Open Call: SUPERGAU

Was ist SUPERGAU
SUPERGAU ist eine imaginäre Landschaft, eine kulturelle Urlandschaft. SUPERGAU braucht keine Gebäude, keine Nostalgie und keine Tradition. SUPERGAU ist eine Landschaft, in der Kunst neu ist und erst einen Platz finden muss, eine Landschaft, in der jeder Betrachter sein kann und niemand Experte.

SUPERGAU ist befreit von der Schwere der Stadt mit seinen programmierten Kulturräumen, befreit von Museen, Theatern, Kleinkunstbühnen und Salons, die gefüllt werden müssen mit Zielpublikum. Befreit vom Begriff des öffentlichen Raums, denn SUPERGAU kennt nur Landschaft. SUPERGAU ist Fläche. SUPERGAU hat Wald- und Wiesenlandschaft, Seelandschaft, Häuserlandschaft, Asphalt- und Betonlandschaft. All diese Landschaftsformen können im SUPERGAU zur Bühne werden, zum künstlerischen Aktionsraum.

SUPERGAU stülpt das Innen nach Außen und erklärt dabei das Land zum kulturellen Zentrum und die Stadt zur Peripherie. Kulturräume werden invertiert und plötzlich sind Museen, Theater, Kleinkunstbühnen und Salons ohne Dach, aber auch ohne Mauern und daher grenzenlos.

SUPERGAU ist temporär. Zwei Jahre wird an und im SUPERGAU gearbeitet, um in ein 10-tägiges Festival zu münden.
Was wir suchen

  • KünstlerInnen, die in ihrer Herangehensweise keinen Unterschied zwischen Stadt und Land machen, die Raum brauchen, Raum nehmen und Raum besetzen.
  • künstlerische Beiträge ohne Landsentimentalitäten; Beiträge, die ein Gefühl für die oftmals brutale Realität des ländlichen Raums als Wirtschaftsraum, Lebensraum und Kulturraum haben.
  • künstlerische Arbeiten, die den Außenraum als ihr Habitat umarmen. Aufgrund der klimatologischen Bedingungen des Außenraums sind künst- lerische Ausdrucksformen wie Land Art, Installationen & Skulpturen, Performance, Theater & Tanz und Literatur besonders geeignet. SUPERGAU will aber auch Soundkunst, Videokunst und New Media mit all seiner elektronischen Sensibilität in den Außenraum einladen.
  • Cross-Over (spartenübergreifende) Arbeiten, die Kooperationen mit BesucherInnen, BewohnerInnen und KünstlerInnen in der Entstehung und/ oder Ausführung eingehen.
  • künstlerische Arbeiten, die zur Partizipation, zum Dialog oder zur Diskussion anregen.
  • künstlerische Beiträge, die orts- oder regionsspezfisch sind. Es soll dabei aber nicht zu sehr auf die Vergangenheit, sondern auf die Gegenwart oder eine mögliche Zukunft eingegangen werden.
  • SUPERGAU ist eine 100%-ige Außenraumveranstaltung. Alle künstlerischen Arbeiten müssen im Außenraum stattfinden – mit der Ausnahme von temporären Strukturen, die durch die KünstlerInnen selbst errichtet werden, also Teil der künstlerischen Arbeit sind.

Aufführungsorte
In der ersten Ausführung erklären wir den Flachgau zum SUPERGAU. Die Projekte können im gesamten Gebiet des Flachgaus (= politischer Bezirk 2 Salzburg-Umgebung) stattfinden, das heißt, es stehen 1.005 km zur Verfügung. Diese Fläche teilt sich in 40% landwirtschaftliche Fläche, 40% Wald, 4% Wasser und 16% sonstige Flächen.

Die etwa 150.000 Bewohner des Flachgaus verteilen sich auf 37 Gemeinden, darunter drei Städte und sechs Marktgemeinden. Die physische Nähe, das direkte Angrenzen des Flachgaus zur Hauptstadt Salzburg, zwingt Land und Stadt in ein starkes, beinahe magnetisches Verhältnis. Das Land wird zur Vor-Stadt und die Stadt zum Vor-Land.

Wie kann sich das Land, das so nah und so abhängig von der Stadt ist, von ihr emanzipieren? Die kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Sogkräfte der Stadt sind bis weit in den Flachgau zu spüren, genauso wie die wohnqualitativen, frischeluft- und allesguttuenden Zugkräfte des Landes die Städter weit ins Land hineinbringen. Das ist die Kernfrage und der Kontext von SUPERGAU: nur ein SUPERGAU kann so stark und mächtig sein, um die städtische Alleinherrschaft über zeitgemäße Kunst zu bieten.

Vergütung
Die künstlerische Leitung kann maximal 30 künstlerische Arbeiten (Künst- lerInnen, Gruppen, Ensembles) aus dem Open Call in das Programm aufneh- men. Da die Produktionskosten für künstlerische Arbeiten, je Personal- bzw. Materialaufwand, sehr unterschiedlich sein können, ist der Pauschalbeitrag, der von SUPERGAU bereitgestellt werden kann, in drei Kategorien geteilt.

Vergütung
A. € 1.000 bis € 5.000: 15 künstlerische Arbeiten
B. € 5.001 bis € 10.000: 10 künstlerische Arbeiten
C. € 10.001 bis € 30.000: 5 künstlerische Arbeiten

Diese drei Kategorien und die genannte Anzahl von KünstlerInnen sind lediglich Anhaltspunkte und sagen nichts über Qualität und Wichtigkeit der einzelnen Kunstwerke aus. In der Programmierung, der Betreuung und der Durchführung spielen die drei Kategorien keinerlei Rolle und werden auch nach der Jurierung nicht erwähnt.

Die oben genannten Pauschalbeträge enthalten Honorar, Produktions- und Aufführungskosten sowie Unterkunft und Reisekosten. Diese Beträge sind Bruttobeträge. Antragsteller können gerne zusätzliche Mittel aus anderen Quellen zur Unterstützung ihres Vorschlags einbringen. Die Bewerbung ist offen für Einzelpersonen, Gruppen oder Ensembles in jeder Phase ihrer Karriere. Bewerber müssen zumindest 18 Jahre alt sein.

Sämtliche an der Produktion beteiligten Personen müssen fair entlohnt werden! SUPERGAU bietet weiters Unterstützung während der Vorbereitung und der Dauer des Festivals sowie professionelle Dokumentation und Bewerbung der künstlerischen Arbeit.

Die Vergütung wird in Form einer Förderung durch das Land Salzburg abgewickelt.

Bewerbungsunterlagen
Alle geforderten Unterlagen sind als eine pdf-Datei bis spätestens Freitag, 31. Jänner 2020, 23:59 Uhr an kultur@salzburg.gv.at zu senden.

Das geforderte pdf mit einer maximalen Seitenanzahl von acht Seiten und einer maximalen Dateigröße von 10 mb hat folgende Informationen zu beinhalten:

Open Call
Seite 1
Kurzbeschreibung des Projekts (max. fünf Sätze in denen die Essenz des Projekts erklärt wird. Die Kurzbeschreibung dient zur Publikation auf der SUPERGAU-Website)

Seite 2–6
Projektvorschlag (Bild, Text, Zeichnungen etc.
= detaillierte Beschreibung der Projektidee und der technischen Umsetzung)

Seite 7
Kostenaufstellung in Übereinstimmung mit der gewählten Kategorie A, B oder C

Seite 8
Kurz-CV, E-mail, Telefonnummer, Link zur persönlichen Website (falls vorhanden)

Mehrfacheinreichungen desselben Projekts in verschiedenen Kategorien sind nicht möglich. Videoarbeiten sind entweder in das pdf einzubetten oder mittels Storyboards oder Screen-shot darzustellen. Zur Bewertung der eingereichten Arbeit wird nur das eine pdf (acht Seiten) mit allen geforderten Unterlagen berücksichtigt!

Die Auswahl der Projekte erfolgt durch eine Jury sowie durch die künstlerische Leitung.

Ausführungszeitraum
SUPERGAU wird im Mai 2021 stattfinden. Der Vorbereitungszeitraum beginnt mit der offiziellen Bekanntgabe aller Mitwirkenden aus dem Open Call im März 2020.

Freitag 31. Jänner 2020: Einsendeschluss Open Call
Freitag 29. Februar 2020: Jurysitzung
Montag 16. März 2020: Bekanntgabe der KünstlerInnen
April 2020–Mai 2021: Möglicher Arbeitszeitraum
10 Tage im Mai 2021: SUPERGAU

Fragen
Fragen zum Open Call können an contact@supergau.org gestellt werden.Link: www.supergau.org

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