Gerhard Neulinger
Wettbewerb für die Gestaltung eines Denkmals
Wettbewerb für die Gestaltung eines Denkmals in Reflexion auf die Corona-Pandemie und ihre Auswirkungen in der Steiermark
Auslober:
Das Land Steiermark, Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport und das Institut für Kunst im öffentlichen Raum Steiermark (KiöR) am Universalmuseum Joanneum schreiben einen zweistufigen Wettbewerb zur Gestaltung von Skulpturen in Reflexion auf die Corona-Pandemie aus.
Ausgangslage:
Mit voller Wucht wurden wir in eine Situation katapultiert, die noch vor einigen Monaten niemand für möglich gehalten hätte.
Das Corona-Virus (COVID-19) hat sich in unglaublicher Geschwindigkeit über alle Kontinente verbreitet. Wir leben im Ausnahmezustand. Gemeinden, Städte und Länder wurden unter Quarantäne gestellt, Schulen, Universitäten und Firmen geschlossen. Das wirtschaftliche, kulturelle und soziale öffentliche Leben ist zum Erliegen gekommen. Wir leben mit Ausgangsbeschränkungen, unter größtmöglicher Reduktion sozialer Kontakte und mit Abstand zu unseren Mitmenschen.
Existentielle Grundlagen wanken oder sind bereits zerstört, Arbeitslosigkeit und Verunsicherung prägen das Bild unserer Welt. Eilig werden Hilfs- und Unterstützungspakete geschnürt. Parallel dazu wird zu Solidarität aufgerufen, die aus der Distanz gelebt werden soll. Telekommunikation ersetzt unmittelbaren Kontakt, Fern- statt Nahgesellschaft ist das Diktum.
Niemand kennt die Auswirkungen dieses noch nie dagewesenen Pandemie-Ereignisses. In hoffentlich absehbarer Zeit wird dieses Virus eingedämmt sein. Doch wird die Welt die gleiche sein? Gezeichnet von dieser Pandemie werden wohl auch gesellschaftliche Veränderungen Platz greifen.
Zielsetzungen des Wettbewerbs:
Aus der unmittelbaren Erfahrung und in Auseinandersetzung mit der Corona-Pandemie sollen Arbeiten im öffentlichen Raum an mehreren Orten in der Steiermark als „vergegenständlichte Erinnerung“ geschaffen und zur Aufstellung gebracht werden. Fragen, wie „Was ist das für ein Phänomen?“, „Wie kann eine Reflexion über das Geschehene aussehen?“, „Was bedeutet Rettung und von wem kann sie ausgehen?“, „Welche Zeichen sind im Zusammenhang mit dieser Katastrophe relevant?“, „Welche Auswirkungen haben diese persönlichen Einschränkungen auf uns?“, „Wie kann unsere Zukunft aussehen?“ sollen zum Entwurf eines Denkmals, eines Memento mori im Sinne von Verantwortlichkeit uns und der Welt gegenüber eingedenk von Gefahr und Hoffnung führen.
Ziel ist es, an mehreren Orten/Regionen der Steiermark Denkmäler zu errichten, die für alle frei zugänglich sind. Die Absicht der Arbeit, die aus sämtlichen Sparten der bildenden Kunst stammen kann, soll sich für alle erschließen. Ein Verhältnis zwischen Entwurf und Umraum muss gegeben sein.
Die Siegerentwürfe werden in einem Wettbewerb ermittelt:
Phase 1: offen
Bildende Künstler_innen mit Steiermarkbezug sind eingeladen, Ideen für die Gestaltung einer Arbeit einzureichen. Die Vorschläge können Exposee-Charakter haben und müssen nicht vollständig ausformuliert sein. Es ist eine grobe Kostenschätzung vorzulegen.
Für diese Phase gibt es keine finanzielle Entschädigung.
Beurteilungsverfahren:
Die Mitglieder der Jury sondieren die eingereichten Ideen und wählen fünf bis zehn Vorschläge zur weiteren Ausformulierung aus. Abgelehnte Vorschläge werden nicht schriftlich begründet.
Folgende Bewertungen werden der Entscheidung zu Grunde gelegt:
- inhaltliche Dimension
- künstlerische Qualität
- Wahrnehmbarkeit im öffentlichen Raum
Phase 2:
Die ausgewählten Kunstschaffenden werden eingeladen, ihre Ideen zu Entwürfen auszuarbeiten und der Jury vorzustellen. Davon sollen einzelne Kunstwerke an verschiedenen Orten in der Steiermark umgesetzt werden.
Grundsätzlich gilt, dass alle für das Verständnis des Entwurfs notwendigen Unterlagen einzureichen sind. Der Entwurf muss:
- soweit visualisiert sein, dass das Projekt vorstellbar ist (Zeichnung, Modell, Skizze, Plan, Foto).
- in einem Kurztext dargestellt werden.
- technisch ausführbar sein (Erläuterungsbericht mit Angaben über Material und dessen Alterungsverhalten, über Konstruktion, technische Ausführung, bauliche Maßnahmen usw.).
- budgetiert sein.
- innerhalb des Budgets und der Vorgaben des jeweiligen Standorts realisierbar sein (Kostenkalkulation: Fremdleistungen inkl. Steuern, Materialkosten, Nebenkosten).
Zudem ist anzuführen, welche Kosten für die Wartung und Instandhaltung der Skulptur anfallen. (Diese Kosten sind möglichst gering zu halten.)
Die Entscheidung der Jury, die unanfechtbar ist, muss durch Abstimmung herbeigeführt werden. Über die Sitzung wird ein Protokoll angefertigt.
Termine
Ausschreibung: Dienstag, 14. April 2020
Phase 1: Abgabetermin: Freitag, 19. Juni 2020, 11 Uhr MEZ
Bekanntgabe: ab Montag, 29. Juni 2020
Phase 2: Abgabetermin: Freitag, 28. August 2020
Jury-Sitzung: Mitte September 2020
Bekanntgabe: nach der Jurysitzung
Eröffnungen: Frühjahr 2021
Honorare
Die Einreicher_innen der ersten Phase erhalten kein Honorar.
Jene Künstler_innen der zweiten Phase, deren Entwürfe nicht umgesetzt werden, erhalten eine Entwurfsentschädigung von je € 1.500.- incl. USt.
Die Honorare der Gewinner_innen des Wettbewerbs sind im jeweiligen Gesamtbudget, das Kosten für Produktion, Technik, Aufbau, Reise- und Aufenthaltskosten etc. beinhaltet, inkludiert und anzugeben. Die Honorarnote sollte bei maximal 25% der Gesamtkosten liegen.
Einreichung
Abgabe der Ideen in digitaler Form bis 19. Juni 2020, 11 Uhr MEZ
Alle Daten bitte per Mail an kioer@museum-joanneum.at
Auf Anfrage wird ein Upload-Bereich freigeschaltet.
Max. 1GB
Deadline: 19. Juni bis 11 Uhr MEZ
Kontakt
Institut für Kunst im öffentlichen Raum Steiermark
Marienplatz 1/1
8020 Graz
kioer@museum-joanneum.at
Jasmin Haselsteiner-Scharner: T +43 699/13347111
Marianne.von.Willemer – Preis für digitale Medien
Der Marianne.von.Willemer.2020 – Preis für digitale Medien ist eine direkte Förderung von Künstlerinnen und zeichnet Frauen, die digitale Medien als künstlerisches Werkzeug und Ausdrucksmittel nutzen, aus. Gesucht werden innovative künstlerische Arbeiten, die durch den Einsatz oder die explizite Bezugnahme auf digitale Medien gekennzeichnet sind. Hinsichtlich der technischen Realisierung kann aus einem breiten Spektrum gewählt werden – so können zum Beispiel Arbeiten aus den Bereichen digitale Fotografie, Digital Video, Computeranimation, generative Graphik, digitale Musik, interaktive Installationen, Netz- und Web 2.0-Projekte, Medienperformances, Medienarchitektur etc. eingereicht werden.
Neben der künstlerischen Qualität ist auch die spezifische Nutzung digitaler Medien selbst ein Bewertungskriterium.
Preisverleihung
Der Preis wird am 15. Oktober 2020 im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung im Ars Electronica Center, Sky Loft, 3. Obergeschoß verliehen. Wir freuen uns über Ihre Anmeldung unter frauenbuero@mag.linz.at oder unter +43 732 7070 1191.
Diese Veranstaltung ist barrierefrei!
Video Marianne.von.Willemer – Preis für digitale Medien (von dorfTV)
Marianne.von.Willemer – Preis für digitale Medien – Preisträgerinnen seit 2010
Auslobung
Teilnahmebedingungen
Teilnahmeberechtigt sind in Österreich lebende Frauen, die „Digitale Medien“ gestaltend, experimentell und künstlerisch nutzen. Es können Einzelpersonen und Gruppen teilnehmen und die eingereichte Arbeit darf zum Zeitpunkt der Einreichung noch nicht prämiert sein.
Internetarbeiten müssen so gestaltet werden, dass sie mit aktuellen und gebräuchlichen Browsern problemlos und ohne Einschränkungen dargestellt werden können. Notwendige Plugins müssen sowohl für jeden gängigen Browser als auch für gängige Betriebssysteme (Windows, Linux, Mac) frei verfügbar sein oder gegebenenfalls von der Einreicherin im Internet zur Verfügung gestellt werden. Arbeiten, die nicht direkt von der Jury begutachtet werden können, wie z.B. interaktive Installationen, Performances, temporäre Netzprojekte u.ä. müssen durch eine aussagekräftige Dokumentation erläutert werden.
Bei Gruppenarbeiten muss aus der Einreichung klar hervorgehen, dass die Urheberinnenschaft in den Händen einer Frau liegt, wobei Zuarbeiten durchaus von Männern durchgeführt werden können.
Anonyme Einreichungen sind nicht möglich!
Folgende Informationen und Unterlagen müssen bereitgestellt werden:
- Lebenslauf
- Kontaktdaten
- Meldezettel
- Urheberinnenschafts- und Datenschutzerklärung
- Beschreibung der Einreichung und entsprechende Links in einem Textdokument
- Portfolio (als PDF)
Urheberinnenschaftserklärung und Datenschutzerklärung (DOC, 32 kB)
Einreichmodalitäten
Senden Sie eine E-Mail an willemer@mag.linz.at und Sie erhalten von uns einen passwortgeschützten Zugangscode für einen extra für Sie freigegebenen elektronischen Ordner. Dort können Sie Ihr Werk und die entsprechenden Unterlagen hochladen. Diesen Ordner können ausschließlich das Frauenbüro und die Jury einsehen.
Einreichfrist: 7. Juni 2020
Auslobungsfolder 2020 (PDF, 119kB)
Bei Fragen zu Einreichung und Ausschreibung kontaktieren Sie bitte das Frauenbüro der Stadt Linz unter willemer@mag.linz.at oder unter +43 732 7070 1191.
Jury
Die Fachjury setzt sich aus Expertinnen aus dem Bereich „Neue Medien – Kunst“ zusammen:
- Mag.a art. Dagmar Schink
VALIE EXPORT Center Linz - Prof.in (FH) Mag.a art. Dr.in Rosa von Suess,
Professorin an der Fachhochschule St. Pölten, Department Medien und Digitale Technologien - Univ.-Prof.in Mag.a art. Brigitte Vasicek
Professorin für Zeitbasierte und Interaktive Medien an der Kunstuniversität Linz
NonStopScheiner, Graz 2020 – Open Call
Offener, einstufiger Realisierungswettbewerb des Instituts für Kunst im öffentlichen Raum Steiermark (KiöR)
Eine nicht genutzte überdachte und öffentlich zugängliche Pavillon-Architektur aus den 1960er-Jahren wurde vom Institut für Kunst im öffentlichen Raum Steiermark (KiöR) 2019 in eine Plattform für Film- und Videokunst umgewandelt. In der Grazer Innenstadt, neben dem Opernpavillon (Opernring 17), wurde mehrere Monate lang rund um die Uhr ein kuratiertes, lautloses Film- und Videokunstprogramm projiziert.
Ab Juni 2020 soll dieses Programm um Interventionen oder Installationen erweitert werden. Dazu lädt das KiöR zu einem offenen einstufigen Wettbewerb. Einzelne Projekte können performativ oder installativ sein und für maximal vier Wochen bestehen bleiben. Alle Projekte werden auf der Homepage des KiöR öffentlich zugänglich gemacht. Hierfür steht ein Gesamtbudget in der Höhe von 20.000,- € zur Verfügung. Die Projekte werden von einer Fachjury ausgewählt.
KRITERIEN
Künstlerische Qualität Innovation Realistische Umsetzbarkeit
ANGESPROCHENE PERSONEN
Die Ausschreibung richtet sich an Kunstschaffende, Studierende bzw. Absolventinnen und Absolventen einer künstlerischen Ausbildung (ab 18 Jahren) sowie Künstler/innenkollektive.
ANFORDERUNGEN
Gesucht werden innovative Projekte, die auch performativ oder installativ sein können und temporär – maximal vier Wochen – bestehen bleiben. Die Projekte dürfen den gesamten Pavillon tonlos oder bis zu einer maximalen Lautstärke von 80 dB bespielen, sich nur innerhalb der vorgegebenen Dimensionen (siehe Ausschreibung) bewegen, Passant/innen und Passanten sowie den Straßenverkehr nicht gefährden.
PRÄSENTATION
Im Pavillon befindet sich ein Monitor, der für die künstlerische Arbeit verwendet werden kann. Performative Projekte werden gefilmt und am Monitor über einen bestimmten Zeitraum gezeigt. Die von der Jury ausgewählten Projekte werden in Form von Filmen und Fotos auf der Homepage des KiöR präsentiert.
AUSSCHREIBUNGSUNTERLAGEN/EINREICHUNG
Die Wettbewerbsteilnehmer/innen werden dazu eingeladen, ihre Projektvorschläge in digitaler Form auf die eigens eingerichtete Subseite zu stellen: www.kioer.at/nss
Um jeden Verlust zu vermeiden, ersuchen wir um eine schriftliche Bestätigung der Einreichung.
DEADLINE 17. April 2020, 11 MEZ
Alle Teilnehmenden werden schriftlich über die Ergebnisse des Auswahlprozesses verständigt
AK Zukunftsfonds: Sonderförder-Runde „Corona“
Die aktuellen Corona-Regelungen bringen vielen Unternehmen in schwierige Situationen. Die Arbeiterkammer Oberösterreich will helfen und bietet eine Sonderförder-Runde im Rahmen ihres AK-Zukunftsfonds an: Home Office und Projekte der Betriebsratsarbeit sollen verstärkt und beschleunigt unterstützt werden.
Mit dieser zusätzlichen Förderrunde werden verstärkt Home Office und Projekte, die sich der Betriebsratsarbeit widmen, ermöglicht. Projekt-Einreichungen sind ab sofort möglich, für die Abgabe gelten die allgemeinen Bestimmungen des Zukunftsfonds.
Zusätzlich werden die Abwicklung beschleunigt und Förderungen werden rascher ausbezahlt. Die AK Oberösterreich hift damit unbürokratisch und wirksam, Unternehmen, Vereine und Betriebsräte handlungsfähig zu halten!
Bedingungen für die Einreichung:
- Projekte zur Umsetzung Home Office – Tools zur Zusammenarbeit, Apps, Laptops, VPN-Lösungen, Intranet-Ergänzungen.
- Projekte zum Ermöglichen von Betriebsratsarbeit – Software für Videokonferenzen, Pakete für digitale Betriebsversammlungen, Software für Beschlussfassungen und Befragungen.
- Projekte werden sofort nach der Einreichung, ohne Abwarten einer Frist begutachtet und von der Jury bewertet.
- Es werden 2 Raten (jeweils 50 Prozent) ausbezahlt.
- Alle Unterlagen werden für die Einreichung werden als Sonderförderung gekennzeichnet und per Mail akzeptiert, nur für den Projektabschluss ist eine gedruckte Version nötig.
- Die maximale Fördersumme ist auf 100.000 Euro begrenzt (maximale Projektsumme 200.000 Euro).
Das AK Projektteam berät gerne vor einer Einreichung, prüft Anträge vorab und steht Einreicherinnen und Einreichern mit Rat zur Seite – derzeit natürlich per Videokonferenz. Bitte beachten Sie die weiteren Förderbedingungen und reichen Sie hier Ihr Projekt ein.
Info & Kontakt
ARBEIT-MENSCHEN-DIGITAL
Arbeiterkammer Oberösterreich
Mag. Bernhard Mader
Volksgartenstraße 40
4020 Linz
TEL: +43 50 6906 2189
E-MAIL: zukunftsfonds@akooe.at
OPEN CALL KULTURSEPTEMBER OBERTRUM AM SEE 2020
DIE KULTURINITIATIVE DRUM5162 LÄDT KULTURSCHAFFENDE EIN, SICH FÜR DAS MEHRSPARTIGE und INTERDISZIPLINÄRE KULTURPROJEKT: KULTURSEPTEMBER OBERTRUM AM SEE 2020, ZU BEWERBEN
Zeitraum open call: 14. Februar bis 21. März 2020
KULTURSEPTEMBER OBERTRUM AM SEE 2020
Dauer: 9. bis 25. September 2020
Ort: Ehemalige Gärhallen der Trumer Privatbrauerei, öffentlicher Raum Obertrum am See sowie jener Orte und Vereine, die eine Kooperation mit der Kulturinitiative eingegangen sind.
Der Kulturverein drum5162_Kulturinitiative zur Auseinandersetzung und Verortung von Gegenwartskultur in Obertrum am See, präsentiert jährlich, ein mehrspartiges, interdisziplinäres, Kulturprojekt in den ehemaligen Gärhallen der Trumer Privatbrauerei in Obertrum am See.
Das jährlich wechselnde Thema, lässt teilnehmende Kulturschaffende eine gemeinsame Ausgangsituation einnehmen und bietet Besucher*innen Plattform, um eigene Zugänge zu dem jeweiligen Thema zu finden.
Im zeitlichen Rahmen von siebzehn Tagen und im örtlichen Rahmen der leerstehenden, ehemaligen Gärhallen der Trumer Privatbrauerei in Obertrum am See, sowie dem öffentlichen Raum und jener Orte und Vereine, die eine Kooperation mit der Kulturinitiative eingegangen sind, werden auf Basis einer öffentlichen Ausschreibung mehrspartige, interdisziplinäre Kunst- und Kulturprojekte aus mehreren Bereichen wie Bildende Kunst, Literatur, Tanz, Musik, Fotografie, Video, Multimediakunst, digitale Kunst, Installationen, Performance, Interventionen und Kunst im öffentlichen Raum präsentiert.
Der Kulturseptember Obertrum am See wird durch Netzwerkaktivitäten und Kooperationen mit Vereinen und Institutionen aus Obertrum am See begleitet. Besucher*innen partizipieren durch Begleitprogramme und Vermittlungsformate, die sich an Kinder, Jugendliche und Erwachsene richten.
Projektthema 2020: SCHAULUST(IG)
Der Kulturseptember Obertrum am See 2020 möchte, ausgehend von zeitgenössischer Kunst und Kultur, den Themenbereich: Schaulust(IG) fokussieren.
Dabei soll zeitgenössischer Kunst und Kultur, der Rahmen des Formates „Kulturseptember Obertrum am See“ geboten werden, um ihre individuellen Interpretationen und Formate zu diesem Thema einzubringen und zu präsentieren.
Der Projektfokus liegt bei zeitgenössischen Kunst- und Kulturpositionen junger Kulturschaffender und der partizipativen Einbeziehung der Besucher*innen.
Mögliche Formate sind: Ausstellung, Performance, Konzert, Lesung, Präsentation, diskursive Formate, partizipative Formate, Vermittlungsprogramme für Kinder, Jugendliche und Familien.
Willkommen sind Projektvorschläge aus allen künstlerischen Disziplinen, Bereichen und Genres. Der open call richtet sich an Kulturschaffende, die sich innerhalb ihrer Arbeit und/oder im Rahmen eines Projektvorschlages, mit dem Projektthema 2020 auseinandersetzen. Der open call richtet sich auch an Studierende von Kunsthochschulen.
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Der KULTURSEPTEMBER 2020 fokussiert erstmalig die Vernetzung von Kulturschaffenden mit Obertrumer Vereinen bzw. Institutionen, die 2020 eine Kooperation mit der Kulturinitiative drum5162 eingegangen sind:
- Heimatmuseum Obertrum am See
- Trachtenmusikkapelle Jugend
- Hofladen Biobauernhof
- Fußballverein
- Jägerschaft
- Öffentliche Bibliothek
Ziel dieser Kooperationen ist es, zeitgenössische Kunst und Kultur mit kleineren, künstlerischen Interventionen, in Obertrum am See zu verorten.
*Den Kontakt zu den Ansprechpartnern der Vereine/Institutionen können wir erst nach Teilnahmebestätigung herstellen. Eine direkte Kontaktaufnahme mit den Kooperationsvereinen ist vor dem Juryentscheid ausdrücklich nicht erwünscht.
Wir suchen dabei nach spannenden und bereichernden Begegnungen. Es geht um Brücken und Kooperationen zwischen traditioneller Anwendung und moderner Betrachtung, es geht um die Lust des Schauens, des Beobachtens, des Dabeiseins. Es geht um spannende Momente des miteinander Lebens.
Wir suchen nach Projektideen, die einerseits als Ausstellung oder künstlerischer Darbietung zu präsentieren sind oder in einem inhaltlichen oder örtlichen Kontext mit den Kooperationsvereinen stehen. Die eingereichte Projektidee sollte jedenfalls im Rahmen der Ausstellung in den ehemaligen Gärhallen gezeigt, präsentiert oder dargeboten werden können. Die eingereichte Projektidee könnte jedoch auch nur in Form einer Dokumentation gezeigt werden.
Anmerkung: Die Einreichungen können – müssen jedoch, diese neue Vernetzungsschiene NICHT aufnehmen!:
Informationen zur Projekteinreichung
Zeitraum open call: 14. Februar bis 21. März 2020
- Kurzes Motivationsschreiben: Warum möchten Sie gerne an dem Projekt partizipieren? Welche Anknüpfungspunkte hat ihre künstlerische Arbeit? Welche Bezüge stellt ihre Projektidee zum Thema: Schaulust(IG) her?
- Kurze Beschreibung der Projektidee und deren Umsetzung
- Kurzbiografie
- Portfolio mit Beschreibung ausgewählter, bisheriger Projekte
Die Einreichungsunterlagen bitte ausschließlich per Mail senden und auf max. 4 Seiten beschränken (Max. Datengröße 2 MB- größere Datenmengen werden nicht geladen). Größere Datenmengen (Portfolio, Bild- und Videomaterial ) ausschließlich mit Link auf externe Plattformen (Vimeo, Google Drive, Dropbox…) angeben.
Organisatorische Informationen
Die Teilnahme am Ausstellungsprojekt Kulturseptember Obertrum am See 2020, bedingt persönliche Anwesenheit und aktive Einbindung der Künstler*innen zum „kuratorischen Konzeptworkshop“* am 18. April 2020, beim Aufbau, zum Eröffnungstag am 9. September 2020, der Finissage am 25. September 2020 und dem Abbau.
Die ausgewählten Kulturschaffenden erhalten ein Projekthonorar von € 1000.- (Bruttobetrag) pro Projekt: Das Projekthonorar inkludiert: Präsentations-, Transport-, und Materialbudget sowie etwaige Reise und Aufenthaltskosten. Die ausgewählten Kulturschaffenden sind für Transport, Aufbau und Abbau ihrer künstlerischen Arbeiten verantwortlich.
Auswahlmodus: Die Auswahl der Kulturschaffenden erfolgt durch eine Jury. Ausgewählt werden 6 Projekte.
Die ausgewählten Kulturschaffenden werden am 3. April 2020, über ihre Beteiligung/oder Absage, per Mail informiert.
*Im Rahmen des “kuratorischen Konzeptworkshops” wird, gemeinsam mit den ausgewählten Kulturschaffenden, der künstlerischen Leitung und dem Projektteam die Präsentation und das Zusammenspiel der künstlerischen Positionen erarbeitet.
Kontakt:
drum5162_Kulturinitiative zur Auseinandersetzung und Verortung von Gegenwartskultur in Obertrum am See, Bambachweg 10, 5162 Obertrum am See
T: +43-650-2753550
Das Projekt wird begleitet von: Arch. Dipl-Ing. Heinz Anglberger, BEd Prof. Pia Hager, David Maier MA, Dr. Klaus Moser, Gabriele Romagna, Mag. Matthias Strasser MSc, MAS und Mag. Phil. Anita Thanhofer. Künstlerische Leitung des Projektes Kulturseptember Obertrum am See: Mag. Phil. Anita Thanhofer
LINZimPULS 2020
Die Stadt Linz schreibt das Förderprogramm LINZimPULS in der Höhe von Euro 90.000,– aus. LINZimPULS unterstützt die freie Kunst- und Kulturszene in Linz, verdeutlicht deren Potenzial und Wirkung auf das Linzer Kunst- und Kulturgeschehen und trägt damit zur nachhaltigen Stärkung dieses Bereiches bei.
1. INHALTLICHE AUSRICHTUNG
1.1. PROJEKTINHALT
„Offenes Thema“
1.2. ZIELSETZUNG
Für das diesjährige LINZimPULS-Programm wird keine Themensetzung vorgegeben. Dadurch soll allen Einreichenden die Möglichkeit gegeben werden, Projekte zu Themen einzureichen, mit denen sie sich inhaltlich schon beschäftigen oder beschäftigen wollen.
Die Auswahl der Kriterien, deren Relevanz und der zu fördernden Projekte obliegen der Jury des LINZimPULS-Förderprogramms.
Der Realisierungszeitraum ist mit Ende 2021 befristet.
1.3. ZIELGRUPPEN
Die Ausschreibung von LINZimPULS 2020 richtet sich an alle freiberuflich tätigen KünstlerInnen und KulturarbeiterInnen – unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft – mit Linz-Bezug.
Der Linz-Bezug ist dann gegeben, wenn die Künstlerin oder der Künstler ihren/seinen Hauptwohnsitz in Linz hat oder Linz als dauerhafte Stätte ihrer/seiner kreativen Arbeit und künstlerischen Produktion oder Präsentation gewählt hat. Der Linz-Bezug ist auch aus einem nachweislich kontinuierlichen Engagement in einer Linzer Kultureinrichtung, KünstlerInnenvereinigung oder Kulturinitiative ableitbar, das den Umfang einer rein ehrenamtlichen Tätigkeit oder bezahlten Nebenbeschäftigung überschreitet und maßgeblich zur nachhaltigen Weiterentwicklung von Kunst und Kultur der Stadt im Sinne des Linzer Kulturentwicklungsplans (KEP) beitragen kann.
LINZimPULS wird auch an künstlerische und kulturelle Vereinigungen, Initiativen und Projektgruppen (unabhängig von der Rechtsform) vergeben, die im Bereich der zeitbezogenen, innovativen Kunst- und Kulturarbeit kontinuierlich tätig sind und ihren Sitz in Linz haben.
MitarbeiterInnen des Magistrats und von städtischen Gesellschaften und Betrieben, hauptberuflich tätige Bedienstete des Landes Oberösterreich, des Bundes und anderer öffentlicher Körperschaften sind von dieser Fördermöglichkeit ausgeschlossen.
2. AUSWAHLPROZESS
2.1. JURIERUNG
Die Jury setzt sich aus unabhängigen ExpertInnen aus dem Bereich der zeitgenössischen Kunst und Kulturarbeit zusammen. Ihre Zusammensetzung ist mit Ausschreibungsbeginn unter www.linz.at/kultur abrufbar.
Als Ergebnis des Bewertungsprozesses wird die Jury eine Reihung der positiv bewerteten „LINZimPULS“-Einreichungen vornehmen und der Kulturreferentin bzw. dem Stadtsenat als zuständige Entscheidungsorgane zur Bewilligung vorschlagen. Anschließend werden alle BewerberInnen über das Ergebnis der Jurierung schriftlich informiert.
2.2. BEWERTUNGSKRITERIEN
Die ExpertInnenjury wird die eingereichten Vorschläge vor allem unter dem Aspekt der oben dargestellten inhaltlichen Kriterien überprüfen. Darüber hinaus werden auch die folgenden Aspekte diskutiert und bewertet:
➝Innovatives Potenzial
➝Schlüssigkeit der Ambition und Realisierbarkeit
➝Nachhaltige Wirkung auf die Linzer Kunst- u. Kulturszene
2.3. FÖRDERSUMME
Mit der Gesamtsumme von Euro 90.000,– werden rund zehn eingereichte Vorhaben gefördert. Dabei kann die Fördersumme unterschiedlich verteilt werden. Die ausbezahlte Fördersumme gilt als Pauschale.
3. BEWERBUNG
3.1. BEWERBUNGSUNTERLAGEN
Alle Einreichungen in siebenfacher Ausführung müssen folgende Informationen und Unterlagen enthalten:
1) Vollständig ausgefüllter Bewerbungsbogen
2) Ausführliche Projektbeschreibung mit Darstellung der Inhalte und Ziele (max. 10 Seiten). Bereits begonnene oder durchgeführte Projekte können nicht eingereicht werden.
3) Detaillierter Ablaufplan über die Art der Realisierung
4) Eine Darstellung der bisherigen künstlerischen/kulturellen Aktivitäten der bewerbenden Initiative bzw. der Bewerberin/des Bewerbers (Kurzbiographie, Werkverzeichnis, evt. Diplom, Pressekritiken u.a. Referenzen)
5) Möglichst genaue Kalkulation der notwendigen finanziellen Mittel (ev. Anbote), inkl. der Einnahmen zur Kostenfinanzierung
6) Kurzbeschreibung des Projekts (max. 1000 Zeichen) und Kurzfassung der Selbstdarstellung (500 Zeichen)
Wünschenswerte Information:
7) Darstellung von Genderaspekten: Trägt Ihr Vorhaben zur tatsächlichen Gleichstellung von Männern und Frauen in der Gesellschaft bei? Welche konkreten Maßnahmen sind dazu vorgesehen?
Die Bewerbungsunterlagen werden vom Büro Linz Kultur Förderungen nicht retourniert. Für zusätzliche, dem Bewerbungsschreiben beigefügte Materialien (Videos, CDs, DVDs, Publikationen etc.) übernimmt das Büro Linz Kultur Förderungen keine Haftung. Ist es Wunsch der Bewerberin/des Bewerbers, dass der Einreichung beigefügte Materialien (CDs, DVDs, Videos, Fotos, Pläne, Kataloge, Bildbände etc.) den Jurymitgliedern in Originalqualität und im Vorfeld der Jurysitzung übermittelt werden, dann ist eine Beistellung dieser Materialien in siebenfacher Ausfertigung notwendig.
3.2. BEWERBUNGSFRIST
Bewerbungen müssen bis spätestens 16. April 2020 (Datum des Poststempels) unter Verwendung des Bewerbungsbogens bei der folgenden Adresse eingereicht werden:
3.3. EINREICHSTELLE
Magistrat Linz / Büro Linz Kultur Förderungen
Kennwort „LINZimPULS“
Pfarrgasse 7
A-4041 Linz
Eine Einreichung ist nur auf postalischem oder persönlichem Weg bis zur Bewerbungsfrist möglich.
Förderungsrichtlinien
Formulare und Onlinedienste zu diesem Thema
Infomaterial zu diesem Thema
Kontakt
- Geschäftsbereich Kultur und Bildung, Linz Kultur Förderungen Pfarrgasse 7, 4041 Linz Tel.: +43 732 7070 email: kb@mag.linz.at website: http://www.linz.at
Welser Stadtschreiber/Stadtschreiberin 2020
1. Juli – 30. September 2020
Zum bereits sechsten Mal sucht die Stadt Wels einen Stadtschreiber / eine Stadtschreiberin.
Das dreimonatige Stipendium richtet sich an Literaten und Literatinnen ohne Altersbeschränkung.
Im Rahmen dieses Stipendiums wird eine Unterkunft in Wels zur Verfügung gestellt. Die Höhe des Stipendiums beträgt pro Monat € 1.100,00.
Mit der Ausschreibung ist das Ziel verbunden, Literaten und Literatinnen zu fördern, die
– in Ihrer Arbeit über einen großen Gegenwartsbezug verfügen,
– künstlerische Eigenständigkeit aufweisen,
und bereit sind in Austausch mit der Welser Bevölkerung zu treten.
Kriterien:
– Grundkenntnisse der deutschen Sprache erwünscht
– mindestens eine selbstständige literarische Publikation (nicht im Eigenverlag) oder fünf unselbstständige Publikationen in Zeitschriften oder Anthologien.
– Bereitschaft, sich auf einen Dialog in Wels einzulassen
– Bereitschaft zu Lesungen, Schulbesuchen, Diskussionen.
– Bekanntgabe einer konkreten Projektidee, an der während des Aufenthaltes gearbeitet werden soll.
Auswahl:
Die Auswahl trifft eine dreiköpfige Jury im Mai 2020.
Einreichschluss: 03. April 2020
Die Einreichungen richten Sie bitte ausschließlich auf dem Postweg an
Stadt Wels
Dienstelle Veranstaltungsservice und VHS
Minoritengasse 5
4600 Wels
Unterlagen für die Einreichung:
– Lebenslauf
– Angaben zum literarischen Werdegang
– 2 Publikationsbeispiele (max. 10 Seiten pro Textprobe, keine Büchersendungen)
– Skizzierung des Projektvorhabens für den Aufenthalt (max. 2 Seiten)
Kontakt:
Stadt Wels Dienststelle Veranstaltungsservice und VHS
Herr Stefan Haslinger
Minoritengasse 5 4600 Wels
Tel.: +43 7242 235 7030
Email: vas@wels.gv.at
MENSCHENRECHTE MACHEN SCHULEN – DAS TRAINING
JETZT BEWERBEN!
Du findest Menschenrechtsbildung an Schulen genauso wichtig wie wir? Du hast Freude daran, mit Kindern und Jugendlichen zu arbeiten? Du möchtest Praxis sammeln als Workshopleiter*in? Dann absolviere das dreitätige Training „Menschenrechte machen Schule“ und werde danach als ehrenamtliche*r Menschenrechtsbildner*in an Schulen für Amnesty Österreich tätig!
MENSCHENRECHTE MACHEN SCHULEN – DAS TRAINING
Das Training findet an einem Wochenende von Freitag bis Sonntag statt. Du erfährst sowohl das Wichtigste zu Menschenrechten und Menschenrechtsschutz, lernst die zentralen Methoden und Übungen (interaktiv und partizipativ) für die Menschenrechtsbildung an Schulen kennen und kannst diese auch gleich ausprobieren und trainieren. Neben ausführlichen Reflexionsmöglichkeiten wird auch der Spaß am Ausprobieren und an der Arbeit im Team nicht zu kurz kommen.
Das ganze Training ist kostenlos! Du bekommst auch eine Bestätigung und führst dafür im Gegenzug ehrenamtlich mindestens sechs Workshops im jeweils aktuellen Schuljahr durch. Deinen ersten Workshop machst du gemeinsam mit einem*r unserer erfahrenen Trainer*innen (Einschulungsworkshop).
Du wirst danach als Menschenrechtsbildner*in für Amnesty tätig sein und hast so auch den Vorteil weitere Fortbildungsmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen.
WANN UND WO?
Das nächste Training findet von 6. bis 8. März 2020 im
Unabhängigen LandesFreiwilligenzentrum (ULF) Linz statt.
BEGINN: 09:00 UHR
MARTIN-LUTHER-PLATZ 3, 4020 LINZ
HTTPS://WWW.ULF-OOE.AT/
WIE KANN ICH MICH BEWERBEN?
Ab sofort einfach per Mail an: schule@amnesty.at
Bitte schreibe ein bis zwei Absätze zu deiner Person und deiner Ausbildung bzw. deinen Qualifikationen sowie zu deiner Motivation zukünftig als Menschenrechtsbildner*in tätig zu sein. Bewerbungsende ist der 21. Februar 2020.
NOCH FRAGEN?
Wir stehen dir gerne zur Verfügung. Bitte schicke uns eine Email an schule@amnesty.at
Stadt der Vielfalt 2020
Das Integrationsbüro und die Abteilung Linz Kultur Projekte der Stadt Linz schreiben gemeinsam den Preis Stadt der Vielfalt aus. Es handelt sich dabei um den Preis der Stadt Linz für Integration und Interkulturalität, der die Potenziale des bisherigen „Integrationspreises“ sowie des Preises „Stadt der Kulturen“ bündelt.
Die Ausschreibung richtet sich an alle engagierten Personen, Initiativen, Institutionen, Vereine, Verbände, pädagogische Einrichtungen etc., die sich in integrativen, interkulturellen, sozialen, kulturellen oder künstlerischen Projekten engagieren, und würdigt deren Engagement in drei Preiskategorien.
Gesucht werden innovative Projekte, die den Zugang zu und die Vernetzung von verschiedenen Kulturen in Linz bei gleichzeitiger Achtung der kulturellen Unterschiede stärken.
Die Gesamtdotierung von „Stadt der Vielfalt“ beträgt 17.500 Euro, wobei für die ersten beiden Kategorien, den „Preis für Integration“ sowie den „Preis für Interkulturalität“, gesamt je 7.000 Euro und für die dritte Kategorie, den „Preis für interkulturelle Kinder- und Jugendintegrationsarbeit“ gesamt 3.500 Euro zur Verfügung stehen.
Alle wichtigen Informationen (inhaltliche Ausrichtung, Auswahlprozess, Bewerbung, Einreichstelle etc.) sind der Ausschreibung zu entnehmen.
Alle Bewerbungen müssen in sechsfacher Ausfertigung per Post bis spätestens Montag, 2. März 2020 (Datum des Poststempels) unter Verwendung des Bewerbungsbogens (siehe Ausschreibung) beim Integrationsbüro eingereicht werden.
Nähere Informationen: https://www.linz.at/integration/stadtdervielfalt.php