OPEN CALL 2024

– if only briefly. Ocean Vuong

Einreichfrist
Projekte können bis So 25. Juni 2023 (23:59) eingereicht werden.
Vollständige Einreichunterlagen in einem PDF per Mail an s.eckhart@brux.at

Vorbrenner24-OpenCall (Download)

Inhalt der Einreichung
— ausführliche Projektbeschreibung (Prozess, Mittel, Absichten) auf max. 5 A4-Seiten
— zusätzliche Kurzbeschreibung des Projekts (max. 1000 Zeichen)
— realistisch kalkulierter und detaillierter Kosten- und Finanzplan: Für die geplanten Veranstaltungen müssen die Kosten für Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Flyer, Plakate etc.) miteinberechnet werden. Kosten, die nicht im Budget kalkuliert sind, können vom VORBRENNER nicht übernommen werden (z.B. Reisekosten, Unterkunft, Kosten für Foto-/Videodokumentation etc.), selbiges gilt z.B. für Musikrechte (AKM-Gebühr).
Zeitplan der Realisierung des Vorhabens innerhalb der VORBRENNER-Monate:
April, Juni, September und Oktober 2024 (Hinweis: Bitte gebt neben eurem Wunschmonat auch alle Zeiträume an, die für euch grundsätzlich möglich sind. – Die Räumlichkeiten können je nach Projektanzahl zwischen 1-4 Wochen genutzt werden und dienen nicht nur für Veranstaltungen, sondern können als Labor, Versuchsanstalt, Werkstatt, etc. verwendet werden)
— Angaben zu den Projekteinreicher*innen (Biographien)
Kontaktangaben (E-Mailadresse und Telefonnummer)

Richtlinien und Informationen zur Einreichung
— Die gesamte Projekteinreichung darf nicht mehr als 12 Seiten umfassen.
— Projektbeschreibungen bitte in der dritten Person und nicht in der Ich-Form verfassen. (Beispiel: „Der/die Künstler*in beschäftigt sich in seiner/ihrer Arbeit mit…“)
— Einreichungsunterlagen müssen in einer PDF-Datei zusammengefasst, übermittelt werden.
— Es werden keine Projekte gefördert, die bereits umgesetzt wurden.
— Für geplante Veranstaltungen müssen Kosten für Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Flyer, Plakate etc.) miteinberechnet werden.
— Generell gilt: Kosten, die nicht im Budget kalkuliert sind, können von VORBRENNER nicht übernommen werden (Reisekosten, Unterkunft, Foto-/Videodokumentation etc.)
— Informationen zu vergangenen und laufenden Projekten: vorbrenner.org, facebook.com/vorbrenner, instagram.com/vorbrenner

VORBRENNER 24 wird kuratiert von Peter Brandlmayr (hantologische Pataphysik), Olivia Hild (Tanz, Performance),  Renate Plieseis (Musik, Literatur), Andreas Zißler (Architektur, bildende Kunst), Sabrina Eckhart (zeitgenössische Kunst)

VORBRENNER verfügt

jedes Jahr über EUR 40.000 für die Entwicklung neuer Projekte (gefördert von der Stadt Innsbruck und dem Land Tirol). Dieser Betrag steht den Einreicher*innen zur Verfügung und wird auf die Projekte aufgeteilt. Der Beirat koordiniert die Verteilung der Mittel inklusive der zur Verfügung stehenden Infrastruktur auf die unterschiedlichen Projekte. Die ausgewählten Projekträger*innen werden durch entsprechende Ansprechpartner*innen aus dem Beirat bei Umsetzung, Budgetierung, Koordination, Verwaltung und Dokumentation unterstützt.

Welser Stadtschreiberin/Stadtschreiber 2023

1. September – 30. November 2023
Zum bereits neunten Mal sucht die Stadt Wels eine Stadtschreiberin/einen
Stadtschreiber.
Das dreimonatige Stipendium richtet sich an Literatinnen und Literaten ohne
Altersbeschränkung.
Im Rahmen dieses Stipendiums wird eine Unterkunft in Wels zur Verfügung gestellt. Die
Höhe des Stipendiums beträgt pro Monat € 1.100,00.
Mit der Ausschreibung ist besonders das Ziel verbunden, Literatinnen und Literaten zu
fördern, die
– in ihrer Arbeit über einen großen Gegenwartsbezug verfügen,
– künstlerische Eigenständigkeit aufweisen,
– bereit sind in Austausch mit der Welser Bevölkerung zu treten.
– in ihrer Arbeit auf Kinder und Jugendliche und deren Lebensrealitäten Bezug
nehmen.
– die Lust an der Sprache und den spielerischen Umgang damit an Kinder und
Jugendliche vermitteln wollen, z.B. die Realisierung eines Schreibworkshops für
Kinder zwischen 8 und 14 Jahren.
Von der Bewerbung ausgenommen sind Autorinnen und Autoren, die bereits einmal die
Funktion der/des Welser Stadtschreiberin/Stadtschreiber innehatten.
Kriterien:
– Grundkenntnisse der deutschen Sprache erwünscht
– mindestens eine selbstständige literarische Publikation (nicht im Eigenverlag)
oder fünf unselbstständige Publikationen in Zeitschriften oder Anthologien.
– Bereitschaft, sich auf einen Dialog in Wels einzulassen2
– Bereitschaft zu Lesungen, Schulbesuchen, Diskussionen.
– Interesse an kinderliterarischer Arbeit bzw. schreibpädagogischen Ideen
Unterlagen für die Einreichung (elektronisch):
– Lebenslauf
– Angaben zum literarischen Werdegang
– 2 Publikationsbeispiele (max. 10 Seiten pro Textprobe, bei fremdsprachigen
Publikationen zusätzlich Übersetzungsbeispiele)
Auswahl:
Die Auswahl trifft eine dreiköpfige Jury im Juni 2023.
Einreichschluss:
Freitag, 09. Juni 2023
Die Einreichungen richten Sie bitte ausschließlich elektronisch an
vas@wels.gv.at
Datenschutz
Die Bewerber und Bewerberinnen für den/die „Welser Stadtschreiber/Stadtschreiberin“
erklären sich mit ihrer Teilnahme an der Ausschreibung damit einverstanden, dass ihre
personenbezogenen Daten zur Durchführung des Auswahlverfahrens und zur weiteren
Bearbeitung in der Dst. Veranstaltungsservice und VHS der Stadt Wels elektronisch
gespeichert werden und die eingereichten Unterlagen für die Bewertung der Fachjury
übermittelt werden dürfen.
Mit der Zuerkennung des Stipendiums willigt der/die Welser
Stadtschreiber/Stadtschreiberin gemäß Datenschutzgrundsatzverordnung ein, dass
seine/ihre Daten gespeichert und er/sie in öffentlichen Berichten und Internetauftritten der
Stadt genannt wird.
Kontakt für Rückfragen:
Stadt Wels
Dienststelle Veranstaltungsservice und VHS
Herr Stefan Haslinger
Rainerstraße 2
4600 Wels
Tel.: +43 7242 235 7030
Email: vas@wels.gv.at


City writer of Wels
1st September – 30th November 2023
For the ninth time, the city of Wels is looking for a city writer.
The three-month scholarship is open to writers of any age.
As part of this scholarship an Accommodation in Wels is provided. The amount of the
scholarship is € 1.100.00 per month.
The aim of the scholarship is to promote writers who
 have a strong contemporary relevance in their work,
 show artistic independence,
 refer in their work to children and young people and the realities of their lives.
 want to convey the joy of language and the playful use of it to children and young
people, e.g. the realization of a writing workshop for children between the ages of
8 and 14.
 are willing to enter into an exchange with the people of Wels.
Authors who have already held the position of City writer of Wels are excluded from the
application.
Criteria:
 Basic knowledge of the German language
 At least one independent literary publication (not self-published) or five
publications in journals or anthologies.
 Willingness to engage in a dialogue in Wels
 Willingness to participate in readings, school visits, discussions.
 Interest in children’s literary work or writing pedagogical ideas.
Documents for submission (electronic):2
Curriculum vitae
 Information on literary career
 2 publication samples (max. 10 pages per text sample, for foreign-language
publications additionally translation samples).
Selection:
A three-member jury will make the selection in June 2023.
Deadline:
Friday, June 09, 2023
Please send submissions only electronically to
vas@wels.gv.at
Data protection
By participating in the call for entries, applicants for the „city writer of Wels“ agree that
their personal data may be stored electronically for the purpose of conducting the
selection process and for further processing in the Dienststelle Veranstaltungsservice and
VHS of the city of Wels and that the submitted documents may be transmitted to the
expert jury for evaluation.
With the awarding of the scholarship, the city writer of Wels agrees, in accordance with
the Data Protection Principle Ordinance, that his/her data will be stored and that he/she
will be named in public reports and Internet presences of the city.
Contact for queries:
Stadt Wels
Dienststelle Veranstaltungsservice und VHS
Herr Stefan Haslinger
Rainerstraße 2
4600 Wels
Tel.: +43 7242 235 7030
Email: vas@wels.gv.at

RESIDENCY AUSSCHREIBUNG II 2023 / I 2024

RedSapata Tanzfabrik / Sonnenstein Loft, eine gemeinnützige Kunst- und Kulturinitiative mit Sitz in Linz, Österreich, sucht RESIDENCY KÜNSTLER:INNEN für den Zeitraum von August-Dezember 2023 und die erste Hälfte des Jahres 2024 (Jänner-Juni).

Die ausgewählten Künstler:Innen werden mit Proberaum für eine 1-2 wöchige Residency im Sonnenstein Loft unterstützt. Der Aufenthalt kann auf einmal oder über einen Zeitraum von ca. 2 Monaten verteilt stattfinden (separate Vereinbarung).

Der Aufenthalt ist ganz darauf ausgerichtet, Künstler:Innen einen Arbeitsraum zur Verfügung zu stellen. Die Residenz deckt keine Reisekosten, Tagegelder, Künstlerhonorare oder andere technische Kosten ab. Zwei von den ausgewählten Künstler:Innen erhalten jedoch eine Vergütung in Höhe von 1000 € für ihre Residency.

Die Residenzkünstler:Innen werden eingeladen, entweder den aktuellen Stand ihrer laufenden Projekte zu präsentieren (als Work-In-Progress-Showing) oder ein fertiges Werk bei bestimmten Veranstaltungen aufzuführen. Die Showing-Möglichkeit ist freiwillig.

Der Schwerpunkt der Ausschreibung liegt auf dem Bereich Tanz. Ausnahmen werden für multidisziplinäre Projekte gemacht, die den Körper als Medium einbeziehen.

Bewerbungsfrist: 30.06.2023

Bewerbungsformular: Residency Open Call II/2023 & I/2024 | Cognito Forms

Bitte betiteln Sie Ihre E-Mail: RESIDENCY II 2023 / I 2024 

Bei dringenden Fragen schicken Sie bitte eine E-Mail an: artists@redsapata.com

Link zu unserer Webseite: https://www.sonnensteinloft.at/

ENGLISH 

CALL OUT RESIDENCIES lI 2023 / I 2024

RedSapata Tanzfabrik / Sonnenstein Loft, a non-profit Art and Culture initiative based in Linz, Austria is looking for RESIDENCY ARTISTS for the period of August-December 2023 and the first half of 2024 (Jan-June).

The selected artists will be supported with studio space for a 1-2 week residency at the Sonnenstein Loft. The residency can be done all at once or spread over a period of approx. 2 months (separate agreement).

The residency is entirely focused on providing artists with a working space. The residency does not cover travel costs, per diem, artist’s fee or any other technical budget. However, two selected residents will receive a residency fee of 1000€.

Resident artists will be invited to either present a work-in-progress studio show of their work or to perform a finished work at specific performance events. The possibility of a showing is voluntary.

The residency call is focused on the field of dance. Exceptions will be made for multidisciplinary projects involving the body as a medium.

Deadline for applications: 30.06.2023
Residency Open Call II/2023 & I/2024 | Cognito Forms

Please title your email: RESIDENCY II 2023 / I 2024 

In case of urgent questions, please contact: artists@redsapata.com 

Go to our webpage: https://www.sonnensteinloft.at/

Falls noch Fragen auftauchen, schreibt gerne an uns zurück. 

Mit freundlichen Grüßen

Aleksandra & RedSapata Team

RedSapata Kunst-, Kultur- und Tanzinitiative

Sonnenstein Loft: Sonnensteinstr. 11-13, 4040 Linz                                                                                    

Frauen.Literatur.Preis. 2023 Marianne.von.Willemer.Preis

– Jetzt einreichen

Das Frauenressort der Stadt Linz vergibt im Zweijahresrhythmus den mit 3.600 Euro dotierten Marianne.von.Willemer – Frauen.Literatur.Preis. Bis 15. Mai 2023 nimmt das Frauenbüro Arbeiten von Autorinnen entgegen. „Der Preis versteht sich als Auszeichnung hochwertiger Arbeiten von Literatinnen und soll Frauen beim Fußfassen in der heimischen Literaturszene unterstützen“, erklärt Frauenstadträtin Mag.a Eva Schobesberger. 

Der Preis wird im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung im Oktober 2023 offiziell vergeben. Die hochkarätig besetzte Jury besteht aus Dr.in Petra-Maria Dallinger, (Direktorin Adalbert-Stifter-Institut des Landes OÖ), Claudia Romeder (Verlagsleiterin Residenz Verlag, Wien) und Sabine Weißensteiner (Geschäftsführerin Buchhandlung Fürstelberger, Linz).

Eingeladen sind alle in Österreich lebenden Frauen, die sich dem Schreiben widmen und die durch Geburt, Wohnsitz oder ihr literarisches Schaffen in besonderer Weise der Stadt Linz verbunden sind. Es können literarische Texte in deutscher Sprache – unabhängig von Gattungs- und Themenbeschränkungen – eingereicht werden, wobei Sachtexte und Kinderliteratur von der Einreichung ausgenommen sind. Pro Person kann nur eine Einreichung mit maximal 18.000 Anschlägen (inklusive Leerzeichen) eingebracht werden.

Genaue Informationen und Details zur Einreichung erteilt das Frauenbüro der Stadt Linz, Tel.: +43 732 7070 1191 oder E-Mail: willemer@mag.linz.at.

https://www.linz.at/willemer-literatur.php

Landespreise für Kultur, Anerkennungspreise und Talentförderungsprämien 2023 ausgeschrieben

Die Landespreise für Kultur sind eine offizielle Anerkennung des Landes Oberösterreich für herausragendes künstlerisches und kulturelles Arbeiten. Die Talentförderungsprämien zeichnen künstlerisches Schaffen aus, das noch am Beginn steht, aber bereits Beachtung gefunden hat.

2023 schreibt das Land Oberösterreich Landespreise für Kultur und Talentförderungsprämien in folgenden Sparten aus:

  • Bildende Kunst
  • Literatur
  • Experimentelle und interdisziplinäre Formen künstlerischen Arbeitens
  • Kultur- und Geisteswissenschaften

Darüber hinaus werden Landespreise und Anerkennungspreise für

  • Denkmalpflege und
  • Initiative Kulturarbeit

ausgeschrieben.

Die Landespreise für Kultur sind mit je 7.500 Euro dotiert, die Talentförderungsprämien und Anerkennungspreise mit je 5.400 Euro. Bewerbungsschluss ist 31. Mai 2023.

Informationen zur Ausschreibung: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/33221.htm
bzw. per E-Mail unter veranstaltungen.k.post@ooe.gv.at bzw. per Telefon 0732/7720-14847.

Open Call: KLANGzine 2023

Das KLANGfestival sucht für das KLANGzine nach euren Beiträgen zum neuen Leitmotiv „IN~DELAY“ – alles vom Bild (Foto, Zeichnung, Grafik), über alles, was ein Text sein kann (literarisch, kreativ, wissenschaftlich, essayistisch), bis hin zu neuen Verknüpfungen (die wir noch gar nicht kennen?) – überrascht uns doch, wir versuchen, wie immer, alles was möglich ist, zu drucken.

IN~DELAY / IN~VERZUG
Verschiebt sich schon wieder was? Hoffentlich nicht zu spät. Denn es wird ansehnlich aber sicher nicht dekorativ, weil Verzögerungstaktik nicht unseres ist, gravitative Zeitverzögerung schon eher, oder in other words: fly me to the moon! Kommt und lasst es mit uns im Komplott des Erzählens hallen, teilen wir die Signale, eine Hälfte hier, eine hier und die dritte wieder zurück.

WAS
Text (Richtwert max. 6.000 Zeichen, 5 Seiten)
Bild (300dpi, 3508 x 2480 px)
Kurzbiografie (max. 350 Zeichen)

Der gemeinnützige Kulturverein KLANGfolger fördert innovativ-experimentelle Verknüpfungen. Wir können für ausgewählte Beiträge eine Aufwandsentschädigung von mindestens 50€ und 1Belegexemplar anbieten.

WANN
Deadline: 25.03.2023
An: zine@KLANGfestival.at
Release und Präsentation: 30.06 – 01.07.2023 im Zuge des KLANGfestivals in Gallneukirchen statt.

FORMAT
17×25,5 cm | experimenteller Druck mit Riso und Mimeograph geplant, bei grafischen Einreichungen halten wir ggfs. Rücksprache.

Für die Redaktion: Thomas Auer, Marlene Haider, Johannes Oberhuber, Magdalena Übleis-Lang, Mario Weisböck.

DOWNLOAD PDF (DE)📄️
DOWNLOAD PDF (EN) 📄️
https://klangfestival.at

Schickt uns eure Beiträge bis 25. März 2023: zine@KLANGfestival.at

Open Call: EXTRA23

Zum zweiten Mal initiieren Land Oberösterreich und Kulturplattform Oberösterreich ein Sonderförderprogramm, das heuer mit 100.000 Euro dotiert ist. Der Fördercall EXTRA 23 steht unter dem Motto „HEIMAT“. Dabei können Projekte aus allen Sparten eingereicht werden, die sich künstlerisch und kulturell mit den Identitäten des Bundeslandes Oberösterreich auseinandersetzen.

„Heimat und Traditionen haben in Oberösterreich einen hohen Stellenwert“, erklärt Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer. „Mit dem Förderprogramm EXTRA23 wollen wir weitere konkrete Impulse für die Kulturarbeit ermöglichen. Es geht dabei um die intensive Auseinandersetzung damit, was unsere Heimat Oberösterreich und unser Zusammenleben ausmacht.“

Thomas Diesenreiter, Geschäftsführer der Kulturplattform Oberösterreich: „Sonderförderprogramme wie EXTRA23 sind ein wichtiges Instrument, um neue Projekte außerhalb der Routine der täglichen Kulturarbeit anzustoßen und zu ermöglichen. Wir danken dem Land Oberösterreich und im Besonderen der Kulturabteilung für die konstruktive Zusammenarbeit bei der Vorbereitung und Abwicklung des heurigen Calls.“

Wer wird gefördert?

Einreichen können unabhängige Kulturinitiativen und Kollektive (unabhängig von Herkunft, Wohnsitz oder Staatsangehörigkeit). Einzelpersonen können im Kollektiv oder in Kooperation mit einer Kulturinitiative einreichen. Nicht angenommen werden Einreichungen von Gebietskörperschaften, Einrichtungen der öffentlichen Hand, religiösen Organisationen und Parteien. Bereits begonnene oder abgeschlossene sowie bereits vom Land OÖ/Abteilung Kultur subventionierte Projekte können nicht durch das Sonderförderprogramm EXTRA23 finanziert werden. Die jurierten Projekte sollten im Jahr 2023 begonnen oder realisiert werden und müssen bis Ende 2024 vollständig abgeschlossen sein (Umsetzung, Abschlussbericht, Belegabrechnung).

Was wird gefördert?

Das Land OÖ und die KUPF OÖ laden ein, für das Sonderförderprogramm EXTRA23 Kunst- und Kulturprojekte zum Thema HEIMAT einzureichen. Was macht die Identität eines Bundeslands, einer Region, einer Gemeinde, ja eines Vereins aus? Was repräsentiert unsere HEIMAT nach außen, wie entwickeln sich solche Identitäten? Warum gelten Lederhosen und Dirndl als Landestracht, andere Kleidung nicht? Was gehört sich in Oberösterreich?

2024 feiert das Land Oberösterreich den 200. Geburtstag von Anton Bruckner, vor 70 Jahren wurde Stelzhammers „Hoamatgsang“ zu Oberösterreichs Landeshymne erklärt. Oberösterreich hat mit Florian und Leopold III gleich zwei Landespatrone. All diese Männer prägen heute Oberösterreichs Selbstdarstellung.  Obwohl Bruckner zu den herausragenden Gestalten der Musikgeschichte gehört, wissen wir oft nicht mehr als ein paar Klischees und Anekdoten über ihn und sein Werk. Wie hört sich Oberösterreich an? Was gehört sich in Oberösterreich?

Öffnen wir den Heimatbegriff und sehen uns an, womit sich Oberösterreichs Menschen heute identifizieren. Suchen wir den Bruckner von heute, den Florian von Nebenan. Öffnen wir den gesellschaftlich Referenzrahmen für „das Oberösterreichische“.

Was passiert, wenn sich gesellschaftliche Normen verändern, verändern sich auch staatlich geförderte Identitäten? Erweitern wir den Blick auf die HEIMAT aus der Sicht von Frauen, Migrant*innen und LGBTQ*. Setzen wir das „Hoamatland“ in Zeiten von Tik Tok, Hollywood und Co in Referenz zu internationalen Kulturphänomenen.

Das Sonderförderprogramm EXTRA23 soll künstlerische und kulturelle Auseinandersetzungen aller Sparten mit den Identitäten des Bundeslands Oberösterreich fördern.

Wie wird gefördert?

Das Sonderförderprogramm EXTRA23 ist mit 100.000 € aus Mitteln der Abteilung Kultur des Landes OÖ dotiert. Die Auszahlung kann erfolgen sobald die Finanzierung und Durchführung des Projekts  gesichert ist (bspw. mittels Vorlage weiterer Finanzierungszusagen) Eine Auszahlung der Fördermittel in Raten ist möglich.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Das Sonderförderprogramm EXTRA23 lädt zur Einreichung von Projekten, die sich inhaltlich auf den obenstehenden Ausschreibungstext beziehen. Voraussetzung ist, dass die Projekte in Oberösterreich stattfinden oder von Oberösterreich ausgehen und über einen starken regionalen oder lokalen Bezug verfügen. Die Projekte müssen im zeitgenössischen kulturellen Bereich angesiedelt und künstlerisch bzw. kulturarbeiterisch motiviert sein. Von allen Einreichungen wird Sensibilität bezüglich Genderfragen und gesellschaftlichen Ausschlussmechanismen erwartet.

Gewünscht ist auch eine Berücksichtigung fairer Honorar- und Arbeitsbedingungen nach Fair Pay.

Abwicklung / Antragstellung

Die deutschsprachige Projekteinreichung muss folgende Teile beinhalten, damit die Jury das Projekt beurteilen kann:

Eine kompakte, das Projekt erläuternde Kurzfassung (max. 700 Zeichen) sowie eine detaillierte Beschreibung des Vorhabens, die Motivation und Relevanz in Bezug auf den Ausschreibungstext und regionale Gegebenheiten erläutert und Informationen über Projektbeginn und -dauer enthält.

Kurze Selbstdarstellung der Einreicher*innen

Budget: realistisch kalkulierte Projektkosten und -einnahmen sowie ein Zeitplan. Die gewünschte Fördersumme muss klar deklariert sein. Weitere Förder- und Finanzierungszusagen, sofern bereits vorhanden, sind beizulegen. Projekte können nur anteilsmäßig gefördert werden, die maximale Förderung beträgt 80 % der veranschlagten Gesamtkosten.

Projekte können bis 31.03.2023 online eingereicht werden.

Open Call: ARTIST-IN-RESIDENCE

im Salettl am Gemeinschaftshof der Kleinen Stadt Farm

Wer: internationale und österreichische Künstler:innen

Sparten: Bildende Kunst / Literatur / Tanz / Performance / Illustration …

Dauer: 28. Mai – 25. Juni 2023

Stipendium: € 1.700,- und Wohnatelier

2023_AIR_OpenCall.pdf

ENGLISH

Der Ort

Seit 2012 finden sich zahlreiche zivilgesellschaftliche Initiativen am heutigen Gelände der Kleinen Stadt Farm am Naufahrtweg 14 im 22. Wiener Gemeindebezirk zusammen. Sie beschäftigen sich mit solidarischer Landwirtschaft, partizipativer Gestaltung unseres Lebensraums, mit tiergestützter Pädagogik sowie mit künstlerischen, handwerklichen und sozialen Ansätzen für eine nachhaltige Entwicklung.

2014 wurde von einigen Initiativen der Verein „KLEINE STADT FARM – Verein zur Förderung des Gemeinwohls“ gegründet. Heute ist dieser Zusammenschluss von rund 20 ökologischen und sozialen Organisationen und Kulturschaffenden – mit insgesamt etwa 500 Beteiligten das größte Urban Farming Projekt Österreichs. Die Kleine Stadt Farm wird gemeinsam verwaltet, bespielt und bewirtschaftet – das meiste davon mit großem ehrenamtlichem Engagement. Das Angebot und die bisherigen Aktivitäten werden jeweils in hohem Maße niederschwellig konzipiert und umgesetzt.

Das Salettl am Gemeinschaftshof wurde ursprünglich als Bildungsort für ökologischen Landbau konzipiert und gebaut. Seit 2020 wird es zu einem Kultur-, Bildungs- und Veranstaltungszentrum für nachhaltige Entwicklung umgestaltet. Mithilfe von künstlerischen und kulturellen Aktivitäten und Angeboten soll ein Ort des Austausches entstehen, der das große Potenzial der Initiativen, Aktivitäten und Netzwerke der Kleinen Stadt Farm für sozial und ökologisch nachhaltige Entwicklung aufgreift, erweitert und über den Gemeinschaftshof hinaus, in die Nachbarschaft, den Bezirk und die Stadt trägt.

Artist-in-Residence

Das Salettl Residenzprogramm findet 2023 zum zweiten Mal statt und verfolgt das Ziel, Künstler:innen die Möglichkeit zu bieten, in direkten Dialog mit der Gemeinschaft der Kleinen Stadt Farm und der umgebenden Natur zu treten, um vor Ort ein Projekt zu entwickeln. Sowohl während als gegen Ende der Residenz gibt es die Möglichkeit, den künstlerischen Prozess und die Ergebnisse zu präsentieren und in Austausch mit den Menschen vor Ort zu bringen.

Das Programm richtet sich an professionelle Künstler:innen, deren Arbeiten einen interdisziplinären und spartenübergreifenden Ansatz erkennen lassen und sich mit Themen der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit auseinandersetzen. Der thematische Fokus der Residenz soll an das Jahres-Schwerpunktthema kultureller Aktivitäten im Bezirk Wien – Donaustadt „Utopia“ anknüpfen. Wir laden dazu ein, dieses Schwerpunktthema aus unterschiedlichen Blickwinkeln zu bearbeiten und künstlerisch umzusetzen.

Das Salettl Residenzprogramm 2023 beinhaltet:

  • Aufenthalt vom 28. Mai bis 25. Juni
  • Abschlusspräsentation am 24. Juni
  • Wohn- und Arbeitsplatz im Salettl
  • Stipendium in Höhe von 1.700 €

Die Kosten für An- und Abreise, Material und Verpflegung müssen von den Künstler:innen selbst getragen werden.

Die Bewerbung steht allen interessierten Künstler:innen unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft, sexueller Orientierung oder Religionszugehörigkeit offen. Familien sind ausdrücklich zur Bewerbung eingeladen. Kinder sind auf der Kleinen Stadt Farm herzlich willkommen.

Unterkunft

Die Künstler:innen wohnen und arbeiten im Salettl am Gemeinschaftshof, welches das restliche Jahr über als Veranstaltungs- und Kulturort von der Hofgemeinschaft genutzt wird. Die 160 m2 Fläche des Salettls bietet Platz zum Arbeiten, einen abtrennbaren Wohn- und Schlafbereich, eine voll ausgestattete Küche, WiFi und ein WC mit Waschbecken. Das Badezimmer und die Waschmaschine befinden sich im Nebengebäude und werden mit den Bewohner:innen des Haupthauses geteilt.

Der Gemeinschaftshof befindet sich in der Nähe des Nationalparks Lobau-Donauauen. Am Gelände arbeiten Menschen in unterschiedlichen Initiativen und Projekten. Es leben einige Tiere am Hof, und es gibt Naturbademöglichkeiten. Eine gute Anbindung zur Stadt ist über die U2 und Buslinien sowie über eine attraktive Radwegeverbindung (Donauinsel, Prater) gegeben. Lebensmittel können direkt am Hof, sowie in nahegelegenen Supermärkten gekauft werden.

Gruppen und Partner:innen / Familienmitglieder

Das Stipendium ist primär für Einzelkünstler:innen ausgelegt. Künstler:innengruppen können nur eingeschränkt untergebracht werden und zahlen einen Aufpreis von 50 Euro pro Person. Einzelkünstler:innen können ihre Partner:innen/Familienmitglieder mitbringen. Diese zahlen einen Aufpreis von 250 Euro pro Person. Kinder bis 12 Jahre können ohne Aufpreis mitgenommen werden.

Barrierefreiheit

Die Gebäude des Gemeinschaftshofs sind leider sehr eingeschränkt bzw. mehrheitlich nicht rollstuhlzugänglich. Es gibt kein barrierefreies WC auf dem Gelände. Behinderte Künstler:innen mit Interesse an der Residenz werden gebeten, sich vorab mit uns in Verbindung zu setzen.

Bewerbungsprozess

Bewerbungen werden ausschließlich per E-Mail angenommen. Bewerbungsfrist ist der 20. Februar 2023.

Bewerbungen müssen folgende Unterlagen enthalten:

  • Kontaktdaten (Name, Adresse, Emailadresse, Telefonnummer, ggf. Webseite/soziale Medien)
  • aussagekräftiges Portfolio (PDF)
  • Lebenslauf (1 Seite)
  • Motivation und Beschreibung des Vorhabens, das während der Residenz umgesetzt werden soll inkl. Ideen für die Präsentation (1 Seite)

Die Bewerber:innen werden Anfang März von dem Ergebnis der Ausschreibung benachrichtigt.

Auswahlkriterien

  • Bezug zur Themenstellung
  • Bezugnahme auf den Gemeinschaftshof der Kleinen Stadt Farm in Wien, Donaustadt
  • Nachvollziehbare Darstellung der Ideen für Präsentation des Vorhabens
  • Künstlerische Qualität

https://www.salettl.events/open-call-artist-in-residence-2023-de

Bewerbungen (alles in einem PDF zusammengefasst) und Rückfragen bitte an:

office@salettl.events

Gabriele-Heidecker-Frauenkunstpreis 2023

10.000 Euro Preisgeld, neue Jury: Bewerbungsfrist für den Gabriele-Heidecker-Frauenkunstpreis 2023 gestartet

Künstlerinnen und Künstlerinnenkollektive mit Linz-Bezug gesucht: Anlass ist die neunte Auflage des von Stadträtin Eva Schobesberger gestifteten Gabriele-Heidecker-Frauenkunstpreises der Grünen Linz. Die Einreichfrist ist bereits gestartet und läuft bis 28. Februar 2023. Der Frauenkunstpreis wird biennal vergeben und ist wie in den vergangenen Jahren wieder mit 10.000 Euro dotiert. Völlig neu besetzt ist dieses Mal hingegen die Jury. „Künstlerinnen und ihre Werke sind leider nach wie vor weniger sichtbar und erhalten weniger Auszeichnungen. Darum braucht es Preise und Ausschreibungen, die sich speziell an Frauen richten. Dazu kommt, dass die vergangenen Jahre die Schieflagen zwischen den Geschlechtern besonders deutlich aufgezeigt haben. Ich möchte alle Künstlerinnen einladen, ihre künstlerischen Werke einzureichen“, so Schobesberger. Die Verleihung der Auszeichnung ist am 15. Juni 2023 im afo architekturforum oberösterreich geplant.

Mit dem Gabriele-Heidecker-Preis sollen Frauen ausgezeichnet werden, die sich in ihren Arbeiten mit dem öffentlichen Raum auseinandersetzen. Gesellschaftspolitische Relevanz sowie

eine frauenpolitische bzw. feministische Ausrichtung sind weitere Kriterien, nach denen die Einreichungen beurteilt werden. Damit soll auch der Intention von Gabriele Heideckers Wirken Rechnung getragen werden. „Sie war eine gesellschaftspolitisch engagierte Künstlerin, die sich für Geschlechtergerechtigkeit genauso eingesetzt hat wie für die gerechte Verteilung des öffentlichen Raums“, sagt Schobesberger über die 2008 verstorbene Architektin, die sich durch ihre Arbeiten im öffentlichen Raum einen Namen gemacht hat. Ihr zu Ehren ist 2011 zum ersten Mal der Gabriele-Heidecker-Preis verliehen worden. Seit 2015 wird die Auszeichnung bei verdoppeltem Preisgeld biennal vergeben.

Über die eingereichten Projekte entscheidet eine hochkarätige Jury. In dieser sitzen heuer erstmals: Anna Jermolaewa, Künstlerin und Professorin für Experimentelle Gestaltung an der Kunstuniversität Linz, Oona Valarie Serbest, Künstlerin und Geschäftsführerin von fiftitu% Vernetzungsstelle für Frauen* in Kunst und Kultur, Iris Andraschek, bildende Künstlerin und Preisträgerin des Österreichischen Kunstpreises für bildende Kunst, sowie Marie-Therese Harnoncourt-Fuchs, Architektin und Geschäftsführerin the next ENTERprise Architects. „Ich freue mich über die hochkarätigen Jurymitglieder, die mit ihrer jeweiligen Expertise diesen Preis zusätzlich auszeichnen aber auch die vielen Aspekte, die das Leben und Wirken von Gabriele-Heidecker ausmachten, mit einbringen werden“, so die Preisstifterin Schobesberger, die beratendes Mitglied der Jury ist.

Die Teilnahme ist einfach: Bis spätestens 28. Februar 2023 müssen alle Einreich-Unterlagen in digitaler Form an linz@gruene.at eingelangt sein (detaillierte Informationen zur Ausschreibung und zum Schaffen von Gabriele Heidecker unter https://linz.gruene.at/news/gabriele-heidecker-preis/). Die Preisträgerinnen werden am 15. Juni 2023 im afo-architekturforum oö bekannt gegeben und mit dem Gabriele-Heidecker-Preis ausgezeichnet.

Im Egon Hoffmann Haus werden Ateliers frei!


Im Atelierhaus des Kulturrings Egon Hofmann
werden 2023 wieder Ateliers frei!
.Folgende Nachweise sind der Bewerbung beizufügen:
• Lebenslauf (Ausbildung, bisherige künstlerische Aktivitäten)
• Dokumentation der künstlerischen Arbeiten der letzten zwei Jahre
• persönliche Erläuterungen zum Bedarf, Darstellung der Notwendigkeit
Bewerben können sich KünstlerInnen, die in Oberösterreich leben und arbeiten. Sie sollten
hauptberuflich als freischaffende KünstlerInnen tätig sein und nur nebenberuflich eine andere
Tätigkeit ausüben, also Zeit für die Kunst haben. Die Aufnahme erfolgt für den befristeten Zeitraum
von 3 Jahren, die maximale Nutzungszeit beträgt 5 Jahre.
Bewerbungen bitte bis 10. Jänner 2023 per Mail an den Kulturring Egon Hofmann:
office@egonhofmannhaus.at
Rauminfos: zwei Ateliers im 1. OG und eines im EG, Größen ca. 25 m², Raumhöhe ca. 3,20 m,
Waschbecken, Schrank, Fenster nordseitig ausgerichtet, monatliche Kosten ca. 135/140 € plus Strom.
Bezug der Ateliers: 1. März 2022, 1. April und 1. Mai 2022 (bitte Präferenz angeben)
Infos zum Haus: www.egonhofmannhaus.at

Kulturring Egon Hofmann
Im Dörfl 3 | 4020 Linz | Austria
T + 43 650 333 0 323
office@egonhofmannhaus.at
www.egonhofmannhaus.at
Kulturring Egon Hofmann – Verein zur Förderung junger Kunst
Oberbank AG | IBAN AT58 1500 0004 0157 8000 | BIC OBKLAT2LXXX | UID ATU 231 866 01