Land OÖ/Max Mayrhofer, Verwendung mit Quellenangabe

KUPF OÖ begrüßt neues Sonderförderprogramm EXTRA21

Land Oberösterreich und Kulturplattform Oberösterreich (KUPF OÖ) initiieren Sonderförderprogramm EXTRA 2021 zum Thema „Neustart“

Der Verlauf der Pandemie ist weder planbar, noch absehbar. Dennoch ist es wichtig, in die Zukunft eines halbwegs normalen künstlerischen und kulturellen Lebens vorzudenken und zu planen. Land Oberösterreich und Kulturplattform OÖ initiieren daher gemeinsam ein neues Sonderförderprogramm „EXTRA 2021“ zum Thema „Neustart“, das mit 95.000 Euro dotiert ist. Einreichungen sind bis 28. Juni 2021 möglich.

„Wenn wir den Neustart des kulturellen und künstlerischen Lebens planen, müssen wir jetzt beginnen. Das Sonderförderprogramm, das zusätzlich zum regulären Kulturbudget finanziert wird, ist ein Zeichen, dass wir das kulturelle und künstlerische Leben gestärkt aus der Pandemie herausführen werden. Wir wollen aus den Erfahrungen der letzten Monate jene Lehren ziehen, die uns helfen den Neustart zu gestalten“, so Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer.

„Wir freuen uns, dass es fünf Jahre nach dem letzten KUPF Innovationstopf wieder ein neues Sonderförderprogramm des Landes OÖ gibt. So können Experimente abseits des regulären Programms entstehen und neue Impulse für unser Kulturland freigesetzt werden. Die neue Förderschiene EXTRA21 wurde in enger Abstimmung mit der Landeskulturdirektion entwickelt und soll regelmäßig aufgelegt werden. Wir danken Frau Landeskulturdirektorin Margot Nazzal und ihren Mitarbeiterinnen für die konstruktive Zusammenarbeit“, so KUPF OÖ Geschäftsführer Thomas Diesenreiter zum neuen Sonderförderprogramm.

Das Sonderförderprogramm ist ein weiterer Schritt, der zeigt, wie wir konkret Impulse für das kulturelle Leben des Landes setzen. Es ist ein neues Programm, das in guter Zusammenarbeit mit der Kulturplattform Oberösterreich entstanden ist. Wir freuen uns auf viele Einreichungen“, so Kulturdirektorin Mag.a Margot Nazzal.

Das Programm wurde kooperativ von der Kulturplattform Oberösterreich mit der Landeskulturdirektion entwickelt, sowohl auf inhaltlicher Ebene als auch in Bezug auf die Rahmenkriterien und die Prozessabläufe. Es wurde vereinbart, dass die KUPF OÖ zukünftig zwei Personen der fünfköpfigen Jury bestellt, die Moderation übernimmt und auch weiterhin die Themenwahl gemeinsam mit der Landeskulturdirektion erfolgt. Die Jury Sitzung wird wie beim Innovationstopf öffentlich zugänglich sein.

Eingereicht werden können Projekte, die sich mit Themen rund um die Entwicklung neuer Ansätze der Kulturarbeit angesichts der Pandemie beschäftigen. Das Sonderförderprogramm EXTRA 2021 will einerseits neue Formate unterstützen, andererseits künstlerische und kulturelle Wagnisse fördern, die sich mit den durch die Pandemie aufgeworfenen Fragestellungen beschäftigen. Die Einreichung steht unabhängigen Kulturinitiativen und Kollektiven (unabhängig von Herkunft, Wohnsitz oder Staatsangehörigkeit) offen. Einzelpersonen können im Kollektiv oder in Kooperation mit einer Kulturinitiative einreichen. Alle Projekte müssen in Oberösterreich stattfinden oder von Oberösterreich ausgehen und über einen starken regionalen oder lokalen Bezug verfügen. Sie müssen im zeitgenössischen kulturellen Bereich angesiedelt und künstlerisch bzw. kulturarbeiterisch motiviert sein. Über die Vergabe der Mittel aus dem Sonderförderprogramm EXTRA entscheidet eine Jury. Ziel ist, dass die aus dem Sonderförderprogramm unterstützten Projekte 2021 realisiert werden.

Alle Informationen zur Ausschreibung, der genaue Text der Ausschreibung mit ausführlichen Erläuterungen und Begründungen finden sich hier:
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/252194.htm

Ohne autoritäre Expertise

Ein Gastbeitrag von Mario Friedwagner zur Abberufung von Stephan Rabl als künstlerischer Leiter von Bad Ischl/Salzkammergut – europäische Kulturhauptstadt 2024.

Die Menschen im Salzkammergut haben Erfahrung im Umgang mit Autorität. Zum einen hatten die Hochwohlgeborenen aus dem Hause Habsburg ihren Sommersitz in Ischl und zum anderen – durchaus als renitente Haltung gegen dieses Autoritätsmonopol zu lesen – beansprucht in dieser Gegend „der Klein- und Kleinstkönigreiche“, wie Alfred Komarek in seinem Buch Salzkammergut schreibt, „jede und jeder Autorität für sich“. Stephan Rabl, der erst im Spätherbst vergangenen Jahres bestellte und nun abberufene künstlerische Leiter von Bad Ischl/Salzkammergut – Kulturhauptstadt Europas 2024, hätte das wissen müssen. Es wundert einen nachgerade, dass ihm das nicht klar zu sein schien. Aber vermutlich war er einfach ein wenig zu ungeduldig. Und vielleicht auch ein wenig überfordert mit dieser regionalen Komplexität.

Wie auch immer. Kooperation wird im Salzkammergut, wo im Jahr 1868 der erste Arbeiterinnenbildungsverein außerhalb Wiens gegründet wurde, stets großgeschrieben. Diese zentrale Bedeutung des Aushandelns auf Augenhöhe sei auch all Jenen mitgegeben, die Rabl in leitenden Positionen nachfolgen werden. Letztlich ist dieser Zugang des Zuhörens einfach eine Frage der Kultur. Der Organisationskultur und damit auch des Managements. Ich sag immer: Ein Freies Radio ist keine Schülerzeitung. Und eine europäische Kulturhauptstadt ist keine Landesausstellung. Wenn wir, wie im Bewerbungsbuch versprochen, einen substanziellen Beitrag leisten und das Regionale mit dem Europäischen verbinden wollen, dann sollten wir bereit sein, unsere Routinen zu hinterfragen und den Initiativen aus Kunst und Kultur ein offenes Ohr zu schenken. Das betrifft in erster Linie die Politik in den Gemeindestuben, aber auch die Platzhirsche in Wirtschaft und Tourismus.

Der Zuschlag eine europäische Kulturhauptstadt austragen zu dürfen ist kein Freibrief zur eitlen Selbstgefälligkeit, er verpflichtet uns vielmehr dazu die Komfortzonen zu verlassen und neue Wirklichkeiten in das Nervensystem der Region zu laden. Compete and Consume mag eine Weile gut funktioniert haben, für eine Zukunft nach der Pandemie werden wir allerdings neue Konzepte brauchen. Die Bereitschaft ohne Geländer zu denken, wie es Hannah Arendt nannte, und sich auf eine Zukunft einzulassen, für die es noch keine Erfahrungen gibt, wäre eine wichtige Voraussetzung für ein neues Kapitel kultureller Entwicklung im Salzkammergut. Daher sehe ich gerade darin, im Scheitern, eine Chance für den Neubeginn. Erfolgreiche Entwicklung und nachhaltige Transformation beginnen oft mit kleinen Veränderungen, mit wertschätzenden Signalen nach innen, mit Integrität und dem Bekenntnis zu einem echten Miteinander. Als langjähriger Medien- und Kulturmanager würde ich mir daher wünschen, dass das Bewerbungsteam endlich Rollenklarheit findet und den Mitarbeiterinnen der Kulturhauptstadt GmbH gut bezahlte Anstellungsverhältnisse geboten werden. Ich würde mich freuen wenn auch Alleinerzieher*innen Teilhabe finden, weil nicht nur Vollzeitäquivalente vergeben werden. Und ich würde es schön finden, wenn das bestehende Team alsbald erweitert, Diversität und gesellschaftliche Durchlässigkeit organisiert werden.

Wir haben eigenwillige und großartige Köpfe in der Region, werden aber Menschen mit internationaler Erfahrung brauchen, von deren Wissen in den unterschiedlichen Disziplinen wir lernen können. Auch im Management. Nach dem Abgang von Stephan Rabl wissen wir jetzt, wie es vermutlich nicht gemacht werden soll und obwohl die Monde verstreichen, bleibt noch Zeit, um herauszufinden, wie es gut und professionell gemacht werden kann. In Summe werden das zwar keine Kultur-Kolonialherrenjahre sondern Lehr- und Lernjahre für alle Beteiligten, aber gerade deshalb finde ich den Zuschlag an Bad Ischl und das Salzkammergut so spannend: Europa findet nicht nur in den Ballungszentren statt. Demokratie wird nicht nur in den Parlamenten verhandelt. Kulturentwicklung ist nicht fancy und hip. Meistens ist es vielmehr ein mühsamer Weg in einer ländlichen Region eine vitale Kultur der Teilhabe zu entwickeln. Nicht gleich den Sack zuzumachen und die Lösung zu präsentieren, sondern Räume für Prozesse aufzumachen und lernen ohne autoritäre Expertise zu ermöglichen.

Gerade das macht für mich Europa aus und gerade das könnte unser Beitrag zu einer europäischen Kulturhauptstadt sein. Wir, die wir in den inneralpinen Tälern und an den Rändern leben, sind ein Teil davon. Überall dort, wo die Demokratie ernst genommen wird. Hoffentlich auch im Salzkammergut!

Mario Friedwagner ist ein ehemaliger Skispringer, Radio- Kultur- und Bildungsmanager.

Zusätzlicher Sendungstipp: Widerhall Woche 13 2021

Was ist bisher geschehen und wie beurteilen lokale Kulturinitiativen den laufenden Prozess? Zu Wort kommen in der am 30. März auf FRS ausgestrahlten Sendung Riki Müllegger für das Kino Ebensee, Emilian Tantana für die Jazzfreunde Bad Ischl, Birgit Hofstätter für das Frauenforum Salzkammergut, Barbara Kern für das Handwerkhaus Bad Goisern, Mario Friedwagner für den Verein Freies Radio Salzkammergut, der Ausseer Kulturarbeiter Hans Fuchs und FRS Redakteur Jörg Stöger.

Neue Sonderförderungen Land OÖ

Wie berichtet hat das Land OÖ einige Forderungen der KUPF OÖ aufgegriffen und diese sowie weitere neue Covid-19 bedingte Sonderförderungen angekündigt. Die Förderungen im Überblick:

Investitionspaket

Insgesamt 13 Millionen Euro aus dem OÖ-Plan sind für Investitionsprojekte regionaler Kulturinitiativen, regionaler und nicht kommerzieller Kinobetriebe sowie Kulturinstitutionen des Landes OÖ vorgesehen. Dieses Geld kommt 2021 und 2022 zusätzlich in das Kulturbudget.

Wer wird gefördert?

  • Anspruchsberechtigt sind oö. Kulturvereine, -veranstalter und –institutionen, deren Programm im Jahr 2021 förderbar ist, sowie
  • regionale, nicht kommerzielle Kinobetriebe mit bis zu drei Sälen (Präsentation und Vermittlung österreichischen Filmschaffens – kontinuierlich, adäquat und in wesentlichem Ausmaß; Fokussierung auf hohes künstlerisches Niveau).

Was wird gefördert?

  • Maßnahmen zur Digitalisierung bzw. Ausweitung des digitalen Angebots, z.B: Ankauf von Soft- und Hardware, etc.
  • Maßnahmen zur Wartung, Erneuerung und notwendigen Modernisierung von Veranstaltungstechnik, z.B.: Ton- und Lichttechnik, Projektoren etc.
  • bauliche Maßnahmen im Sinne der Bewältigung der Krise oder zur Erfüllung behördlicher Auflagen den Veranstaltungsbetrieb betreffend (z.B. Einbau von Plexiglasscheiben, Ankauf von Desinfektionsspendern, Lüftungen, Adaptionen des Zuschauerraums, etc.).
  • Derartige Maßnahmen sind im Rahmen des Investivpakets auch rückwirkend ab März 2020 förderbar, im Sinne einer Wiederherstellung aufgelöster Rücklagen.

Wie wird gefördert?

  • Bei Investitionen mit förderbaren Kosten bis 50.000 Euro maximal 75 Prozent;
  • Bei Investitionen mit förderbaren Kosten über 50.000 Euro bis 100.000 Euro maximal 65 Prozent;
  • Bei Investitionen mit förderbaren Kosten über 100.000 Euro bis 200.000 Euro maximal 50 Prozent;
  • Bei Investitionen mit förderbaren Kosten über 200.000 Euro bis 300.000 Euro maximal 45 Prozent;
  • Bei Investitionen mit förderbaren Kosten über 300.000 Euro maximal 40 Prozent (Die Fördersumme ist mit maximal 300.000 Euro gedeckelt).

Voraussetzungen:

  • Die Maßnahme dient der Bewältigung einer durch die COVID-19-Pandemie verursachten Notlage bzw. sichert den Betrieb im Sinne der Pandemieprävention und/oder dient der langfristigen Verbesserung bzw. Sicherung des Betriebs.
  • Beim Antragssteller handelt es sich um eine Institution mit Sitz in Oberösterreich, deren Programm zu mindestens 80 Prozent aus kulturellen Veranstaltungen besteht und im Rahmen der Oö. Kulturförderung förderbar ist (Ausnahme: regionale Kinobetriebe).
  • Die Maßnahme ist nicht ohne eine Förderung durchführbar, bzw. nur unter Auflösung von mindestens 50 Prozent der vorhandenen Rücklagen, wobei zweckgewidmete Rücklagen ausgenommen sind.

Antragstellung:

Eine Antragstellung für dieses Paket ist notwendig, das Formular findet sich auf der Website des Landes OÖ.

Neustart-Bonus für Vereine und Veranstalter

Wer wird gefördert?

Anspruchsberechtigt sind oö. Kulturvereine, -veranstalter und –institutionen, deren Programm im Jahr 2021 förderbar ist, sowie regionale, nicht kommerzielle Kinobetriebe mit bis zu drei Sälen (Präsentation und Vermittlung österreichischen Filmschaffens – kontinuierlich, adäquat und in wesentlichem Ausmaß; Fokussierung auf hohes künstlerisches Niveau).

Was wird gefördert?

Die beantragten Fördermittel sind zweckgewidmet für die Deckung von Fixkosten bzw. die Umsetzung des künstlerischen Jahresprogramms, wobei als Basis für die Berechnung der Förderhöhe maximal 100 Prozent der Gesamtausgaben des Jahres 2019 herangezogen werden (berücksichtigt werden die Kosten des regulären Jahresprogramms, exkl. Sonder- oder Jubiläumsprojekten).

Wie wird gefördert?

  • Förderungen von Jahresprogrammen und jährlich wiederkehrenden Projekten mit Festivalcharakter können um bis zu 10 Prozent und maximal 15.000 Euro aufgestockt werden.
  • Für regionale Kinobetriebe ist eine Förderung von bis zu 10 Prozent der kalkulierten Gesamtkosten und maximal 15.000 Euro möglich.

Voraussetzungen

  • Vorlage des Jahresabschlusses 2020, aus dem ein entsprechender Bedarf hervorgeht, weil
    • der antragstellenden Institution im Jahr 2020 ein Abgang entstanden ist oder
    • zur Deckung der laufenden Kosten im Jahr 2020 über 50 Prozent der Rücklagen aufgelöst werden mussten.
  • Voraussetzung ist darüber hinaus, dass der Antragsteller mögliche Hilfsmaßnahmen des Bundes ausgeschöpft bzw. sich nachweislich darum bemüht hat.

Unterstützung von verschobenen Festivals

Im Jahr 2020 wurden Förderungen für Festivals- und Projekte mit Festivalcharakter, die ins Jahr 2021 verschoben werden mussten, vollständig ausbezahlt. Einerseits um die Liquidität zu sichern, andererseits um bereits getätigte Ausgaben zu decken und Vorarbeiten für das Jahr 2021 zu ermöglichen. Auch im Jahr 2021 kann für das verschobene Programm regulär um Förderung angesucht werden. Aufgrund des Ausfalls der Einnahmen im Jahr 2020 können durch Verschiebung entstandene „Mehrkosten“ (im Vgl. zum Vorjahres-Plan) berücksichtigt werden.

Wer wird gefördert?

Anspruchsberechtigt sind Festivals und Projekt mit Festivalcharakter, die im Jahr 2020 Förderungen aus Kulturmitteln für ihr Festival bezogen haben, bzw. deren Programm im Jahr 2021 förderbar ist.

Was wird gefördert?

Entstandene Mehrkosten für verschobene Veranstaltungen, Programme etc. (im Vgl. zum Vorjahres-Plan).

Wie wird gefördert?

  • Die entstandenen Mehrkosten können mit einem erhöhten Fördersatz gefördert werden, wobei die Fördersumme des Jahres 2020 als Maximum gilt.
  • Die Förderhöhe orientiert sich an den tatsächlichen Ausgaben 2021.

Voraussetzungen:

Das geplante Programm 2020 wurde auf 2021 verschoben

Antragstellung

Eine Antragstellung für dieses Paket ist notwendig, das Formular findet sich auf der Website des Landes OÖ.


Verlängerung des Härtefallfonds für oö. Kulturschaffende bis Ende Juni

Mit dieser Hilfe können jene Kulturschaffende unterstützt werden, die bereits alle Hilfen des Bundes ausgeschöpft haben oder nicht anspruchsberechtigt sind. Diese Maßnahme wäre im März 2021 ausgelaufen und wurde bereits von der Oö. Landesregierung bis jedenfalls Ende Juni 2021 verlängert.

Wer wird gefördert?

Oberösterreichische Kulturschaffende die keine oder eine geringe Unterstützung aus einschlägigen Unterstützungsmaßnahmen des Bundes erhalten (COVID-19 Härtefallfonds des Bundes, der
Künstlersozialversicherung,…) oder über nur geringe Einnahmen aufgrund der Maßnahmen zur COVID-19 Bekämpfung verfügen.

Was wird gefördert?

Betroffenen Künstler/innen und Kulturschaffenden kann eine einmalige, nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung zur Bewältigung der Krisensituation zur Verfügung gestellt werden.

Wie wird gefördert?

Es kann um eine finanzielle Unterstützung für drei Monate angesucht werden. Die Höhe der Unterstützung orientiert sich am Richtsatz der Mindestsicherung von 917,35 Euro/Monat, also insgesamt bis max. 2.752 Euro. Eine Aufzahlung von geringeren Bundesmittel bzw. Einnahmen auf diesen Betrag ist möglich.

Voraussetzungen:

  • Bezug einer Kulturförderung des Landes OÖ in den letzten fünf Jahren, oder
  • die künstlerische Tätigkeit ist im Rahmen der Oö. Kulturförderung förderbar, oder
  • künstlerische oder kulturelle Tätigkeit bei Projekten, für die in den letzten fünf Jahren eine Kulturförderung gewährt wurde.
  • Der Lebensunterhalt wird ausschließlich aus selbstständiger künstlerischer oder kultureller Tätigkeit bezogen. Darüber hinaus gibt es keine Einkommensquelle (Mindestsicherung, Pension, Arbeitslosengeld, Gehalt aus unselbständiger Tätigkeit, etc.).
  • Ausgeschlossen sind Personen die sich in einer Ausbildung (Studium, Schule, etc.) befinden, und die nicht durch ihre selbstständige künstlerische Tätigkeit ihren Lebensunterhalt bestritten haben bzw. bestreiten.

Weitere Informationen und Antragstellung auf der Website des Landes OÖ.

Verlängerung des Sondertopfes art@home

Ziel der Sonderförderung ist die Unterstützung von oö. Kunstschaffenden, die aufgrund der COVID-19-Beschränkungen neue Präsentationswege für ihre Projekte gesucht und diese online präsentiert haben bzw. präsentieren werden. Dieser Sondertopf läuft auch 2021 weiter.

Wer wird gefördert?

Die Sonderförderung art@home richtet sich an Kunstschaffende mit Oberösterreich-Bezug.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Projekte aus den Bereichen darstellende Kunst, Musik, Literatur und bildende Kunst, die aufgrund des Veranstaltungsverbots betreffend COVID-19 online präsentiert werden bzw. wurden.

Wie wird gefördert?

Pro Projekt kann eine Fördersumme von bis zu 15 Prozent der Gesamtkosten vergeben werden. Die maximale Förderhöhe liegt bei 1.000 Euro.

Voraussetzungen:

  • Veranstaltungszeitraum während des Veranstaltungsverbots.
  • Das Projekt wurde ausschließlich oder zum überwiegenden Teil online zugänglich gemacht. Der Zugang war uneingeschränkt (d.h. nicht nur einem eingeschränkten Personenkreis) möglich.
  • Eine Förderbasis für das Projekt im Rahmen des OÖ. Förderprogramms ist generell gegeben.
  • Für das Projekt wurde keine Förderung im Rahmen der regulären OÖ. Kulturförderung bezogen.

Weitere Informationen und Antragstellung auf der Website des Landes OÖ.

Weitere Fördermaßnahmen

  • Die Ferialjobaktion wird auch 2021 weitergeführt.
  • Die eingereichten Kunstankäufe werden im Rahmen der ersten Jurysitzung 2021 evaluiert und das Budget gegebenenfalls von 50.000 auf 100.000 Euro erhöht.
  • Die Bewerbung für Arbeitsstipendien (Literatur. Bildende Kunst, Komposition, Kultur- und Geisteswissenschaftliche Forschungsprojekte) ist für 2021 bereits wieder möglich.

Land OÖ setzt weitere Vorschläge der KUPF OÖ um

In einer PK haben Landeshauptmann und Kulturreferent Thomas Stelzer und Kulturdirektorin Margot Nazzal heute angekündigt, weitere Vorschläge der KUPF OÖ wie Maßnahmen für einen Neustart im Kulturbereich, ein Investitionspaket und zusätzliche Mittel zur Finanzierung der Digitalisierung umzusetzen.

Die KUPF OÖ begrüßt die heutigen Ankündigungen, die besonders den oberösterreichischen Kulturvereinen helfen sollen. KUPF OÖ Geschäftsführer Thomas Diesenreiter: „Wir freuen uns darüber, dass damit das Land OÖ weitere Schritte in der Umsetzung unseres letzten Jahres ausgearbeiteten Vorschlagspakets setzen will. Das zusätzliche Geld ist wichtig, damit sich auch der Kulturbereich aus dieser Krise herausinvestieren kann. Noch abzuklären sind die genauen Umsetzungsdetails der neuen Unterstützungsmaßnahmen, die wir uns wie immer genau ansehen werden. Es ist ein gutes Zeichen von Landeshauptmann Stelzer, dass der langjährige Sparkurs damit für heuer ausgesetzt wird. Für eine echte Trendwende brauchen wir nun noch eine Erhöhung der laufenden Basisfinanzierung ab 2022, bei der wir nach wie vor eine dauerhafte Erhöhung von 5 Millionen Euro für nötig erachten.“

Kundgebung: Ohne Kunst und Kultur wird’s still

Donnerstag, 11.2.2021 um 18 Uhr in Linz am Martin-Luther-Platz

Der KV Willy und die KUPF OÖ veranstalten unter dem Motto „Ohne Kunst & Kultur wird’s still“ eine Kundgebung in Linz.

Denn die Covid-19 Pandemie hat das österreichische Kulturleben zum Erliegen gebracht. Die finanziellen Folgen für die Kunst- und Kulturszene sind drastisch, eine Rückkehr zur Normalität ist in weiter Ferne. Die Hilfsmaßnahmen der Bundes- und Landesregierung haben viele Lücken. Ein Plan für einen Neustart fehlt. Die drastische Ungleichbehandlung im Vergleich mit dem Tourismus und der Wirtschaft ist eine Schande für das Kulturland Österreich.

Wir fordern:

  • Lückenlose, umfassende und zeitnahe Hilfen für alle Beschäftigten im Kunst- und Kultursektor
  • Großzügig dotierten Neustartfonds zum Wiederankurbeln des Kulturlebens
  • Effiziente Bekämpfung der Pandemie statt Durchwurschteln
  • Neuausrichtung der Kulturfinanzierung statt Aushungern der freien Szene
  • Ernstnehmen und Einbindung der Kunst- und Kulturszene

Wir halten uns an die zum Veranstaltungszeitpunkt geltenden Corona-Maßnahmen (FFP2 Maske, Abstand,…). Bitte achtet darauf!

Die Kundgebung wird live auf der Facebookseite „Festival des politischen Liedes“ gestreamt – für alle, die von weiter weg sind & für jene Leute aus OÖ, die von zuhause aus ein Zeichen setzen wollen.

Das Rahmenprogramm besteht aus Redebeiträgen vom KV Willy sowie der KUPF OÖ und einem tollen Konzert:
Auf der Bühne steht die Band Herrbart & Fraulicht: https://www.facebook.com/herrbartundfraulicht/🎶

Außerdem dürft ihr euch auf einen tollen lyrischen Beitrag von Alice Eric Moe freuen!

Facebook Veranstaltung: https://www.facebook.com/events/1177906879334293/

Soroptomist Künstlerinnenpreis Linz 2021

Die beiden Linzer Soroptimist Clubs Linz-Fidentia und Linz I vergeben 2021 den 2. Soroptimist Künstlerinnen-Preis für Oberösterreich. Nach einem erfolgreichen ersten Durchgang im Jahr 2018 startet der Soroptimist
Kunstpreis Linz zum 2. Mal im Gesamtwert von 12.000 Euro. Drei Preise werden vom Club Linz Fidentia und Club Linz I zur Förderung junger Künstlerinnen und Kunststudentinnen mit Oberösterreichbezug vergeben.

Ziel des Soroptimist Künstlerinnenpreises ist es, talentierten Nachwuchskünstlerinnen, bei dem oft schwierigen und langfristigen Einstieg in den globalisierten Kunstbetrieb, eine Starthilfe zu bieten, damit sie ihre persönlichen
Potenziale ausschöpfen und ihre Anliegen realisieren können. Denn obwohl die Mehrheit der Studierenden an Kunstuniversitäten weiblich ist, sind gut ausgebildete Künstlerinnen in Museen, Galerien und Kunstauktionen auch heute noch stark unterrepräsentiert. Unter dem Motto: „Bewusstmachen-Bekennen-Bewegen“ setzt sich Soroptimist International im Besonderen für die Verbesserung der Stellung der Frau ein.

Der Soroptimist-Künstlerinnenpreis Linz 2021 richtet sich ausschließlich an Studentinnen/Absolventinnen der Kunstuniversitäten sowie an Künstlerinnen am Beginn ihres Werdegangs. Eingereicht werden können mittels Portfolio (keine Originale) max. 5 Arbeiten, die in den letzten drei Jahren in der Sparte Bildende Kunst: Malerei, Grafik, Bildhauerei, Fotografie sowie Digitale Medien und interdisziplinäre Kunstformen entstanden sind.

Drei Preise mit einem Gesamtwert von € 12.000 werden vergeben: Hauptpreis: € 7.000, 1. Anerkennungspreis: € 3.000, 2. Anerkennungspreis: € 2.000

Die Einreichfrist läuft ab sofort bis einschließlich 30. April 2021.

Eine Jury wird die Preisträgerinnen auswählen:

  • ANDREA BINA, MAG.
    Leitung Nordico Stadtmuseum Linz
  • URSULA HÜBNER, MMag.
    Professorin an der Kunstuniversität Linz, Institut für Bildende Kunst und Kulturwissenschaften/Abteilung für Malerei und Graphik
  • GENOVEVA RÜCKERT, MMAG.
    Kuratorin Landeskultur GmbH, Standort: Kulturquartier, Lehrende Kunstuniversität Linz
  • SUSANNE PURVIANCE, MAG.
    Künstlerin, Vizepräsidentin Vereinigung Kunstschaffender OÖ, Mitglied des Soroptimist Club LINZ 1
  • Susanne SEHER, MAG.
    Präsidentin Soroptimist Club Fidentia

Als Kurator fungiert Holger Jagersberger, Mag., Leiter des Atelierhauses Salzamt.

Kontakt bei Fragen zu den Einreichunterlagen:
Mag. Holger Jagersberger, Kurator der Ausstellung
E-Mail: holger.jagersberger@mag.linz.at
Tel. (+43 732) 7070 1959

Workshop mit Thomas Philipp: Wie hole ich mir Geld für mein Kulturprojekt?

Ein Crash-Kurs für gute Anträge beim Kulturministerium und anderswo

Termin: 18. März 2021, 14-18 Uhr

In diesem Workshop wird vermittelt, wie man von einer Idee über ein Konzept zu einer guten Einreichung kommt.
Was sind die wichtigsten Bestandteile von Einreichungen von Kulturprojekten? Wie können diese gestaltet werden? Auf was sollte besonders geachtet werden? Budget, Zeitplan und CV? Welche Rahmenbedingungen werden gerne übersehen? Worauf schauen Mitglieder einer Jury in der Auswahl?

Referent: Thomas Philipp ist Sozial- und Kulturwissenschaftler, Künstler, Lehrbeauftragter an verschiedenen Universitäten und Fachhochschulen, Jury-Mitglied bei verschiedenen Anlässen (TKI open, KUPF-Innovationstopf, …) sowie seit 2018 Mitglied im Kulturinitiativenbeirat des Kulturministeriums

Teilnahmebetrag: 10 € für Mitglieder der KUPF OÖ, ansonsten 25 €. Maximal 20 TeilnehmerInnen, maximal 1 Person pro Verein.

Ort: Zoom Konferenzcall.

Anmeldung via KUPFticket.at

https://kupf.kupfticket.at/events/workshop-mit-thomas-philipp-wie-hole-ich-mir-geld-fuer-mein-kulturprojekt/


Open Call: Projektförderung für Kunst- und Kulturschaffende

Oasch ist ein Kulturverein zum Mitmachen und hat diesen Open Call veröffentlicht:

Daher rufen wir alle Kunst- und Kulturschaffenden in OÖ zu unserem ersten Open Call auf. Worum geht’s? Ganz einfach: Abschiebungen töten, und nach dieser Scheißaktion geht uns Nehammer endgültig am Oasch. Sein Rücktritt ist schon längst überfällig, aber wie sollen wir ihm das zu verstehen geben (ohne Gesetze zu brechen, versteht sich)?

Auch wir teilen euren Unmut und vor allem eure Wut. Lasst uns daher gemeinsam ein Zeichen gegen diese oasch Politik und diese widerwärtige Selbstinszenierung setzen. Wir wollen Nehammer klar machen, dass es so nicht geht. Nicht mit uns.

Deshalb rufen wir euch dazu auf, diesen Grant kundzutun und mit uns aktiv zu werden. Wie können wir die menschenfeindliche Politik von Schwarz-Grünen als solidarische Gesellschaft verarbeiten und kulturellen Wiederstand leisten? Anything goes, seid kreativ und radikal!

Für dieses Projekt steht ein Fördertopf in der Höhe von 1.312 € bereit. Geplante Projektideen bzw. Förderansuchen für aktuelle Aktionen können bis zum 1. März 2021 eingereicht werden, zusätzlich werden wir euch tatkräftig unterstützen, wo es nur geht und falls erwünscht. Je nach (realistischen) Vorschlägen wird ein größeres Projekt oder werden mehrere kleine Projekte unterstützt.

Projektideen/Förderansuchen/Fragen/Anmerkungen bitte an opencall@wirsindoasch.at

Voraussetzungen: Mindestalter 18 Jahre, alle Kunstformen erwünscht, Rest egal

https://www.facebook.com/wirsindoasch/posts/138156174798146

Umbrella Snow Reeds Ice Winter  - KIMDAEJEUNG / Pixabay

Der Veranstaltungsschutzschirm: Wem er hilft, und wem nicht

Im Dezember wurde von der Bundesregierung ein mit 300 Mio € dotierter Veranstaltungsschutzschirm angekündigt. Er soll es ermöglichen, dass VeranstalterInnen aufgrund von coronabedingten kurzfristigen Absagen nicht in finanzielle Probleme schlittern. Seit heute ist über die österreichische Tourismusbank(!) eine Antragsstellung möglich, auch wurden FAQs online gestellt.

Der Veranstaltungsschutzschirm im Detail

Veranstaltungen, die folgende Kriterien erfüllen, können zur Förderung eingereicht werden:

  • Veranstaltung findet zwischen 01.02.2021 und 31.12.2022 in Österreich statt
  • Vorliegen eines schlüssigen Durchführungs- und Finanzierungskonzeptes
  • Vorliegen eines Entwurfs eines COVID-19-Präventionskonzepts
  • Einhaltung der in der Richtlinie definierten Teilnehmerobergrenzen
  • Schadensmindernde Maßnahmen werden getroffen
  • Mindestens EUR 15.000 Einnahmen​
  • Ausgeglichenes Verhältnis zwischen Einnahmen und Ausgaben​
  • Oder bei Veranstaltungen ohne Einnahmen mindestens EUR 15.000 Veranstaltungskosten​ sowie Beauftragung eines Unternehmens, zu dessen gewerbsmäßiger Tätigkeit die professionelle Planung und Durchführung von Veranstaltungen zählt

Förderbar sind alle Aufwendungen für Leistungen Dritter in der Wertschöpfungskette sowie eigene Personalkosten für die Planung und Durchführung der Veranstaltung. Nicht förderbar sind die Umsatzsteuer
(falls keine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht, kann sie als förderbarer Kostenbestandteil berücksichtigt werden), Investitionskosten, Personalkosten für den laufenden Betrieb, Sachkosten für den laufenden Betrieb
sowie Kosten, die aus Kleinbetragsrechnungen unter EUR 100,00 (netto) resultieren.

Ein Antrag ist seit heute möglich, allerdings gilt die Zusage erst in dem Fall einer positiven Zusage durch die EU.

Die Antragsstellung ist nicht trivial. Es müssen eine Verpflichtungserklärung, Informationen zu MitarbeiterInnen & bisher erhaltene Förderungen, ein COVID-19-Präventionskonzept, eine Veranstaltungskalkulation, ein Veranstaltungskonzept, der Jahresabschluss 2019, ein Lichtbildausweis, Stammdaten, eine Veranstaltungsabrechnung eines Vorjahres, (falls die Veranstaltung bereits schon einmal stattgefunden hat),
Firmenbuchauszug/-züge auch für verbundene und Partnerunternehmen (bei protokollierten Unternehmen), Gewerbeberechtigungen, Konzessionsurkunden, Veranstaltungsbewilligungen, Finanzierungs-/Förderungszusagen sowie eine Entbindung vom Bankgeheimnis abgegeben werden. In Summe wird die Erstellung eines Antrags mindestens 5-10 Stunden dauern, der finale Antrag wird wohl mindestens 20-30 Seiten umfassen.

Hier gehts zum Antragsformular:

Und die gemeinnützigen?

Obwohl zuerst geplant war, den Veranstaltungsschutzschirm nur für kommerzielle Veranstalter zu öffnen, konnte dank der Arbeit der IG Kultur erreicht werden, dass auch gemeinnützigen Träger prinzipiell antragsberechtigt sind, Laut den veröffentlichten FAQs werden viele der gemeinnützigen Veranstalter aber dennoch ausgeschlossen. Denn Einnahemuntergrenze wurde nun eine Hürde von 15.000 € definiert.

Das hat man im gemeinnützigen Bereich bei einzelnen Veranstaltungen aber selten. In der freien Szene werden Festivals wie ein Crossing Europe, Unlimited Musikfestival oder bei einzelnen Veranstaltungen größere Venues wie eine Arena Wien oder das WUK einreichen können. Denn selbst wenn Einnahmen aus Subventionen ein Bestandteil der Kostenkalkulation sind, dürften diese nach unserer Lesart nicht zu den Einnahmen gezählt werden. Ein Schlupfloch könnte im vorliegenden, aber noch nicht von der EU freigegeben Richtlinienentwurf, der Punkt 4.10 sein:

Bild

„Regelmäßig am selben Veranstaltungsort stattfindende gleichartige Veranstaltungen“ sollen als eine einzige Veranstaltung zu behandeln sein. Die in der Klammer angeführten Beispiele erlauben einen gewissen Gestaltungsspielraum, wobei klar ist, dass hier gleichzeitig eine Rechtsunsicherheit entsteht. Denn rechtsverbindliche Definitionen von „Programmzyklus“ oder „Veranstaltungszyklus“ liegen nicht vor. Ist beispielsweise ein „Novemberprogramm“ mit mehreren Einzelkonzerten von unterschiedlichen DJs schon ein Veranstaltungszyklus? Gelten in der Theatersaison dann nur die darstellenden Aufführungen, Konzerte oder Lesungen fallen aufgrund der Andersartigkeit aber wieder heraus? Etc.

Nun hat man zwar auch für kleine Vereine und Gratisveranstalter ohne Einnahmen eine grundsätzliche Einreichmöglichkeit vorgesehen. Für diese gilt eine Ausgabenuntergrenze von 15.000 €. Diese Ausnahme ist nur dann gültig, wenn die Veranstaltung gewerblich selbst oder fremdvergeben umgesetzt wird! Das passiert bei den NGOs aber natürlich quasi nie, ist ja das nichtgewerbliche Umsetzen der Kulturveranstaltung das Kerngeschäft der Kulturvereine.

Wer also vom Veranstaltungsschutzschirm profitieren wird: Die kommerziellen Großveranstalter, die Zeltfeste, Schlagerpartys und (mittlere) Kommerzfestivals umsetzen. Die gemeinnützigen TrägerInnen können in gewissen Fällen auch den Veranstaltungsschutzschirm nutzen, müssen aber bei Anwendung des Passus zu gleichartigen Veranstaltungen mit einer Rechtsunsicherheit leben. Aufgrund der 1 Mio € Obergrenze wird es auch für die Riesenfestivals ala Nova Rock und Frequency nur eine Teilabdeckung geben können.

Was ist mit dem NPO Fonds?

Die kleinen Vereine werden angehalten, beim NPO Fonds einzureichen, der zumindest im letzten Jahr frustrierte Aufwendungen bei coronabedingten Absagen ersetzte. Dieser ist aber im Gegensatz zum Veranstaltungshaftschirm nicht mit dem tatsächlichen Einnahmenausfall der jeweiligen Veranstaltung gedeckelt, sondern mit dem Einnahmenentfall im Vergleich zum Vorjahr.

Dadurch sind die Vereine auf das Niveau des Vorjahr „eingefroren“, wer Mehrkosten zb. wegen „Reintesten“, Tests der eigenen MitarbeiterInnen, Investitionen in die Sanitätsanlagen oder schlicht durch Personalmehrkosten wegen xfachen Umplanens hat, schaut durch die Finger.

Kulturinitiativen begrüßen ersten Erhöhungsschritt, mehr nötig

Kulturstaatssekretärin Mayer hat heute eine Erhöhung des Budgets für Kulturinitiativen um 700.000 € (+15%) angekündigt. Die Interessenvertretungen der Kulturinitiativen begrüßen diese Erhöhung als ersten Schritt. Weitere Erhöhungen und eine Ausweitung des Empfängerkreises sind und bleiben aber notwendig.

2021 wird das Kunst- und Kulturbudget um 30,1 Mio. Euro erhöht, davon sollen 10 Millionen an die freie Szene gehen. Davon wurden nun wiederum 700.000 € für die Unterstützung der Kulturinitiativen gewidmet. Dazu Yvonne Gimpel, Geschäftsführerin der IG Kultur Österreich:  “Ein wichtiger und notwendiger Schritt um die notorische Unterfinanzierung in der freien Kunst- und Kulturarbeit zu lindern, die sich durch die Corona-Krise massiv verschärft hat. Die tausenden Kulturvereine sind das Rückgrat des zeitgenössischen Kunst- und Kulturlebens, bieten vielen Künstler*innen erste Auftritts- und Experimentierflächen, schaffen ein vielfältiges Kulturangebot, das sich an den Bedürfnissen der Menschen orientiert, eröffnen Räume für Begegnung und Diskussion und agieren als kulturelle Nahversorger vor Ort. Die Kulturinitiativen tun all dies ohne Gewinnstreben, jeder eingenommene Euro wird in die Aktivitäten re-investiert.

Aus Sicht der Interessenvertretungen wäre zumindest eine Erhöhung von 1 Mio € nötig gewesen, um nur den Inflationsverlust der letzten 20 Jahre auszugleichen. Mit der nun geplante Erhöhung um 700.000 Euro ist ein wichtiger Schritt gesetzt, die Trendwende für eine nachhaltige Absicherung von Kulturräumen und Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Sektor ist noch nicht geschafft. Weitere Erhöhungen und Maßnahmen, begonnen bei jährlichen Valorisierungen, die zumindest den Wertverlust ausgleichen, bis zur Etablierung von Mindeststandards der Entlohnung professioneller Kulturarbeit – Stichwort: Fair Pay – müssen folgen.  

Die Kulturplattform Oberösterreich (KUPF OÖ) weist darauf hin, dass der Bund derzeit nur einen kleinen Teil der Kulturinitiativen fördert: “Aktuell erhalten etwa 15% der oberösterreichischen Kulturvereine eine Unterstützung für ihr Jahresprogramm vom Bund, weitere 15% für einzelne Projekte. Die große Mehrzahl der Kulturinitiativen ist also von der Bundesfinanzierung ausgeschlossen, auch das muss sich ändern. Wir treten daher weiterhin für eine drastische Erweiterung und Erhöhung der Kulturinitiativen Förderung ein. Besonders wenn der Bund Fair Pay verspricht ist klar, dass weitere zweistellige Millionenbeträge nötig sein werden, um die Unterbezahlung im Kultursektor zu beheben. Wie viel Geld wir für Fair Pay genau brauchen, muss rasch die von uns geforderte österreichweite Erhebung zum Status Quo der Kulturfinanzierung zeigen”, so KUPF OÖ Geschäftsführer Thomas Diesenreiter abschließend.

Unabhängig davon stehen die Vereine durch die Corona-Krise mehr denn je mit dem Rücken zur Wand. Kompensationen für Einnahmenausfälle und Mehrkosten greifen nur punktuell, ein Gesamtpaket, das das Überleben in den nächsten Monaten sichert, fehlt weiterhin. Weitere offene Baustellen sind das angekündigte Instrument für Ausfallshaftungen für Veranstaltungen und der Umsatzersatz für alle nicht vorsteuerabzugsfähigen Vereine und die Umsetzung der geplanten Fortführung des NPO Fonds.