IG Kultur Ö: „Eine Niederlage für die österreichische Kulturpolitik“

„Eine Niederlage für die österreichische Kulturpolitik“, so beurteilt die IG Kultur Österreich das Maßnahmenpaket der Bundesregierung. Im neuen Gemeinnützigkeitspaket wird es weiterhin zu einer massiven Benachteiligung für Kultureinrichtungen kommen.

Wien (OTS) „Eine Niederlage für die österreichische Kulturpolitik“, so beurteilt die IG Kultur Österreich das Maßnahmenpaket der Bundesregierung zur Stärkung der Zivilgesellschaft. Kunst und Kultur bleibt bei Spendenbegünstigungen benachteiligt! Während zahlreiche NGOs aus den Bereichen Umweltschutz und Entwicklungszusammenarbeit die Bundesregierung loben und für sich Verbesserungen erwarten, erlebt die österreichische Kulturpolitik eine Niederlage!

Im neuen Gemeinnützigkeitspaket wird es weiterhin zu einer massiven Benachteiligung für gemeinnützige Kultureinrichtungen kommen. Die im Vorschlag vorgesehene steuerliche Begünstigung „zusätzlicher Kunst-und Kultureinrichtungen“ kommt nur einigen wenigen Institutionen zu und soll über ein neues Kultur-Förderinstitut abgewickelt werden. Statt Spenden an Kunst- und Kultureinrichtungen steuerlich zu begünstigen, wird ein neues Kultur-Förderungsinstitut geschaffen, das Großspenden von Stiftungen unter Einbehaltung des Verwaltungsaufwandes weiterleiten wird. Dies begünstigt nur einen sehr kleinen Kreis von Kultureinrichtungen und wird keinerlei kulturpolitische Impulse für die Zukunft setzen.

Seit Jahren setzen die kulturpolitisch Verantwortlichen in diesem Land keine Maßnahmen zur Stärkung des Sektors und zeigen mit diesem Maßnahmenpaket einmal mehr den politischen Stellenwert von Kulturarbeit.

Rückfragen & Kontakt:

IG Kultur Österreich
Gabriele Gerbasits
Geschäftsführung
gerbasits@igkultur.at
Tel: 0650 503 71 20

Seit Jahren (real) sinkende Kulturbudgets, jetzt mit Strafzuschlag?

Kulturrat Österreich fordert: Keine Mehrwertsteuererhöhung auf Kunst und Kultur! Auftauen des seit langem eingefrorenen Kunstbudgets!

Inflationsausgleich im Kunstbudget? Fehlanzeige. Gar eine Budgeterhöhung über der Teuerungsrate? Die letzte liegt so lange zurück, dass sich kaum jemand unter den Kulturschaffenden daran erinnern kann. Zugang zu Kunst und Kultur erleichtern? Nein, denn jetzt sollen auch die KonsumentInnen von Kunst und Kultur zur Kasse gebeten werden. Sparen ist angesagt im freien, zeitgenössischen Kunstschaffen, und das schon seit vielen Jahren. Bisher ging das zu Lasten der KünstlerInnen und KulturarbeiterInnen, mit der Mehrwertsteuererhöhung wird jetzt auch eine Zugangserschwernis für das Publikum erzeugt und folglich die finanzielle Schraube auf Seiten der KünstlerInnen und KulturarbeiterInnen noch ein Stückchen weiter angezogen. Nachdem die Eckpunkte der Steuerreform 2015/2016 im MinisterInnenrat präsentiert wurden, wird deutlich: Die punktuelle Erhöhung der Mehrwertsteuer ist nur eines der Debakel.

Was soll sich konkret ändern

Abgesehen davon, dass die Regierung zur Steuerreform bisher mehr Theaterdonner als konkrete Inhalte vorgelegt hat, scheint derzeit – dem MinisterInnenratsbeschluss entsprechend – Folgendes klar zu sein: Mehrwertsteuererhöhung um drei Prozentpunkte für „kulturelle Dienstleistungen, Museen, Filmvorführungen etc.“. Zusätzlich soll das Bundesfinanzrahmengesetz in den wesentlichen Grundzügen bis 2019 fortgeschrieben werden, womit auch sämtliche Kunst-Förderungen eingefroren werden. Was bedeutet das für Kunst und Kultur? Im besten Fall ein Festschreiben der seit vielen Jahren stagnierenden Budgets, unter denen die Kleinen wie die Großen im Kunstbetrieb zunehmend in die Knie gehen.

Und sonst? Maßnahmen im Bereich der Arbeitslosenversicherung wie der Mindestsicherung bleiben vage, sollen jedenfalls nicht mehr kosten, aber mehr Anreize zur Arbeitsaufnahme schaffen. Wer die Änderungen der letzten Jahre in diesen Bereichen verfolgt, kann das nur als gefährliche Drohung verstehen. Allein die Tatsache, dass die entsprechenden Vorhaben unter dem Schlagwort „Bekämpfung von Sozialbetrug“ laufen, ist ein klares Statement gegen Erwerbslose und Mindestsicherung-BezieherInnen. Wie die geplanten Einsparungen auf Länder- und Gemeindeebene aussehen werden, ist noch nirgends formuliert. Demgegenüber steht eine steuerliche Entlastung von Menschen „im unteren und mittleren Einkommensbereich“, womit die Regierung Jahreseinkommen bis 90.000 Euro meint. Wer aufgrund von Einkünften unter der Einkommensteuergrenze schon bisher keine Einkommensteuer zahlen musste, soll mit Steuergutschriften für Sozialversicherungsbeiträge bedacht werden, eine „Negativsteuer“ von max. 400 Euro pro Jahr ist vorgesehen (bisher: 100 Euro).

Verteuerung hat Signalwirkung

Zweierlei bekamen Kunst- und Kulturschaffende in den letzten Jahrzehnten gebetsmühlenartig zu hören: Seid froh, dass das Geld nicht auch nominell weniger wird. Und: Sorgt für andere Einnahmen und Geldquellen. Wie das nun zusammengehen soll, darüber haben sich die Steuerreform-VerhandlerInnen keine Gedanken gemacht. Ein Ausgleich für die steigenden Kosten ist nicht vorgesehen – zum Handkuss kommen einmal mehr die Aktiven im Feld und nun auch deren Publikum, das keineswegs nur aus Menschen besteht, denen ein paar Euro mehr pro Eintrittskarte nicht weh tun.

Kunstminister Ostermayer dazu: „Daran wird deutlich, dass uns Kunst und Kultur etwas wert sind.“

Im Rahmen einer Veranstaltung der Gesellschaft für Kulturpolitik auf den Stellenwert von Kunst und Kultur angesprochen, meinte Bundesminister Ostermayer: Das Faktum, dass außer dem Kunst- und Kulturbudget alle anderen MinisterInnenbudgets gekürzt wurden, mache doch die Wertschätzung der Regierung für Kunst und Kultur deutlich. Wertschätzung drückt sich demnach nicht in einer ausreichenden Dotierung, sondern in einer realen Senkung des Budgets aus. Und das im Wissen, dass bereits 2008 in der Studie zur sozialen Lage der Kunstschaffenden (im Auftrag der damaligen Kunstministerin Schmied) klargestellt wurde, dass die Einkommen im Feld katastrophal niedrig sind. Die Armutsgefährdung von KünstlerInnen lag fünfmal so hoch wie bei den Erwerbstätigen insgesamt. An dieser Situation hat sich bis heute nichts geändert. Sie hat sich im Gegenteil sehr wahrscheinlich verschlimmert. Und nun soll die Situation auch noch durch absehbare Einbußen im Kartenverkauf aufgrund höherer Eintrittspreise verschärft werden.

Für ein Ende der Belastungspolitik!
Für ein Ende des Schönredens!

Die Formel „Alle müssen ihren Beitrag leisten“ aus dem Mund eines/einer PolitikerIn war immer schon eine politische Bankrotterklärung. Die Übersetzung: Ändern will ich nichts, Neues interessiert mich nicht, wenn ich den Reichen eine Kleinigkeit wegnehme, haben die Armen gefälligst auch zu zahlen. Politik hat sich an der Gesellschaft zu orientieren, nicht am Budget. Eine Entscheidung für die Erhöhung der Mehrwertsteuer in den Feldern Kunst und Kultur oder für das Einfrieren von Kultur-Subventionen wird das Budget nicht retten, dafür aber Handlungsspielräume einschränken, Strukturen nachhaltig belasten sowie Kunst und Kultur und damit der Gesellschaft als Ganzes langfristig Schaden zufügen. Die Rede von der Wertschätzung bleibt vor dem realpolitischen Hintergrund der letzten Jahre rhetorische Floskel. Wertschätzung für Kunst und Kultur muss sich auch beweisen!

 

http://kulturrat.at/agenda/brennpunkte/20150325

Tirol: Zweierlei Maß (TKI)

Der Landesrechnungshof (LRH) setzte sich mit der Förderung der Volkskultur durch das Land Tirol auseinander und kritisiert in seinem kürzlich veröffentlichen Prüfbericht willkürliches und intransparentes Vorgehen in Bezug auf Fördervergaben, Förderinhalte und Verwendungsnachweise. Der Bericht macht wieder einmal deutlich, dass bei den Kulturförderungen mit zweierlei Maß gemessen wird. Die Tiroler Schwesterorganisation der KUPF, die TKI, fordert nun erneut Verfahrens- und Verteilungsgerechtigkeit bei der Vergabe von Kulturförderungen.
 
Das Kulturförderungsgesetz 2010 und die dazu 2011 erlassene Richtlinie bilden die gesetzlichen Grundlagen für die Vergabe von Kulturförderungen durch das Land Tirol. Während das Land im Bereich der zeitgenössischen Kunst und Kultur haargenaue Abrechnungen, Ansuchen und Nachweise der widmungsgemäßen Verwendung durchgehend einfordert, nimmt man’s bei der Förderung der Volkskultur nicht so genau.
 
Für den Bund der Tiroler Schützenkompanien (BTSK) erfolgte im Jahr 2013 – auf der Grundlage einer Zusage des Landeshauptmannes – eine Erhöhung der Förderung der Jahrestätigkeit von € 10.000 auf € 30.000. „Eine Begründung für diese Entscheidung war im Förderakt nicht dokumentiert.“ (LRH-Bericht S. 24 ) Die vom BTSK am Jahresende vorgelegte Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zeigte, dass die „Kostensteigerungen aber deutlich geringer als die Erhöhung der jährlichen Subvention um € 20.000“ waren. Auf die Kritik des LRH, dass die Ermittlung des Förderungsbedarfs und damit die Festlegung der Förderhöhe nicht schlüssig nachvollziehbar seien, antwortet die Landesregierung, dass „die geringe Förderquote diesen Verwaltungsaufwand nicht zu rechtfertigen vermag.“ (LRH-Bericht S. 25)
 
Von Summen, die bei der Volkskulturförderung „den Verwaltungsaufwand nicht rechtfertigen“, können viele freie Kunst- und Kulturschaffende nur träumen, liegen sie doch mit ihren Subventionen großteils weit unter dieser geringen Förderquote: Von den dem Förderbereich „Kulturinitiativen und -zentren“ zugeordneten 101 SubventionsempfängerInnen sind es gerade einmal 16 Initiativen, die laut Kulturbericht des Landes Tirol im Jahr 2013 mehr als € 20.000 Förderung bekommen haben.
 
Der LRH zeigt im seinem Prüfbericht mehrfach „politische“ Förderzusagen auf, für die „entweder keine ausreichende Begründung dokumentiert war oder die nicht von den geltenden Förderrichtlinien gedeckt waren“. (LRH-Bericht S. 75) Als Reaktion auf die Kritik des Landesrechnungshofs in Bezug auf fehlende Transparenz und Nachvollziehbarkeit spricht VP-Klubobmann Jakob Wolf davon, dass es ein völlig falsches Signal wäre, „den Vereinen zusätzliche bürokratische Steine in den Weg zu legen und Verwaltungshürden aufzubauen.“ Heißt das, dass die für alle anderen FörderempfängerInnen geltenden gesetzlichen Grundlagen im Bereich der Volkskulturförderung als zusätzliche Bürokratie und Hürden missverstanden werden?
 
Und wie ist es zu interpretieren, wenn Jakob Wolf in diesem Zusammenhang betont, dass sich die Tiroler Volkspartei „klar zur umfassenden Unterstützung der volkskulturellen Vereine, die für Tiroler Heimat- und Brauchtumspflege stehen, bekennt“? Der LRH bemängelt nicht die generelle Förderung der Volkskultur, sondern intransparentes Vorgehen und Inhalte wie zum Beispiel einen Reisekostenzuschuss für die Kaiserjägermusik, der nicht dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entspricht. Ist das Bekenntnis der VP zur „umfassenden Unterstützung volkskultureller Vereine“ in diesem Kontext als Zustimmung zum willkürlichen und intransparenten Vorgehen zu verstehen? Und wo bleibt das Bekenntnis zu der –  im Tiroler Kulturförderungsgesetz ausdrücklich festgehaltenen – „Förderung zeitgenössischer Kunst sowie der Aufgeschlossenheit gegenüber neuen kulturellen und künstlerischen Entwicklungen“ und wo die Umsetzung des im Koalitionsübereinkommen 2013-2018 festgeschriebenen Bekenntnisses „zur Weiterentwicklung der Förderung von zeitgenössischer Kunst und Kultur“?
 
Als Interessenvertretung der freien Tiroler Kulturinitiativen fordert die TKI Verfahrens- und Verteilungsgerechtigkeit bei der Vergabe von Kulturförderungen:
Gerechtigkeit also in Hinblick auf die Abwicklung und Zusagen von Förderungen, Gerechtigkeit aber auch in Hinblick auf das Kulturbudget. Seit Jahren erfährt der Bereich der freien zeitgenössischen Kunst- und Kulturarbeit einen kontinuierlichen Rückgang der Förderungen. Auch das Doppelbudget 2015/16 setzt diesen Trend fort, indem die darin enthaltene Erhöhung des Kulturbudgets in erster Linie den landeseigenen Kultureinrichtungen zugutekommt, nicht jedoch der freien zeitgenössischen Kulturszene.
 
Das verbal und finanziell geäußerte Bekenntnis der Tiroler Kulturpolitik etwa zur Volkskulturförderung oder zur Förderung landeseigener Kulturangebote ist in Bezug auf die freie zeitgenössische Kunst- und Kulturarbeit – samt entsprechender budgetärer Maßnahmen – längst überfällig!
 
 
Das Team der TKI
 
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Kontakt: Anita Moser -> www.tki.at

maiz: 17.Dezember ist der Internationale Tag gegen Gewalt an Sexarbeiter_innen

Der 17. Dezember wurde ursprünglich als Gedenktag für die Opfer des „Green River“-Mörders begangen, der in den 1980er und 1990er Jahren in den USA über 90 Frauen ermordete. Die meisten der Opfer waren Sexarbeiterinnen und es dauerte 20 Jahre, bis der Mörder verurteilt wurde. Seit 2003 wird der 17. Dezember mit Demonstrationen, Gedenkveranstaltungen und Mahnwachen weltweit als Aktionstag begangen, um auf die Gewaltverbrechen aufmerksam zu machen, die gegenüber SexarbeiterInnen begangen werden und durch die Stigmatisierung und Kriminalisierung von SexarbeiterInnen verstärkt werden.In OÖ macht sich vor allem die KUPF-Mitgliedsinitiative maiz stark für die Rechte von Sexarbeiter_innen.

Aus der aktuellen Stellungnahme von maiz (17.12.15):

Gewalt gegen Sexarbeiter_innen manifestiert sich in unterschiedlichsten Formen. In medialen und öffentlichen Debatten stehen meist physische und psychische Gewalterfahrungen, die Sexarbeiter_innen erleben, im Vordergrund. Kaum thematisiert wird hingegen die strukturelle Gewalt, die andere Formen von Gewalt oftmals erst ermöglicht:

*Wie sieht die Realität für jene Frauen* aus, die eigenverantwortlich diese Tätigkeit ausüben wollen? Von welchen Formen der Gewalt sind sie betroffen?*
Doppelmoral: Aktuelle Ereignisse wie der Erlass des Finanzministeriums zur Besteuerung von Sexdienstleistungen sowie immer wiederkehrende, stark moralisch und emotional geführte Debatten zu einem etwaigen Sex-Kauf-Verbot zeigen, dass es nicht primär um den Schutz und die Selbstbestimmung der betroffenen Personen geht.

*Strukturelle Gewalt*: Arbeitsrechtlich gesehen ist die Erbringung von Sexdienstleistungen kein Beruf. Sexarbeiter_innen sind aber verpflichtet Lohnsteuer aus der Sexdienstleistung zu zahlen. War bei der Einführung der neuen steuerlichen Bemessung von Sexarbeit (Frühjahr 2014) geplant, Sexarbeiter_innen zu befragen, so ist dies nie geschehen. Durch eine Bordellüberprüfung, die von der Finanzpolizei durchgeführt wird, soll festgelegt werden, ob die dort beschäftigten Sexarbeiter_innen auf selbständiger oder unselbständiger Basis arbeiten. Durch diese Nicht-Involvierung von Sexarbeiter_innen wird Transparenz und Einsicht in sie betreffende Entscheidungen verhindert.

*Diskriminierung*: Alle Menschen haben das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl und auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen. Sexarbeiter_innen werden oft durch z. B. übermäßig hohe Mietpreise ausgebeutet und diskriminiert, nur weil es sich dabei um Arbeitsorte handelt, an denen Sexdienstleistungen angeboten werden.

*Stigmatisierung*: Österreich ist neben Griechenland das einzige Land in Europa in dem es noch verpflichtende Kontrolluntersuchungen gibt. Diese, seit 1945 gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen, dienen vorgeblich der Prävention und Erhaltung der öffentlichen Gesundheit. Sie werden nicht mit dem Ziel durchgeführt, die Gesundheit der Sexarbeiter_innen zu erhalten und ihre Rechte zu schützen. Wir sehen diese als eine Form der Diskriminierung und Stigmatisierung und somit Teil der strukturellen Gewalt.

Wir verurteilen jede Form von Gewalt gegen Sexarbeiter_innen und fordern mehr Rechte. Angemessene und sichere Rahmenbedingungen zur Ausübung von Sexarbeit, die zum Schutz der Sexarbeiter_innen dienen, müssen im Fokus von Veränderungen sein.

Anstatt über Sexarbeit zu diskutieren, müssen Sexarbeiter_innen als Expert_innen wahrgenommen und als solche in Entscheidungen miteinbezogen werden. Sonst sind alle Versuche politische Regelungen zu treffen diskriminierend und stigmatisierend. Lösungen, die angeblich zur Verbesserung der Situation von Sexarbeiter_innen angestrebt werden und die Sexarbeiter_innen gleichzeitig entmündigen, sind keine guten Lösungen für Sexarbeiter_innen und führen zur Verschlechterung ihrer sozialen und gesellschaftlichen Situation.
 

*Diese Pressemitteilung wird getragen von*:
Sexworker.at / Selbstorganisation von SexarbeiterInnen, maiz – Autonomes Zentrum von und für Migrantinnen (Linz), LEFÖ – Beratung, Bildung und Begleitung für Migrantinnen (Wien), PiA / Projekt für Sexarbeiterinnen (Salzburg), SXA-Info (Graz), iBUS – Innsbrucker Beratung und Unterstützung für Sexarbeiterinnen

 

Leerstand öffnen – Petitionen unterstützen

Mit einer an den Wiener Gemeinderat adressierten Petition und einer an den Nationalrat gerichteten Bürger_inneninitiative erhöhen IG Kultur Wien und IG Kultur Österreich den Druck auf Stadt und Land, endlich angemessen auf die Leerstandsproblematik zu reagieren.

Nun wenden wir uns direkt an die Gesetzgeber_innen.

Wir fordern eine Behandlung der folgenden Punkte durch den Nationalrat:

  • einen gesetzlich verankerten und einfachen Zugang zu Leerstand

  • klare Verankerung des Rechts auf Wohnraum als Grundgesetz

  • gesetzliche Lösungen, die in Bezug auf die nötige soziale Nahversorgung Perspektiven aufzeigen

  • gesetzliche Rahmenbedingungen für Transparenz von leerstehenden Immobilen

  • den Stopp sämtlicher Privatisierungen von öffentlichen Gütern und Besitztümern

  • Gesetze, die Wohnraum absichern und Spekulation mit Raum wirksam entgegentreten

  • eine Steuer auf Leerstand und die Schaffung der dafür nötigen gesetzlichen Lage

Wir fordern eine Behandlung der folgenden Punkte durch den Wiener Gemeinderat:

  • Wiederaufnahme des Gemeindebaus durch die Stadt Wien

  • Schaffung eines städtischen Leerstandsmanagements

  • einen gesetzlich verankerten und einfachen Zugang zu städtischem und stadtnahem Leerstand

  • gesetzliche Lösungen, die in Bezug auf die nötige soziale Nahversorgung Perspektiven aufzeigen

  • gesetzliche Rahmenbedingungen zur Transparenz von leerstehenden Immobilien

  • den Stopp sämtlicher Privatisierungen von öffentlichen Gütern und Besitztümern

  • Gesetze, die Wohnraum absichern und Spekulation mit Raum wirksam entgegentreten

  • eine Steuer auf Leerstand und die Schaffung der dafür nötigen Bestimmungen und Gesetze

AUSDRUCKEN UND VERBREITEN:

Sie können die Petition und die Bürger_inneninitiative downloaden und ausdrucken, um selbst zu unterschreiben oder/und um Unterschriften zu sammeln: 

Petition an den Wiener Gemeinderat

Unterschriftenliste zur Petition an den Wiener Gemeinderat

Bürger_inneninitiative an den Nationalrat

Unterschriftenliste zur Bürger_inneninitiative an den Nationalrat

Bitte nicht vergessen, die teilweise oder vollständig unterschriebenen Listen bis spätestens 30. November an uns zurückzuschicken: IG Kultur Wien, Gumpendorfer Straße 63b, 1060 Wien.

Rückfragen:
IG Kultur Österreich
01/503 71 20

Positionen & Standpunkte

Die KUPF erarbeitet regelmässig und oft auch anlassbezogen Standpunkte zu kulturpolitischen und kulturrelevanten Thematiken. Diese Stellungnahmen & Positionspapiere ergeben in ihrer Gesamtheit einen Überblick über die zeithistorische Entwicklung und die Positionen der KUPF.

Internationaler Hurentag: Statement MAIZ, LEFÖ, SXA-Info und sexworker.at

Am 2. Juni findet alljährlich der Internationale Hurentag statt. Unsere Mitgliedsinitiative MAIZ, die unter anderem Arbeit für und mit Sexarbeiterinnen in Linz leistet, hat zu diesem Anlass gemeinsam mit anderen Organisationen eine Presseaussendung veröffentlicht. Thema ist die neue Besteuerungspraxis für Sexarbeiterinnen, die ab 1.7.2014 in ÖSterreich per Erlass eingeführt wird.

 

PA: Selbstorganisation von Sexarbeiter_innen und Beratungsstellen fordern
arbeitsrechtliche Gleichstellung und Entstigmatisierung von Sexarbeit

Am 2. Juni, dem Internationalen Hurentag, weisen österreichische Beratungsstellen für Sexarbeiter_innen, sowie eine Selbstorganisationen für Sexarbeiter_innen, erneut auf rechtliche Diskriminierungen und die prekären Arbeitsverhältnisse von Sexarbeiter_innen hin. Die Plattform sexworker.at und die Vereine LEFÖ (Wien), maiz (Linz), SXA-Info (Graz), PiA (Salzburg) und iBUS (Innsbruck) fordern die politischen Entscheidungsträger_innen auf, einen politischen Ansatz zu verfolgen, der Sexarbeiter_innen nicht nur in die Pflichten nimmt, sondern ihnen auch tatsächliche Rechte zugesteht und rechtlichen Schutz garantiert. Neben einer Entkriminalisierung des Bereichs Sexarbeit muss eine Entstigmatisierung von Sexarbeiter_innen und eine gleichzeitige Beteiligung und Einbindung in politische Entscheidungsprozesse dieser im Zentrum stehen.

Änderung in der Besteuerungspraxis – Verschärfte Pflichten für Sexarbeiter_innen  ohne einhergehende arbeitsrechtliche Gleichstellung

Am 1. Juli 2014 wird in Österreich eine Besteuerungspraxis für Bordellbetriebe und Sexdienstleiter_innen per Erlass eingeführt. Diese ist ein aktuelles Beispiel dafür, wie die gesellschaftliche und gesetzliche Doppelmoral sich in der Reglementierung von Sexarbeit manifestiert und welche Auswirkungen die gesetzlichen Bestimmungen auf die Arbeits- und Lebensbedingungen von Sexarbeiter_innen haben.

Aufgrund mangelnder Kommunikation und fehlender Informationen seitens des Finanzministeriums, verbreitete sich in der Branche große Verwirrung bezüglich der neuen steuerrechtlichen Vorschriften. Angesichts dieser Unklarheiten, hat das Finanzministerium die Einführung der neuen Praxis vom 1. April, auf den 1. Juli verschoben.

Welche Konsequenzen hat diese Regelung für Sexarbeiter_innen?

Wir befürchten, dass sich durch die Regelung die bereits beschränkte Anzahl an legalen Arbeitsplätzen, sowie die Vielfalt der Arbeitsorte und Wahlmöglichkeiten für Sexarbeiter_innen, noch weiter reduzieren wird und Sexdienstleister_innen vermehrt im illegalisierten und unsichtbaren Bereich arbeiten müssen.

Zudem ist eine schlichte steuerrechtliche Anpassung an ein Dienstverhältnis, ohne einhergehende arbeitsrechtliche Veränderungen, welche die rechtliche Gleichstellung und Anerkennung von Sexarbeit mit anderen Berufen ermöglicht, unserem Erachten nach, nicht zielführend. Den politischen Verantwortlichen geht es nicht um eine Verbesserung der Situation von Sexdienstleister_innen, sondern ausschliesslich um die Besteuerung ihres Verdienstes.

Forderungen an die politischen Verantwortlichen

Sexarbeiter_innen sind Expert_innen ihrer Arbeitsumstände und müssen als solche wahrgenommen und anerkannt werden. Sexarbeiter_innen wurden in diesen politischen Entscheidungsprozess weder eingebunden, noch rechtzeitig über die Änderungen informiert. An dieser Vorgehensweise wird erkennbar, dass die Lebensrealitäten sowie die Arbeitsbedingungen von Sexarbeiter_innen, von politischen Verantwortlichen nicht berücksichtigt und wahrgenommen werden.

Eine verantwortungsvolle Politik, welche als Ziel eine tatsächliche Gleichstellung sowie eine Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen von Sexarbeiter_innen anstrebt, muss Sexarbeiter_innen in ihrer Selbstbestimmung stärken und darf nicht ermöglichen, dass die Selbständigkeit von Sexarbeiter_innen durch finanzamtliche Praxen, Willkür von Behörden und Betreiber_innen gefährdet und korrumpiert werden kann.

Den Sexarbeiter_innen werden in diesem Sinne wieder Pflichten aufgezwungen, ohne dass Rechte damit einhergehen. Die nahenden steuerrechtlichen Veränderungen in Österreich, sowie die aktuellen Abschaffungs- und Kriminalisierungsforderungen auf nationaler und europäischer Ebene, gehen eindeutig in die falsche Richtung, mit schwerwiegenden Konsequenzen für die Betroffenen. Es braucht eine arbeitsrechtliche Gleichstellung, die Kompetenzen einräumt um sich gegen Ausbeutung und Gewalt zu wehren. Überdies muss Sexarbeit als Beruf in seiner Vielfalt anerkannt werden und die unterschiedlichsten Lebenssituationen der Sexarbeiter_innen berücksichtigt werden.

 

MAIZ, LEFÖ, SXA-Info und sexworker.at

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Politischer Hintergrund des Internationalen Hurentags:

2. Juni 1975: Proteste und Kirchenbesetzung von Sexarbeiterinnen in Frankreich

Am 2. Juni 1975 streiken Sexarbeiter_innen in Frankreich und bezeichnen in diesem Zusammenhang den Staat als den größten Zuhälter. 150 Frauen besetzen 10 Tage lang die Kirche Saint-Nizier in Lyon und schaffen damit eine internationale Öffentlichkeit für ihre Situation und ihre Forderungen. Als Aktionskollektiv wenden sie sich gegen die staatliche Diskriminierung und gegen polizeiliche Repressionen, die vorgeblich dem Kampf gegen Zuhälterei dienen sollen: ständige Kontrollen und Verhaftungen, Beleidigungen, Schikanen, unverhältnismäßige Strafen, willkürliche Steuerbescheide sowie Tatenlosigkeit der Polizei gegenüber Morden, Misshandlungen und anderen Formen von Gewalt gegen Sexarbeiter_innen. Die Sexarbeiter_innenbewegung von Lyon wehrte sich damit auch gegen die Stigmatisierung von Sexarbeiter_innen und gegen die staatlich institutionalisierte Doppelmoral.

Die dazugehörige Radiosendung kann unter folgendem Link abgerufen werden:  http://cba.fro.at/260269

 

Linz: Stellungnahme zur Kürzung der Ermessensausgaben

Der Linzer Gemeinderat diskutiert bereits am Do., 10.04.13, über ein pauschale Kürzung sämtlicher Ermessensausgaben. Die KUPF hat kurzfristig eine Stellungnahme an alle GemienderätInnen verfasst und schlißt sich den Protestes des Stadtkulturbeirats an.

Sehr geehrte Gemeinderäte und Gemeinderätinnen,

überrascht und auch verstimmt beobachtet die Kulturplattform OÖ das städtische Vorhaben, pauschal die Ermessensausgaben (auch) im Kulturbereich zu kürzen.

Leidtragende einer solchen Kürzung würden zweifelsohne vor allem die Initiativen der freien Kulturszene in Linz sein. Diese bilden die Basis des aktiven Linzer Kulturlebens.

Alleine in der KUPF sind über 40 Kulturinitiativen aus Linz organisiert, welche tagtäglich – meist ohne Entlohnung – Veranstaltungen organisieren, Kunst produzieren, präsentieren und vermitteln sowie ein urbanes, zukunftsfähiges Kulturverständnis befördern. Gemeinsam mit zahlreichen anderen Kulturinitiativen der Stadt bereiten sie den fruchtbaren Boden, von dem auch die städtischen Kulturhäuser maßgeblich profitieren.

Wir schließen uns daher vollinhaltlich den Zielen des Linzer Kulturentwicklungsplans und auch dem Schreiben des Linzer Stadtkulturbeirats zum Thema an. Wir fordern Sie auf, einer weiteren Kürzung im Kulturbereich, insbesondere im Bereich der Ermessensausgaben, nicht zuzustimmen!

Freundliche Grüße,
Klemens Pilsl und Nicole Honeck
für die Mitglieder der Kulturplattform OÖ

Kulturrat Ö: Was haben Burgtheater und Abschiebegefängnis gemeinsam?

Was haben Burgtheater und Abschiebegefängnis gemeinsam? Der Kulturrat Österreich fordert das Burgtheater dazu auf, die Geschäftsbeziehungen mit dem „Sicherheitsdienstleistungsunternehmen“ G4S umgehend zu beenden, sein Personal selbst anzustellen und fair zu entlohnen!

______/ Aufruf zum Protestmailen

Ein Billeteur des Burgtheaters hat vor Kurzem mit deutlichen Worten öffentlich gemacht, dass eine ganze Reihe wichtiger MitarbeiterInnen des Burgtheaters bzw. der Bundestheater-Holding seit 1996 aus Kostengründen über einen internationalen Konzern „zugemietet“ werden. Billiger werden solcherart ausgelagerte Arbeitskräfte in erster Linie durch Gehaltseinbußen und Schlechterstellungen in ihren Arbeitsverträgen: Das Umgehen von kollektivvertraglichen Mindeststandards und betriebsinternen Abmachungen sind weit verbreitete Folgen.

GeschäftspartnerIn des Burgtheaters ist das „Sicherheitsdienstleistungsunternehmen“ G4S, ein global tätiges Unternehmen, das u. a. von der zunehmenden Privatisierung des staatlichen Gewaltmonopols profitiert: Schubhaft und Abschiebung sind Geschäftsfelder, an denen G4S ebenso verdient wie durch Bereitstellung von BilleteurInnen am Burgtheater.

Statt eine klare Stellungnahme abzugeben, positioniert sich das Burgtheater seit der Rede des Billeteurs mit dem peinlichen Versuch schadensbegrenzenden Kleinredens: Es liegt Verdrängung und (mutwillige) Verharmlosung vor, wenn sich das Haus am Ring auf den Standpunkt zurückzieht, G4S agiere Recherchen zufolge in Österreich gesetzeskonform: Abschiebungen und Schubhaft sind in vielen Fällen gesetzeskonform, nichtsdestoweniger sind sie menschenrechtswidrig. In England ist ein Verfahren gegen G4S anhängig, weil G4S-MitarbeiterInnen bei einer Abschiebung so aggressiv vorgingen, dass eine Person, die abgeschoben werden sollte, an Luftmangel erstickte. In Österreich hat G4S einen 68-Millionen-Euro-Auftrag für die nächsten 15 Jahre erhalten, um in Vordernberg in der Steuermark ein Schubhaftzentrum zu unterhalten und zu leiten. Damit wird erstmals in Österreich der Vollzug von Schubhaft an ein Privatunternehmen outgesourct. Es ist unerträglich und inakzeptabel, dass derartige Firmen auch mit Geld aus dem Kulturbudget bezahlt werden!

Wir fordern das Burgtheater und insbesondere die Bundestheaterholding dazu auf, die Geschäftsbeziehungen mit dem „Sicherheitsdienstleistungsunternehmen“ G4S umgehend zu beenden und ihr Personal innerhalb der eigenen Organisation anzustellen und fair zu bezahlen!

_______/ Wir rufen dazu auf, bei Burgtheaterdirektor Matthias Hartmann sowie der zuständigen Bundestheaterholding auch persönlich zu protestieren!

__/ Ein Mailvorschlag – als Vorlage für jene, die nicht selbst formulieren möchten:

Sehr geehrter Herr Direktor Hartmann,
sehr geehrte Damen und Herren in der Bundestheaterholding,

Ich protestiere aufs Schärfste gegen die nunmehr öffentlich gewordene Geschäftsbeziehung zwischen den Bundestheatern und G4S. Ein „Sicherheitsdienstleistungsunternehmen“, dessen MitarbeiterInnen zur Zeit in London angeklagt sind, einen Abzuschiebenden im Zuge der „Amtshandlung“ erstickt zu haben, ein „Sicherheitsdienstleistungsunternehmen“, das in Hinkunft das Abschiebegefängnis Vordernberg in Österreich verwalten und betreuen soll, hat als DienstgeberIn im Theaterbereich nichts verloren!

Auch KulturarbeiterInnen haben ein Anrecht auf faire Anstellungen – insbesondere der hochsubventionierte Bereich sollte hier mit gutem Beispiel vorangehen. Kündigungen von Drittunternehmen als Reaktion auf nachvollziehbare Kritik an ihnen sind sofort abzustellen – kein Wunder, dass sich niemand der anderen unmittelbar Betroffenen öffentlich solidarisiert:

Die Menschen fürchten zu Recht den Verlust ihrer Beschäftigung!
Die Bundestheater müssen umgehend ihre MitarbeiterInnen selbst zu arbeitsrechtlich korrekten und faieren Bedingungen anstellen!
Kein Cent aus dem Kulturbudget darf mehr an fragwürdige Firmen fließen!

Ich verbleibe in Erwartung Ihrer Stellungnahme, vor allem Ihrer Entscheidung,

mit freundlichen Grüßen,

__/ AN

Burgtheater Direktor Matthias Hartmann: matthias.hartmann@burgtheater.at
Burgtheater Kontakt: info@burgtheater.at
Bundestheater Holding: office@bundestheater.at

Und zu Dokumentationszwecken bitte CC an: contact@kulturrat.at

_______/ Weitere Informationen:

__/ Blog des Billeteurs (und seine Rede)
http://burg4s.tumblr.com

__/ Offener Brief der IG Bildende Kunst an das Burgtheater in Solidarität mit der mutigen Protestrede eines Billeteurs (17.10.2013)
http://www.igbildendekunst.at/politik/brennpunkte/burgtheater2013.htm

__/ Aus Anlass der Rede des Billeteurs im Burgtheater im Rahmen des Kongresses „Von welchem Theater träumen wir“. Presseaussendung der IG Freie Theaterarbeit (18.10.2013)
http://www.freietheater.at/?page=index&detail=2

__/ Wir fordern die sofortige Beendigung der Zusammenarbeit des Österreichischen Bundestheaterverbands mit G4S. Aussendung von IG Autorinnen Autoren, IG Übersetzerinnen Übersetzer, Grazer Autorinnen Autorenversammlung, Österreichischer P.E.N.-Club (21.10.2013)
online auf dem Blog http://burg4s.tumblr.com

__/ „Ein humanes Gefängnis gibt es nicht, wird es nie geben“. Ein Interview zum geplanten Schubhaftgefängnis in Vordernberg/ Steiermark (online seit 16.10.2013).
http://www.malmoe.org/artikel/regieren/2650

_______/ Rückfragen:

Kulturrat Österreich
Gumpendorfer Str. 63b
A-1060 Wien
contact@kulturrat.at
http://kulturrat.at