Wer wird gefördert?
Als Förderwerber können nur private, gemeinnützige Oö. Kulturvereine auftreten.
Was wird gefördert?
Wie wird gefördert?
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die förderungsfähigen Tätigkeiten umfassen ausschließlich die Mitarbeit und Mitwirkung bei der Planung und Realisierung von Kulturprojekten, bei der Durchführung von Veranstaltungen und die damit verbundenen administrativen Arbeiten.
Abwicklung / Antragstellung
Für jeden Ferialarbeitsplatz ist ein eigener Subventionsantrag zu stellen. Die Antragstellung erfolgt mittels Formular der Direktion Kultur.
Dem Antragsformular sind das Bewerbungsschreiben des/der FerialpraktikantIn anzuschließen. Eine Beschreibung der Tätigkeiten im Rahmen des Ferialjobs ist ebenfalls anzuschließen.
Letzter Einreichtermin ist der 10. November 2017 (einschließlich noch ausständiger Nachweise und Unterlagen; Datum des Poststempels). Spätere Förderanträge werden nicht mehr berücksichtigt.
Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt nach Beendigung der Ferialarbeit und Vorlage folgender Unterlagen (bis spätestens 10. November 2017):
- An- und Abmeldung bei der Gebietskrankenkasse
- Durchschrift des Lohn bzw. Gehaltszettels
- Tätigkeitsbericht des/der FerialpraktikantIn
Formular