Positionspapier: Zum Sinn & Unsinn von Gender Mainstreaming in Kulturinitiativen (2004)

von Gender Mainstreaming in Kulturinitiativen.
Eva Schobesberger

 

Diesen Titel habe ich gewählt, weil die Politik bzw. die Strategie des Gender Mainstreaming sehr ambivalent ist. Einerseits ist die Herkunft des Gender Mainstreaming eindeutig in feministischen Kreisen zu verorten, andererseits erfreut sich diese Strategie momentan in konservativen Kreisen, die bisher mit Gleichstellungspolitik oder gar feministischer Politik nichts anzufangen wussten, größter Beliebtheit. So hat die österreichische Bundesregierung ausgerechnet unter Frauenministerin Sickl und Frauenminister Haupt das Prinzip Gender Mainstreaming etabliert.

Begriffsbestimmung
Eine allgemeine Definition oder eine rechtlich verbindliche Definition von Gender Mainstreaming gibt es nicht. Deshalb ist es sinnvoll, sich an die Begriffe ”gender” und ”mainstreaming” zu halten.

Gender
Der Begriff gender fand Anfang der 1970er Jahre Eingang in die feministische Wissenschaft. Er wurde in Abgrenzung zu sex – dem biologischen Geschlecht (Chromosomen, Geschlechtsorgane etc.) verwendet. Damit sollte verdeutlicht werden, dass das, was ”Frau-Sein” und ”Mann-Sein” bedeutet, nichts mit sex, dem biologischen Geschlecht, zu tun hat. Gender beschreibt das soziale, das kulturelle Geschlecht, Es umfasst Geschlechterstereotype, unterschiedliche Rollenzuschreibungen, unterschiedliche Aufgabenteilungen usw. Der Grundpfeiler von Gender Mainstreaming – und Geschlechterpolitik überhaupt – ist eben diese Erkenntnis, dass hierarchische Geschlechterverhältnisse nicht von der Natur vorherbestimmt, sondern gesellschaftlich konstruiert und damit veränderbar sind.

Gender Mainstreaming
Gender Mainstreaming bedeutet grundsätzlich nicht mehr und nicht weniger als gender in den Hauptstrom zu bringen. Gleichstellungspolitik soll aus gesellschaftlichen Randbereichen in den politischen Hauptstrom fließen. Bisher lag Gleichstellungspolitik ausschließlich im Zuständigkeitsbereich von Frauenministerien, Frauenbeauftragten usw., die quasi von unten, von Nebenstellen ausgehend frauen- oder geschlechterpolitisch relevante Themen in den Hauptstrom der großen Politik hineinreklamieren mussten. Jetzt soll in allen Bereichen und auf allen Ebenen der Politik gender von vorneherein mitgedacht werden und die Gleichstellung der Geschlechter zum Schwerpunkt erklärt werden.

Doppelstrategie
Besonders wichtig ist es zu betonen, dass Gender Mainstreaming nicht ”traditionelle” Strategien der Gleichstellung ersetzen soll. Frauenbeauftragte, Gleichstellungseinrichtungen, Konzepte der Antidiskriminierung oder Frauenförderung bleiben nach wie vor wesentlicher Bestandteil der Gleichstellungspolitik. Gender Mainstreaming soll die ”traditionelle” Gleichstellungspolitik ergänzen, nicht ersetzen!
 

Entstehungsgeschichte
Die Ursprünge des Gender Mainstreaming liegen im entwicklungspolitischen Kontext. Anfang der 1980er Jahre ist es engagierten Feministinnen gelungen, im entwicklungspolitischen Rahmen die spezifischen Probleme von Frauen in Afrika, Asien und Lateinamerika (1) überhaupt erst zum Thema zu machen. Die Situation der Frauen blieb aber als ”Frauenfrage” an den Rand gedrängt und einzelne Projekte der Frauenförderung gingen im ”Hauptstrom” der Entwicklungspolitik unter. Deshalb wurde die Forderung gestellt, dass Frauen entwicklungspolitische Ressourcen nicht nur in Form einzelner Frauenförderungsprojekte zur Verfügung gestellt bekommen, sondern auch in sämtliche Entscheidungsprozesse eingebunden werden und damit die Gesamtausrichtung der Maßnahmen mitbestimmen können. (2)

Bereits hier – in den frühen Anfängen – werden zwei wesentliche Elemente des Konzepts sichtbar: Zum einen die Erkenntnis, dass Geschlechtergerechtigkeit nur erreicht werden kann, wenn Fragen der Gleichstellung in allen Entscheidungsprozessen gleichermaßen wichtig genommen, als Querschnittsaufgaben wahrgenommen werden. Zum anderen die dem Gender Mainstreaming immanente Doppelstrategie: Die traditionelle Gleichstellungspolitik in Form der Kompetenzen von Frauenbeauftragten, spezifischen Frauenförderungsprogrammen und -projekten etc. muss erhalten bleiben. Zusätzlich wurde die Notwendigkeit erkannt, Frauen in Entscheidungsprozesse einzubinden und die Geschlechterperspektive systematisch in alle Bereiche des ”Mainstream” einfließen zu lassen, um damit die Gesamtausrichtung der Entwicklungspolitik zu ändern (3).

Im Rahmen der dritten und vierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen fand die Strategie schließlich weltweit Eingang in den allgemeinen Geschlechterdiskurs. Das Konzept des Gender Mainstreaming – 1985 auf der dritten Weltfrauenkonferenz in Nairobi noch im entwicklungspolitischen Zusammenhang diskutiert – wurde 1995 in der ”Aktionsplattform” (4) der vierten Weltfrauenkonferenz in Peking zum allgemeinen politischen Prinzip erhoben:

”Bei der Auseinandersetzung mit der Frage der Mechanismen zur Förderung der Frau sollten die Regierungen und andere Akteure eine aktive und sichtbare Politik der konsequenten Einbeziehung einer geschlechtsbezogenen Perspektive in alle Politiken und Programme fördern, damit die Auswirkungen von Entscheidungen auf Frauen beziehungsweise Männer analysiert werden, bevor entsprechende Entscheidungen getroffen werden.” (5)

Auch auf europäischer Ebene wurden zu dieser Zeit wichtige Schritte zur Implementierung des Gender Mainstreaming unternommen. Der Europarat richtete die oben bereits erwähnte ExpertInnenkommission ein und auch die Europäische Union – genauer: die Europäische Kommission – leitete mit ihrer Mitteilung vom 21. Februar 1996 ”Einbindung der Chancengleichheit in sämtliche politischen Konzepte und Maßnahmen der Gemeinschaft” (KOM 1996:67) die Etablierung des Gender Mainstreaming als Querschnittaufgabe aller Politikbereiche der EU ein. Und ihren vorläufigen Höhepunkt findet diese Etablierung in der Verankerung im Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV). (6)

Rechtliche Verankerung
In der österreichischen Rechtsordnung findet sich keine Bestimmung, die die Strategie Gender Mainstreaming oder deren Umsetzung zwingend festschreiben würde. Eine gewisse Verbindlichkeit ergibt sich aber aus dem Europarecht.

1999 wurde Gender Mainstreaming durch den Vertrag von Amsterdam im EGV festgeschrieben. Art 3 Abs. 1 EGV (7) beschreibt die Tätigkeiten der Gemeinschaft. Genannt werden etwa eine gemeinsame Handelspolitik, eine gemeinsame Politik des Verkehrs oder eine gemeinsame Politik auf dem Gebiet der Landwirtschaft und der Fischerei. Art 3 Abs. 2 EGV – die Kernbestimmung des Gender Mainstreaming lautet: ”Bei allen in diesem Absatz genannten Tätigkeiten wirkt die Gemeinschaft darauf hin, Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern.”

Dieser Abs. 3 des EGV ist eine Zielbestimmung und nur für die Organe der EU bindend. Die Mitgliedsstaaten sind dadurch nicht verpflichtet, Gender Mainstreaming umzusetzen.

Gender Mainstreaming: die praktische Umsetzung
Es gibt unzählige Handbücher und Leitfäden, die eine Anleitung für die praktische Umsetzung der Strategie versprechen. Im Umgang mit diesen Broschüren ist Vorsicht geboten, da viele von ihnen sehr unreflektiert mit der Kategorie ”Geschlecht” umgehen und so eher dazu beitragen Rollenstereotype zu zementieren als die Gleichstellung der Geschlechter zu forcieren. Die Methode oder gar die einzig richtige Methode der praktischen Umsetzung von Gender Mainstreaming existiert nicht. Es gibt aber einige Grundvoraussetzungen, die in jedem Fall zu berücksichtigen sind:(8)

Wichtigste Grundvoraussetzung für das Funktionieren von Gender Mainstreaming ist der Wille zur Gleichstellung der Geschlechter. Diesen Willen müssen alle Beteiligten haben. Die Verantwortung für die Anwendung des Prinzips liegt vorerst bei den obersten EntscheidungsträgerInnen. In Kulturinitiativen wäre das wohl in den meisten Fällen der Vorstand. (9) Dieser muss Gleichstellung als wichtiges Prinzip in den Statuten oder vergleichbaren Grundsatzpapieren festschreiben. Die Kostenfrage muss geklärt und dafür Sorge getragen werden, dass es Verantwortliche für die Umsetzung gibt. Aus diesem Top-Down-Prinzip wird deutlich, dass sich im Vergleich zu traditioneller Gleichstellungspolitik die AkteurInnen verändern. Bisher wurde Gleichstellungspolitik als Interessenpolitik hauptsächlich von Frauen für Frauen betrieben. Jetzt – durch Gender Mainstreaming – sind auch Führungskräfte für Gleichstellungspolitik zuständig und das sind überwiegend Männer.

Eine weitere unbedingt notwendige Voraussetzung ist umfassendes Wissen (10) aus der Frauen- und Geschlechterforschung. Um Gender Mainstreaming umsetzen zu können, muss ich über das bestehende Geschlechterverhältnis Bescheid wissen. Ich muss wissen, worin die Ursachen für die Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern bestehen, wie sie sich entwickelt haben und wie sich die bestehende Geschlechterdifferenz auf gesellschaftliche Zusammenhänge auswirkt.

Ebenfalls notwendig sind klare, konkrete Arbeitsschritte und Verantwortliche. Es gibt zahlreiche Handbücher und Leitfäden, die dabei Hilfestellung bieten können. Ich habe als Beispiel das 6-Schritte-Modell von Karin Tondorf gewählt, weil ich glaube, dass es sehr vielseitig einsetzbar ist.

Das 6-Schritte-Modell(11)

Schritte – Voraussetzungen

1. Definition der gleichstellungspolitischen Ziele
– Welcher Soll-Zustand wird durch das zu entscheidende Vorhaben angestrebt? Kenntnisse über Ist-Zustand, Zugrundelegung einschlägiger Rechtsnormen, Programme… Koordinierung mit allen betroffenen Bereichen
2. Analyse der Probleme und der Betroffenen

– Welches sind die konkreten Hemmnisse auf dem Weg zu mehr Chancengleichheit? (diskriminierende Prinzipien, Verfahren, Instrumente…)
– Welche Gruppen sind betroffen? Wissen über Gleichstellungsproblematik, Zuarbeit und Unterstützung, z.B. Gutachten, Materialien, Schulungen
3. Entwicklung von Optionen
– Welche Alternativen bestehen hinsichtlich der Realisierung? Wie oben
4. Analyse der Optionen im Hinblick auf die voraussichtlichen Auswirkungen auf die Gleichstellung und Entwicklung eines Lösungsvorschlags
– Welche Option lässt den höchsten Zielerreichungsgrad erwarten? Analyse- und Bewertungskriterien
5. Umsetzung der getroffenen Entscheidung
6. Erfolgskontrolle und Evaluation
– Wurden die Ziele erreicht?

– Ursachen für Nicht- oder Teilerreichung? Daten über Zielerreichung, Berichtssystem, verpflichtende Ursachenanalyse

Risiken von Gender Mainstraming
Gender Mainstreaming wird als Strategie von Menschen hochgehalten, die bisher nichts mit Gleichstellungspolitik, geschweige denn mit feministischer Politik zu tun hatten. Das zeigt bereits, dass auf jeden Fall Vorsicht geboten ist. Nicht alles, was Gender Mainstreaming heißt, bedeutet Gleichstellungspolitik!

Wichtige Aspekte in der kritischen Auseinandersetzung mit Gender Mainstreaming
Das Top-Down-Prinzip. Aus diesem Prinzip ergeben sich zahlreiche Probleme. Die Verantwortung für Gleichstellung ist in den Händen der obersten EntscheidungsträgerInnen, die nicht nur festlegen, dass, sondern auch wie Gender Mainstreaming umgesetzt wird. In unseren Breiten sind das überwiegend Männer. Es besteht vor allem die Gefahr, dass die Umsetzung nicht im Einklang mit bisheriger Gleichstellungspolitik oder mit den etablierten Gleichstellungseinrichtungen geschieht. Diese Einrichtungen sind es aber, die umfassendes Wissen aus der Frauen- und Geschlechterforschung haben. Sie sind es auch, die jahrelange Erfahrung haben mit Gleichstellungspolitik und daher genau wissen, welche Maßnahmen wirkungsvoll sind und welche nicht. Zudem verlagert sich die Definitionsmacht (12) – was ist Gleichstellungspolitik – von der ”feministischen Basis” in die ”Chefetagen”, wo feministische Grundsatzdiskussionen erfahrungsgemäß eher selten auf der Tagesordnung stehen.
 

Besonders problematisch ist in diesem Zusammenhang das unreflektierte Anknüpfen an Geschlechterdifferenzen. (13) Das fördert nicht die Gleichstellung der Geschlechter, sondern zementiert Geschlechterstereotype. Wenn Geschlechterunterschiede ”Dreh- und Angelpunkt aller Überlegungen” werden, führt das dazu, dass sie auch verstärkt gesucht und gefunden werden. Das führt nicht nur zur Verfestigung von Differenzen, sondern überhaupt erst zum Entstehen dieser Unterschiede. Tatsächlich gibt es zwischen Frauen und Männern aber bedeutend mehr Ähnlichkeiten als Unterschiede.

Als letzter, aber besonders bedeutender Punkt sei hier die drohende Verdrängung von traditioneller Gleichstellungspolitik durch Gender Mainstreaming genannt. Es ist zu befürchten, dass Frauen(förderungs)projekten, Frauenvereinen etc. finanzielle Unterstützung mit dem Argument versagt wird, dass nun ohnehin in allen Bereichen Gender Mainstreaming betrieben werde und zusätzliche Frauenförderung überflüssig sei. Ich habe eingangs bereits erwähnt, dass Gender Mainstreaming nur als Ergänzung zu ”traditioneller” Gleichstellungspolitik funktionieren kann. Das bestehende Geschlechterverhältnis ist ein Verhältnis der Ungleichheit, das nur durch konkrete, zielgerichtete Förderung ausgewogen werden kann. Gender Mainstreaming kann nur eine Ergänzung dazu sein – verstanden als Versuch künftigen Benachteilungen von vorneherein entgegenzuwirken.

Aufgrund der Komplexität der Materie und des breiten praktischen Feldes, in dem Gender Mainstreaming umgesetzt werden soll, ist es weder sinnvoll, noch möglich ein für alle überall taugliches Patentrezept zu kreieren. Das gilt insbesondere für den bunten und vielschichtigen Bereich von Kulturinitiativen. Dennoch halte ich es für sinnvoll den Grundgedanken hinter Gender Mainstreaming – nämlich ungleiche Geschlechterverhältnisse – bei Entscheidungsfindungen mitzudenken, um bestehenden und künftigen Benachteiligungen entgegenzuwirken.

FUSSNOTEN
(1) Vgl. Riedmüller, Barbara, ”Einleitung. Warum Geschlechterpolitik?”, in: Bothfeld Silke / Gronbach Sigrid / Riedmüller Barbara (Hg.), Gender Mainstreaming – eine Innovation in der Gleichstellungspolitik. Zwischenberichte aus der politischen Praxis (2002:7). (zurück)

(2)Vgl. Jegher, Stella, ”Gender Mainstreaming. Ein umstrittenes Konzept aus feministischer Perspektive”, in: Widerspruch 44 Beiträge zu sozialistischer Politik. Feminismus, Gender, Geschlecht (23. Jg / 1. Halbjahr 2003:6). (zurück)

(3)Vgl. Jegher 2003: 7, wie Anm. 2. (zurück)

(4)Die Aktionsplattform ist das offizielle Schlussdokument der Weltfrauenkonferenz. Sie ist eine ”Agenda zur Stärkung der Position der Frauen”. Vgl. Voykowitsch, Brigitte, ”Aktionsplattform. Frauenpolitische Perspektiven nach der Weltfrauenkonferenz 1995”, Schriftenreihe der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten Band 1 (1996:13). (zurück)

(5) http://www.un.org/Depts/german/conf/beijing/anh_2_8.html (19.10.2003).

(6) Vgl http://europa.eu.int/comm/employment_social/equ_opp/strategy_de.html#demo (30.9.2003) (zurück)

(7)ABl 1997 C 340, 1 bzw. BGBl III Nr. 86/1999, geändert durch: ABl 2001 C 80, 1 bzw. BGBl III Nr. 4/2003. (zurück)

(8)Vgl. Jegher 2003, wie Anm. 2; Rosenberger, Sieglinde Katharina, ”Gender Mainstreaming und Gleichstellungspolitik”, Juridikum 3/2000; Callenius, Carolin, ”Wenn Frauenpolitik salonfähig wird, verblasst die lila Farbe. Erfahrungen mit Gender Mainstreaming im Bereich internationaler Politik”, in: Bothfeld, Silke / Gronbach, Sigrid / Riedmüller, Barbara 2002, wie Anm. 1; Stiegler, Barbara, ”Wie Gender in den Mainstream kommt. Konzepte, Argumente und Praxisbeispiele zur EU-Strategie des Gender Mainstreaming”, in: Bothfeld, Silke / Gronbach, Sigrid / Riedmüller, Barbara 2002, wie Anm. 1. (zurück)

(9)Diese Annahme basiert darauf, dass Kulturinitiativen häufig nach Vereinsrecht organisiert sind, das eine hierarchische Organisationsstruktur vorschreibt. (zurück)

(10)Von Seiten der KUPF ist geplant, dieses Wissen interessierten Kulturinitiativen in Form von Gender-Trainings zur Verfügung zu stellen. (zurück)

(11)Tondorf, Karin, ”Gestaltung politischer Prozesse nach dem Prinzip des Gender Mainstreaming”, in: Niedersächsisches Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales (Hg.), Gender Mainstreaming Informationen und Impulse (2000:9). (Hervorhebungen E.S.)
Download: http://www.ms.niedersachsen.de/functions/downloadObject/0,,c2068919_s20,00.pdf (zurück)

(12)Vgl. Wetterer, Angelika, ”Strategien rhetorischer Modernisierung. Gender Mainstreaming, Managing Diversity und die Professionalisierung der Gender-Expertinnen”, Zeitschrift für Frauenforschung und Geschlechterstudien, 20. Jahrgang (Heft 3/2002:137). (zurück)

(13)Metz-Glöckel, Sigrid, ”Etikettenschwindel oder neuer Schritt im Geschlechter- und Generationenverhältnis? Zur Karriere des Gender Mainstreaming in Politik und Wissenschaft”, Zeitschrift für Frauenforschung und Geschlechterstudien, 20. Jahrgang (Heft 1+2/2002:19f). (zurück)

Eva Schobesberger,
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Linz, Studienassistentin am Institut für Frauen- und Geschlechterforschung, danach wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Rechtsgeschichte an der Johannes Kepler Universität Linz mit Arbeitsschwerpunkt Frauenrecht. Seit Dezember 2003 politische Mitarbeiterin des Mobilitätsreferenten der Stadt Linz.
Aktiv in feministischen und kulturpolitischen Zusammenhängen.

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