Offener Brief: Jetzt handeln: Stabile Bedingungen für die freie Szene schaffen

Die IG Freie Theaterarbeit hat heute folgenden offenen Brief veröffentlicht, den die KUPF OÖ vollinhaltlich unterstützt:

Jetzt handeln: Stabile Bedingungen für die freie Szene schaffen

Sehr geehrter Herr Vizekanzler Mag. Werner Kogler,
sehr geehrte Frau Staatssekretärin Mag. Andrea Mayer,
sehr geehrte Frau Landeshauptfrau Mag. Johanna Mikl-Leitner
sehr geehrte Frau Stadträtin Mag. Veronica Kaup-Hasler,
sehr geehrte Frau Landesstatthalterin Dr. Barbara Schöbi-Fink,
sehr geehrte Frau Landesrätin Dr. Beate Palfrader,
sehr geehrter Herr Landeshauptmann Dr. Peter Kaiser,
sehr geehrter Herr Landeshauptmann Mag. Hans Peter Doskozil,
sehr geehrter Herr Landeshauptmann Dr. Wilfried Haslauer,
sehr geehrter Herr Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer,
sehr geehrter Herr Landesrat Mag. Christopher Drexler,

die am Samstag verkündeten neuen Maßnahmen zur Eindämmung der Covid 19-Pandemie treffen die Künstler*innen und Veranstalter*innen hart. Gerade erst wurde mit der Realisierung der verschobenen Projekte vom Frühjahr begonnen, die nun präsentiert werden konnten – nun kommt eine weitere Unsicherheit und Unterbrechung auf alle Beteiligten zu. Weitere Lockdowns sind nicht auszuschließen.

Dass die Künstler*innen der freien Szene flexibel und schnell mit Inhalten und Formaten reagieren können, ist ein Vorteil. Dennoch ist auch hier die Politik gefordert. Die bestehenden Förderformate entsprechen nicht den ständig neuen Herausforderungen und Bedingungen, unter denen Kunst und Kultur derzeit produziert und gezeigt werden kann.

Als wirksame Instrumente braucht es zumindest bis Ende 2021 kontinuierliche Absicherungen für die Künstler*innen, unabhängig von künstlerischen Produktionen, aber auf die Fortführung der künstlerischen Arbeitspraxis abzielend (etwa durch langfristige halbjährliche / ganzjährige Arbeitsstipendien bzw. „künstlerisches Grundgehalt“ oder „Basishonorar“)

  • Förderungen für die geplanten und nun notwendigerweise abzusagenden Produktionen sollen zur Gänze – zum Zeitpunkt der Absage – anerkannt und alle vereinbarten Honorare und Gagen zur Gänze an alle Beteiligten ausbezahlt werden.

    Wichtig: Die Erfahrungen aus dem ersten Lockdown dürfen sich nicht wiederholen! Es darf keine zweite Welle von einseitigen Vertragsauflösungen von Seiten der Häuser und Institutionen geben – die Künstler*innen müssen für die vereinbarten Leistungen entlohnt werden, auch wenn diese aufgrund der Pandemie nicht erbracht werden können. Eine Gleichstellung der Angestellten und freischaffenden Akteur*innen ist unbedingt anzustreben.
     
  • Wenn Produktionen noch einmal verschoben werden müssen, sollen für den weiteren Arbeits- und Wiederaufnahmeprozess gesonderte Mittel zur Verfügung stehen. Hiermit soll das zusätzliche Arbeitsaufkommen, neue Honorare, Kommunikation, Werbung, Mieten, Corona-Testungen etc. abgedeckt werden.
     
  • Alternative Förderformate, die auf hybride, digitale, ortsunabhängige, nicht auf Live-Publikum bedachte Produktionen und künstlerische Arbeitsprozesse abzielen, sollten schnell etabliert und auf Dauer gestellt werden. In Abstimmung mit den Akteur*innen der Szene können hier schnell passende Formate gefunden werden.
     
  • Training von professionellen Künstler*innen muss gleichgestellt werden mit dem Training von Spitzensportler*innen – und immer möglich sein.
  • Die Raum- und Arbeitsplatzsituationen gerade für freischaffenden Künstler*innen muss sichergestellt werden:
     
    • Jetzt müssen die bestehenden Proben- und Arbeitsräume, die oft in bestehenden Koproduktions- und Kooperationshäusern für die freie Szenen existieren, unbedingt offen gehalten werden. Häuser sollen ihre Proberäume nicht schließen.
       
    • Ergänzende Räume, die den Hygienevorschriften (Platz, Lüftungsmöglichkeiten etc.) entsprechen, sollten jetzt der Szene zur Verfügung gestellt werden und Gelder zur Anmietung solcher Räume schnell und einfach bereitgestellt werden.
       
    • Mittelfristig müssen die vorhandenen Kapazitäten erweitert, vergrößert und verbessert werden (Stichwort: Neue, interdisziplinäre Arbeits- und Produktionshäuser, niederschwellig, groß, serviciert statt kuratiert).
       
  • Dringend anzugehen ist ein Monitoring dieser Zeiten – und wissenschaftliche Begleitung. Was hat sich für die Künstler*innen verändert, wo sind die Häuser und Institutionen gefordert, was braucht das Publikum? Kunst- und Künstler*innenförderung soll neu gedacht werden und gleichzeitig soll aufgrund einer soliden Datenbasis die Kulturpolitik künftige Handlungsfelder wie etwa Förderprogramme, Infrastrukturen etc. neu bestimmen.
    Der Europäische Dachverband der freien darstellenden Künste lanciert derzeit europaweit eine Studie bezüglich der Situation der freischaffenden darstellenden Künstler*innen; wichtig ist parallel die Erfassung der konkreten Situation auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene.
     
  • Die soziale und finanzielle Absicherung der Künstler*innen muss erweitert werden  – künftige Sozialversicherungsmodelle für Künstler*innen und Kulturschaffende berücksichtigen einen „Artist Status“ mit einer durchgehenden Versicherungsleistung und einer entsprechenden Kranken- und Pensionsversicherung.
     
  • Die Beratungs-, Fort- und Weiterbildungsangebote für Künstler*innen und Kunstschaffende müssen gestärkt und weiter professionalisiert werden – darunter fallen vor allem die Angebote bezüglich organisatorischer, juristischer, förderspezifischer, medialer Expertise. Die IG Freie Theaterarbeit sieht den dringenden Bedarf, das bestehende Angebot in ganz Österreich weiter auszubauen – und in direktem Feedback mit den Künstler*innen stetig zu adaptieren. 

Wir sehen die wiederkehrenden Unsicherheiten gerade für den Kunst- und Veranstaltungsbetrieb auch als Chance, die gesamte Fördersystematik für diesen Sektor zu überarbeiten. Neue Förderformate, neue Ideen bezüglich neuer Arbeitsorte und einer nachhaltigen sozialen Absicherung gerade für die freischaffenden Künstler*innen und neue Weiter- und Fortbildungsangebote können nun entwickelt werden.

Trotz allen Herausforderungen gibt es genug Ideen, um über 2020 hinaus eine lebendige, stabile zeitgenössische und in die Gesellschaft wirkende freie Tanz-, Theater- und Performer*innenszene in Österreich nicht nur erhält, sondern ausbaut. Wir laden alle Kulturpolitiker*innen und Verantwortlichen ein, gemeinsam die Strukturen für Kunst und Kultur weiterzuentwickeln.

KUPF OÖ begrüßt zusätzliche Mittel für regionale Kulturinitiativen

Im heute von der Landesregierung vorgestellten „Oberösterreich-Plan“ wird eine Erhöhung des Kulturbudgets angekündigt. Explizit sollen auch zusätzliche Mittel in die Kulturinitiativen fließen, wie die KUPF OÖ seit Jahren fordert. Die genaue Aufteilung der Geldmittel ist noch nicht bekannt, die KUPF OÖ erhofft sich baldige Gespräche.

Wir freuen uns über jeden Euro mehr, der an die hunderten Kulturvereine geht. Sie leisten einen wertvollen Beitrag für unsere Gesellschaft und leiden seit Jahren an einer chronischen Unterfinanzierung“, so KUPF OÖ Geschäftsführer Thomas Diesenreiter. Er ergänzt: „Wir haben noch keine konkreten Zahlen, haben aber erst im August bei einem Termin mit Landeshauptmann Stelzer eine Erhöhung der Basisförderungen von 1,5 Mio € vorgeschlagen. Unser Ziel ist, das zu erreichen“, so Diesenreiter weiter.

Mit der jüngst angekündigten Erhöhung der Bundesförderungen um 10 Mio € erhofft sich die KUPF OÖ eine Trendwende in der Kulturfinanzierung der freie Szene. Diesenreiter abschließend: „Diese zusätzlichen Gelder werden das Kulturangebot für die OberösterreicherInnen absichern und die soziale Absicherung der KulturarbeiterInnen und KünstlerInnen verbessern. Unser Ziel ist Fair Pay im Kulturbereich, also die angemessene, faire Entlohnung für alle in dem Sektor arbeitenden Menschen.“

Pikante Details in Welser FPÖ Affäre: Rabl muss Konsequenzen ziehen

Der FPÖ Skandal rund um den Welser Bürgermeister Rabl wird immer abstruser. Nun melden sich zwei der vier Vorstandsmitglieder des von Rabl unterstützen neuen Vereins zu Wort und berichten, dass sie hinter das Licht geführt wurden. Die KUPF OÖ stellt sich hinter ihr Mitglied und fordert die Welser Parteien auf, sich morgen im Welser Gemeinderat klar für eine Rücknahme der Kündigung auszusprechen. Der Verein muss einen unbefristeten Mietvertrag bekommen.

Wie der FreiRaumWels in einer Stellungnahme schreibt, wurden die beiden Frauen unter Vorspiegelung falscher Tatsachen dazu gebracht, 2018 Vorstandsposten des Konkurrenzvereins anzunehmen: „Wir wurden völlig hinters Licht geführt, über den Tisch gezogen und unter vollkommen falschen Voraussetzungen zu einer Unterschrift überredet.“

Hier das Aufsehen erregende Statement in ganzer Länge:

Die beiden Frauen haben verständlicherweise den sofortigen Austritt aus dem Vorstand bekanntgegeben. KUPF OÖ Geschäftsführer Thomas Diesenreiter: „Leute ohne ihr Wissen als Vorstandsmitglieder in einem Verein zu führen, ist nicht nur irreführend. Es wird zu prüfen sein, ob hier strafrechtliche Bestände wie Urkundenfälschung und Betrug vorliegen. Das Vereinsrecht gilt auch in Wels und auch für die Welser FPÖ.“

Die Causa rund um den FreiRaumWels ist damit um eine Skurrilität reicher. Es ist offensichtlich, dass der von FPÖ Bürgermeister Rabl protegierte Verein nicht geeignet ist, um das Projekt zu übernehmen. Die KUPF OÖ fordert die Welser Parteien auf, sich morgen klar dementsprechenden Auftrag geben.

Hintergrund

Der Welser FPÖ Bürgermeister Andreas Rabl hat Anfang Oktober im Alleingang vorzeitig den Mietvertrag des Vereins FreiRaum Wels mit Jahresende gekündigt. Der Freiraum Wels hat sich in den letzten Jahren als beliebter, selbstorganisierter Raum etabliert in dem eine große Bandbreite von mehr als 1.100 Aktivitäten und Veranstaltungen stattfanden. Er ist ein Vorzeigeprojekt, wie Bürgerbeteiligung und zivilgesellschaftliches Handeln aussehen kann. Seine Gründung wurde damals von allen Parteien unterstützt. Dem Welser FPÖ Bürgermeister Rabl ist der Verein allerdings mittlerweile ein Dorn im Auge. Er will die Räumlichkeiten einem ihm nahestenden Verein zuschanzen. Dessen Gründung wurde vor wenigen Wochen in einer Presseaussendung von Rabl angekündigt, der Verein ist allerdings laut dem Vereinsregister bereits 2017 gegründet worden. Das Vorgehen von Rabl ist daher offensichtlich von langer Hand geplant.

Mehr Details zur Geschichte des FPÖ Skandals aus Sicht des des Vereins finden Sie hier:

KUPF OÖ gründet Tochterfirma für KUPFticket.at und sagt Monopolisten den Kampf an

Das 2018 gestartete Erfolgsprojekt KUPFticket.at firmiert seit Anfang Oktober unter dem Dach der neu gegründeten KUPF Services GmbH. Alleingesellschafterin ist die Kulturplattform Oberösterreich (KUPF OÖ), als Geschäftsführer fungiert wie beim Trägerverein der Linzer Thomas Diesenreiter. KUPFticket.at soll weiter ausgebaut und verbessert, die Expansion in andere Bundesländer vorangetrieben werden.

2018 ging die auf den Kulturbereich fokussierte Ticketplattform KUPFticket.at der KUPF OÖ erstmals online. Sie wurde schnell zur beliebtesten Online Verkaufsplattform für Kunst- und Kulturveranstaltungen in Oberösterreich: Mehr als 40.000 Karten wurden seither abgesetzt. Die Plattform legt größtes Augenmerk auf BenutzerInnenfreundlichkeit und modernste Technologien. Für KulturveranstalterInnen sind vor allem die besonders niedrigen Gebühren relevant, die oft nur ein Viertel der kommerziellen Platzhirsche ausmachen. So bleibt mehr Geld für die Bezahlung von KulturarbeiterInnen und KünstlerInnen übrig.

KUPF Services GmbH Geschäftsführer Thomas Diesenreiter

KUPFticket.at will zur führenden Ticketplattform Österreichs werden und sagt damit Konzernen wie Eventim (Ö-Ticket) den Kampf an. Dazu Geschäftsführer Thomas Diesenreiter: „Es ist ein kulturpolitisches Problem, dass große Konzerne immer mehr und mehr Aspekte unseres Kulturlebens monopolisieren. Die Marktmacht der Großen Player engt die Handlungsfreiheiten der kleinen Kulturvereine stark ein. Und es ist nicht einzusehen, warum KulturveranstalterInnen oft 12 % oder mehr der Eintrittssummen nur für den Vorverkauf abgeben müssen. Hier bieten wir mit KUPFticket.at eine moderne und deutlich günstigere Alternative.“

KUPFticket.at stellt den Nutzen für jene in den Vordergrund, für die sich die KUPF OÖ täglich einsetzt: die Kulturszene, die mit ihrer Arbeit einen so wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft leistet.

Hintergrund

Die Idee zu KUPFticket.at ist im Herbst 2016 auf einer Klausur der KUPF OÖ entstanden. Eineinhalb Jahre später ging die erste Betaversion mit fünf ausgewählten Vereinen online, im Herbst 2018 startete die Plattform in den Regelbetrieb. Das ursprüngliche Ziel, 20 Vereine als NutzerInnen zu gewinnen, wurde rasch erreicht. Aktuell nutzen mehr als 60 Kulturinitiativen und Kultureinrichtungen KUPFticket.at für den Verkauf ihrer Veranstaltungen – und es werden wöchentlich mehr. Auch große Tanker wie die Ars Electronica oder die Leondinger KUVA setzen mittlerweile auf KUPFticket.at. Erweiterungen in andere Bundesländer sind im Gange: Die ersten VeranstalterInnen aus Salzburg, Tirol und Wien sind bereits an Bord.

Die nun gegründete KUPF Services GmbH ist eine 100 % Tochter der KUPF OÖ. Für die NutzerInnen ändert sich durch die Ausgründung nichts, das Team hinter KUPFticket.at bleibt das selbe. Im Gegenteil wird durch diesen Schritt das Weiterentwicklungstempo beschleunigt und sollen viele neue Funktionen entwickelt werden. Hier kann die KUPF OÖ ihre Expertise und Kontakte in der Kulturszene nutzen, um die Plattform genau auf die Anforderungen im Kulturbereich anzupassen.

Was kann ein „Digitales Linz“ für die Kultur bedeuten?

Die Stadt Linz arbeitet aktuell an einer Digitalisierungsstrategie namens „Digitales Linz“. Dabei sollen Eckpunkte für die digitale Zukunft der Stadt Linz in den Handlungsfeldern Kunst & Kultur, Stadtverwaltung, Digitale Kompetenzen, Neue Arbeitswelten, Industrie 4.0 und Digitale Daseinsvorsorge erarbeiten werden. Bis 15. Oktober können noch Ideen auf der Website oder einfach per persönlichen Kontakt über Magdalena Reiter von der Open Commons Initiative (+43 732 7070 4764 oder Magdalena.Reiter@ikt.linz.at) eingebracht werden.

Die KUPF hat sich ein paar Gedanken gemacht und einen kleinen Wunschzettel an die Stadtverwaltung geschrieben:

Digitales Einreichungstool bei der Linz Kultur

Während im Wirtschaftsbereich die Nutzung von modernen, zeitgemäßen digitalen Fördertools Standard ist, kann auch in Linz noch immer nur entweder per Post oder per PDF eingereicht werden. Ein digitales Einreichungstool kann die Einreichprozesse nicht nur vereinfachen und beschleunigen, sondern auch die Transparenz erhöhen. Eckpunkte sind eine Stammdatenverwaltung, um nicht jährlich die selben Daten ausfüllen zu müssen, eine transparenten Auswahl der aktuellen Fördermöglichkeiten (Jahresprogramm, Projektförderung, Investitionsförderung, Sonderförderungen wie LinzimPULS etc), die transparente Hinterlegung des Bearbeitungsstand, die Möglichkeit zur Übermittlung von Dokumenten und eine einfache, direkte Kommunikation mit zuständigen SachbearbeiterInnen sein.
Die Stadt soll sich dabei an den AWS Tools orientieren, deren digitale Einreichplattform aktuell ein Best Use Case ist.

Offensive für Websitegestaltung für Kulturvereine

Viele Kulturvereine haben veraltete Websites, meist weil das Geld fehlt, um diese ordentlich zu warten, bespielen und zu gestalten. Hier braucht es ein Programm mit Fördersummen von 5.000-10.000 € für alle Kulturvereine, um moderne und auch künstlerisch anspruchsvolle Websites zu erstellen. Dies ist gleichzeitig ein Impuls für die Kreativwirtschaft, der Programmaufbau könnte sich am ausgelaufenen Kreativwirtschaftsscheck orientieren.

Medienkunst ist mehr als Valie Export und Ars Electronica

Linz ist City of Media Arts, tut aber zu wenig um diesen Titel zu pflegen. Die Unterstützung des FMR ist zu begrüßen, aber noch immer zu wenig. Es sollten besonders junge MedienkünstlerInnen verstärkt gefördert und ins Rampenlicht gesetzt werden. Das kann über eigene Förderprogramme sowie über Ausstellungsprogramme im Lentos oder Salzamt geschehen.

Open Source Stadt Linz

Linz hat eine lange Tradition in der Auseinandersetzung mit Open Source, auch in der Kulturszene mit servus.at, den Linuxtagen, etc. Linz sollte das als Stärke wahrnehmen und sich zur Open Source Stadt erklären, mit dementsprechenden flankierenden Maßnahmen. Die Zusammenarbeit mit den Big 5 sollte soweit wie möglich reduziert werden.

Öffnung des Linz Kultur Newsletters für freie Szene

Der aktuelle Linz Kulturnewsletter wird zu 90% für die Bewerbung der eigenen Häuser genutzt. Größere Szeneprojekte wie das Crossing Euroipe oder einzelne Festivals werden manchmal mitbeworben, aber hier gibt es viel Luft nach oben. Es sollte eine breitere Auswahl an Veranstaltungen geben. Und warum nicht die große Reichweite dafür nutzen, mittels redaktionellen Beiträgen den Kulturverein des Monats vorzustellen?

Unterstützung KUPFticket.at

Die Ticketplattform der KUPF OÖ entwickelt sich zur österreichweit führenden Kulturticketseite, auch Institutionen der Stadt wie das Ars Electronica nutzen die Plattform mittlerweile. Wir möchten hier gerne als führendes Linzer Unternehmen wahrgenommen und unterstützt werden und stehen Kooperationen mit der Stadt (beispielsweise mit Linztermine) offen gegenüber.

Warum der NPO Fonds repariert werden muss

Hintergrund

Der Anfang Juli eingeführte NPO Fonds hat das Ziel, die Kosten durch COVID-19 für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Betriebe wie Kulturvereine im Zeitraum des zweiten und dritten Quartals 2020 zu ersetzen. Der Fonds wurde dafür mit 700 Mio € ausgetattet, es gilt ein First Come-First Serve Prinzip. Durch die horizontal breite Ausrichtung (vom kleinen Kulturverein mit 1 Angestellten bis zur Caritas mit 15.000 MitarbeiterInnen) war es klar, dass die gewählte Konstruktion nicht alle Bereiche gleich gut unterstützen kann. Manche zählen zu den GewinnerInnen, manche zu den VerliererInnen. Welche Probleme es im Kulturbereich gibt legen wir im folgenden dar:

Problem 1: Festsetzung einer maximalen Förderhöhe

Anträge beim Fonds sind seit Juli möglich. Durch die Ausrichtung des Fonds auf den Zeitraum Q2-Q3 müssen die AntragsstellerInnen eine Prognoserechnung abgeben, wie hoch ihre Einnahmen und Ausgaben im laufenden dritten Quartal, also bis Ende September, ausfallen werden. So wird eine maximale Förderhöhe festgesetzt, die tatsächliche Förderhöhe wird dann erst bei der Abrechnung, die logischerweise erst ab 1. Oktober möglich ist, festgelegt. Stellt sich bei der Abrechnung heraus, dass die AntragsstellerInnen einen geringeren finanziellen Schaden erlitten haben, wird die Förderhöhe reduziert und so nötig auch Geld zurückgefordert. Sollte sich der Schaden aber als höher als erwartet herausstellen, ist eine Anpassung nach oben nicht vorgesehen.

Das bedeutet: Jene Vereine, die bereits einreichen mussten (wegen drohender Zahlungsunfähigkeit oder aus Absicherung weil der NPO Fonds ja limitiert ist) werden benachteiligt. Durch die heute angekündigten Einschränkungen bei Veranstaltungen müssen nun wieder viele Veranstaltungen im Kulturbereich redimensioniert werden. Die Folgen: Kosten steigen, Einnahmen sinken. Viele der Vereine, die bereits eingereicht haben, werden ihre Prognosen nicht erreichen können. Sie werden nicht die nötige Summe aus dem NPO Fonds bekommen, die sie bräuchten. Der NPO Fonds erfüllt in diesen Fälle daher nicht sein Ziel.

Lösungsansatz: Wir haben schon vor einem Monat den Bund auf das Problem aufmerksam gemacht und eine Änderung der Richtlinien vorgeschlagen. Es sollte schlicht der Passus der Maximalhöhe aus den Förderverträgen gestrichen werden, auch rückwirkend für alle AntragstellerInnen. Eine österreichische Lösung wäre, eine Rückziehung des Antrags zu erlauben, um so den betroffenen Vereinen eine Neueinreichung zu ermöglichen. Bisher gab es hier kein Entgegenkommen von BKA und Kulturstaatssekretariat.

Problem 2: Die Förderhöhe hat ein starkes Zufallselement

Der Fonds agiert strikt nach einem Zuflussprinzip. Bei allen Einnahmen und Ausgaben zählt also ausschließlich das Buchungsdatum am Konto. Gerade im Kulturbereich sind aber die Einnahmen und Ausgaben oft nicht gleichmäßig über das Jahr verteilt, sondern können starke Spitzen aufweisen. Wer also das Pech hat, dass die Fördergeber in den Vorjahren die Jahresförderung erst im Q4 ausbezahlt haben, und die Förderung heuer aber bereits im Q2 oder Q3 ausbezahlt wurde, der hat beim zu ziehenden Jahresvergleich vermutlich ein viel niedrigeres Minus als im umgekehrten Fall. Dies ist ein Problem, das gerade OÖ stark trifft, da es bei uns in den letzten drei Jahre regelmäßig zu stark verspäteten Förderzusagen und -auszahlungen gekommen ist.

Lösungsansatz: Ermöglichen der Durchrechnung von Einnahmen wie Förderungen auf das ganze Jahr.

Problem 3: Personalkosten werden nicht anerkannt

Der NPO Fonds sieht explizit vor, keine Personalkosten zu ersetzen. Hier wird wohl angenommen, dass die Vereine ja Kurzarbeit beantragen können.

Dies ignoriert aber einerseits, dass auch bei Kurzarbeit noch Personalkosten anfallen, auch wenn diese geringer sind. Weiters können aber viele Kulturvereine nicht einfach auf 10% runterfahren. Gerade dort wo Infrastruktur zu erhalten ist, fällt dennoch ein höherer Personalaufwand auf. Auch in der Administration ist weiterhin Arbeit nötig: Die Buchhaltung muss trotzdem gemacht werden, Förderungen abgerechnet und auf die Zeit nach Corona vorbereitet werden.

Lösungsansatz: Jene Personalkosten, die nicht durch Kurzarbeit gedeckt werden oder gedeckt werden können in einer Einzelfallprüfung als förderbare Kosten anerkennen.

Problem 4: Der Fonds läuft mit 30. September aus

Während der Hilfsfonds mit Ende des dritten Quartals ausläuft, ist absehbar, dass die Probleme für die NPOs und besonders für den Kultursektor auch darüber hinaus bestehen werden. Eben erst wurden die Veranstaltungsregeln landesweit wieder verschärft. Wie die Lage im Herbst und Winter sich entwickeln wird, ist kaum absehbar, aber kaum jemand rechnet damit, dass es nicht zu weiteren Einschränkungen im Kulturbereich kommen wird.

Lösungsansatz: Es braucht dringend ein neues Hilfsinstrument für den NPO Sektor. Aus Sicht der KUPF OÖ ist es aber notwendig, statt der horizontalbreiten Ausrichtung des NPO Fonds zielgerichtete Hilfsinstrumente für die einzelnen Sektoren (Kultur, Sport, Soziales, etc) zu entwickeln. Nur so können die spezifischen Merkmale und Strukturen wirklich berücksichtigt werden. Es braucht also einen eigenen Kulturfonds, der auf eine breite und solide Absicherung der gemeinnützigen TrägerInnen bis zur Aufhebung der Covid-19 Einschränkungen abzielt. Es braucht hier rasche und entschlossene Hilfe durch die Politik, ansonsten droht in den nächsten Monaten für viele Teile der gemeinnützigen Kulturszene ein Kampf ums Überleben.

AWS Investitionsprämie

Jetzt Investitionsprämie holen: 7-14% Zuschuss

Seit heute ist die Beantragung für die von der Bundesregierung neu geschaffene Investitionsprämie möglich. Dabei sind auch (gemeinnützige) Vereine antragsberechtigt, sofern sie „unternehmerisch“ tätig sind, was aber auf 99% der Kulturvereine zutrifft.

Mit der Investitionsprämie sollen Neuinvestitionen gefördert werden. Die Basisprämie beträgt sieben Prozent, besonders begünstigt sind Investitionen in Digitalisierung, Ökologisierung sowie Gesundheit und Life Science mit einer Prämie von 14 Prozent, eine Kombination mit weiteren Förderungen ist bewusst erlaubt. Gefördert werden Investitionsprojekte ab einem Volumen von 5.000 Euro bis maximal 50 Mio. Euro, die geringstmögliche Förderung sind also 350 €. Es muss sich um aktivierungspflichtiges Anlagevermögen handeln, was bei Einnahmen-Ausgaben RechnerInnen äquivalent behandelt wird. Der Fördertopf ist mit 1 Milliarde Euro dotiert und soll bei Bedarf erhöht werden. Mehr Details gibt es in den FAQ und den Richtlinien.

Das Förderprogramm wird über die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) abgewickelt, die viele Vereine nun schon NPO Fonds kennen. Das Antragsformular ist nur online auszufüllen, für die Antragsstellung braucht man etwa 10 Minuten Zeit.

Ferialjobaktion, Reform Härtefond und art@home Sondertopf: KUPF OÖ begrüßt weitere Hilfsmaßnahmen des Landes

Vor zwei Wochen hat die KUPF OÖ bei einem runden Tisch mit Landeshauptmann Stelzer einen zehnseitigen Maßnahmenkatalog zur Sicherung des Kulturlands OÖ vorgelegt. Nun werden erste Vorschläge davon aufgegriffen: So soll der Härtefallfonds für EinzelkünstlerInnen noveliert, ein Sondertopf art@home eingerichtet und die 2018 abgeschaffte Ferialjobaktion für Kulturvereine wiederbelebt werden. Die KUPF OÖ begrüßt diese wichtigen Schritte, erinnert aber daran, dass es für die Kulturinitiativen ein Kulturkonjunkturpaket braucht.

So groß die Freude bei der Ankündigung des Härtefallfonds für EinzelkünstlerInnen war, so groß war die Ernüchtung bei der Veröffentlichung der Kriterien. Diese waren so eng gefasst, dass kaum jemand einen Antrag stellen konnte. Dies zeigte sich auch in der niedrigen Anzahl von nur 25 Anträgen in einem Monat. Die KUPF OÖ hat daher bereits im Mai gemeinsam mit der IG Bildenden Kunst dem Land OÖ zehn Änderungsvorschläge übermittelt, um den Härtefallfonds vernünftig zu reparieren. Viele dieser Vorschläge werden vom Land OÖ nun aufgegriffen.

Auch dass die im Zuge der Kürzungen 2018 abgeschaffte Ferialjobaktion wieder aufgenommen wird, ist eine kleine, aber feine Hilfe für viele Bereiche. Dennoch wird es weitere Maßnahmen brauchen, ist KUPF OÖ Geschäftsführer Thomas Diesenreiter überzeugt: „Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben sich drastisch verändert. Es muss allen klar sein: Wenn die Kulturvereine vorher selbst bei Vollauslastung kaum über die Runden gekommen sind, so kann bei einer 50% Sperre der Saalkapazitäten wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll veranstaltet werden. Wir brauchen daher dringend eine deutliche Erhöhung der Basissubventionen und ein Kulturkonjunkturpaket, um wieder einen Neustart für die Kulturszene zu ermöglichen. Wir haben den Landeshauptmann daher um einen weiteren Termin gebeten. Wir haben eine strukturelle Krise im Kulturbereich und brauchen tiefgreifende Änderungen in der Frage der Finanzierung unserer kulturellen Infrastruktur. Es braucht einen Turnaround besonders im Bereich der unabhängigen Kulturszene. Es ist klar, dass sich die Lage der KulturveranstalterInnen von alleine nicht erholen wird. Hier muss Landeshauptmann und Kulturreferent Thomas Stelzer noch weitere Schritte ergreifen.“

Die KUPF OÖ hat dem Land OÖ bereits ein umfangreiches Kulturkonjunkturpaket vorgelegt. Laut einer Umfrage planen 39% der Haushalte, angesichts der Coronakrise ihre Ausgaben für Kunst & Kultur zu reduzieren. Gleichzeitig müssen nun hohe Investitionen in Infrastruktur geleistet werden, der Personalaufwand erhöht sich und die möglichen Saalkapazitäten haben sich drastisch verringert. Es braucht daher noch heuer zusätzliche Investitionen in den Kulturbereich, um die Kulturbetriebe abzusichern und den Konsum wieder anzukurbeln. Die KUPF OÖ macht unter anderem folgende Vorschläge:

  1. Sofortige Erhöhung der Basisförderungen (1.500.000 €)
    Die Kulturvereine finanzieren sich sowohl aus Förderungen als auch aus Eigeneinnahmen durch Kartenverkauf und Gastronomie. Diese Eigeneinnahmen fehlen nun seit Monaten, und es ist nicht absehbar, wie lange es dauern wird, bis die BesucherInnenzahlen wieder auf dem Vorkrisenniveau ankommen. Ohne Impfung werden besonders die Risikogruppen wohl auch mittelfristig zu einem großen Teil kaum Kulturveranstaltungen besuchen. Durch die nötigen Abstandsregeln reduziert sich in den Veranstaltungsräumen das Fassungsvermögen, womit mit weiteren Einnahmeneinbußen zu rechnen ist. Eine Erhöhung der Basisförderungen würde den Vereinen auch ermöglichen, die beträchtliche Differenz in der Bezahlung ihrer Angestellten zu den FairPay Richtlinien zumindest in einem ersten Schritt zu reduzieren.
  2. Neuauflage des Kultur-Innovationstopfes (1.000.000 €)
    Der letzte Innovationstopf des Landes OÖ wurde 2016 ausgeschrieben. Die KUPF OÖ schlägt vor, so rasch wie möglich einen gut dotierten Kultur-Innovationstopf unter dem Titel NEUSTART auszuschreiben. Ziel soll sein, neue Programme und Ideen zu entwickeln, um so einerseits das verunsicherte Publikum anzulocken und andererseits den drastischen Einschnitt in die Kunst- und Kulturszene produktiv zu nutzen. Die Stadt Wien hat etwa zum vierten Mal ihr Programm SHIFT zur Förderung innovativer Kunst in der Höhe von insgesamt 1,33 Mio. € ausgeschrieben (davon werden insgesamt 30 Projekte verschiedener Größenordnung gefördert). Ziel ist u. a. künstlerische und kulturelle Impulse zu setzen, die kulturelle Nahversorgung in dezentralen Teilen zu verbessern und neues Publikum zu gewinnen.
  3. Kulturgutscheine (10-20 Mio €)
    Analog zu den Gastrogutscheinen sollen alle 640.000 Haushalte in Oberösterreich einmalig Kulturgutscheine im Wert von z. B. 30 € erhalten, die sie innerhalb eines Jahres bei beliebigen öffentlichen oder gemeinnützigen KulturveranstalterInnen einlösen können. Diese bekommen das Geld danach vom Land OÖ rückerstattet. Die Maßnahme dient der Ankurbelung des Kulturbetriebes durch Abbau von Schwellen und Akquise neuer BesucherInnen, ist als positives Signal, als Dankeschön und als unmittelbarere Investition zu werten.
  4. Deckung der Mehrkosten durch erforderliche Adaptionen und Investitionen (1.000.000 €)
    Mit der COVID-19 Lockerungsverordnung ist eine schrittweise Wiederaufnahme der Aktivitäten der Kunst- und Kulturvereine wieder im Bereich des Möglichen. Viele der angekündigten Regeln erfordern jedoch Investitionen bzw. verursachen Mehrkosten, um den Betrieb bei Einhaltung der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen aufnehmen zu können, z. B. Anschaffung von Plexiglas, Desinfektionsmittelspender, Masken, Bodenmarkierungen, Reinigungsmittel, Umstellung der Ticketing-Systeme sowie insbesondere mehr Aufsichts- und Reinigungspersonal. Müssen Sessel für fix zugewiesene Plätze angeschafft (oder geleast) werden, Tribünen umgebaut, Lüftungsanlagen erneuert werden, so sind wesentlich größere Investitionen erforderlich. Hier ist eine Investitionspauschale für GWG (z. B. 800 € / Verein) sowie eine Investitionsförderung für allfällige größere Anschaffungen erforderlich.
  5. Aufstockung NGO-Fonds des Bundes
    Einer der diskutierten Varianten durch den Bund ist, dass dieser nur einen Teil der fehlenden Einnahmen ersetzt, beispielsweise 75%. Sollte dies der Fall sein, soll das Land OÖ den fehlenden Betrag auf 100% aufstocken. Sollte der Bund weiters gewisse Kostenarten der Kulturvereine generell nicht anerkennen, soll das Land OÖ diese Kosten zur Gänze übernehmen. Die Umsetzung muss dabei möglichst unbürokratisch geschehen.

Rechnungshofbericht belegt Vielzahl neuer Verstöße bei KTM Motohall-Förderung

Der Landesrechnungshof hat heute zwei insgesamt mehr als 112 Seiten umfassende Prüfberichte zu den Kulturförderungen der KTM Motohall durch das Land OÖ und die Gemeinde Mattighofen veröffentlicht. Die Prüfberichte belegen zahlreiche bisher von der KUPF OÖ geäußerte Kritikpunkte. Die KUPF OÖ fordert weiterhin einen Förderstopp sowie eine Rückabwicklung der bisher gewährten Förderungen an KTM.

Geschäftsführer Thomas Diesenreiter: „Der Bericht belegt nun schwarz auf weiß, wie viel formal bei der Förderung der KTM Motohall gepatzt wurde. Die zahlreichen Verstöße gegen Richtlinien des Landes zeigen klar, dass es nie zu einer Auszahlung der Gelder hätte kommen dürfen. Dass sogar das Bauverfahren nie abgeschlossen wurde und damit die Motohall gar nicht eröffnet hätte werden dürfen, macht deutlich, wie sehr die Regeln für KTM verbogen werden. Wir hoffen stark, dass das Land OÖ darauf verzichtet, angesichts der Notlage echter Kulturbetriebe noch mehr Geld in einen Showroom eines Industriekonzerns zu investieren.

Im Folgenden die wichtigsten Kritikpunkte des Landesrechnungshof (LRH) in Übersicht:

Starke Kritik am Förderverfahren

Der LRH zeigt zahllose Mängel in der Abwicklung des Förderverfahrens auf:

  • Die Abwicklung des Förderverfahrens durch die Direktion Kultur wird generell als „wenig zufriedenstellend“ gesehen.
  • Die „überlange Verfahrensdauer“ wird bemängelt.
  • Es wird eine „mangelnde Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Stellen“ festgehalten.
  • Die „unzureichende Dokumentation“ wird kritisiert.
  • „Auf das in einer Dienstanweisung der Direktion Kultur weiterhin geforderte allfällige Zwischenerledigungsschreiben an den Förderungswerber [wurde] bis heute gänzlich verzichtet„.
  • „Die vorgelegte Grobkostenschätzung [war] nicht detailliert genug für ein Projekt dieser Größenordnung“.
  • „Eine Unterscheidung in förderbare und nicht-förderbare Kosten [wurde] nicht dokumentiert„.
  • „Die Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit [wurde] nicht dokumentiert„.
  • Der LRH kritisiert, dass die Förderungserklärung fehlerhaft ausgefüllt war und die Direktion Kultur diesbezüglich keine Ergänzungen bzw. Richtigstellungen nachforderte.

Politische Verantwortung

  • Neu ist die Information, dass bereits 2012 erste Gespräche zwischen KTM und den politischen VertreterInnen der Gemeinde und des Landes über die Projektidee stattfanden.
  • Die Förderung durch das Land OÖ wurde KTM entgegen bisheriger Behauptungen bereits 2015 offiziell bindend zugesagt.
  • Damit wurde aber klar der bei mehrjährigen Förderzusagen zuständige Landtag umgangen und damit gegen die geltenden Haushaltsrichtlinien verstoßen: „Der LRH bleibt daher bei seiner Einschätzung, dass für die Förderungen der KTM Motohall ein Beschluss der Oö. Landtags herbeigeführt hätte werden müssen. […] allen Beteiligten in Politik und Verwaltung des Landes OÖ [wurde] der Wille der politischen Entscheidungsträger vermittelt, wonach eine Entscheidung zur Förderung des Projektes gefallen war und die Zahlungen in den mehreren Jahren erfolgen sollten. Abgesehen von der schon beschriebenen Außenwirkung, soll dies zeigen, dass auch landesintern die Voraussetzungen für eine erforderliche Befassung des Oö. Landtags eindeutig vorlagen.“
Grafik aus dem Bericht des LRH (S. 18)

Förderhöhe weiter gestiegen

Durch neu bekannt gewordene zusätzliche Förderungen erhöht sich die Gesamtfördersumme auf 6,74 Mio €, davon wurden bereits 3,2 Mio € ausbezahlt. Insgesamt ergibt sich eine Gesamtförderungsquote durch die öffentliche Hand von 30 Prozent. Der LRH beurteilt diese Quote als „sehr hoch„. Ein notwendiges Kostendämpfungsverfahren kam nicht zur Anwendung.

Bild
Grafik aus dem Bericht des LRH (PDF Seite 38)

Keine Begutachtung durch den Museumsverbund

Der Landesrechnungshof hält fest, dass der Museumsverbund entgegen den Angaben des Landes OÖ keine Prüfung durchführte und auch nicht durchführen konnte: „Im vorliegenden KTM-Förderungsfall ist aus Sicht des LRH klar, dass der Oö. Museumsverbund als Berater des Förderungswerbers aufgetreten ist. Eine offizielle Begutachtung für das Land OÖ konnte demnach für dieses Projekt nicht durchgeführt werden. Dies hätte aus Sicht des LRH unweigerlich zu einem Interessenskonflikt für den Museumsverbund geführt, da dieser nicht Beratungen für den Förderungswerber und objektive Begutachtungen für den Förderungsgeber im selben Projekt durchführen kann.“

Inhaltliche Bewertung

Der LRH kommt zum Schluss, dass eine Förderung aus Kulturmitteln im Fall der Motohall aus formalen Gründen prinzipiell nicht ausgeschlossen war. Er verweist darauf, dass das Kulturförderungsgesetz auch eine Fördermöglichkeit für die Bereiche „Design“, „Architektur“ sowie „Ortsbildpflege“ und „Altstadterhaltung“ vorsieht. Der LRH kommt weiters zum Schluss, dass die Motohall nicht als Regionalmuseum oder Industriemuseum gesehen werden kann, sondern ein „Firmenmuseum“ sei. Daraus ergibt sich für den LRH folgend eine Erfüllung der EU Gruppenfreistellungsverordnung. Dabei hat der LRH aus Sicht der KUPFOÖ aber nur eine unzureichende Bewertung der vorherrschenden ExpertInnenmeinungen zur Definition von Museen sowie der international gängigen Richtlinien (Stichwort ICOM) vorgenommen.

Gleichzeitig bewertet der LRH zentrale Aspekte der Motohall negativ:

  • „Eine Einordnung in einen übergeordneten technik- und industriegeschichtlichen Rahmen bzw. eine Auseinandersetzung mit kritischen Rahmenthemen fehlen weitgehend.
  • „Das Organigramm zeigt auf, dass der Schwerpunkt der Tätigkeiten im Museum auf der Besucherbetreuung und der Vermittlung sowie auf Marketing und Kommunikation liegen. Die übrigen grundständigen Museumstätigkeiten sind dahingegen unterrepräsentiert.“

Motohall hätte nicht aufsperren dürfen

Kuriosestes Detail ist, dass die KTM Motohall im Mai 2019 feierlich eröffnet wurde, obwohl das Bauverfahren noch nicht abgeschlossen war und bis heute nicht ist. Der Landesrechnungshof hält fest, dass „die Nutzung hätte somit untersagt werden müssen“.

Fazit der KUPF OÖ zum Bericht des LRH

Die KUPF OÖ teilt die vom LRH ausführlich dokumentierte Kritik am Förderverfahren, an der Umgehung des Landtags und der hohen Förderquote. Bezugnehmend auf die inhaltliche Bewertung des LRH kommt sie zur Ansicht, dass eine aus formalen Gründen MÖGLICHE Förderung nicht automatisch SINNVOLL ist und bleibt somit bei ihrer Ablehnung der Kulturförderung der Motohall. Auch bemängelt die KUPF OÖ, dass die Frage der Einhaltung des Subsidaritätsprinzips, also ob der KTM Konzern tatsächlich auf die Förderung angewiesen war, vom Landesrechnungshof nicht beurteilt wurde. Thomas Diesenreiter fasst abschließend zusammen: „Dass der Landesrechnungshof, der üblicherweise sehr zurückhaltend formuliert, hier eine so ausführliche Mängelliste dokumentiert hat, kommt einem vernichtenden Urteil gleich.“

Folgeprüfung

Der Landesrechnungshof empfiehlt dem Landtag mit dem vorliegenden Bericht, eine Folgeprüfung zu beschließen.

Die KUPF OÖ schließt sich dem an und wird nach dieser ersten Einschätzung die beiden Berichte noch einer ausführlichen Prüfung unterziehen.

KUPF OÖ erfreut über neue Hilfsmaßnahmen für Oberösterreichs Kulturschaffende

Die Kulturplattform Oberösterreich hatte in den letzten Wochen mehrfach zusätzliche Hilfsmaßnahmen für EinzelkünstlerInnen, KulturvermittlerInnen und selbstständige KulturarbeiterInnen gefordert. Die heute vom Land OÖ angekündigten zusätzlichen Unterstützungsmaßnahmen für Oberösterreichs Kulturschaffende setzen diese Forderungen der KUPF OÖ großteils um und werden von ihr entsprechend begrüßt. Der neue Härtefonds für KünstlerInnen, die Erhöhung des Budgets für Kunstankäufe, Stipendien für Literatur, Forschung sowie die Kompositionsförderung für Musikschaffende sind wichtige Instrumente, um die Corona-Zwangspause für Oberösterreichs Kulturland zu überbrücken.

KUPF OÖ Geschäftsführer Thomas Diesenreiter freut sich über die neuen Zusagen von Landeshauptmann und Kulturreferent Thomas Stelzer: „Dass angesichts dieser existenzbedrohenden Krise ein kulturpolitisches Umdenken stattfindet und der Landeshauptmann die notwendigen Gelder freigibt, ist jedenfalls zu begrüßen. Wir werden uns als KUPF OÖ weiterhin für die Anliegen der Kulturszene einsetzen und auf korrekte und zielgerichtete Umsetzung der Hilfsmaßnahmen achten. Wir hoffen sehr, dass das nun sichtbare Commitment des Landes zu seiner Kulturszene auch über die Krise hinaus Bestand hat. Denn wir brauchen ein oberösterreichisches Kultur-Konjunkturpaket, um nach dem Ende der Corona-Zwangspause wieder auf die Beine zu kommen. Nach wie vor gilt, dass die Kulturszene mittelfristig eine Erhöhung des jährlichen Förderbudgets um 5 Mio € braucht.“

Schließlich erneuert Diesenreiter seinen Appell an die Bundesregierung: „Wir warten dringend auf Details zur Ausgestaltung der angekündigten Hilfsmaßnahmen des Bundes. Es ist unverständlich, warum der Bund hier so lange zögert und seiner kulturpolitischen Verantwortung nicht nachkommt.“

Korrektur 16:45: Die zuerst von der KUPF OÖ als „neu“ titulierten Arbeitsstipendien gab es prinzipiell bereits auch zuvor schon, wurden allerdings bisher nicht kommuniziert und damit auch kaum genutzt. Neu ist, dass diese Stipendien nun mit eigenen Ausschreibungskriterien versehen wurden und offensiv kommunizert werden.