KUPF OÖ begrüßt Kulturhärtefonds des Landes OÖ

Das Land OÖ hat heute angekündigt, den von der Kulturplattform Oberösterreich (KUPF OÖ) geforderten Härtefonds für Kulturvereine umzusetzen. Die KUPF OÖ begrüßt diese politische Maßnahme, die dabei helfen soll, die von den Corona-Schutzmaßnahmen massiv betroffenen Kulturvereine zu unterstützen. Die KUPF OÖ erneuert aber auch den Ruf nach einem Kultur-Konjunkturpaket für Oberösterreich.

Erst gestern hat die Kulturplattform Oberösterreich (KUPF OÖ) als Interessenvertretung von 158 gemeinnützigen zeitgenössischen Kulturinitiativen die Landesregierung gebeten, Hilfsmaßnahmen für die stark gefährdete Kulturszene zu treffen.

Grundlage ihrer Aussendung war eine landesweite Erhebung der KUPF OÖ zu den Auswirkungen des Veranstaltungsverbots auf die Kulturszene. Diese Umfrage hatte ergeben, dass die oberösterreichischen Kulturvereine bis Juni einen Schaden von mehr als 2,1 Mio € bis Ende Juni befürchten. Jedem dritten Kulturverein droht ohne Hilfsmaßnahmen laut eigener Aussage die Insolvenz, mehr als 350 DienstnehmerInnen und 700 WerkvertragsnehmerInnen sind betroffen. 

Einer von der KUPF OÖ geforderten Maßnahmen, die Einrichtung eines Härtefonds, wurde heute angekündigt. Dazu KUPF OÖ Geschäftsführer Thomas Diesenreiter: “Wir danken Landeshauptmann Stelzer für die angekündigte Unterstützung der Kulturszene. Wir werden uns mit ihm in Verbindung setzen, um über die bestmögliche Ausgestaltung dieses Fonds zu sprechen, damit dieser auch wirklich allen Betroffenen hilft.” 

Katharina Serles, stellvertretende Geschäftsführerin der KUPF OÖ hält fest: “Der OÖ-Härtefonds ist ein erster wichtiger Schritt und Zwischenerfolg für die KUPF OÖ, die dies zuletzt vehement einforderte. Jetzt hängt alles davon ab, wie dieser ausgestaltet und verteilt werden wird. Und sowieso gilt: Viele weitere Schritte müssen folgen!

Die KUPF OÖ betont, dass es über die Coronakrise hinaus mehr Geldmittel für den zeitgenössischen Kultursektor braucht. Denn der Wert der Förderung des Landes OÖ für zeitgenössische Kunst und Kultur hat sich seit dem Jahr 2000 mehr als halbiert. Nur um diesen Verlust auszugleichen, muss die Fördersumme jährlich um 5 Mio € erhöht werden. Diesenreiter führt aus: “Wir haben dazu ja schon einige Ideen in der Schublade, wie beispielsweise die Errichtung von Arbeitsstipendien und das Ausschreiben eines neuen Innovationstopfes mit 1 Mio € für den Kultursektor. Denn wir müssen uns auch überlegen, wie wir nach der Krise wieder gut durchstarten können.”

Verlängertes Veranstaltungsverbot bis Juni: KUPF OÖ pocht auf Hilfspaket für Kulturszene

Das bis Ende Juni verlängerte Veranstaltungsverbot bringt zumindest die von der Kulturszene geforderte längerfristige Klarheit. Alleine in Oberösterreichs zeitgenössischer Kulturszene werden weitere 2.500 Veranstaltungen abgesagt werden müssen. Die Interessenvertretung der unabhängigen Kunst- und Kulturszene KUPF OÖ fordert rasche Hilfsmaßnahmen von der oberösterreichischen Landesregierung. Sie erneuert auch den Ruf nach einem Kulturkonjunkturpaket für Oberösterreich.

Durch die Verlängerung des Veranstaltungsverbots bis Ende Juni droht in Oberösterreich jedem dritten Kulturverein die Zahlungsunfähigkeit. Bereits jetzt summiert sich der geschätzte Schaden bis Ende Juni auf mehr als 2,1 Mio €. Diese Zahlen sind das Ergebnis einer kürzlich durchgeführten Umfrage der KUPF OÖ unter ihren Mitgliedern. KUPF OÖ Geschäftsführer Thomas Diesenreiter: „Es ist gut, dass es jetzt endlich ein realistisches Zeitfenster für das Veranstaltungsverbot gibt. Niemand hat erwartet, dass Mitte April wieder business as usual gilt. Und jetzt ist auch klar, dass unser Kulturreferent und Landeshauptmann Thomas Stelzer Hilfsmaßnahmen in die Wege leiten muss, um unser Kulturland zu erhalten.“

Sofortmaßnahmen: Härtefallfonds, Innovationstopf und Arbeitsstipendien

Die KUPF OÖ hat bereits letzte Woche konkrete Hilfsmaßnahmen vorgeschlagen. So soll das Land Oberösterreich einen Kulturhärtefonds einrichten, um die Insolvenz von gemeinnützigen Kultureinrichtungen zu verhindern. Die Einrichtung von großzügig dimensionierten Arbeitsstipendien soll wiederum Oberösterreichs KünstlerInnen, KulturvermittlerInnen und KulturarbeiterInnen zu Gute kommen, deren Einkommen weggebrochen sind. Und schließlich fordert die KUPF OÖ wieder die Etablierung eines Innovationstopfes, „der gerade in Zeiten wie diesen schmerzlich fehlt. Ein Innovationstopf in Höhe von 1 Mio € soll ermöglichen, im Herbst wieder einen ordentlichen Startschuss zu geben“, so Diesenreiter. Denn selbst wenn die Vereine nun mit den bestehenden Förderungen über die nächsten Monate kommen, fehlt das Geld dann später für das inhaltliche Programm.

Fünf Millionen mehr dauerhaft

Die KUPF OÖ beklagt seit Jahren die mangelnde Finanzierung im Bereich der gemeinnützigen Kunst- und Kulturinitiativen und der zeitgenössischen Kunstszene. Dazu die stv. KUPF OÖ Geschäftsführerin Katharina Serles: „Die Förderhöhen im zeitgenössischen Kunst- und Kulturbereich sind mehr als mangelhaft: Ihr Wert hat sich in den letzten 20 Jahren halbiert. Dies rächt sich jetzt doppelt, wie man an den drohenden Insolvenzen sieht. Wenn jetzt nicht eingegriffen wird, ist in den nächsten Monaten mehr als jeder dritte Kulturverein von der Zahlungsunfähigkeit bedroht.“

Die KUPF OÖ erneuert daher ihre Forderung nach einer Verdoppelung des jährlichen Förderbudgets von 5 Mio. € auf 10 Mio. €. Serles abschließend: „Diese Krise wird hoffentlich auch in Oberösterreichs Kulturpolitik zu einem Umdenken führen. Sofort-Maßnahmen sind das Eine. Darüber hinaus braucht es Investitionen in die Zukunft. Die Politik muss aus diesem drastischen Einschnitt lernen, wenn sie verhindern möchte, dass das Kulturland Oberösterreich nach Corona verödet ist.“

Jetzt Oberösterreichs Kulturvereine #drüberretten!

Um mit gutem Beispiel voranzugehen, hat die Kulturplattform Oberösterreich ein Kultur-Gutscheinsystem auf ihrer Ticket-Plattform entwickelt, das die Liquidität der Kulturvereine verbessern und so Zahlungsengpässe vermeiden soll: Ab sofort startet die KUPF OÖ die Aktion #drüberretten. So soll es KonsumentInnen im Sinne von „pay now, consume later“ ermöglicht werden, Kulturvereine direkt und sofort zu unterstützen. Aktuell beteiligen sich bereits 39 Kulturvereine an der Aktion und nutzen das neue Angebot der KUPF OÖ.

Das Prinzip ist einfach: KundInnen erwerben Gutschein-Codes bei den VeranstalterInnen ihres Vertrauens. Die VeranstalterInnen bekommen den frei wählbaren Gutscheinbetrag sofort ausbezahlt. Der sogenannte “KULTschein” ist so lange gültig, bis er aufgebraucht ist. Eine Barauszahlung (auch von eventuellen Restbeträgen) ist ausgeschlossen.

Ähnlich wie bei #norefundforculture appelliert die KUPF OÖ auch hier an die KonsumentInnen von Kultur, die ‘Veranstaltungs-Zwangspause’ dazu zu nutzen, sich selbst, Familie oder FreundInnen Vorfreude und ihrem lokalen Kulturverein Liquidität zu schenken.

Wichtig ist: Es handelt sich hier um keine Spenden-Aktion und keineswegs ersetzt #drüberretten die skizzierten notwendigen und umfassenden Subventions-Maßnahmen von Bund und Land. Die Verantwortung für Oberösterreichs KulturarbeiterInnen darf nicht auf die KonsumentInnen abgewälzt werden. Hier sieht die KUPF OÖ ganz klar die Politik in der Pflicht, auch die Kultur und ihre AkteurInnen durch die Corona-Krise zu retten. Und das mit allem, was es braucht, koste es was es wolle. Nichts Geringeres als das Kulturland Oberösterreich steht auf dem Spiel. Nichts Geringeres als der Wert von Kunst und Kultur wird heute und hier verhandelt.

KUPF OÖ startet Kampagne #norefundforculture und bittet Publikum auf Verzicht von Ticketrückerstattungen

Die Kulturplattform Oberösterreich hat gestern die Kampagne #norefundforculture ins Leben gerufen. Ziel der Kampagne ist, die österreichische Bevölkerung davon zu überzeugen, sich bereits gekaufte Eintrittskarten für kommende Kulturveranstaltungen nicht rückerstatten zu lassen. Denn ausnahmslos alle Kulturveranstalter*innen stehen gerade wegen des Veranstaltungs- und Versammlungsverbots finanziell mit dem Rücken zur Wand. Daher bittet die KUPF OÖ das sehr geehrte Publikum: Fordert das Geld nicht zurück, wenn ihr aktuell darauf verzichten könnt.

Die Kulturplattform Oberösterreich hat bereits am Dienstag ein Hilfspaket zur Rettung des österreichischen Kultursektors von der öffentlichen Hand gefordert. Erste Maßnahmen wurden der KUPF OÖ bereits zugesagt: So haben sowohl Bund, das Land OÖ als auch die Städte Linz und Wels Kulanz bei der Abrechnung von abgesagten Veranstaltungen zugesagt. Auch wollen die Stadt Linz und das Land OÖ Förderauszahlungen vorziehen und auf Ratenzahlungen verzichten. Die Stadt Linz will überdies auf Anregung der KUPF OÖ im Einzelfall auf Mieteinnahmen verzichten, wenn Kulturvereine in städtischen Immobilien eingemietet sind.

Offen ist weiterhin die Forderung nach einem Ersatz des existenzbedrohenden Einnahmenausfalls. KUPF OÖ Geschäftsführer Thomas Diesenreiter : „Wir warten aktuell auf die Details zum heute beschlossenen 4 Milliarden € Wirtschaftspaket. Es gibt unzählige Stolpersteine, von denen es abhängt, ob der gemeinnützige Kulturbereich durch diese Maßnahmen aufgefangen werden kann. Unabhängig davon möchten wir mit unserem Kampagne den Kulturveranstaltern helfen, die sich abzeichnenden Liquiditätsengpässe der kommenden Monate etwas besser zu überstehen.“

Viele der Veranstalterinnen wollen die ausgefallenen Konzerte ohnedies nachholen, manche werden auch von sich aus die gekauften Karten zurückerstatten. Durch den Verzicht auf eine Rückforderung von bereits erstandenen Eintrittskarten können die ÖsterreicherInnen den vielen engagierten Kulturarbeiterinnen, ob aus der Freien Szene, einer öffentlichen Einrichtung oder auch den privaten Veranstalter*innen, helfen, die kommenden Wochen und Monate etwas besser zu überstehen. Denn die Fixkosten der Kulturbetriebe (Mieten, Betriebskosten, Personal, etc.) laufen weiterhin. Was passiert, wenn die Regierung nicht bald handelt, hat KUPF Geschäftsführer Thomas Diesenreiter gerade im The Gap als „der größte Bedrohung, die wir je im Kulturbereich hatten“ ausgeführt. Zur aktuellen Kampagne richtet Diesenreiter folgenden Appell an die Bevölkerung: „Wenn ihr es euch leisten könnt, ist jetzt der richtige Zeitpunkt um euch mit den vielen tausenden Menschen im Kulturbetrieb solidarisch zu zeigen. Es drohen aktuell massive Kündigungs- und Konkurswellen.-Jeder Euro zählt, um die Betriebe am Leben zu halten.“

Abschließend möchte die KUPF OÖ festhalten, dass es angesichts der Pandemie des Corona Virus in der gesamten Kulturszene großes Verständnis für die drastischen Maßnahmen der Bundesregierung gibt. Nichts desto trotz ist es wichtig, dass der Staat seine kulturpolitische Verantwortung nicht vernachlässigt.

Die KUPF hat als Service für ihre Mitglieder und andere Kulturveranstalter seit Dienstag eine laufend aktualisierte FAQ online, die alle den Kulturbereich betreffenden Fragen beantworten soll.

Corona Stamp Temporarily Closed

Corona-Virus: KUPF OÖ fordert Unterstützung für Kultureinrichtungen wegen Veranstaltungsverbot

Das nun in Kraft tretende Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 100 BesucherInnen indoor bzw. 500 BesucherInnen outdoor trifft den Kultursektor hart. Besonders die gemeinnützigen Kulturinitiativen sind aufgrund der ohnehin prekären Finanzsituation stark gefährdet. Die KUPF OÖ fordert die Kulturpolitik auf, ein Maßnahmenpaket zu schnüren, um die finanziellen Folgen abzufedern und damit eine drohende Konkurs- und Kündigungswelle abzuwenden.

KUPF OÖ Geschäftsführer Thomas Diesenreiter: „Im Schnitt organisieren unsere Mitglieder 50-70 Veranstaltungen pro Woche. Ein guter Teil davon ist vom neuen Veranstaltungsverbot betroffen. Viele der Veranstaltungssäle haben ein höheres Fassungsvermögen als 100 Personen, darunter können Veranstaltungen auch kaum kostendeckend organisiert werden. Die Folgen des Veranstaltungsverbots können verheerend sein: Die Fixkosten in Form von Mieten, Betriebskosten und Personal laufen ja weiterhin, auch sind bereits viele Veranstaltungen fertig organisiert und Verträge abgeschlossen. Nächste Woche findet in Linz das NEXTCOMIC-Festival statt, im April das Crossing Europe Filmfestival mit mehr als 23.000 BesucherInnen. Diese Festivals brauchen besondere Unterstützung. Sollte das Verbot sich noch in den Sommer ziehen, wird es natürlich eine ganze Reihe an Outdoor Großveranstaltungen treffen.“

Die KUPF OÖ fordert von den Förderstellen des Bundes, Landes OÖ und den Gemeinden die Umsetzung folgender Maßnahmen:

1) 100%ige Verlustabdeckung bei der Absage oder Verschiebung von Kulturveranstaltungen

2) Kulanz bei der Abrechnung von Förderungen, wenn Veranstaltungen, Programme und Projekte wegen dem Verbot gar nicht oder nur teilweise umgesetzt werden konnten

Bei einer Podiumsdiskussion der KUPF OÖ am gestrigen Montag haben Kulturstaatssekretärin Ulrike Lunacek, ÖVP OÖ Kultursprecherin Elisabeth Manhal und die Linzer Kulturstadträtin Doris Lang-Mayerhofer signalisiert, dass sie sich eine solche Unterstützung im Notfall vorstellen können. Die KUPF OÖ ist daher hoffnungsfroh, dass dem nun rasch konkrete Zusagen folgen.

Diesenreiter abschließend: „Das Veranstaltungsverbot ist angesichts des menschliche Leids des Coronavirus nachvollziehbar. Das Schicksal des Kulturbereichs ist angesichts dessen eine Nebenbaustelle, aber dennoch ist es wichtig, dass wir auch diesen Sektor der Wirtschaft vor den Folgen des Coronavirus schützen. Die KUPF OÖ als Dachverband von über 160 Kulturinitiativen wird seine Mitglieder bestmöglich bei der Umsetzung des Veranstaltungsverbots unterstützen.“

Zu Santa Precaria pocht Bündnis auf Gipfel zu prekärer Beschäftigung

Der 29. Februar ist der internationale Aktionstag der prekär Beschäftigten. Somit wird der 2001 in Italien am Schalttag initiierte Aktionstag der selbstgewählten Schutzheiligen Santa Precaria nur alle vier Jahre begangen. In vielen Ländern finden dazu Aktionen, Kundgebungen und Veranstaltungen statt und auch in Österreich wurde der Tag seit 2008 von Seiten der GPAdjp, des ÖGB, der AK, der Katholischen ArbeitnehmerInnenbewegung, der Armutskonferenz und von Kulturinitiativen genutzt um auf die Probleme der prekär Beschäftigten aufmerksam zu machen.

Denn rund ein Drittel aller Beschäftigten in Österreich arbeitet inzwischen in atypischen Beschäftigungsformen, von den erwerbstätigen Frauen sogar mehr als die Hälfte. Im Durchschnitt werden atypisch Beschäftigte um 25 Prozent schlechter bezahlt und viele von ihnen sind auch rechtlich schlechter gestellt als Beschäftigte, die unbefristet in Vollzeit arbeiten. Rund 300.000 Beschäftigte gelten als „working poor“, als arm obwohl sie arbeiten. Zudem ist ein Drittel aller Erwerbstätigen nicht einmal ein Jahr durchgehend im gleichen Job für den gleichen Arbeitgeber tätig, wodurch auch ihre Gehälter weit weniger steigen als die von Beschäftigten, die dauerhaft im gleichen Unternehmen arbeiten. Daher fordert nun ein Bündnis aus der IG Flex in der GPA-djp, KUPF OÖ – Kulturplattform Oberösterreich, IG Kultur Österreich, Dachverband Salzburger Kulturstätten, TKI – Tiroler Kulturinitiativen, IG Kultur Wien, IG KiKK – IG der Kulturinitiativen in Kärnten/Koroška, IG Kultur Steiermark, IG Kultur Burgenland und der IG Kultur Vorarlberg umgehend einen Gipfel zur Erarbeitung von Lösungen gegen prekäre Arbeitsverhältnisse.

Besonders auch Kulturbereich betroffen

Die Interessenvertretungen der unabhängigen Kunst- und Kulturszene weisen seit vielen Jahren auf die dramatische soziale Lage der KünstlerInnen und KulturarbeiterInnen Österreichs hin. Im Jahr 2008 bestätigte die Studie „Zur sozialen Lage der Künstler und Künstlerinnen in Österreich“, beauftragt vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, auch erstmals offiziell die beunruhigende Situation. Beim Update zehn Jahre danach, im Jahr 2018, hatten sich trotz verschiedenster Optimierungsmaßnahmen keine wesentlichen Verbesserungen etabliert. Rund ein Drittel der im Kunst- und Kulturbereich tätigen Menschen ist nach wie vor akut armutsgefährdet. Während 14 % der Gesamtbevölkerung und 8 % der Erwerbstätigen zu den einkommensschwachen Haushalten zählen, muss ein Drittel der für die Studie Befragten dieser Gruppe zugerechnet werden. Veronika Bohrn Mena von der IG Flex dazu: „Der Kunst und Kulturbereich war und ist immer auch eine Art Experimentierfeld für Auftraggeber*innen: Dort lässt sich gut erforschen, wie weit man gehen kann, ehe die Irritation über ein Angebot so stark ausfällt, dass es schließlich doch reicht und es auf ein „Nein“ der Arbeitnehmer*innen stößt. Gerade deswegen ist es so wichtig, das wir jetzt alle zusammen deutlich „Nein“ sagen und auf bessere Arbeitsbedingungen und der dafür notwendigen Finanzierung bestehen!”

Für die Interessenvertretungen ist klar, dass es rasch zu einer deutlichen Aufstockung der Budgetmittel im Kulturbereich kommen muss, um diese dramatische Lage zu entschärfen. KUPF OÖ Geschäftsführer Thomas Diesenreiter dazu: “Wie kann sich Österreich eine Kulturnation nennen, wenn ein Drittel der Kulturschaffenden in Armut leben muss? Die neue Bundesregierung und die Bundesländer sind aufgefordert zu handeln, damit Fair Pay nicht nur ein Schlagwort im Regierungsprogramm bleibt.” Die Interessenvertretungen des Kulturbereichs haben erst kürzlich eine österreichweite Erhebung gefordert, um das Ausmaß der prekären Beschäftigung und der Finanzierungslücke im Kulturbereich zu erfassen. Diesenreiter weiter: “Speziell in Oberösterreich muss der Kürzungskurs auf Kosten der KünstlerInnen und KulturarbeiterInnen endlich ein Ende haben. Wir haben große Budgetüberschüsse – Geld ist also genug da, der Kulturreferent muss nur handeln. OÖ muss sein Förderbudget um mindestens 5 Mio € erhöhen.” 

Neben den niedrigen Einkommen ist es aber vor allem die Unsicherheit, mangelnde Perspektive und schlechte soziale Absicherung die prekär Beschäftigten stark zusetzt. Nicht zu wissen wie hoch das Einkommen am Monatsende oder im kommenden Monat ausfallen wird, wann mit dem nächsten Auftrag zu rechnen ist und die Angst vor Arbeitslosigkeit wirken zermürbend. Diese Unsicherheit beeinflusst die Gesundheit, das soziale Umfeld, die Ernährung und die gesamte Lebensführung von prekär Beschäftigten.

Deswegen fordern wir für alle Arbeitenden:

  • Eine solide soziale Absicherung    
  • Lebenssichernde Einkommen & Honorare    
  • Das Recht auf Weiterbildung
  • Das Recht auf Mitbestimmung
  • Das Recht auf Lebensperspektive
  • Das Recht auf Planungssicherheit
  • Mutterschutz für alle Frauen
  • Die Koppelung von öffentlichen Geldern für Unternehmen die die Kollektivvertraglichen Mindeststandards einhalten
  • Und Unterstützung für AlleinerzieherInnen

Gemeinsame Presseaussendung am 28.2.2020 der IG Flex, KUPF OÖ – Kulturplattform Oberösterreich, IG Kultur Österreich, Dachverband Salzburger Kulturstätten, TKI – Tiroler Kulturinitiativen, IG Kultur Wien, IG KiKK – IG der Kulturinitiativen in Kärnten/Koroška, IG Kultur Steiermark, IG Kultur Burgenland und der IG Kultur Vorarlberg.

Kulturpolitik³

Am 9. 3. 2020, 19:00 Uhr organisiert die Kulturplattform Oberösterreich im BlackBox Foyer im Musiktheater eine Podiumsdiskusion zum Thema „Kulturpolitik³“.

Drei hochkarätige Vertreterinnen aus Bund/Land/Stadt diskutieren kulturpolitische Realitäten, Schnittstellen und Visionen.

Wie wirken diese Ebenen zusammen? Wo unterscheiden sie sich? Was braucht es für Fair Pay? Für ein transparentes und faires Förderwesen? Für moderne und nachhaltige Kulturarbeit?

Bund: Ulrike Lunacek (Staatssekretärin für Kunst und Kultur)
Land: Elisabeth Manhal (OÖ Landtagsabgeordnete, ÖVP OÖ Kultursprecherin)
Stadt: Doris Lang-Mayerhofer (Kulturstadträtin Linz)

Moderation: Thomas Diesenreiter (KUPF OÖ)

Gutachten zeigt: Förderungen der KTM Motohall sind rechtswidrig

Die Kulturplattform Oberösterreich hat im Sommer 2019 erstmals die Zuwendungen des Landes OÖ an die KTM Motohall publik gemacht und stark kritisiert. Ein nun der KUPF OÖ vorliegendes Gutachten zeigt, dass die Förderung der KTM Motohall klar als rechtswidrig einzustufen und damit rückzufordern ist.

Hintergrund

Die mittlerweile KTMgate genannte Causa wurde im Sommer 2019 erstmals durch die KUPF OÖ publik. Die KUPF OÖ kritisierte im Rahmen einer Pressekonferenz die drastischen Kürzungen bei zeitgenössischen Kunst- und Kulturvereinen, denen im Jahr 2018 mehr als 2,4 Mio € an Förderungen gestrichen wurden. Dass der KTM Konzern für sein Werbeprojekt der KTM Motohall im selben Jahr eine Förderung in Höhe von 600.000 € erhalten hatte, war daher für die Kulturszene umso unverständlicher. Dass diese 600.000 € allerdings nur die Spitze des Eisbergs darstellten, war den AufdeckerInnen der KUPF OÖ zu diesem Zeitpunkt selbst noch nicht bewusst.

Mit der Zeit wurden immer mehr Details bekannt: Die aus unterschiedlichen Töpfen gewährten Förderungen der Motohall belaufen sich laut Medienberichten mittlerweile auf insgesamt 6,7 Millionen Euro: 1,8 Millionen € aus dem Kulturbudget des Landes OÖ, 1,8 Millionen € aus Bedarfszuweisungen aus Gemeindemitteln, 200.000 € aus dem Bereich Wirtschaft und Touristik, weitere 700.000 € flossen über die Gemeinde Mattighofen, die zusätzlich noch 2,2 Millionen Euro für die Tiefgarage spendierte. Schließlich stellte sich auch noch heraus, dass das Grundstück, auf dem die KTM Motohall errichtet wurde, deutlich unterhalb des üblichen Marktpreises von der Gemeinde an KTM verkauft worden war.

Prüfung notwendig

Im Zuge der Berichterstattung wurden mehr und mehr fragwürdige Details zur Förderung der KTM Motohall bekannt. Diese ließen nicht nur starke Zweifel an der inhaltlichen Begründung für die Förderung aufkommen, auch stellte sich rasch die Frage, ob bei der Förderung gegen geltendes Recht verstoßen wurde. Die KUPF OÖ befand daher eine gründliche, unabhängige Prüfung der gewährten Förderungen für notwendig. Die KUPF OÖ wandte sich also am 13. August 2019 an den Landesrechnungshof (LRH), um eine eingehende Prüfung des Sachverhalts anzuregen, die dieser Ende August bestätigte.

Der LRH kann allerdings nur unverbindliche Empfehlungen aussprechen. Selbst in dem Fall, dass der LRH Verstöße des Landes OÖ gegen geltende Rechtsgrundlagen feststellt, ergeben sich daraus keine unbedingten Rechtsfolgen. Die KUPF OÖ hat daher Anfang September beschlossen, ein Rechtsgutachten in Auftrag zu geben. Dieses sollte die rechtliche Situation des Förderfalls fachlich fundiert erheben und die weiteren rechtlichen Möglichkeiten für die KUPF OÖ abklären. Dabei sollte die Förderung auf Einhaltung der sie berührenden Rechtsgrundlagen – wie das EU Wettbewerbsrecht, das Kulturfördergesetz OÖ oder das Haushaltsgesetz OÖ – geprüft werden.

Zur Finanzierung des Gutachtens hat die KUPF OÖ ein Crowdfunding ins Leben gerufen, um mehr Mittel für die Kosten des Gutachtens und der Rechtsberatung aufzutreiben. Das Crowdfunding war ein voller Erfolg. Innerhalb einer Woche haben über 200 Personen und Wirtschaftsbetriebe mehr als 6.000 € gespendet. Das zeigte, wie groß das Unverständnis in der Bevölkerung gegenüber der Förderung eines Milliardenkonzerns wie KTM ist.

Mit einem elfseitigen Fragenkatalog ging die KUPF ab Oktober auf Suche nach einer Kanzlei, um das Gutachten zu beauftragen. Etwas überraschend gestaltete sich diese Suche schwieriger als gedacht: Sechs Kanzleien haben den Auftrag aus Angst vor Konsequenzen durch das Land OÖ oder KTM abgelehnt. Daher hat sich die KUPF im November für eine Beauftragung der Wiener Kanzlei von Dr. Peter Thyri entschieden. Thyri ist eine international renommierte Koryphäe für das Kartell- und Wettbewerbsrecht. Er wurde sowohl in europa- als auch weltweiten Rankings als Spitzenexperte dieses Rechtsgebiets ausgezeichnet.

Die Prüfung hat sich nach Absprache mit der KUPF primär auf das EU Wettbewerbs- und Beihilfenrecht konzentriert, da sich aus diesem die besten rechtlichen Handlungsmöglichkeiten ableiten lassen. Bei einem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht kann die EU Kommission einseitig eine Rückzahlung von gewährten Förderungen veranlassen. Auch ist eine Klage vor nationalen Gerichten auf Grundlage dieser Rechtsmaterie möglich.

Das Prüfungsergebnis

Das nun vorliegende Gutachten kommt zu einem eindeutigen Ergebnis: Die vom Land OÖ als Kulturförderungen gewährten Beihilfen sind aus mehreren Gründen EU-wettbewerbsrechtswidrig:

Der Tatbestand des Beihilfenverbotes ist erfüllt. Dafür muss die Beihilfe sechs Kriterien erfüllen: Bestimmter Begünstigtenkreis, Wirtschaftlicher Vorteil, Bestimmtheit, Staatlichkeit der Mittel, Wettbewerbsverfälschung und Handelsbeeinträchtigung. Erfüllt die Beihilfe auch nur eine dieser Tatbestandsvoraussetzungen nicht, ist sie nicht verboten und unterliegt nicht der Anmeldepflicht. Laut dem Gutachten sind im Fall der Motohall alle sechs Punkte eindeutig erfüllt.

Damit ist entweder eine Anmeldepflicht der Beihilfe gegeben, was bedeutet, dass vor Gewährung der Förderung die Freigabe durch die EU Kommission einzuholen gewesen wäre. Oder die Beihilfe fällt unter die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO), die unter anderem Ausnahmen für Kulturförderungen vorsieht.

Eine Einzelanmeldung wurde aber nachweislich und vom Land OÖ selbst bestätigt nicht vorgenommen. Das Land OÖ argumentiert, dass die Beihilfen an den KTM Konzern unter die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) fällt. Dieses Argument ist aber nicht tragfähig. Einerseits haben die Fördermaßnahmen keine Anreizeffekte, andererseits ist ihre Qualifikation als Kulturbeihilfe (ii) nach der AGVO mehr als fraglich.

Thomas Diesenreiter (KUPF OÖ), Dr. Peter Thyri (Gutachter)

Der fehlende Anreizeffekt ergibt sich durch den zeitlichen Verlauf: Der KTM Konzern hat bereits deutlich vor der Gewährung der ersten Förderung mit dem Bau der Motohall begonnen. Laut öffentlich einsehbaren Informationen wurde der Bau spätestens im Jahr 2016, eventuell aber bereits schon früher begonnen. Der Förderbeschluss der Landesregierung wurde allerdings erst im ersten Halbjahr 2018 getroffen, die Fördererklärung von KTM selbst datiert auf September 2018. Der Brief von Landeshauptmann Pühringer an Pierer aus dem Jahr 2015, in dem eine Förderung „in Aussicht gestellt“ wurde, stellt laut eigenen Aussagen des Landes OÖ keine Förderzusage dar. Kein Wunder, denn ansonsten hätte der Landeshauptmann seine Kompetenzen überschritten. Denn mehrjährige Förderzusagen müssen laut dem Haushaltsgesetz OÖ zwingend vom Landtag getätigt werden. Gutachter Dr. Peter Thyri dazu: „Wenn Förderanträge deutlich nach dem Beginn von Projektarbeiten gestellt werden, ist das ein klarer Hinweis auf eine fehlende Anreizwirkung. Also darauf, dass eine Förderung nicht notwendig und daher unzulässig war.

Schließlich ist davon auszugehen, dass mit der Beihilfe ebenfalls gegen das Kulturfördergesetz OÖ verstoßen wurde. Dieses sieht analog zum EU Wettbewerbsrecht ausdrücklich nur eine subsidiäre Förderung vor, gegen die aus den Verstößen gegen das EU Wettbewerbsrecht abgeleitet ebenso verstoßen wurde.

Dass die KTM Motohall nicht als Kultureinrichtung zu sehen ist und daher auch die inhaltliche Einordnung als Kulturbeihilfe falsch ist, haben bereits etliche MuseumsexpertInnen im öffentlichen Diskurs betont. Im Zuge einer Prüfung durch die EU Kommission liegt es jedenfalls am Land OÖ zu beweisen, dass die Beihilfe eine Kulturförderung gewesen sei. Dieser Beleg wird allerdings schwer zu bringen sein. Es ist davon auszugehen, dass sich auch die EU Kommission der Meinung der ExpertInnen anschließt und damit die Motohall nicht als Museum qualifiziert. Dazu äußert sich auch Gutachter Dr. Peter Thyri: „Das Beihilfenrecht gibt keine Antwort auf die Frage, was ein Museum ist, weil richtige Museen ohne öffentliche Mittel kaum betrieben werden können – genau das ist hier aber nicht der Fall!

Konsequenzen?

Die KUPF OÖ sieht sich damit in ihrer Position bestärkt. Thomas Diesenreiter: „Wir sind von Anfang an dafür eingetreten, dass das Land OÖ die Förderungen an den milliardenschweren KTM Konzern zurückfordern muss. Dieses Geschenk aus Steuergeldern ist nicht nur inhaltlich falsch, sondern es wurde auch noch gegen geltendes Recht verstoßen. Das Land OÖ muss seine Fehler eingestehen. KTM wird das Geld zurückzahlen müssen, daran führt kein Weg vorbei. Es wird Zeit, dass das Kulturbudget wieder den Kulturvereinen zu Gute kommt, die die Mittel auch wirklich brauchen. Wir erinnern daran, dass mehr als 5 Mio € an Budgetmitteln für die zeitgenössische Kunst und Kultur fehlen. Dieser Kürzungskurs muss ein Ende haben, das Geld ist ja offensichtlich da.“

Die KUPF OÖ wird ihr Gutachten sowohl dem Landesrechnungshof als auch der EU Kommission übermitteln. Abhängig von den Ergebnissen dieser Prüfungsprozesse behält sich die KUPF OÖ vor, weitere rechtliche Schritte einzuleiten.

Download Gutachten

FAIR PAY für freie Kulturarbeit braucht Faktenbasis

Kulturstaatssekretärin Ulrike Lunacek erklärt FAIR PAY für in Kunst und Kultur Tätige zur Priorität. Die Interessenvertretungen der freien und autonomen Kulturarbeit begrüßen diese Zielsetzung und fordern als ersten Schritt eine österreichweite Erhebung, die eine solide Faktenbasis zum Bedarf in der freien Kulturarbeit schafft.

Zum ersten Mal hat es die Forderung nach FAIR PAY, also die Einführung einer angemessenen und fairen Bezahlung für alle im Kulturbereich Tätigen ohne Ausdünnung des kulturellen Angebots, in ein Regierungsprogramm geschafft. Um diesem Ziel näher zu kommen, braucht es nicht nur akut mehr Budget, sondern auch eine Faktenbasis. Denn bislang existieren weder solide Daten zum Ist-Zustand noch zum Finanzierungsbedarf, um nach Fair Pay entlohnen zu können.

Zwar wurde die soziale Lage der Künstler*innen in Österreich bereits zwei Mal erhoben, mit den wohl bekannten desaströsen Ergebnissen, die Situation der Kulturarbeiter*innen – also jener Menschen, die sich professionell in Kultureinrichtungen und Vereinen tagtäglich engagieren – wurde jedoch stets ausgeblendet und nicht erhoben. Dass aber auch im Bereich der Kulturinitiativen prekäre Verhältnisse vorherrschen, stellen die Interessenvertretungen im Zuge ihrer täglichen Arbeit seit Jahren fest.

Situation besonders in OÖ prekär

Besonders in Oberösterreich hat sich die Situation der KulturarbeiterInnen durch die Kürzungen der letzten Jahre drastisch verschlechtert. Kaum ein Verein kann auch nur annähernd seine MitarbeiterInnen fair bezahlen. Das ist eine Schande für das Kulturland Oberösterreichs, die dringend behoben gehört. Es ist klar, dass wir als ersten Schritt eine gründliche Erhebung brauchen, damit die Politik in der Folge faktenbasiert entscheiden kann“, so Thomas Diesenreiter, Geschäftsführer der Kulturplattform Oberösterreich, die das Ansinnen an die Bundesregierung mitträgt.

Eine nicht-repräsentative Online-Umfrage aus dem Jahr 2013 ergab, dass mehr als die Hälfte der Mitarbeiter*innen in Kulturinitiativen, die bezahlt werden (etwa 46% sind unbezahlt/ehrenamtlich tätig), höchstens 5.000 Euro im Jahr verdienen. Verabsäumt wurde bei dieser im Auftrag des Kunstressorts erstellten Erhebung jedoch, die Einkommensdaten in Bezug zur geleisteten Arbeitszeit zu setzen, sodass keine Aussagen zu Fair Pay möglich sind (Quelle: „Fair Pay – Eine Online-Umfrage zur finanziellen Situation freier Kulturinitiativen und -vereine“, 2013, erstellt von österreichische kulturdokumentation im Auftrag der Kunstsektion/BMUKK). 

Als ersten Schritt in Richtung Fair Pay sollte die Bundesregierung daher eine österreichweite Erhebung beauftragen, die analysiert wie groß die Kluft zwischen echtem Fair Pay und den tatsächlichen Zuständen in den unabhängigen Kultureinrichtungen und Vereinen ist. Es braucht Fakten zum Finanzierungsbedarf bzw. zu der realen Finanzierungslücke, um bestehende Mitarbeiter*innen nach Fair Pay entlohnen zu können, Anstellungen zu ermöglichen und angemessene Honorare für selbstständige Tätigkeit zahlen zu können.

„Wer Fair Pay erreichen will, darf nicht auf einem Auge blind sein,“ so die Geschäftsführerin der IG Kultur Österreich, Yvonne Gimpel, „Es sind Künstler*innen und Kulturarbeiter*innen gemeinsam, die das breite und vielfältige Kulturangebot in Österreich lebendig halten. Viel zu oft besteht die Herausforderung für Kulturinitiativen bereits darin, für professionelle Tätigkeiten überhaupt zahlen zu können, von Fair Pay ganz zu schweigen. Deswegen brauchen wir Fakten zum Finanzierungsbedarf in der freien Kulturarbeit.“

Die Interessenvertretungen freier Kulturarbeit können jahrelange Erfahrung dazu einbringen. Wir setzten darauf, dass Kulturstaatssekretärin Lunacek den angekündigten Dialog mit den Interessenvertretungen zeitnah sucht, damit Mindeststandards der Entlohnung auch in der freien Kulturarbeit endlich Realität werden – ohne zu Lasten der Anzahl, Ausstattung oder Vielfalt in den geförderten Projekten zu führen.

Presseaussendung vom 28.01.2020 von IG Kultur Österreich, IG Kultur Burgenland,IG KiKK – IG der Kulturinitiativen in Kärnten/KoroškaKUPF – Kulturplattform OberösterreichDachverband Salzburger KulturstättenIG Kultur SteiermarkTKI – Tiroler KulturinitiativenIG Kultur Vorarlberg und IG Kultur Wien.


Hintergrundinformation:

Gehaltsschema für Kulturvereine 2020, IG Kultur Österreich
Fair Pay Empfehlungen der IG Kultur Österreich als Grundlage für Einreichungen bei Fördergebern

Honorarspiegel für freiberufliche Kulturschaffende 2020, TKI – Tiroler Kulturinitiativen
Jährlich aktualisierter Fair Pay Honorarspiegel der TKI für freie, selbstständige Kulturarbeit

Fair Pay – Eine Online-Umfrage zur finanziellen Situation freier Kulturinitiativen und -vereine,
Endbericht Dezember 2013, erstellt von österreichische kulturdokumentation im Auftrag der Kunstsektion/BMUKK

Rückfragehinweise:

Kulturplattform OÖ, Thomas Diesenreiter
Telefon: +43 664 / 78 24 525
E-Mail: thomas.diesenreiter@kupf.at

IG Kultur Österreich, Yvonne Gimpel
Telefon: +43 / 1 / 503 71 20
E-Mail: gimpel@igkultur.at

Landeskulturbudget 2020/21: Millionen für die Landeseinrichtungen, Stillstand bei der Kulturszene

Das gestern erstmals öffentlich einsehbare Landesbudget 2020/21 ist für die Kulturszene ernüchternd. Fast der gesamte Zuwachs des Kulturbudgets geht in die landeseigenen Häuser. Die Kulturplattform OÖ ist enttäuscht, dass Oberösterreichs KünstlerInnen und Kulturvereine abermals leer ausgehen.

Die landeseigenen Einrichtungen können sich über eine deutliche Erhöhung über der Inflationsrate von + 11,3% (20,4 Mio €) freuen. Beispielsweise steigt das Budget der Landesausstellung um gleich + 45% ( + 2 Mio €), das der Landesmusikschulen und der Bruckneruniversität um + 12,6% ( + 12,2 Mio €) und das des Landes- und Musiktheaters um + 5,8% ( + 2,4 Mio €). Den größten Anstieg hat mit + 62,4% (+11,5 Mio €) die neu zu gründende Landes-Kultur GmbH zu verzeichnen, was auf die Ausgliederung des Landesmuseums und des Kulturquartier zurückzuführen ist. Der Anteil der Ausgaben der öffentlichen Kulturhäuser am Kulturbudget erreicht damit einen Höchststand von 94,3%.

Dagegen wird das niedrige Level der Kulturförderung in den nächsten beiden Jahren auf dem selben, viel zu niedrigen Level eingefroren. Lächerliche 19.000 € oder 0,4% mehr sind für tausende KünstlerInnen und hunderte Kulturvereine Oberösterreichs veranschlagt. Die KUPF OÖ fordert seit Jahren eine Verdoppelung des Förderbudgets – da sich diese nämlich in den letzten 20 Jahren im Wert halbiert hat. So wird aber nun alleine die Inflation für eine weitere Kürzung von 3-4% in den nächsten beiden Jahren sorgen. Folge werden weitere Programmstreichungen, also weniger kulturelles Angebot für die Bevölkerung, und eine schlechtere finanzielle Lage der KulturarbeiterInnen sein. Eine Lose-Lose Situation für ganz Oberösterreich.

Nur noch 2,5% des Kulturbudgets gehen damit in die Förderung von Oberösterreichs zeitgenössischen KünstlerInnen und Kulturvereinen. Zu Beginn des Jahrtausends lag dieser Anteil noch zwischen 6 und 7 Prozent. Geschäftsführer Thomas Diesenreiter kommentiert: „Der akute Notstand im Kulturbereich wird mit dem Doppelbudget einzementiert. Spielraum für Neues und Innovatives gibt es damit nicht mehr. Auch stellt sich die Frage, wofür man ein neues Kulturleitbild erstellt, wenn weder ausreichend Geld für das Bestehende noch für Neues eingeplant wird.“

Die KUPF OÖ kritisiert seit Jahren die Entwicklung des oberösterreichischen Kulturbudgets. Diesenreiter abschließend: „Wir erwarten uns, dass das Land Oberösterreich nicht nur das Fortbestehen der eigenen Häuser sichert. Der Kürzungskurs bei den Kulturvereinen und den KünstlerInnen gehört beendet. Es ist absurd, dass das Land mehr als 300 Millionen € Gewinn pro Jahr erwirtschaftet und dann die kulturellen Bedürfnisse seiner eigenen Bevölkerung so konsequent ignoriert. Am Ende dieses politischen Kurses werden wohl nur noch die öffentlichen Einrichtungen übrigbleiben. Oberösterreichs vielfältiges Kulturland wird gegen die Wand gefahren – ohne Anlass, ohne Not.