Förderpreis der Stadt Linz für innovative Stadtteilkulturarbeit 2018

Die Stadt Linz schreibt den Förderpreis LinzKultur/4 – Förderpreis der Stadt Linz für innovative Stadtteilkulturarbeit aus, welcher mit einer Gesamtsumme von Euro 9.000,– ausgestattet ist.

1. INHALTLICHE AUSRICHTUNG

1.1. ZIELSETZUNG

Kultur setzt zumeist unmittelbar an den Lebensräumen und -bedingungen der Menschen an und prägt mit ihren vielfältigen Ausdrucksformen die Identität einer Stadt.

Ein maßgeblicher Anteil der Kulturarbeit in Linz passiert in den einzelnen Stadtteilen und -vierteln. Vom Zentrum bis in die Peripherie gestalten die freie Kunst- und Kulturszene, MigrantInnen, SeniorInnen, Kinder- und Jugendkultur, religiöse und pädagogische Einrichtungen sowie andere Institutionen das städtische Kulturleben. Wie im Kulturentwicklungsplan (KEP) der Stadt Linz verankert, wird dieses kreative Potenzial von der Stadt Linz unterstützt und gefördert.

Der Förderpreis LinzKultur/4 sollte einen Anreiz zum kulturellen Austausch oder zur künstlerischen Auseinandersetzung mit einem Linzer Stadtteil schaffen.

Der Realisierungszeitraum ist mit Ende 2019 befristet.

1.2. ZIELGRUPPEN

Alle Initiativen, Vereine und Einzelpersonen, die das Kulturleben in Linzer Stadträumen nachhaltig mitgestalten wollen, sind zur Projekteinreichung für innovative Stadtteilkulturarbeit eingeladen. Grundvoraussetzung für eine Einreichung ist jedoch, dass ein Stadtteil von Linz als Lebens/Schaffensmittelpunkt gewählt wurde.

Nicht angenommen werden Einreichungen von Gebietskörperschaften oder Parteien.

Das Projekt muss als Voraussetzung zur Einreichung mindestens einen örtlichen Kulturverein/ eine Kulturinitiative als ProjektpartnerIn einbezogen haben.

2. AUSWAHLPROZESS

2.1. JURIERUNG

Die Jury setzt sich aus unabhängigen ExpertInnen zusammen. 

Die Zusammensetzung der Jury ist ab Mai unter www.linz.at/kultur abrufbar.

Als Ergebnis des Bewertungsprozesses wird die Jury im November eine Reihung der positiv bewerteten „LinzKultur/4“-Einreichungen vornehmen und der Kulturreferentin bzw. dem Stadtsenat als zuständige Entscheidungsorgane zur Bewilligung vorschlagen. Anschließend werden die BewerberInnen über das Ergebnis der Jurierung schriftlich informiert.

2.2. BEWERTUNGSKRITERIEN

Die ExpertInnenjury wird die eingereichten Vorschläge unter dem Aspekt folgender Qualitätskriterien diskutieren und bewerten:

➝ unkonventioneller, innovativer Ansatz

➝ Umsetzung in einem Linzer Stadtteil (dabei soll auf die örtlichen Gegebenheiten eingegangen werden)

➝ Förderung von Vernetzungen und Kooperationen

➝ Einbindung der BewohnerInnen/AnrainerInnen

➝ zeitgenössische künstlerische Auseinandersetzung mit dem Stadtteil

➝ Einbeziehung/Bespielung des öffentlichen Raumes im Stadtteil

➝ Kulturelle Nachhaltigkeit im Stadtteil

2.3. GESAMTDOTIERUNG

Mit der Gesamtsumme von Euro 9.000,– können maximal zwei eingereichte Vorhaben ausgezeichnet und damit als zukünftige „Best Practice“-Projekte realisiert werden. Die Aufteilung der zur Verfügung stehenden Summe ist nicht festgelegt und obliegt der Jury. Der Förderpreis ist unabhängig von anderen Fördergeldern (Stadt/Land/Bund).

3. BEWERBUNG

3.1. BEWERBUNGSUNTERLAGEN

Alle Einreichungen müssen in fünffacher Ausführung folgende Informationen und Unterlagen enthalten:

1) Vollständig ausgefüllter Bewerbungsbogen

2) Projektbeschreibung mit Darstellung des innovativen Ansatzes (max. 5 Seiten)

3) Detaillierter Ablaufplan über die Art der Realisierung

4) Bei Einreichungen von Einzelpersonen eine Beteiligungserklärung des örtlichen Kulturvereines

5) Einen detaillierten Finanzplan

6) Kurzbeschreibung des Projekts (max. 1000 Zeichen) und Kurzfassung der Selbstdarstellung (max. 500 Zeichen)

Wünschenswerte Information:

7) Darstellung von Genderaspekten: Trägt Ihr Vorhaben zur tatsächlichen Gleichstellung von Männern und Frauen in der Gesellschaft bei? Welche konkreten Maßnahmen sind dazu vorgesehen?

Pro EinreicherIn kann nur ein Vorschlag berücksichtigt werden.

Die Bewerbungsunterlagen werden vom Büro Linz Kultur Förderungen nicht retourniert. Für zusätzliche, dem Bewerbungsschreiben beigefügte Materialien (Videos, CDs, DVDs, Publikationen etc.) übernimmt das Büro Linz Kultur Förderungen keine Haftung. Ist es Wunsch der Bewerberin/des Bewerbers, dass der Einreichung beigefügte Materialien (CDs, DVDs, Videos, Fotos, Pläne, Kataloge, Bildbände, etc.) den Jurymitgliedern in Originalqualität und im Vorfeld der Jurysitzung übermittelt werden, dann ist eine Beistellung dieser Materialien in fünffacher Ausfertigung notwendig.

3.2. BEWERBUNGSFRIST

Alle Bewerbungen müssen bis spätestens 24. September 2018 (Datum des Poststempels) unter Verwendung des Bewerbungsbogens bei der folgenden Adresse eingereicht werden:

3.3. EINREICHSTELLE

Magistrat Linz / Büro Linz Kultur Förderungen
Kennwort „LinzKultur/4“
Pfarrgasse 7
A-4041 Linz

Eine Einreichung ist nur auf postalischem oder persönlichem Weg bis zur Bewerbungsfrist möglich

Förderungsrichtlinien

Formulare und Online-Dienste zu diesem Thema

 

 
 

 

forum Stipendium 2018

Aktuelles forum Stipendium 2018  Einreichfrist ist der 7.Juni 2018, 12.00 Uhr. 

Im Sommersemester 2018 wird vom AbsolventInnenverein forum – Kunstuniversität Linz das forum Stipendium in der Höhe von Euro 10.000,– vergeben. Sponsor ist heuer die Linz AG.

Wer?  

Einreichen können Mitglieder des forum – Kunstuniversität Linz, die bis zum Ende des Sommersemesters 2018 ein Master- oder Diplomstudium an der Kunstuniversität Linz abgeschlossen haben und zum Zeitpunkt der Einreichfrist mindestens 35 Jahre alt sind. 
Freunde, Vorstands-, Förder- und Ehrenmitglieder sind von der Bewerbung ausgeschlossen.    

Was?  

Eingereicht werden können Konzepte für künstlerische Vorhaben, Projekte in der Kunst-vermittlung, künstlerisch wissenschaftliche Recherchen, die im In- oder Ausland stattfinden sowie die Fortführung einer kontinuierlichen Arbeit aus allen an der Kunstuniversität Linz angebotenen Studienbereichen. 
Diplomarbeiten, Masterarbeiten und Projekte, die bereits realisiert wurden, können nicht berücksichtigt werden. Ebenso werden Projekte, die im Rahmen einer PhD-Arbeit oder für die Universität entstehen sollen, nicht gefördert.    

Wann?  

Ende der Einreichfrist ist der 7. Juni 2018, 12.00 Uhr. 

Schriftliche Bewerbungen sind an folgende Adresse zu richten: 

forum – Kunstuniversität Linz
Kennwort: „forum Stipendium 2018“
Hauptplatz 6
4010 Linz  

Eine persönliche Abgabe eines digitalen Datenträgers (CD, USB-Stick…) ist im forum Büro, Hauptplatz 6, 3. Stock oder in der PR-Abteilung, Hauptplatz 6, 2. Stock möglich.
Einreichungen können gerne per E-Mail an forum@ufg.at geschickt werden. Als Betreff ist „forum Stipendium 2018“ anzugeben.      

Wie?  

Eine nicht schreibgeschützte PDF-Datei (Benennung: Nachname.pdf), die folgende Informationen nach angeführtem Schema beinhaltet:  

–  Vor- und Nachname
–  Post-, Email-Adresse und Telefonnummer/Mobilnummer, ev. Homepage.
–  Kurzbeschreibung des geplanten Vorhabens bzw. der Nutzung des Stipendiums (max. 10 Zeilen)
–  Beschreibung des geplanten Vorhabens
–  Ort und Zeitraum der Umsetzung
–  Kurzbiographie incl. Angaben zu künstlerischen Aktivitäten, Ausstellungen, Publikationen  
Nach Bedarf:
–  Internetlink für Video- und/oder Hörproben
–  maximal 8 Abbildungen (jpg-Datei mit max. 100 KB), die wie folgt benannt werden:  Nachname-Bild1.jpg, Nachname-Bild2.jpg, usw.  

Portfolios sind nicht notwendig, gegebenenfalls können sie ein einer extra Datei der Einreichung beigelegt werden.    

Eine unabhängige Jury, die vom forum – Kunstuniversität Linz eingesetzt wird, entscheidet über die Stipendienvergabe. Der Preis wird im Rahmen der Sponsions- und Promotionsfeier am 29. Juni 2018 überreicht.    

Auflagen für den/die StipendiumbezieherIn 

Bei das Projektvorhaben betreffenden Präsentationen, Ausstellungen, Publikationen und auf der Homepage sind das forum – Kunstuniversität Linz und der Sponsor, die Linz AG  zu nennen, bei Drucksorten das Logo des forum – Kunstuniversität Linz und des Sponsors anzubringen. Ein ausführlicher Bericht bzgl. der Nutzung des Stipendiums ist zu erstellen und muss in publikationsfähiger Form bis spätestens 31. Mai 2019 dem forum – Kunstuniversität Linz vorgelegt werden.  
Ebenso erhält das forum zu diesem Zeitpunkt ein Multiple (Druck, Grafik, Fotografie, Bild, Skulptur etc.) in dreifacher Ausfertigung, das das Projektvorhaben repräsentiert oder in Zusammenhang mit dem Projektvorhaben gebracht werden kann. Das forum – Kunstuniversität Linz ist berechtigt, den Bericht bzw. Teile des Berichtes für etwaige Veröffentlichungen zu nutzen.    

Diese Ausschreibung sowie weitere Information über bisherige PreisträgerInnen, ihre Projekte und die bisherigen Jurymitglieder sind unter: http://www.ufg.at/forum-Stipendium.1980.0.html abrufbar.  

Rückfragen sind unter forum@ufg.at oder 0732 7898 2471 bei Ursula Witzany möglich.

 

 

 

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Projekte von und für Mädchen und junge Frauen

Hil-Foundation unterstützt und kooperiert mit Projekten, die Mädchen stark machen.

Die Projekte sollen dazu beitragen, dass Mädchen und Frauen frei von Gewalt leben und dass sie in der Gesellschaft mitreden und mitentscheiden können. Die Projekte werden von Mädchen und/oder Frauen für Mädchen und junge Frauen gemacht.

Bis zum 31.07.2018 nimmt Hil-Foundation Anträge mit Ideen und Plänen für Projekte an. Beantragen können Organisationen, die in Österreich als gemeinnützig anerkannt sind. Die Projekte, die beantragt werden, müssen von Frauen oder Mädchen geleitet sein.

Die Projekte können frühestens ab dem 01.01.2019 starten. Wann genau sie beginnen und wie lange sie dauern sollen, entscheiden die Antragstellerinnen selbst. Die Ziele des Projektes werden in einer Kooperationsvereinbarung zwischen Hil-Foundation und der jeweiligen Organisation schriftlich festgehalten.

 

OPEN CALL KLANGFESTIVAL #10

 

Das Klangfestival feiert mit der 10. Ausgabe eine vollständige Dekade und entwirft zum runden X eine temporäre Welt der Unbekannten.

 

Im Rahmen des KLANGFESTIVALS #10 öffnen wir die Räume des Zwischennutzungsprojektes “Klangfolger #Alte Nähstube” als Ausstellungsbereich.

 

Zur künstlerischen Auseinandersetzung stehen vier ursprüngliche Wohnräume zw. 18m² und 30m² im ersten Stock des Leerstandes zur Verfügung.

 

Zeitraum:

24.08. – 26.08 2018

 

Bewerbungen aus allen Genres der Bildenden Kunst.

Mindestaufwandsentschädigung pro ausgewähltem Projekt: 100 €

 

Bewerbungsunterlagen (online) bitte bis spätestens 01. Mai 2018 an klangfestival@gmail.com, beinhaltend:

 

– Beschreibungstext (max. 1 A4-Seite)

– Kurzbiographie

– Fotos/Bilder (300dpi; Verwertungsrechte bei den Kunstschaffenden)

– Kontaktdaten

 

Weitere Infos sind hier zu finden: https://klangfestival.at