OPEN CALL BIM BAM 2021

8. Internationales Theaterfestival für Klein(st)kinder 20.02. – 14.03. 2021 | Salzburg

Wir suchen / looking for

• Qualitativ hochwertige Theaterproduktionen für Kinder von 0 – 6 Jahren High quality artistic productions for children aged 0 – 6 years
• Aus den Bereichen Tanz, Musik und Performance From the areas of theatre, dance and performance

Wir brauchen / what we need
• Ausgefülltes Formular / completed application form
• Ein zusätzliches PDF (max. 10 MB) mit folgenden Informationen:
• Informationen zur Produktion
• Technical Rider
• Fotos
• Video- und Trailerlink
• Kurzbiografien der mitwirkenden Künstler*innen
• Informationen zur Company • Grobe Kalkulation
• One additional PDF (max. 10MB) including:
• Detailed description of the production
• Technical rider • Pictures
• Full-length video and trailerlink
• Short biographies of the cast
• Company Description
• Estimated Calculation

Toihaus Theater Franz-Josef-Straße 4, 5020 Salzburg / Austria |
Contact: Katharina Schrott, bimbam@toihaus.at P

weitere Informationen: https://toihaus.at/bim-bam

Open Call: SUPERGAU

Was ist SUPERGAU
SUPERGAU ist eine imaginäre Landschaft, eine kulturelle Urlandschaft. SUPERGAU braucht keine Gebäude, keine Nostalgie und keine Tradition. SUPERGAU ist eine Landschaft, in der Kunst neu ist und erst einen Platz finden muss, eine Landschaft, in der jeder Betrachter sein kann und niemand Experte.

SUPERGAU ist befreit von der Schwere der Stadt mit seinen programmierten Kulturräumen, befreit von Museen, Theatern, Kleinkunstbühnen und Salons, die gefüllt werden müssen mit Zielpublikum. Befreit vom Begriff des öffentlichen Raums, denn SUPERGAU kennt nur Landschaft. SUPERGAU ist Fläche. SUPERGAU hat Wald- und Wiesenlandschaft, Seelandschaft, Häuserlandschaft, Asphalt- und Betonlandschaft. All diese Landschaftsformen können im SUPERGAU zur Bühne werden, zum künstlerischen Aktionsraum.

SUPERGAU stülpt das Innen nach Außen und erklärt dabei das Land zum kulturellen Zentrum und die Stadt zur Peripherie. Kulturräume werden invertiert und plötzlich sind Museen, Theater, Kleinkunstbühnen und Salons ohne Dach, aber auch ohne Mauern und daher grenzenlos.

SUPERGAU ist temporär. Zwei Jahre wird an und im SUPERGAU gearbeitet, um in ein 10-tägiges Festival zu münden.
Was wir suchen

  • KünstlerInnen, die in ihrer Herangehensweise keinen Unterschied zwischen Stadt und Land machen, die Raum brauchen, Raum nehmen und Raum besetzen.
  • künstlerische Beiträge ohne Landsentimentalitäten; Beiträge, die ein Gefühl für die oftmals brutale Realität des ländlichen Raums als Wirtschaftsraum, Lebensraum und Kulturraum haben.
  • künstlerische Arbeiten, die den Außenraum als ihr Habitat umarmen. Aufgrund der klimatologischen Bedingungen des Außenraums sind künst- lerische Ausdrucksformen wie Land Art, Installationen & Skulpturen, Performance, Theater & Tanz und Literatur besonders geeignet. SUPERGAU will aber auch Soundkunst, Videokunst und New Media mit all seiner elektronischen Sensibilität in den Außenraum einladen.
  • Cross-Over (spartenübergreifende) Arbeiten, die Kooperationen mit BesucherInnen, BewohnerInnen und KünstlerInnen in der Entstehung und/ oder Ausführung eingehen.
  • künstlerische Arbeiten, die zur Partizipation, zum Dialog oder zur Diskussion anregen.
  • künstlerische Beiträge, die orts- oder regionsspezfisch sind. Es soll dabei aber nicht zu sehr auf die Vergangenheit, sondern auf die Gegenwart oder eine mögliche Zukunft eingegangen werden.
  • SUPERGAU ist eine 100%-ige Außenraumveranstaltung. Alle künstlerischen Arbeiten müssen im Außenraum stattfinden – mit der Ausnahme von temporären Strukturen, die durch die KünstlerInnen selbst errichtet werden, also Teil der künstlerischen Arbeit sind.

Aufführungsorte
In der ersten Ausführung erklären wir den Flachgau zum SUPERGAU. Die Projekte können im gesamten Gebiet des Flachgaus (= politischer Bezirk 2 Salzburg-Umgebung) stattfinden, das heißt, es stehen 1.005 km zur Verfügung. Diese Fläche teilt sich in 40% landwirtschaftliche Fläche, 40% Wald, 4% Wasser und 16% sonstige Flächen.

Die etwa 150.000 Bewohner des Flachgaus verteilen sich auf 37 Gemeinden, darunter drei Städte und sechs Marktgemeinden. Die physische Nähe, das direkte Angrenzen des Flachgaus zur Hauptstadt Salzburg, zwingt Land und Stadt in ein starkes, beinahe magnetisches Verhältnis. Das Land wird zur Vor-Stadt und die Stadt zum Vor-Land.

Wie kann sich das Land, das so nah und so abhängig von der Stadt ist, von ihr emanzipieren? Die kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Sogkräfte der Stadt sind bis weit in den Flachgau zu spüren, genauso wie die wohnqualitativen, frischeluft- und allesguttuenden Zugkräfte des Landes die Städter weit ins Land hineinbringen. Das ist die Kernfrage und der Kontext von SUPERGAU: nur ein SUPERGAU kann so stark und mächtig sein, um die städtische Alleinherrschaft über zeitgemäße Kunst zu bieten.

Vergütung
Die künstlerische Leitung kann maximal 30 künstlerische Arbeiten (Künst- lerInnen, Gruppen, Ensembles) aus dem Open Call in das Programm aufneh- men. Da die Produktionskosten für künstlerische Arbeiten, je Personal- bzw. Materialaufwand, sehr unterschiedlich sein können, ist der Pauschalbeitrag, der von SUPERGAU bereitgestellt werden kann, in drei Kategorien geteilt.

Vergütung
A. € 1.000 bis € 5.000: 15 künstlerische Arbeiten
B. € 5.001 bis € 10.000: 10 künstlerische Arbeiten
C. € 10.001 bis € 30.000: 5 künstlerische Arbeiten

Diese drei Kategorien und die genannte Anzahl von KünstlerInnen sind lediglich Anhaltspunkte und sagen nichts über Qualität und Wichtigkeit der einzelnen Kunstwerke aus. In der Programmierung, der Betreuung und der Durchführung spielen die drei Kategorien keinerlei Rolle und werden auch nach der Jurierung nicht erwähnt.

Die oben genannten Pauschalbeträge enthalten Honorar, Produktions- und Aufführungskosten sowie Unterkunft und Reisekosten. Diese Beträge sind Bruttobeträge. Antragsteller können gerne zusätzliche Mittel aus anderen Quellen zur Unterstützung ihres Vorschlags einbringen. Die Bewerbung ist offen für Einzelpersonen, Gruppen oder Ensembles in jeder Phase ihrer Karriere. Bewerber müssen zumindest 18 Jahre alt sein.

Sämtliche an der Produktion beteiligten Personen müssen fair entlohnt werden! SUPERGAU bietet weiters Unterstützung während der Vorbereitung und der Dauer des Festivals sowie professionelle Dokumentation und Bewerbung der künstlerischen Arbeit.

Die Vergütung wird in Form einer Förderung durch das Land Salzburg abgewickelt.

Bewerbungsunterlagen
Alle geforderten Unterlagen sind als eine pdf-Datei bis spätestens Freitag, 31. Jänner 2020, 23:59 Uhr an kultur@salzburg.gv.at zu senden.

Das geforderte pdf mit einer maximalen Seitenanzahl von acht Seiten und einer maximalen Dateigröße von 10 mb hat folgende Informationen zu beinhalten:

Open Call
Seite 1
Kurzbeschreibung des Projekts (max. fünf Sätze in denen die Essenz des Projekts erklärt wird. Die Kurzbeschreibung dient zur Publikation auf der SUPERGAU-Website)

Seite 2–6
Projektvorschlag (Bild, Text, Zeichnungen etc.
= detaillierte Beschreibung der Projektidee und der technischen Umsetzung)

Seite 7
Kostenaufstellung in Übereinstimmung mit der gewählten Kategorie A, B oder C

Seite 8
Kurz-CV, E-mail, Telefonnummer, Link zur persönlichen Website (falls vorhanden)

Mehrfacheinreichungen desselben Projekts in verschiedenen Kategorien sind nicht möglich. Videoarbeiten sind entweder in das pdf einzubetten oder mittels Storyboards oder Screen-shot darzustellen. Zur Bewertung der eingereichten Arbeit wird nur das eine pdf (acht Seiten) mit allen geforderten Unterlagen berücksichtigt!

Die Auswahl der Projekte erfolgt durch eine Jury sowie durch die künstlerische Leitung.

Ausführungszeitraum
SUPERGAU wird im Mai 2021 stattfinden. Der Vorbereitungszeitraum beginnt mit der offiziellen Bekanntgabe aller Mitwirkenden aus dem Open Call im März 2020.

Freitag 31. Jänner 2020: Einsendeschluss Open Call
Freitag 29. Februar 2020: Jurysitzung
Montag 16. März 2020: Bekanntgabe der KünstlerInnen
April 2020–Mai 2021: Möglicher Arbeitszeitraum
10 Tage im Mai 2021: SUPERGAU

Fragen
Fragen zum Open Call können an contact@supergau.org gestellt werden.Link: www.supergau.org

Lehrgang für ehrenamtlich Engagierte

Das OKH Vöcklabruck beteiligt sich mit „Schubkraft – Lehrgang für ehrenamtlich Engagierte“ beim Leaderprojekt „Gemeinschaftspraxis“.

Unsere Motivation:
Der Anspruch des Lehrgangs ist die qualitätsvolle Weiterbildung von Menschen, die ehrenamtlich in Gruppen, Initiativen oder Vereinen engagiert sind und Verantwortung übernehmen. Mittels passender Werkzeuge und Know-How soll die eigene Freiwilligenarbeit erleichtert und gestärkt werden. Dieses Angebot hat sich zum Ziel gesetzt, einerseits sehr konkrete Hilfestellungen zu bieten und andererseits für verschiedene Zielgruppen attraktiv und leicht zugänglich zu sein. Die Auswahl der Themen, ExpertInnen und des Formats spiegeln dies wider: Jedes Modul startet an einem Freitagnachmittag mit einem Fachvortag und geht nach drei Stunden in einen „Talk“ über, der in gemütlicher Atmosphäre praktische Aspekte beleuchtet und zum Austausch anregt.

nähere Informationen: https://www.okh.or.at/Veranstaltung-schubkraft

Zielgruppe:
Zielgruppe sind Personen aus der Vöckla-Ager-Region, die bereits in Gruppen, Initiativen oder Vereinen ehrenamtlich engagiert sind. Angesprochen sind alle Engagierten aus der regionalen Freiwilligenarbeit – von Kultur, Soziales, über Sport bis Umwelt, die schon praktische Erfahrung sammeln konnten und Verantwortung übernehmen (möchten). Es ist keine Vorbildung notwendig.

Teilnahmegebühr & Anmeldung:
Die Teilnahme wird von der Europäische Union und dem Land OÖ gefördert, der dadurch reduzierte Selbstbehalt beträgt für die sechs Module EUR 120 pro Person.

Wir freuen uns über Deine Anmeldung via https://www.vrva.at/gemeinschaftspraxis/veranstaltungen/schubkraft/. Für inhaltliche oder organisatorische Fragen stehen wir via schubkraft@okh.or.at gerne zur Verfügung.

Alle Termine finden im OKH Vöcklabruck statt. Als Green Event freuen wir uns über eine klimafreundliche Anreise

Green Event

Info-Veranstaltung: Bundesförderung für Kulturinitiativen – Wie funktioniert’s?

Was fördert der Bund? Was ist bei Förderanträgen zu beachten? Wie wird entschieden? Info-Veranstaltung mit Mag. Karin Zizala und Mag. Sonja Olensky-Vorwaldner, Abteilung für Kulturinitiativen im Bundeskanzleramt, am 3. Oktober in Innsbruck.

Teilnahme kostenlos. Anmeldung erforderlich!

Info-Veranstaltung:
Bundesförderung für Kulturinitiativen – Wie funktioniert’s?

Jahresförderung, Projektförderung, Investitionskostenzuschuss, Stipendien, Preise – die Förderaktivitäten des Bundes für Kulturinitiativen sind vielfältig. 

Aber wir funktioniert es in der Praxis? 

Anlässlich der beginnenden Einreichzeit für Förderung von Jahresprogrammen (Einreichzeitraum: 1. Oktober 2019 – 31. März 2020) stellen Mag.a Karin Zizala, Leiterin der Abteilung für Kulturinitiativen im Bundeskanzleramt, und ihre Stellvertreterin Mag.a Sonja Olensky-Vorwalder die Förderaktivitäten des Bundes vor: 

  • Was kann gefördert werden, welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
  • Was ist der Unterschied zwischen einer Jahresförderung und einer Projektförderung?
  • Wie erfolgt die Antragstellung?
  • Welche Einreichunterlagen sind notwendig?
  • Wie ist ein Förderantrag idealerweise gestaltet und was ist zu beachten?
  • Nach welchen Kriterien wird entschieden?
  • Wie läuft der Entscheidungsprozesse ab?
  • Und welche Summen stehen zur Verfügung?
     

Im Anschluss an die Präsentation besteht die Möglichkeit, Eure Fragen zu stellen.


Termin: 
Donnerstag, 3.10. 2019 von 17:00 – 18:30 Uhr 

Ort: 
Die Bäckerei – Kulturbackstube 
Dreiheiligenstraße 21a, 6020 Innsbruck

Anmeldung:
Die TeilnehmerInnen-Anzahl ist begrenzt. Anmeldung unter: office@igkultur.at 
Die Teilnahme ist kostenlos! 
 

Zu Gast: 
Mag.a Karin Zizala, Leiterin, und Mag.a Sonja Olensky-Vorwalder, Stellervertreterin, der Abteilung II/7 (Kulturinitiativen, Museen, Volkskultur) in der Kunst- und Kultursektion des Bundeskanzleramts. Die Abteilung II/7 fördert u.a. spartenübergreifende und interdisziplinäre Kunst- und Kulturprogramme, Kunst- und Kulturprojekte im soziokulturellen Raum, zeitgenössische Zirkusprojekte und vergibt Stipendien im Bereich Kulturmanagement. 
 

Weiterer Termin: 9.10.2019, 17:00-18:30 in Salzburg (Details folgen).

__________________

In Kooperation mit: 

TKI - Tiroler Kulturinitiativen
Logo Bundeskanzleramt


   

ATELIERVERGABE 2020

im Egon-Hofmann-Haus werden ab 1.April und ab 1.Juli zwei Ateliers an junge Künstler*innen neu vergeben. Einreichungen, die bis 31. Jänner 2020 einlangen, können berücksichtigt werden.

Richtlinien für die Vergabe von Arbeitsräumen im Egon-Hofmann-Haus:
Im Sinne seiner Statuten hat der Kulturring der Wirtschaft OÖ zur Förderung oberösterreichischer Künstlerinnen und Künstler das Atelierhaus erbaut.
Es stehen 9 Ateliers zur Verfügung mit einer Größe von 21 – 31m² und eine Grünfläche nord- und westseitig. 4 Ateliers haben einen eigenen ebenerdigen Zugang, 5 Ateliers befinden sich im Obergeschoß mit großflächigen Oberlichten.
Ausstattung: Zentralheizung, Waschbecken, Schrank
Allgemeine Einrichtungen: 1 Duschraum, 2 Toiletten, WLAN
Der finanzielle Aufwand für die Nutzung eines Ateliers beschränkt sich auf Betriebskosten/Strom/Heizung.

Bewerbungen können laufend erfolgen.
Sobald ein Atelier frei wird, entscheidet eine Jury über die Aufnahme in das Atelierhaus. Die Aufnahme erfolgt für den befristeten Zeitraum von 3 Jahren. Bei der Zuweisung wird die Bedürftigkeit der Bewerberin / des Bewerbers besonders berücksichtigt.
Bewerben können sich KünstlerInnen, die in Oberösterreich leben und arbeiten. Sie müssen als freischaffende KünstlerInnen tätig sein und dürfen nur nebenberuflich eine andere Tätigkeit ausüben.

Folgende Nachweise sind der Bewerbung beizufügen:
•  Lebenslauf (Ausbildung, bisherige künstlerische Aktivitäten)
•  Dokumentation der künstlerischen Arbeiten der letzten zwei Jahre
•  persönliche Erläuterungen zum Bedarf, Darstellung der Notwendigkeit

Bewerbungen per Email an:
office@egonhofmannhaus.at

KULTURRING DER WIRTSCHAFT OÖ
Egon-Hofmann-Haus | Im Dörfl 3 | 4020 Linz

EINLADUNG KUNSTWETTBEWERB

Der Kulturring der Wirtschaft OÖ wurde 1953 gegründet um in Oberösterreich lebende Kunstschaffende zu unterstützen. Neben der Durchführung von Kunstwettbewerben gelang dem Verein 1957 der Bau des EGON HOFMANN HAUSES. Dieses Atelierhaus am Römerberg wird seit mehr als sechzig Jahren instand gehalten um Kunstschaffenden einen kostengünstigen Arbeitsplatz bieten zu können. www.egonhofmannhaus.at | Open Studio Days am 19. + 20. Oktober, 14-18 Uhr.

Kunstwettbewerb 2019
1. Inhaltlicher Themenbereich: kein inhaltlicher Schwerpunkt vorgegeben

2. Ausschreibung: Wettbewerb für bildende Künstler/innen Oberösterreichs. Ausschreibender ist der Kulturring des Wirtschaft OÖ, in Kooperation mit der Kunstuniversität Linz. Die Preisgelder werden zur Verfügung gestellt vom Kulturring der Wirtschaft OÖ. Die Einreichungen müssen bis MO, 9. September 2019, an unten stehender Adresse eingelangt sein. Zeitraum für die persönliche Abgabe: MO, 2. September bis MO, 9. September 2019, jeweils 9.00 – 12.00 Uhr Preisverleihung: MI, 9. Oktober 2019, 18:30 Uhr Dauer der Ausstellung: DO, 10. Oktober – 16. Oktober 2019 Abgabe-/Einsendeadresse: Kunstuniversität Linz, Hauptplatz 6, 4020 Linz, z. Hd. Frau Sylvia Leitner Abgabe ebenfalls bei Frau Leitner, 2. Stock, Zi. Nr. H6.02.22

3. Personenkreis:
3.1. Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind alle Personen, die entweder a) in Oberösterreich geboren sind oder b) seit mindestens drei Jahren in Oberösterreich wohnen.
3.2. Vom Wettbewerb ausgeschlossen sind Angehörige der Jury sowie des Kulturrings d. W. OÖ
3.3. An eine/n Wettbewerbsteilnehmer/in kann nur ein Preis verliehen werden.
3.4. Mit der Einsendung bzw. Abgabe von Werken unterstellen sich die Teilnehmer/innen den Bestimmungen dieser Ausschreibung und erklären gleichzeitig, dass sie Urheber/innen der eingereichten Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes sind. Die Teilnehmer/innen erklären sich bereit, dass alle zum Wettbewerb eingereichten Werke bis zur Preiszuerkennung bzw. bis zum Ende der Ausstellung beim Kulturring der Wirtschaft OÖ verbleiben. Nach Ende der Ausstellung gehen die Arbeiten wieder an die Künstler/innen retour. Die Teilnehmer/innen nehmen zur Kenntnis, dass über diesen Wettbewerb der Rechtsweg ausgeschlossen ist.

4. Widmung:
4.1. Der Kulturring der Wirtschaft OÖ vergibt im Jahr 2019 innerhalb dieses ausgeschriebenen Wettbewerbs insgesamt 3 Preise.
4.2. Der Wettbewerb ist mit insgesamt € 3.500,- dotiert.
1. Preis: € 2.000,- €
2. Preis: € 1.000,- €
3. Preis: € 500,- €
Der Preisträger/Die Preisträgerin wird durch eine Jury von Kunstexperten/innen ausgewählt.

Weitere Information : https://egonhofmannhaus.files.wordpress.com/2019/07/2019_kunstwettbewerb-ausschreibung_kulturring_d_w_oc396_fin.pdf

Feedbackkultur in der Medien- und Kulturarbeit

Einladung zum Workshop am 11. und 12. Oktober 2019 in Linz

Mitarbeiterinnen schätzen ein konstruktives Feedback, das hilft ihre Fertigkeiten zu verfeinern. Aber Vorsicht, Feedback kann auch qualifizierend wirken und wird dann leicht zum Rohrkrepierer.
Die Bereitschaft von Mitarbeiterinnen und Freiwilligen Feedback positiv aufzunehmen und gemeinsam an Verbesserungen am Programm und in der Organisation zu arbeiten, hängt stark mit der verankerten Organisationskultur zusammen.
Dabei ist es hilfreich zu wissen, woher die Motivation für die oft umfangreiche Tätigkeit geschöpft wird und was allenfalls demotiviert.


Folgende Fragen stehen beim Seminar im Mittelpunkt:

+ Wie lässt sich eine positive Feedbackkultur in der eigenen Organisation entwickeln und verankern?

+ Wie kann die Kommunikation z.B. mit Sendungsmacherinnen, aber auch innerhalb der Organisation und im Team verbessert werden?

+ Wie gibt man zielgerichtet und konstruktiv Feedback?

+ Welche Formen des Feedbacks von Hörerinnen, Kolleginnen oder anderen Interessierten lassen sich einbinden?

+ Was unterscheidet kollegiales Feedback von qualifizierendem?

+ Auf was muss besonders beim Feedback in der Arbeit mit Freiwilligen geachtet werden?

Wir wenden uns an Organisationsverantwortliche und Trainerinnen aus dem nichtkommerziellen Rundfunk sowie aus der Kultur- und Bildungsarbeit.
Die Veranstaltung ist auf max. 14 Teilnehmer*innen begrenzt.


Referentin
Linda Muscheidt, freie Journalistin und Fachdozentin für Kommunikation u.a. an der Universität Basel und Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW und Trainerin an der Radioschule klipp+klang
Termin und Ort
Freitag den 11. Oktober von 10.00 – 18.00 und
Samstag den 12. Oktober von 9.00 – 16.30 bei
Radio FRO in der Kirchengasse 4, 4040 Linz | http://www.fro.at
Teilnahmebeitrag
€ 66,- für Mitglieder u. Kooperationspartner / € 132,- für Nichtmitglieder (incl. 10% Ust)
inkl. Pausengetränke und Mittagsessen
Information und Anmeldung
Simon Olipitz (COMMIT): so@commit.at / Tel.: +43699 10 95 7171
!!! Wir bitten um verbindliche Anmeldung bis zum 30.9. unter www.commit.at !!!

Eine Veranstaltung in Kooperation mit Radio FRO und KUPF

OPEN CALL Dekadenz: Raumgestaltung Festivalzentrum

Wir freuen uns, zum 2. Mal in Folge den Open Call für die Gestaltung des Festivalzentrums im Medien Kultur Haus Wels (mkh°) auszusenden.

YOUKI ist Österreichs größtes internationales Jugend Medien Festival und findet jährlich Ende November in Wels (Oberösterreich) statt. Konkret wird nach einem raumbildenden Konzept für das Festivalzentrum gesucht, welches von den Gewinner_innen vor Ort realisiert wird. Eine Unterkunft (Hotel) mit Verpflegung während des Aufbaus und dem Festival wird bereitgestellt, sowie freier Zugang zu allen Festival-Events. DEKADENZ ist das diesjährige Thema des Festivals und bildet auch den thematischen Rahmen für den Open Call.

Dekadenz
Der Geruch der Dekadenz hängt noch in den prächtigen Palästen des Adels. Heute zeigt sie ihr Gesicht auf Instagram, in Bildern von exotischen Speisen, Luxusyachten und extravaganten Parties. Ist der maßlose Konsum, der gedankenlose Umgang mit der Umwelt ein Anzeichen für den dekadenten Verfall unserer Gesellschaft? Ist sie die fatale Degeneration durch Überfluss und Überreizung? Oder hilft uns der Exzess der Dekadenz nicht gerade dabei, den stetigen Produktivitätsdrang und die bürgerliche Sparsamkeit zu überwinden, um in einer Art göttlichen Verschwendung die unerschöpfliche Fülle der Natur zu zelebrieren? Auch wenn dies zutrifft, muss Dekadenz gelernt sein – denn nur so schaffen wir es am nächsten Tag ohne Kopfweh und ohne Reue wieder aufzustehen.

Die Ausschreibung richtet sich an alle Kreativen und Kulturschaffenden, beispielsweise aus den Bereichen Architektur, Innenarchitektur, bildende Kunst, Medienkunst, etc. Wie bei den bisherigen YOUKIs wird auch das kommende Festivalzentrum in der Galerie des Medien Kultur Haus Wels (mkh°) verortet sein. Zur Verfügung steht ein 213 m2 großer Raum mit einer lichten Raumhöhe von 5,19 m.

Eine internationale Jury wird die anonymen Einreichungen sichten und die Preisträger_innen küren. Alle Einreichungen werden während des Festivals ausgestellt und im Anschluss auf der Website der YOUKI publiziert.

Alle weiteren Ausschreibungsunterlagen stehen auf www.youki.at zum Download bereit. Einreichfrist ist der 31. August 2019

Offene Fragen können direkt an youki@gang-atelier.eu gesendet werden.

ÜBERBLICK

1. Teilnahmegebühren FR€€
2. Teams Maximal 4 Personen
3. Ort Galerie – Medien Kultur Haus (mkh°) Pollheimerstraße 17, 4600 Wels Österreich
4. Altersgrenze 30 Jahre Altersdurchschnitt des Teams = Alterssumme des Teams / Anzahl der Mitglieder
5. Realisierungsbudget 1200 €
6. Einreichungsfrist 31. August 2019 Anonym via wetransfer.com (Details Seite 6)
7. Zeitraum Aufbau: 11.11 – 17.11.2019 Festival: 19.11.- 23.11.2019
8. Gefordertes Raumprogramm Der Raum, welcher gestaltet werden soll, wird während der Festivalwoche unterschiedlich genutzt. Darum gibt es einige Anforderungen, welche im Konzept mitberücksichtigt werden müssen. Guest Office: Empfangstisch zur Registrierung der TeilnehmerInnen Möglichst nah am Eingang platzieren während des gesamten Festivals in Verwendung Film Workshops: Offene Versammlungsfläche, Möglichkeit Plakate und Bilder etc. aufzuhängen – ca. 3 Tage à 6h Bar / Buffettheke: Tresen für Essensausgabe; 3x täglich ca. 70 Sitzplätze zum Essen, kann erweitert werden in den Treppen vorbereich vor der Gallerie (ca. 20-30 Plätze) Bühne / Podium: Ein Bereich für Vorträge, Diskussionen etc. – schnelle und einfache Umgestaltungsmöglichkeiten für temporäre Nutzungen Aufenthalt: Orte zum Verweilen, Beobachten, Entspannen, Schmusen Ausstellungsfläche: für Einreichungen des Open Calls
9. Jury Anna Prischl (Festivalleitung YOUKI) Anna Rieder (Festivalleitung YOUKI) Lena Schacherer (Gewinnerin d. Vorjahres) Externe Fachleute (tba) Moderation: G A N G Atelier 2/7
10. Kriterien Erfüllung des geforderten Raumprogramms Nachhaltiger Umgang mit verwendeten Materialien und Ressourcen Konzept (Bezug zum Thema) Realisierbarkeit
11. Infrastruktur Galerie mkh° (213 m2, lichte Raumhöhe 5,19 m) Stromzugang an der Decke, Deckentram – für Abhängungen, Metallsteher-Einspannsystem (Raumhoch, 40x40mm), diverse Filmrequisiten, Bea mer, Foto- und Videokameras, Transporter, Holzwerkstatt (Kreissäge etc.), div. Werkzeuge, Schneidplotter, Drucker, Bar(Holz), Bühnenelemente (…)

Bei konkreten Fragen zur Infrastruktur E-Mail an: youki@gang-atelier.eu

2 Junior Fellowships für Doktorand_innen

Das VALIE EXPORT Center der Kunstuniversität Linz bearbeitet, erforscht, kontextualisiert und vermittelt den Vorlass von VALIE EXPORT. Als international ausgerichtetes Forschungszentrum fördert es die künstlerische und wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Medien- und Performancekunst. Das VALIE EXPORT Center ist Teil der Kunstuniversität Linz.

Am VALIE EXPORT Center gelangen zwei Junior Fellowships für Doktorand_innen zur Ausschreibung. Das Dissertationsvorhaben muss eines der beiden Themenfelder aufgreifen:

1. Im Rahmen eines Forschungskomplexes zu „Kunst und Sprache in der künstlerischen Praxis“ sollen, ausgehend vom Werk VALIE EXPORTs, linguistisch-strukturalistische Aspekte in medialen Werken beforscht werden. Dazu gehören medienkritische und -reflexive Verfahren wie das (mediale) Anagramm und Aspekte des Spiels, der Kombinatorik, der Überdeterminierung und damit einhergehend der Multivalenz und des (poetischen) Bedeutungsüberschusses. Anagrammatische Kontextverschiebungen stehen für die Künstlerin auch für eine Erkundung der vielfältigen Sprachen der Medien und Repräsentationen von „Wirklichkeit“, die spezifische Bildfindungen mit sich bringen. Der Forschungsgegenstand bezieht sich unter besonderer Berücksichtigung des Werks von VALIE EXPORT auf die Art und Weise, wie linguistisch-strukturale und bildkünstlerische Praxen ineinandergreifen.

2. Anhand der Implementierung neuer Technologien in die künstlerische Praxis und deren vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten auf dem Feld der künstlerisch-wissenschaftlichen Forschung soll das Verhältnis von Kunst und Wissenschaft untersucht werden. Ausgangspunkt ist das umfangreiche Werk von VALIE EXPORT. Der Einsatz des Computers und die Möglichkeiten der Digitalisierung werden gerade in ihrem Schaffen als medien- und gesellschaftskritische Verfahren in Bezug auf die Transformation des Bildes vom Menschen in den Wissenschaften und in den Gesellschaftstheorien analysiert. Der Untersuchungszeitraum soll sich v.a. von den späten 1980er Jahren (experimentelle Arbeiten EXPORT’s zur „digitalen Fotografie“ und Arbeiten mit dem Computer) bis zu den 1990er Jahren (Drehbücher von nicht realisierten Filmprojekten wie „Der virtuelle Körper. Vom Prothesen- und postbiologischen Körper“) erstrecken.

Es können zwei Stipendien vergeben werden. Die Stipendien sind mit jeweils € 1.200.- pro Monat dotiert und werden zunächst auf 12 Monate vergeben, können jedoch bei positiver Evaluierung um maximal 24 Monate verlängert werden. Damit verbunden ist ein Arbeitsplatz an der Kunstuniversität Linz und eine Einbindung der Doktorand_innen in das VALIE EXPORT Center und die Kunstuniversität Linz. Die erfolgreichen Bewerber_innen verpflichten sich zu überwiegender Anwesenheit vor Ort. Mehr als eine geringfügige Fremdtätigkeit neben dem Stipendium ist nicht möglich.

Die Bewerbung kann in Deutsch oder Englisch eingereicht werden und muss folgende Unterlagen enthalten:
– Lebenslauf / CV inkl. Publikationsliste
– Motivationsschreiben (1-2 Seiten)
– Exposé des Dissertationsvorhabens (5-10 A4-Seiten, inkl. Zeitplan)
– Abstract
– Scan der Abschlusszeugnisse zur Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen für das PhD-Programm

Die Endauswahl der zwei Doktorand_innen erfolgt auf der Basis von Interviews. Diese werden Ende September / Anfang Oktober an der Kunstuniversität Linz stattfinden. Reisekosten werden nicht ersetzt.

Voraussichtliches Antrittsdatum des Stipendiums ist der 1. November 2019.

Bewerbungen sind bis spätestens 1. September 2019 als ein PDF-Dokument per Email zu richten an: 
Kunstuniversität Linz, Büro des Rektors
z.H. Dr. Mariana Scheu, mariana.scheu@ufg.at  
Hauptplatz 6
4020 Linz | Austria

Fragen richten Sie bitte an:
Kunst.Forschung
Dr. Veronika Schwediauer
veronika.schwediauer@ufg.at
 
T: +43 676 84 7898 2202
Bürotage: Montag, Dienstag

Landespreise für initiative Kulturarbeit 2019

Zum 28. Mal vergibt das Land Oberösterreich 2019 Landespreise für initiative Kulturarbeit. Ausgezeichnet werden Aktivitäten und Projekte, die maßgeblich Impulse für das Kulturleben in Oberösterreich setzen. Dotiert sind die Preise mit 7.500 Euro (Großer Landespreis) bzw. 3.000 Euro (Kleiner Landespreis). Beide Preise wurden jetzt ausgeschrieben.

„Die Landespreise für initiative Kulturarbeit sind ein wichtiges Element im Spektrum der Kulturpreise des Landes“, erklärt Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer: „Sie holen jene Projekte und Initiativen vor den Vorhang, die Kultur in Oberösterreich mit neuen, kreativen Zugängen bereichern.“

Eingereicht werden können kulturelle Veranstaltungsprogramme, Aktivitäten oder kulturelle Projekte, die 2018 oder 2019 (bis zum Datum des Bewerbungsschlusses) durchgeführt worden sind. Vergeben werden die Landespreise über Vorschlag einer unabhängigen Jury von der OÖ. Landesregierung. Bewerbungen sind bis 13. September 2019 (Eingang in der Direktion Kultur) an die Direktion Kultur, Promenade 37, 4021 Linz (E-Mail: kd.post@ooe.gv.at) zu richten.

Nähere Informationen: www.land-oberoesterreich.gv.at

Rückfragen-Kontakt: Mag.a Katharina Jocher
(+43 732) 77 20-111 06, (+43 664) 600 72 111 06
katharina.jocher@ooe.gv.at

Bild: Norbert Habring