Das Land OÖ schreibt Talentförderungsprämien als Arbeitshilfe für junge KünstlerInnen und WissenschaftlerInnen bis zum 35. Lebensjahr und Landeskulturpreise für herausragende künstlerische und wissenschaftliche Leistungen ab dem 36. Lebensjahr aus.
Einreichfrist: 8. Mai 2008
Das Land Oberösterreich vergibt jährlich zur Förderung junger KünstlerInnen und WissenschaftlerInnen bis zu 15 Talentförderungsprämien. Die Talentförderungsprämien sind mit je 5.250,00 Euro dotiert und werden über Vorschlag einer unabhängigen Fachjury vergeben. Der Gesamtbetrag wird in 24 Monatsraten ausbezahlt.
TALENTFÖRDERUNGSPRÄMIEN 2008
Architektur
Ohne Gliederung in Fachbereiche, in allen Ausführungsarten (Studienprojekte, ausgeführte Arbeiten, Architekturtheorie, -kritik etc.); keine CD-Roms! Theoretische Arbeiten: Eingereicht können sowohl veröffentlichte als auch unveröffentlichte Werke werden (in fünffacher Ausfertigung). Einreichen können sowohl Einzelpersonen als auch Arbeitsgemeinschaften als Gruppe, die jedoch den Bewerbungsrichtlinien entsprechen müssen.
Film
Fachbereich Spielfilm & Dokumentarfilm
Fachspezifische Ausschreibung in Analogie zum Landeskulturpreis. Angenommen werden Spielfilme & Dokumentarfilme für Kino und Fernsehen von oberösterreichischen RegisseurInnen bzw. Spielfilme & Dokumentarfilme, die thematisch einen Oberösterreich-Bezug haben. Einzureichen sind ein- oder mehrere fertige Filme, zusammen mit einer Kurzbeschreibung, Längenangabe und den technischen Angaben des Werkes. Format: DVD
Bitte nur Kopien einsenden, da für das eingereichte Material keine Haftung übernommen werden kann.
Musik
Fachbereich Komposition (einschließlich Improvisation, avantgardistischer Musikexperimente und elektronischer Musik). Einzureichen sind ein bis drei Partituren in adäquater Notation in 5-facher Ausfertigung. Dies gilt sinngemäß für Arbeiten im experimentellen Bereich (elektronische Musik), auch wenn es sich um grundsätzlich andere Formen der Werkaufzeichnung (z. B. graphischer oder technischer Art) handelt. Bei nicht herkömmlicher oder unvollständiger Notation muss zusätzlich ein Tonträger (Kassette, CD) vorgelegt werden (5 Belegexemplare). Der Tonträger ersetzt aber nicht die Partitur. Bei Improvisationsstücken ist zum Tonträger eine schriftliche Erläuterung über Inhalt, Aussage und Form der eingereichten Arbeiten beizulegen.
Wissenschaft
Ohne Gliederung in Fachbereiche. Bewerbungsunterlagen: Auswahl bisheriger Arbeiten, Werkverzeichnis; eingereichte(s) Hauptwerk(e) in einfacher Ausfertigung. Universitäre Abschlussarbeiten alleine sind für eine Bewerbung nicht ausreichend (Diplomarbeit, Dissertation). Bewerbungen können nur dann berücksichtigt werden, wenn darüber hinaus eine wissenschaftliche Tätigkeit im weitesten Sinn nachgewiesen werden kann (z. B. Projektteilnahme oder einschlägige Fachpublikationen etc.). Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen ist nur in Ausnahmefällen möglich, da die eingereichten Materialien dem jeweiligen Gutachter auf Wunsch als Belegexemplar zur Verfügung gestellt werden.
LANDESKULTURPREISE 2008
Das Land Oberösterreich vergibt in Anerkennung herausragender künstlerischer und wissenschaftlicher Leistungen Landeskulturpreise. Der Landeskulturpreis ist mit 7.500,00 Euro dotiert und wird über Vorschlag einer unabhängigen Fachjury für ein Werk bzw. Werke aus der jüngeren Schaffensperiode von KünstlerInnen oder WissenschaftlerInnen verliehen. Für die Beurteilung der Preiswürdigkeit können aber auch die übrigen künstlerischen oder wissenschaftlichen Arbeiten herangezogen werden.
ArchitektuR
Bauten bzw. Architekturtheorie und -kritik: Der Landeskulturpreis wird entweder projektbezogen für Bauten aller Sparten oder für ein architekturtheoretisches bzw. -kritisches Werk vergeben. Prämiert wird die architektonische Gesamtleistung einzelner ArchitektInnen oder -teams, die ihren vorwiegenden Tätigkeitsbereich in Oberösterreich haben oder aus Oberösterreich stammen und im In- oder Ausland tätig sind. Prämiert kann auch ein Bauwerk eines/r ArchitektenIn oder -teams werden, das in Oberösterreich errichtet wurde und dessen Fertigstellung nicht mehr als 7 Jahre zurückliegt, oder eines/r oberösterreichischen ArchitektenIn oder -team, das im In- oder Ausland errichtet wurde und dessen Fertigstellung nicht mehr als 7 Jahre zurückliegt. Einzureichen sind Pläne, Fotos und Beschreibungen des Objektes, keine CD-Roms. Theoretische Arbeiten: Eingereicht können sowohl veröffentlichte als auch unveröffentlichte Werke werden (in fünffacher Ausfertigung).
Film
Fachbereich Spielfilm & Dokumentarfilm
Angenommen werden Spielfilme & Dokumentarfilme für Kino und Fernsehen von oberösterreichischen RegisseurInnen bzw. Spielfilme & Dokumentarfilme, die thematisch einen Oberösterreich-Bezug haben. Einzureichen sind ein- oder mehrere fertige Filme, zusammen mit einer Kurzbeschreibung, Längenangabe und den technischen Angaben des Werkes. Format: DVD
Bitte nur Kopien einsenden, da für das eingereichte Material keine Haftung übernommen werden kann.
Musik
Fachbereich Komposition (einschließlich Improvisation, avantgardistischer Musikexperimente und elektronischer Musik). Einzureichen sind ein bis drei Partituren in adäquater Notation in 5-facher Ausfertigung. Dies gilt sinngemäß für Arbeiten im experimentellen Bereich (elektronische Musik), auch wenn es sich um grundsätzlich andere Formen der Werkaufzeichnung (z. B. graphischer oder technischer Art) handelt. Bei nicht herkömmlicher oder unvollständiger Notation muss zusätzlich ein Tonträger (Kassette, CD) vorgelegt werden (5 Belegexemplare). Der Tonträger ersetzt aber nicht die Partitur. Bei Improvisationsstücken ist zum Tonträger eine schriftliche Erläuterung über Inhalt, Aussage und Form der eingereichten Arbeiten beizulegen.
Wissenschaft
Fachbereich Geisteswissenschaften
Bewerbungsunterlagen: Auswahl bisheriger Arbeiten, Werkverzeichnis; eingereichte(s) Hauptwerk(e) in einfacher Ausfertigung. Universitäre Abschlussarbeiten alleine sind für eine Bewerbung nicht ausreichend (Diplomarbeit, Dissertation). Bewerbungen können nur dann berücksichtigt werden, wenn darüber hinaus eine wissenschaftliche Tätigkeit im weitesten Sinn nachgewiesen werden kann (z.B. Projektteilnahme oder einschlägige Fachpublikationen etc.). Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen ist nur in Ausnahmefällen möglich, da die eingereichten Materialien dem jeweiligen Gutachter auf Wunsch als Belegexemplar zur Verfügung gestellt werden.
Wir freuen uns auf Ihre Unterlagen und stehen für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung:
Amt der OÖ Landesregierung, Direktion Kultur, Promenade 37, 4021 Linz
Tel. 0732 / 7720 / 15468 und 15486.
BEWERBUNGSRICHTLINIEN
Um eine Talentförderungsprämie kann sich jede Person bis zum 35. Lebensjahr (Jahrgang 1973 oder jünger) bewerben, die entweder aus Oberösterreich stammt oder hier seit mindestens vier Jahren ihren ständigen Wohnsitz und Mittelpunkt ihres Lebensinteresses hat. Bei Nachweis von Kindererziehungszeiten erhöht sich die Altersgrenze bis zum 40. Lebensjahr. Pro Kind drei Jahre, maximal 5 Jahre. Um den Landeskulturpreis kann sich jede Person ab dem 36. Lebensjahr (Jahrgang 1972 oder älter) bewerben, die entweder aus Oberösterreich stammt oder hier seit mindestens vier Jahren ihren ständigen Wohnsitz und Mittelpunkt ihres Lebensinteresses hat. Darüber hinaus können sich auch Personen bewerben, deren künstlerisches oder wissenschaftliches Werk in hervorragender Weise für Oberösterreich bedeutsam ist. Der/die BewerberIn muss Urheber im Sinne des § 10, Abs. 1 des Urheberrechtsgesetzes sein.
Um die Landeskulturpreise und Talentförderungsprämien können sich aber auch Personengruppen, die überwiegend aus Oberösterreich stammen, mit einem gemeinsamen Projekt im Sinne des § 11 Abs. 1 und 2 UrhG eines gemeinsamen Werkes sind und sich sämtliche Miturheber dieses gemeinsamen Werkes bewerben. Jeder Preis- bzw. Talentförderungsprämienträger räumt dem Land Oberösterreich
das Recht ein, sein Werk im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen vorzutragen, auf- bzw. vorzuführen und auszustellen. Jede Bewerbung erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges. Für eingereichte Werke
kann keine Haftung übernommen werden. Die Bewerbungsunterlagen für die
Landeskulturpreise und Talentförderungsprämien prüft eine unabhängige Fachjury, die der oberösterreichischen Landesregierung einen Preisvorschlag macht. Die Landeskulturpreise können aber auch ohne eigene Bewerbung auf Vorschlag der Jury vergeben werden. Der Landeskulturpreis kann an KünstlerInnen und WissenschaftlerInnen mehrmals vergeben werden. Voraussetzung ist, dass zwischen der Preiszuerkennung und einer neuerlichen Bewerbung eine Frist von mind. zehn Jahren verstrichen ist. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann die Jury von dieser Regelung absehen.
Bitte legen Sie Ihrer Einreichung unbedingt bei:
a) Den ausgefüllten Bewerbungsbogen
b) Einen Lebenslauf samt Angaben über Ihre künstlerische oder
wissenschaftliche Tätigkeit.
Versehen Sie bitte jede Arbeit mit Namen, Adresse, Geburtsdatum und der Aufschrift „Landeskulturpreis“ bzw. „Talentförderungsprämie“.
Termine
Einsendeschluss: 8. Mai 2008
(Poststempel)
Bitte bewerben Sie sich unter Verwendung des Formulars schriftlich beim Amt der OÖ Landesregierung, Direktion Kultur, Promenade 37, 4021 Linz. Bewerbungen, die nicht auf dem Postweg, sondern direkt zugestellt werden, sind aus organisatorischen Gründen an bestimmte Termine gebunden; wir bitten dafür um Verständnis.
Persönlich können Sie Ihre Einreichung vom 5. bis 8. Mai 2008 bei der Direktion Kultur, Promenade 37, im 1. Stock, Zimmer 107, 4021 Linz, abgeben (Montag bis Freitag, von 8 bis 12 Uhr).
In Sonderfällen ist aber auch – nach telefonischer Vereinbarung – eine andere Regelung möglich ( Tel. 0732 / 7720 / 15468 und 15486).