Tirol: Zweierlei Maß (TKI)

Der Landesrechnungshof (LRH) setzte sich mit der Förderung der Volkskultur durch das Land Tirol auseinander und kritisiert in seinem kürzlich veröffentlichen Prüfbericht willkürliches und intransparentes Vorgehen in Bezug auf Fördervergaben, Förderinhalte und Verwendungsnachweise. Der Bericht macht wieder einmal deutlich, dass bei den Kulturförderungen mit zweierlei Maß gemessen wird. Die Tiroler Schwesterorganisation der KUPF, die TKI, fordert nun erneut Verfahrens- und Verteilungsgerechtigkeit bei der Vergabe von Kulturförderungen.
 
Das Kulturförderungsgesetz 2010 und die dazu 2011 erlassene Richtlinie bilden die gesetzlichen Grundlagen für die Vergabe von Kulturförderungen durch das Land Tirol. Während das Land im Bereich der zeitgenössischen Kunst und Kultur haargenaue Abrechnungen, Ansuchen und Nachweise der widmungsgemäßen Verwendung durchgehend einfordert, nimmt man’s bei der Förderung der Volkskultur nicht so genau.
 
Für den Bund der Tiroler Schützenkompanien (BTSK) erfolgte im Jahr 2013 – auf der Grundlage einer Zusage des Landeshauptmannes – eine Erhöhung der Förderung der Jahrestätigkeit von € 10.000 auf € 30.000. „Eine Begründung für diese Entscheidung war im Förderakt nicht dokumentiert.“ (LRH-Bericht S. 24 ) Die vom BTSK am Jahresende vorgelegte Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zeigte, dass die „Kostensteigerungen aber deutlich geringer als die Erhöhung der jährlichen Subvention um € 20.000“ waren. Auf die Kritik des LRH, dass die Ermittlung des Förderungsbedarfs und damit die Festlegung der Förderhöhe nicht schlüssig nachvollziehbar seien, antwortet die Landesregierung, dass „die geringe Förderquote diesen Verwaltungsaufwand nicht zu rechtfertigen vermag.“ (LRH-Bericht S. 25)
 
Von Summen, die bei der Volkskulturförderung „den Verwaltungsaufwand nicht rechtfertigen“, können viele freie Kunst- und Kulturschaffende nur träumen, liegen sie doch mit ihren Subventionen großteils weit unter dieser geringen Förderquote: Von den dem Förderbereich „Kulturinitiativen und -zentren“ zugeordneten 101 SubventionsempfängerInnen sind es gerade einmal 16 Initiativen, die laut Kulturbericht des Landes Tirol im Jahr 2013 mehr als € 20.000 Förderung bekommen haben.
 
Der LRH zeigt im seinem Prüfbericht mehrfach „politische“ Förderzusagen auf, für die „entweder keine ausreichende Begründung dokumentiert war oder die nicht von den geltenden Förderrichtlinien gedeckt waren“. (LRH-Bericht S. 75) Als Reaktion auf die Kritik des Landesrechnungshofs in Bezug auf fehlende Transparenz und Nachvollziehbarkeit spricht VP-Klubobmann Jakob Wolf davon, dass es ein völlig falsches Signal wäre, „den Vereinen zusätzliche bürokratische Steine in den Weg zu legen und Verwaltungshürden aufzubauen.“ Heißt das, dass die für alle anderen FörderempfängerInnen geltenden gesetzlichen Grundlagen im Bereich der Volkskulturförderung als zusätzliche Bürokratie und Hürden missverstanden werden?
 
Und wie ist es zu interpretieren, wenn Jakob Wolf in diesem Zusammenhang betont, dass sich die Tiroler Volkspartei „klar zur umfassenden Unterstützung der volkskulturellen Vereine, die für Tiroler Heimat- und Brauchtumspflege stehen, bekennt“? Der LRH bemängelt nicht die generelle Förderung der Volkskultur, sondern intransparentes Vorgehen und Inhalte wie zum Beispiel einen Reisekostenzuschuss für die Kaiserjägermusik, der nicht dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entspricht. Ist das Bekenntnis der VP zur „umfassenden Unterstützung volkskultureller Vereine“ in diesem Kontext als Zustimmung zum willkürlichen und intransparenten Vorgehen zu verstehen? Und wo bleibt das Bekenntnis zu der –  im Tiroler Kulturförderungsgesetz ausdrücklich festgehaltenen – „Förderung zeitgenössischer Kunst sowie der Aufgeschlossenheit gegenüber neuen kulturellen und künstlerischen Entwicklungen“ und wo die Umsetzung des im Koalitionsübereinkommen 2013-2018 festgeschriebenen Bekenntnisses „zur Weiterentwicklung der Förderung von zeitgenössischer Kunst und Kultur“?
 
Als Interessenvertretung der freien Tiroler Kulturinitiativen fordert die TKI Verfahrens- und Verteilungsgerechtigkeit bei der Vergabe von Kulturförderungen:
Gerechtigkeit also in Hinblick auf die Abwicklung und Zusagen von Förderungen, Gerechtigkeit aber auch in Hinblick auf das Kulturbudget. Seit Jahren erfährt der Bereich der freien zeitgenössischen Kunst- und Kulturarbeit einen kontinuierlichen Rückgang der Förderungen. Auch das Doppelbudget 2015/16 setzt diesen Trend fort, indem die darin enthaltene Erhöhung des Kulturbudgets in erster Linie den landeseigenen Kultureinrichtungen zugutekommt, nicht jedoch der freien zeitgenössischen Kulturszene.
 
Das verbal und finanziell geäußerte Bekenntnis der Tiroler Kulturpolitik etwa zur Volkskulturförderung oder zur Förderung landeseigener Kulturangebote ist in Bezug auf die freie zeitgenössische Kunst- und Kulturarbeit – samt entsprechender budgetärer Maßnahmen – längst überfällig!
 
 
Das Team der TKI
 
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Kontakt: Anita Moser -> www.tki.at

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