesellschaft, das Hinterfragen bestehender Strukturen, ist ein wichtiger Beitrag zur emanzipatorischen Entwicklung in den jeweiligen Regionen und gelebte Demokratie.

Die KUPF spricht für

• Kulturinitiativen aus dem Bereich der zeitgenössischen Kulturarbeit

• Selbstorganisationen von Migrantinnen und ethnischen Minderheiten aus dem Bereich der zeitgenössischen, progressiven Kulturarbeit

• Initiativen und Aktivistinnen auf dem Feld der Freien Medien

• Initiativen und Aktivistinnen auf dem Feld der Kulturarbeit von und mit Menschen mit Beeinträchtigungen

• Initiativen und Aktivistinnen die einen partizipatorischen, emanzipatorischen Ansatz auf dem Feld der Kinder- und Jugendkultur wählen

 

An wen richten sich die zuMUTungen

• Die KUPF legt ihr (kultur-)politisches Augenmerk – im Interesse ihrer Mitglieder – vorwiegend auf die Situation im Land Oberösterreich.

• Darüber hinaus ist die Kulturpolitik in den Gemeinden für die KUPF ein Arbeitsfeld, in welchem die Kulturinitiativen Expertinnen sind und der KUPF einen Auftrag zum Handeln erteilen.

• Die KUPF verfolgt die kulturpolitische Entwicklung auf Bundesebene, und meldet sich im Interesse ihrer Mitglieder zu Wort. Hier agiert die KUPF vor allem gemeinsam mit dem Bundesdachverband IG Kultur Österreich und den Interessensvertretungen der Bundesländer.

• Die Ebene der EU Kulturpolitikverfolgt die KUPF vor allem in jenen Bereichen, die direkte Auswirkungen auf die Arbeit der Mitgliedsinitiativen haben. Die kulturpolitische Arbeit in den europäischen Netzwerken leistet der Bundesdachverband IG Kultur Österreich. Die KUPF errichtet keinen Zaun um ihren Schrebergarten, sondern fordert auch von den anderen Gebietskörperschaften eine zukunftsweisende Kulturpolitik ein.

Radikale Transparenz

Eine demokratische Gesellschaft setzt voraus, dass es gleichen Zugang zu Informationen gibt. Die KUPF fordert daher ein radikales Umdenken im Bereich der Förderpolitik. Die KUPF geht davon aus, dass ein auf einer dialogischen Basis fußendes transparentes Förderwesen, einerseits eine bessere (politische) Kontrolle ermöglicht, und andererseits den Subjektivismus in der Abwicklung einschränkt.

Die KUPF fordert im Interesse ihrer Mitglieder

• verbindliche Förderkriterien,

um (partei-)politische Beeinflussung und Willkür zu vermeiden.

• Beiräte [2] auf Landes-, Bundes- und Gemeindeebene, die verbindliche Förderkriterien ausarbeiten.

Die Beiräte sind solcherart zu bestellen, dass sie zu gleichen Teilen aus Vertreterinnen der Gebietskörperschaften und Expertinnen aus dem Feld der Freien Kultur- und Medienarbeit bestehen.

• die jährliche Überprüfung der Förderkriterien auf Aktualität.

Die Überprüfung obliegt den bestellten Beiräten.

• die Veröffentlichung der Förderkriterien.

Die KUPF fordert im Interesse ihrer Mitglieder

• dass das Land OÖ in den Zielsetzungen des Kulturförderungsgesetzes [3] festlegt, dass die Kulturverwaltung Förderungen auf Empfehlung des Förderbeirates zu vergeben hat.

• dass die Höhe der Förderung bzw. die Ablehnung begründet sein muss.

In den Zielsetzungen des Kulturförderungsgesetzes ist zu verankern, dass die Begründungen die Aspekte der Nachvollziehbarkeit und Aussagekraft zu berücksichtigen haben und keine subjektiven Kommentare oder Standardantworten zu übermitteln sind.

• einen Förderbeirat im Land OÖ.

Der Förderbeirat ist im Kulturförderungsgesetz zu verankern und in der Direktion Kultur zur fachlichen Beurteilung der eingehenden Ansuchen einzurichten. Der Förderbeirat wird von der Landesregierung auf die Dauer von 3 Jahren auf Vorschlag der kulturellen Interessensvertretungen bestellt und besteht aus 9 [4] Personen. Bei der Auswahl ist neben der fachlichen Eignung, auf eine Parität in Bezug auf Geschlecht bzw. eine anteilsmäßige Berücksichtigung von Migrantinnen und Zugehörigen ethnischer Minderheiten zu achten. Ebenso müssen Expertinnen regionaler Kulturarbeit im Förderbeirat vertreten sein. Der Förderbeirat unterzieht alle Ansuchen ab EUR 4.000,– einer inhaltlichen Prüfung und beschließt ein Gutachten, sowie eine Vorschlag zur Mittelvergabe.

• dass die Entscheidung über die Födrerungen – unabhängig von der Höhe des Ansuchens – innerhalb von 12 Wochen zu erfolgen hat.

• dass die Überweisung der Mittel binnen 4 Wochen nach der Zusage zu erfolgen hat.

Diese Selbstbindungsfristen sind im OÖ Kulturförderungsgesetz zu verankern.

Die KUPF fordert im Interesse ihrer Mitglieder

• das Recht, eine Anhörungsstelle anzurufen.

Für den Fall, dass eine Förderwerberin vermutet, dass bei der Beurteilung eines Ansuchens die Förderkriterien nicht eingehalten wurden, muss das Land OÖ das Recht einräumen, eine Anhörungsstelle einzuberufen. Diesem Gremium gehören eine Vertreterin des Förderbeirats, eine Vertreterin der KUPF oder einer anderen Interessensvertretung, eine Vertreterin des Kriterienbeirates, die Leiterin der Förderstelle und die zuständige Sachbearbeiterin an. Dieses Gremium tritt einmal im Monat zusammen. Die zuständige Stelle entscheidet innerhalb von 14 Tagen nach der „Anhörung“ nochmals über das Ansuchen. Eine erneute „Anhörung“ ist nicht möglich. Dem amtsinternen Aktenlauf ist das ursprüngliche Ansuchen immer beizulegen.

Die KUPF fordert im Interesse ihrer Mitglieder

• den Ausbau der Förderberichte in allen Gebietskörperschaften.

Dabei ist folgenden Bereichen Rechnung zu tragen: – Rechnungsabschlüsse der Kulturbudgets müssen mit den im Förderbericht ausgewiesenen Daten vergleichbar sein. – Die ins Kulturbudget fließenden EU-Mittel müssen ausgewiesen werden. – Förderungen von Gruppen, die im Kunst- und Kulturbereich unterrepräsentiert sind, müssen extra ausgewiesen werden. – Den Fördersummen der einzelnen Kapitel/Bereiche ist die Höhe der Ansuchen gegenüber zustellen. – Die Berichte müssen sowohl in Printform, als auch online zugänglich gemacht werden. Die Online-Dokumentation muss quartalsweise aktualisiert werden. – Der Kunstbericht des Bundes ist um eine Aufschlüsselung der Förderungen nach Bundesländern zu erweitern.

• die Einrichtung einer „Kulturberatung“ für Gemeindevertreterinnen.Das Land OÖ hat beratende Gremien einzurichten, die dem Umstand entgegenwirken sollen, dass Kulturpolitik in vielen Gemeinden als lästiges Beiwerk betrachtet wird. Die Gremien richten sich an Gemeindevertreterinnen, damit diese sich ihrer Verantwortung für Freie Kulturarbeit bewusst werden. Die KUPF stellt zu diesem Zweck gerne ebenfalls sachkompetente Referentinnen, sowie fachliche Hilfeleistung zur Verfügung.

Die KUPF fordert im Interesse ihrer Mitglieder

• die Öffnung der Kulturausschüsse auf Gemeindeebene.

Die Gemeindeordnung des Landes Oberösterreich ermöglicht zwar mittlerweile die Veröffentlichung der Tagesordnung, der Abstimmungsergebnisse und der Inhalte von Beschlüssen. Die Beratungen in nicht öffentlichen Sitzungen sind aber nach wie vor vertraulich. [5] Um diesem Demokratiehemmnis entgegenzuwirken, fordert die KUPF:

• ein Anhörungs- sowie Antragsrecht von Kulturaktivistinnen bei Kulturausschusssitzungen, sowie die Veröffentlichung der Sitzungsprotokolle.

Die Gemeindeordnung ist dahingehend zu ändern.

• die Kulturausschüsse dazu zu verwenden, gemeinsam mit den lokalen Kulturaktivistinnen, die Kulturpolitik beständig qualitativ, diskursiv und transparent weiterzuentwickeln.

Die KUPF fordert im Interesse ihrer Mitglieder

•die regionale Einbindung und Vertretung auf EU-Ebene.

Bei der Ausarbeitung neuer Kultur- und Kunstförderprogramme seitens der EU Kommission müssen nationale und regionale Interessensvertretungen (KUPF, IG Kultur, IG Freie Theaterarbeit, etc.) in den Beratungsprozess eingebunden werden. Für diese Beratungstätigkeit müssen Geldmittel seitens der EU Kommission zur Verfügung gestellt werden, um aktiv bei europäischen Dachverbänden mitarbeiten zu können. Dies gilt sowohl für direkte Kunst- und Kulturförderungen [6], als auch für Finanzierungsmaßnahmen im Rahmen von Strukturfonds [7]. Je mehr sich die Programme an den Realitäten der Kulturarbeit orientieren, umso erfolgreicher werden sie sein.

• die Finanzierung von Beratung und Projektbegleitung.

Die Einreich- und Abrechnungsverfahren bei EU-Programmen sind sehr kompliziert und langwierig, viele Anträge scheitern an formalen Fehlern. Die KUPF fordert daher vom Land OÖ die Bereitstellung von finanziellen Mitteln, damit die KUPF Projektbetreiberinnen vor Ort bei ihren Anträgen und bei der Abrechnung unterstützen kann.

• Transparenz und Information.

Die zuständigen Stellen auf Gemeinde-, Landes-, Bundes- und EU-Ebene sind verpflichtet, alle Fördermöglichkeiten zu veröffentlichen bzw. potentiellen Interessentinnen in einer einfachen und unbürokratischen Form zukommen zu lassen. Dabei ist im Besonderen auf die Mehrsprachigkeit der Ausschreibungen, sowie die Berücksichtigung von im Kulturbereich unterrepräsentierten Gruppen zu achten.

Mehr Geld

Eine Kulturpolitik die auf pluralistischen, demokratischen Prinzipien aufsetzt, muss die Unterstützung für nicht kommerzielle Freie Kulturarbeit gewährleisten. Diese Gewährleistung muss oberste Prämisse sein und darf nicht zu Gunsten wirtschaftlich bedingter Budgetsanierungen, oder im Rahmen parteipolitischer Auseinandersetzung, aufgegeben werden. Die finanzielle und strukturelle Förderung Freier Kultur- und Medienarbeit trägt zur Weiterentwicklung einer qualitativ hochwertigen Arbeit an und mit der Gesellschaft bei und somit auch zu einer progressiven gesellschaftlichen Entwicklung.

Die KUPF fordert im Interesse ihrer Mitglieder

• den Ausbau bestehender Initiativen. Das Land Oberösterreich hat den Ausbau bestehender Initiativen durch Förderung von Personal und Struktur zu unterstützen. Für bestehende und neu entstehende Arbeitsverhältnisse in Kulturinitiativen muss ein garantiertes Lohnniveau eingeführt werden, das sich z.B. am Gehaltsschema für Vereine der Gewerkschaft der Privatangestellten [8] orientiert. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind durch die öffentliche Hand zu finanzieren. Durch diesen Ausbau werden qualifizierte Rahmenbedingungen für die ehrenamtliche Tätigkeit ermöglicht.

• Startförderungen.

Für alle Gebietskörperschaften muss die Prämisse gelten, dass Neues und neue Initiativen prinzipiell unterstützt werden müssen.

• die Aufstockung der Kulturbudgets.

Der Anteil des Kulturbudgets am Gesamtbudget in Oberösterreich ist auf mindestens 5% [9] zu erhöhen.

• eine Verteilungsdebatte.

Die Verteilung der Mittel muss nachvollziehbar sein und die Debatte darüber muss öffentlich geführt werden. Eine Umverteilung innerhalb der Budgets der Gebietskörperschaften ist unabdingbar[10].

Die KUPF fordert im Interesse ihrer Mitglieder

• die Schaffung von eigenen Budgetansätzen.

Die Gebietskörperschaften sind aufgefordert, im Rahmen der Budgeterstellung, auf gesellschaftliche Entwicklungen und Veränderungen zu reagieren und Budgetansätze für im Kulturbereich unterrepräsentierte Gruppen zu schaffen.

dass in den Zielsetzungen des oö Kulturförderungsgesetz festzuhalten ist, dass die progressive und zeitgenössische Kulturarbeit von Migrantinnen ein Schwerpunkt der Förderpolitik zu sein hat.

• dass in den Zielsetzungen des oö Kulturförderungsgesetz festzuhalten ist, dass die Kulturarbeit von und mit Menschen mit Beeinträchtigungen ein Schwerpunkt der Förderpolitik zu sein hat.

• dass in den Zielsetzungen des oö Kulturförderungsgesetz festzuhalten ist, dass die aktive Beteiligung und das Ermöglichen derselben, von Kindern und Jugendlichen am zeitgenössischen, kulturellen Angebot ein Schwerpunkt der Förderpolitik zu sein hat.

• dass in den Zielsetzungen des oö Kulturförderungsgesetz festzuhalten ist, dass die Kulturarbeit von Frauen ein Schwerpunkt der Förderpolitik zu sein hat.

• die Förderung und Unterstützung der Vernetzung zwischen Kulturinitiativen, mit besonderer Berücksichtigung von im Kulturbereich unterrepräsentierten Gruppen.

• die Förderung der Aus- und Weiterbildung von Kulturarbeiterinnen und die Schaffung spezieller Aus- und Fortbildungsprogramme für Migrantinnen im Kulturbereich.

• die Einrichtung eines Fonds zur Förderung wissenschaftlicher Grundlagenarbeit, mit besonderer Berücksichtigung von im Kulturbereich unterrepräsentierten Gruppen.

Die KUPF fordert im Interesse ihrer Mitglieder

• die Finanzierung von Freien Medienprojekten.

Freie und nicht-kommerzielle Medienprojekte, die Angebote für Freie Kulturinitiativen stellen, sind von allen Gebietskörperschaften zu unterstützen. Dies umfasst den Bereich des Freien Rundfunks, ebenso wie Public-Access-Medienlabors, aber auch den Freien Printbereich.

• die Schaffung eines Förderansatzes für Freie Medienprojekte.

Sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene muss ein eigener Förderansatz für Freie Medienprojekte geschaffen werden, aus welchem die Bereiche Freier Rundfunk, Public-Access-Medienlabors und Freie Printmedien finanziert werden.

• dass in den Zielsetzungen des oö Kulturförderungsgesetz festzuhalten ist, dass Freie Medienprojekte ein Schwerpunkt der Förderpolitik zu sein haben.

Mehr Entlastung

Freie Kulturarbeit zeichnet sich durch Kontinuität aus. Diese Kontinuität muss gesichert werden. Dafür braucht es einerseits eine Förderung von Strukturen, die kontinuierliche Qualität ermöglichen. Auch durch eine serielle Projektförderung wird das nicht erreicht. Andererseits ist es zur Absicherung der Arbeit notwendig, Gesetze, Richtlinien und Verordnungen auf ihre Umsetzbarkeit bei Freien Kulturinitiativen zu überprüfen und sie als Expertinnen bei der Erstellung heranzuziehen.

Die KUPF fordert im Interesse ihrer Mitglieder

• mehr Struktur- statt nur Projektförderung.

Dem Trend verstärkt Projekte zu fördern und keine Strukturen bzw. den Aufbau der selben zu fördern, muss entgegengetreten werden. Die Kulturpolitik muss darauf Bedacht nehmen, Strukturen und Arbeitsplätze zu erhalten und zu schaffen.

• mehrjährige verbindliche Finanzierungszusagen

durch alle Gebietskörperschaften für das (kulturelle) Jahresprogramm von Kulturstätten und Kulturinitiativen, unabhängig von zusätzlichen Projekt- und Investitionsförderungen.

•die Überprüfung bestehender Modelle zur mehrjährigen Finanzierung auf ihre Wirksamkeit.

Die KUPF fordert im Interesse ihrer Mitglieder

• neue, unbürokratische Kultur-Förderprogramme auf EU-Ebene.

Kulturpolitisch relevante Entscheidungen werden vor allem im Bereich der Regionalentwicklung getroffen. Ein Großteil der EU-Ausgaben für Kultur sind in den Strukturfonds [11] enthalten, während die Kulturprogramme weniger als 10 % zu den Kulturausgaben der EU beitragen. In diesem Bereich sowie beim Programm Kultur 2007 [12] ist offensiv auf neue, unbürokratische Förderschienen für Kunst- und Kulturarbeit zu drängen. Besonders wichtig ist auch, die Länge der Verfahren abzukürzen.

• die Verbesserung des Systems der Kofinanzierung. Das komplizierte System der Kofinanzierungspflicht bringt Projektwerberinnen, ebenso wie Gemeinden und Bundesländer aufgrund der ungewissen Zusagen häufig in arge Finanzierungs- und Zeitnot. Außerdem darf die Gewährung von EU-Fördermitteln nicht dazu führen, dass sich nationale und regionale Fördergeberinnen ihrer Verantwortung entziehen. (Subsidiaritätsprinzip Artikel 3b des EU-Vertrages [13].)

• Zwischenfinanzierung. Um das große Problem der Zwischenfinanzierung zu lösen, soll das Land Oberösterreich aus seinen Rücklagen einen Fonds einrichten, aus dem Projektbetreiberinnen eine verpflichtende und zinsfreie Zwischenfinanzierung in der Höhe der von der EU zugesagten Fördermittel erhalten müssen.

Die KUPF fordert im Interesse ihrer Mitglieder

• eine generelle Befreiung gemeinnütziger Kulturinitiativen von der Lustbarkeitsabgabe.

Folgender Absatz soll zu diesem Zweck in das Lustbarkeitsabgabegesetz des Landes Oberösterreich aufgenommen werden: „Der Abgabe unterliegen nicht: Gemeinnützige Organisationen, die von den Gebietskörperschaften (Bund, Land oder Gemeinde) für ihre kulturelle Tätigkeit subventioniert werden, sowie sonstige gemeinnützige kulturelle Organisationen, die zwar nicht subventioniert werden, aber ihre Gemeinnützigkeit in anderer Form glaubhaft machen können.“ Diese rechtliche Festlegung soll auch verhindern, dass Subventionen, die für die Realisierung von Kulturveranstaltungen, sowie von Kunst- und Kulturprojekten gewährt wurden, über den Umweg der Lustbarkeitsabgabe wieder ins allgemeine Gemeindebudget zurück fließen.

• dass Werbeschaltungen von gemeinnützigen Kulturinitiativen generell von der Werbeabgabe befreit werden.

• dass die Presseförderung für privat-kommerzielle Medien daran gekoppelt wird, dass diese Medien Berichterstattung über regionale Veranstalterinnen und Projekte machen, ohne dass dafür Gegengeschäfte abgeschlossen werden müssen.

Die KUPF fordert im Interesse ihrer Mitglieder

• die Vereinfachung der Abzugsteuer.

Die Abzugsteuer (§98 EStg) ist nach wie vor für viele Kulturinitiativen ein schwierig zu durchschauendes Feld. Daher sollen die bestehenden Regelungen abgeändert und durch folgende ersetzt werden:

– Informationspflicht statt Einbehaltungspflicht Die Kulturinitiativen sollen den Finanzbehörden über die Beschäftigung beschränkt Steuerpflichtiger Auskunft erteilen, aber nicht für die Einbehaltung und Abführung der Steuer Sorge tragen.

– Anhebung der Bagatellgrenzen Die im „Künstler-Sportler-Erlaß“ [14] festgeschriebenen Grenzen sind dahingehend zu ändern, dass eine Besteuerung des Einkommens von Künstlerinnen erst ab jährlich 10.000,– EUR und einem Honorar pro Veranstaltung von 500,– EUR vorzunehmen ist.

 

Gleiche Teilhabe

Eine demokratische Kulturpolitik muss zum Ziel haben, allen Menschen gleiche Chance auf kulturelle Teilhabe zu ermöglichen. Sie muss Sorge tragen, dass Schwerpunkte für jene Bereiche gesetzt werden, die als gesellschaftlich unterrepräsentiert und marginalisiert angesehen werden. Die KUPF spricht – im Rahmen der zuMUTungen – insbesondere die Kulturarbeit von Menschen mit Beeinträchtigungen an, meint aber ebenso deutlich die progressive, zeitgenössische Kulturarbeit von Migrantinnen und ethnischen Minderheiten und richtet ihr Augenmerk auf die Parität der Geschlechter im kulturellen Feld. Durch eine offensive Schwerpunktsetzung kann dem fortschreitenden Rechtsruck einer Gesellschaft ein klares Zeichen entgegengesetzt werden, ein Zeichen für ein gleichwürdiges Miteinander.

 Die KUPF fordert im Interesse ihrer Mitglieder

• paritätische Besetzung.

Bei der Besetzung von Jurys, Beiräten, dem Landeskulturbeirat OÖ und auch in den ausgelagerten Landesinstitutionen ist darauf zu achten, dass eine Parität in Bezug auf Geschlecht bzw. eine anteilsmäßige Berücksichtigung von Migrantinnen und Zugehörigen ethnischer Minderheiten hergestellt wird. Die Gebietskörperschaften sind aufgefordert, einschlägig qualifizierte Frauen besonders einzuladen, sich an diesen Gremien zu beteiligen. Ebenso ist bei all diesen Besetzungen darauf zu achten, dass in der Freien Kulturarbeit tätige Migrantinnen in der Höhe ihres Anteils an der Gesamtbevölkerung [15] vertreten sind. Grundsätzlich sollen im Kulturbereich unterrepräsentierte Gruppen verstärkt in den jeweiligen Gremien präsent sein. • Geschlechtergerechtigkeit in Führungspositionen. In der gesamten Landeskulturverwaltung, in den ausgegliederten Kultureinrichtungen des Landes Oberösterreich und in allen kommunalen Kulturinstitutionen ist eine Erhöhung des Frauenanteils besonders in den Führungspositionen auf mindestens 50 % anzustreben [16].

• dass das Land OÖ im oö Kulturförderungsgesetz die Förderung kultureller Diversität garantiert, wobei besonderer Wert auf die Förderung ethnischer Minderheiten und Migrantinnen zu legen ist.

• die zweckgewidmete Ausweitung der Förderetats auf Landes- und Bundesebene, zur Erhöhung der Präsenz unterrepräsentierter Gruppen in der Kulturarbeit.

Zur Wahrung der Interessen von unterrepräsentierten Gruppen im Kulturbereich, kann nicht nur eine gleichberechtigte Förderung herangezogen werden, sondern eine kulturpolitische und förderpolitische Bevorzugung von progressiver, zeitgenössischer Kulturarbeit von Migrantinnen ist nötig, um hier Signale zu setzen. Bei der Ausarbeitung von Schwerpunkten ist besonders darauf zu achten, dass einschlägig qualifizierte Migrantinnen miteingebunden werden.

• verstärkte Medienzugänglichkeit für Migrantinnen.

Durch gezielte Ausbildungen und Vermittlungsarbeit, welche durch die Gebietskörperschaften zu finanzieren sind, muss eine verstärkte Medienzugänglichkeit für Migrantinnen sowohl als Kulturproduzentinnen, als auch als Konsumentinnen erreicht werden.

• gleiche Bedingungen bei Ausschreibungen.

Die Ausschreibung aller Landespreise, Stipendien und Förderungen hat in den im Land OÖ am häufigsten gesprochenen Sprachen zu erfolgen. Die Ausschreibungen dürfen nicht an die österreichische Staatsbürgerinnenschaft gekoppelt sein.

• die Entwicklung von Kulturvermittlungskonzepten.

Die Gebietskörperschaften sind aufgefordert, für die Entwicklung von Kultur- und Kunstvermittlungskonzepten zu sorgen, die verschiedenen ethnischen Gruppen den Zugang zu zeitgenössischen kulturellen Angeboten ermöglichen. Dies hat unter Einbeziehung und Mitwirkung von einschlägig qualifizierten Migrantinnen zu passieren.

• die barrierefreie Erreichbarkeit von Veranstaltungsorten.

Um das kulturelle Angebot für alle Menschen „konsumierbar“ zu machen, muss für eine barrierefreie Erreichbarkeit und ebensolche Adaption von Veranstaltungsorten gesorgt werden. Die dafür notwendigen Mittel sollen von Land OÖ und Bund getragen werden.

• die Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten.

Die Freien Kulturinitiativen sind bei der Entwicklung von Konzepten für Orte mit kultureller Nutzung von den zuständigen Behörden einzubeziehen. Dadurch wird der Stellenwert Freier Kulturinitiativen als Gestalterinnen ihres Umfeldes nachhaltig untermauert. 15 in OÖ derzeit 13,2 %, Stand 2008 16 Die dafür geschaffenen Rahmenbedingungen sind im Bundesgleichbehandlungsgesetz (2008) verankert.

Freie Medien

Im Kontext Freier Kulturarbeit ist es notwendig, den Bereich der Medienpolitik besonders zu beleuchten, da Kulturinitiativen einerseits selbst als Medienproduzentinnen agieren und andererseits die Freien Printmedien, Radios, TV-Sender und Netzkulturinitiativen benötigen, um abseits marktökonomischer Verwertungskriterien ihre Inhalte vermitteln zu können. Die österreichische Medienlandschaft ist eine durch Monopole Gekennzeichnete, die immer mehr auf schnelles Konsumieren und weniger auf differenzierte Information ausgerichtet ist. Zwischen öffentlich-rechtlich und privat-kommerziell, haben sich hier die Freien Medien als 3. Sektor etabliert. Die KUPF richtet ihre Forderungen nicht an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und schon gar nicht an privat-kommerzielle Betreiberinnen, sondern fordert die politisch Verantwortlichen auf, die Etablierung des 3. Mediensektors strukturell und finanziell voranzutreiben.

Die KUPF fordert im Interesse ihrer Mitglieder

• die Umsetzung des Fördermodells für den Freien Rundfunk auf Bundesebene.

Das vom Verband Freier Radios entwickelte Fördermodell für den Freien Rundfunk [17] ist vollinhaltlich umzusetzen.

• die Umsetzung des Fördermodells für den Freien Rundfunk auf Landesebene.

Das 2006 entwickelte Fördermodell für den Freien Rundfunk [18] ist vom Land OÖ vollinhaltlich umzusetzen.

• die Umsetzung msetzung eines Födrermodells für den reFien Printbereich auf Landesebene.

Für nichtkommerzielle Freie Printmedien muss ein Förderansatz im Landesbudget geschaffen werden. Aus diesem Ansatz, der mit jährlich mind. 100.000,– EUR zu budgetieren ist, sollen sowohl bestehende Medien, als auch neue Initiativen gefördert werden.

• die Umsetzung eines Fördermodells für den Bereich der Freien Netzkultur auf Landesebene.

Für bestehende und neue Initiativen aus dem Bereich der Freien Netzkultur, muss ein Förderansatz im Landesbudget geschaffen werden. Dieser Ansatz, der mit jährlich mindestens 100.000,– EUR zu budgetieren ist, muss dazu dienen eine ausreichende Strukturfinanzierung dieser Projekte zu gewährleisten.

 Die KUPF fordert im Interesse ihrer Mitglieder

• die Ausarbeitung von on Förderkriterien für den Berich der Freien Medien, sowie eine ausreichende Finanzierung sowohl für Infrastruktur als auch für Content bzw. Projekte.

• die Anerkennung und Förderung der Vermittlung von spezieller Medienkompetenz als Kulturarbeit.

Die Freien Medien arbeiten beständig an der Vermittlung von Medienkompetenz und bieten dadurch eine Schlüsselqualifikation an. Die Lehrredaktionen und Workshops der Freien Medien stellen Experimentierfelder dar und können so eine umfassende Wissensvermittlung garantieren.

• klare Zuständigkeiten für den Medienbereich.

In der Landeskulturdirektion, sowie im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, müssen die Kompetenzen für Fragen der Medienförderung auf politischer und verwaltungsorganisatorischer Ebene klar erkennbar sein.

• die Verankerung Freier Rundfunkprojekte.

Die KUPF fordert vom Bund – unterstützend zum Verband Freier Radios – die Verankerung der Freien Radios in einem neuen Rundfunkgesetz, welches auf das Alleinstellungsmerkmal der Freien Radios Bezug nimmt. [19] Die Kontrolle über dieses Gesetzes muss einer parteipolitisch unabhängigen Medienbehörde übertragen werden.

Kulturarbeit ist Arbeit

Freie Kulturarbeit ist Arbeit an und mit der Gesellschaft und diese Arbeit muss einer Gesellschaft etwas wert sein. Freie Kulturarbeit stellt eine qualifizierte Betätigung dar, die nicht auf Freizeitvergnügen und Hobby zu reduzieren ist. Diese Arbeit, die zu einem Großteil ehrenamtlich passiert, benötigt strukturelle Unterstützung, die sich unter anderem in der Förderung von Personal niederschlagen muss, um qualifizierte Voraussetzungen für die Betätigung zu schaffen. Hier ist es die Aufgabe der Politik, sich nicht nur in symbolischer Anerkennung ehrenamtlicher Kulturarbeit zu üben, sondern sie muss durch konkrete Maßnahmen diesen gesellschaftspolitisch wichtigen Bereich stärken.

Die KUPF fordert im Interesse ihrer Mitglieder

• die Besserstellung der Arbeit von gemeinnützigen Kulturinitiativen auf allen Ebenen des Steuerrechts und der Gewerbeordnung.

• die steuerrechtliche Begünstigung des finanziellen Engagements durch Private und Firmen im Bereich der Freien Kulturarbeit, um den Anreiz für Kooperationen und Sponsoring zu erhöhen. • eine Kofinanzierung durch Gebietskörperschaften bei Arbeitsv erhältnissen, die durch das AMS teilfinanziert werden.

• eine Vereinfachung hung bei der Administration und Handhabe der bestehenden den sozial- und arbeitsrechtlichen Regelungen.

• die Schaffung struktureller Rahmenbedingungen durch die öffentliche Hand, um qualifizierte Voraussetzungen für ehrenamtliche Kulturarbeit zu gewährleisten.

• die Anerkennung von ehrenamtlicher Kulturarbeit als berufliche Qualifikation.

Die komplexen und mannigfaltigen Fähigkeiten, welche sich Mitarbeiterinnen im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Kulturarbeit erwerben, sind im Rahmen einer Akkreditierung informeller Bildung anzuerkennen, um somit auf dem Arbeitsmarkt nutzbar gemacht werden zu können. Als Akkreditierungsstellen sollen die bestehenden, zertifizierten Weiterbildungsinstitute fungieren.

Schluss und doch kein Ende

Freie Kulturarbeit steht nicht still, Freie Kulturarbeit hält nicht still. Die KUPF, als Vertreterin der Freien Kulturarbeiterinnen Oberösterreichs, darf und kann nicht stillhalten. Ihr Auftrag ist es, an die Verwalterinnen öffentlicher Gelder die Forderungen zu stellen, die sich aus kontinuierlicher, Freier Kulturarbeit ergeben. Und diese Forderungen sind, gerade den politischen Vertreterinnen in Oberösterreich, zuMUTbar! Es bleibt zum Schluss ohne Ende noch einmal zu manifestieren, wodurch sich die Freien Kulturinitiativen und Kulturarbeiterinnen auszeichnen und wie sie sich den Herausforderungen zu stellen bereit sind.

Kulturarbeit muss zuMUTbar sein

  • Freie Kulturarbeit durchdringt alle Bereiche der Gesellschaft, besetzt darin Plätze, verschiebt Grenzen und sprengt diese auf!
  • Freie Kulturarbeit verändert den Produktionsapparat, statt ihn zu beliefern! • Freie Kulturarbeit entwickelt Gegenmodelle zu bestehenden Geschlechterkonstruktionen, staatlichen Modellen und sozialen Schichten!
  • Freie Kulturarbeit ist eine politische Kraft, die aktiv am Geschehen teilnimmt und die Partizipation einer breitest möglichen Öffentlichkeit sucht!
  • Freie Kulturarbeit verfährt lebendig und widerspenstig, statt statisch und opportun!
  • Freie Kulturarbeit fordert Rahmenbedingungen für künstlerische und kulturelle Produktion ein, stellt diese her und nützt sie! • Freie Kulturarbeit schließt Kommunikationskanäle kurz!
  • Freie Kulturarbeit ist in Bewegung! Freie Kulturarbeit ist zuMUTbar!

[1] Die KUPF hätte die zuMUTungen 1997 gerne in geschlechtergerechter Schreibweise abgefasst, verzichtete aber der besseren Lesbarkeit wegen darauf. Die im gesamten Text zur Anwendung kommende weibliche Schreibweise bezieht selbstverständlich auch Männer mit ein.

[2] Die KUPF denkt hier an ein neues Gremium. Die Ausarbeitung der Kriterien fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des OÖ Landeskulturbeirates oder in den des Förderbeirates im BMUKK.

[3] http://www.land-oberoesterreich.gv.at => Themen => Kultur

[4] Die KUPF verweist hier auf die Erfahrungen mit dem aktuellen Kulturförderungsgesetz der Steiermark (http://www.steiermark.at).

[5] § 53 Abs. 3 OÖ Gemeindeordnungs-Novelle 2007

[6] http://www.ccp-austria.at/view.php?id=46

[7] Europäischer Fonds für Regionalentwicklung/EFRE, Europäischer Sozialfonds/ESF, Gemeinschaftsinitiative Interreg

[8] http://www.gpa-djp.at

[9] Der Anteil im Voranschlag für das Jahr 2009 lag beispielsweise bei 3,96 %.

[10] So weist z.B. das Kunstbudget des Bundes 132 Förderungen über 50.000,– EUR aus, die aber zusammen fast 53 % des Gesamtbudgets ausmachen. Von diesen 132 Institutionen befinden sich 53 in Wien. (Quelle Kunstbericht 2007). Auch im oberösterreichischen Landesbudget stellt sich die Sachlage ähnlich dar. Fast 65 % des Landeskulturbudgets sind für das Landesmusikschulwerk, die Bruckneruniversität und die OÖ Theater und Orchester GmbH reserviert! (Quelle Voranschlag 2009)

[11] Europäischer Fonds für Regionalentwicklung/EFRE, Europäischer Sozialfonds/ESF, Gemeinschaftsinitiative Interreg

[12] http://www.ccp-austria.at/view.php?id=46

[13] Zum Subsidiaritätsprinzip siehe auch: http://www.europa-reden.de/info/subsid.htm

[14] Im „Künstler-Sportler-Erlass“ GZ BMF-010221/0684-IV/4/2005 wird festgehalten, in welchem Fall von einer Einbehaltung der Abzugsteuer Abstand zu nehmen ist, da aufgrund der geringen Höhe des Honorars, ohnehin keine Abzugsteuer anfallen würde.

[17] http://www.freie-radios.at

[18] ttp://fro.at/medienfoerderung

[19] http://www.freie-radios.at/article.php?id=347