Im Förderprogramm des Bundeskanzleramtes/Kunst gibt es seit dem Jahr 2014 für KulturmanagerInnen / KulturarbeiterInnen die Möglichkeit ein Auslandsstipendium zu absolvieren. Vergeben wird das Stipendium durch die für regionale Kulturinitiativen zuständige Abteilung II/7; die Auswahl trifft der sogenannte „Kulturinitiativenbeirat„. Ziel ist die Erweiterung der Kompetenzen und Handlungsspielräume von „KulturmanagerInnen“ durch Weiterbildung in einem ausländischen Kulturzentrum; einreichberechtigt sind Einzelpersonen mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder deren Lebens- und Arbeitsinteressen nachweislich seit mindestens drei Jahren überwiegend in Österreich liegen, wenn
- sie einen einschlägigen Studienabschluss nachweisen können oder
- sie eine vergleichbare Ausbildung oder Berufserfahrung nachweisen können
- sie mindestens eine dreijährige Berufserfahrung im Bereich Kulturmanagement / Kulturarbeit nachweisen können
- sie nicht immatrikuliert sind
Vorgesehen sind 5 Stipendien pro Jahr (Stand 2014)
Dauer: Nach Destination; maximal 6 Monate Laufzeit
Vergabe: Kulturinitiativenbeirat
Erfordernisse: Vollständig ausgefüllter Förderungsantrag mit folgenden Beilagen:
- Motivationsschreiben inklusive Nennung des gewählten Kulturzentrums einschließlich Begründung, warum diese Einrichtung ausgewählt wurde
- Bestätigung der jeweils Verantwortlichen des vorgeschlagenen Kulturzentrums
- Weiterbildungsziel
- Lebenslauf mit Angaben zur Ausbildung und zur bisherigen beruflichen Tätigkeit
Kriterien: Persönliche Qualifikation; Lernziele; Weiterbildungsmöglichkeit in der gewählten Einrichtung, Erwerb von Zusatzqualifikationen durch das Praktikum; Art und Umfang der angebotenen Tätigkeiten; Verwertungsmöglichkeit des im Ausland erworbenen Könnens in Österreich; Naheverhältnis zu regionalen Kulturinitiativen; Praktika an Bundes- und Landeseinrichtungen werden nicht berücksichtigt.
Einreichungen: Laufend, mindestens aber 6 Monate vor Praktikumsbeginn
Sparte: Kulturinitiativen
Weitere Infos: BKA