Offener Brief an Bundesregierung: Die Uhr tickt. Setzen Sie Ihr Versprechen an die österreichische Kulturszene endlich in die Tat um!

In einem gemeinsamen Brief appelliert die KUPF OÖ gemeinsam mit allen anderen Landesorganisationen der freien Kulturarbeit und ihrem Dachverband, der IG Kultur Österreich, an die Österreichische Bundesregierung: Setzen Sie die bisher nur angekündigte Unterstützung für gemeinnützige Organisationen endlich rasch und unbürokratisch um. Die Zahl der zahlungsunfähigen Kulturvereine steigt von Tag zu Tag. Lassen Sie es nicht zu, dass eine beispiellose Konkurswelle Österreichs Kulturlandschaft erschüttern und nachhaltig schädigen wird.

Sehr geehrte Damen und Herren der Österreichischen Bundesregierung! 

Die Bewältigung der COVID-19 Krise stellt uns alle vor herausfordernde Zeiten. Erste Erfolge konnten durch das Zusammenwirken aller bereits erreicht werden – auch der Kulturbereich hat seinen Beitrag zum Erfolg der Maßnahmen geleistet. 

Tausende Kultureinrichtungen und -vereine haben ihre Tätigkeit über Nacht eingestellt. Der Kunst- und Kultursektor war unter den ersten von der Krise betroffenen und wird – nach derzeitigem Stand – zu den letzten zählen, die wieder zur Normalität zurückkehren können. 

Seit Wochen wird in Gesprächen, Hearings und Pressekonferenzen immer wieder vermittelt, dass die Vielfalt des künstlerischen und kulturellen Schaffens als systemrelevant für die Entwicklung von Gesellschaft und Demokratie angesehen wird. Der Intention folgend „Niemand wird zurückgelassen“ wurden seit Beginn der Krise zahlreiche Überbrückungshilfen realisiert. Doch während andere Branchen bereits wieder aufsperren können, warten gemeinnützige Kunst- und Kulturvereine auf die angekündigte „Soforthilfe“ bis heute, zwei Monate nach Start der Maßnahmen, vergeblich. 

Ohne Unterstützung in Form schneller und unbürokratisch Hilfszahlungen, droht dieses Fundament des österreichischen Kunst- und Kulturlebens zu kollabieren. 

Über 9.000 Veranstaltungen mussten bis Ende Juni alleine in diesem Segment des Kultursektors abgesagt werden, über 3.000 Beschäftigte – Mitarbeiter*innen, Künstler*innen, technische Teams, etc. – sind davon betroffen, wie eine Umfrage der IG Kultur Österreich und der Landesorganisationen der freien Kulturarbeit gezeigt hat. Die Veranstaltungstätigkeit ist auf Zwangspause gesetzt, die fortlaufenden Fixkosten zum Erhalt der kulturellen Infrastruktur sind es nicht, auch nicht bei gemeinnützigen Vereinen. Diese sind aus allen beschlossenen Hilfsmaßnahmen bislang ausgeschlossen. Über die Hälfte aller Kulturvereine ist ab Mai nur mehr beschränkt zahlungsfähig, jedem vierten Kulturverein droht die Zahlungsunfähigkeit. Ab Juni droht bereits jeder dritte Kulturverein dauerhaft zusperren zu müssen. 

Die Uhr tickt also: Die Zahl der zahlungsunfähigen Kulturvereine steigt von Tag zu Tag. Wenn die Bundesregierung die angekündigten Hilfsmaßnahmen nicht rasch umsetzt, wird eine für die zweite Republik beispiellose Konkurswelle Österreichs Kulturlandschaft erschüttern und nachhaltig beschädigen.

Es droht ein irreparabler Schaden: Denn es ist diese Vielzahl klein-strukturierter, lokal verankerter Kulturvereinen, die kulturelle Nahversorgung bieten, neuen Kunstschaffenden wichtige erste Auftritts-, Präsentations- und Experimentiermöglichkeiten ermöglichen, Partner und Auftraggeber für Künstler*innen sind und damit auch deren zukünftig Einkommensmöglichkeiten sichern; sowie Räume der gesellschaftlichen Teilhabe und Partizipation am Diskurs öffnen. 

Die Bundesregierung hat ein umfassendes Veranstaltungsverbot erlassen, das die Kulturvereine in ihrer Existenz bedroht, nun muss sie sich auch um die Schadensbegrenzung kümmern. Es ist die Aufgabe der Bundesregierung, ihre bisher nur angekündigte Unterstützung für gemeinnützige Organisationen endlich rasch und unbürokratisch umzusetzen. 

Wir appellieren daher dringend an Sie, ihr Versprechen an die österreichische Kulturszene endlich in die Tat umzusetzen.

Im Namen der IG Kultur Österreich und den Landesorganisationen der freien Kulturarbeit, den Interessenvertretungen autonomer Kulturinitiativen. 

Rechnungshofbericht belegt Vielzahl neuer Verstöße bei KTM Motohall-Förderung

Der Landesrechnungshof hat heute zwei insgesamt mehr als 112 Seiten umfassende Prüfberichte zu den Kulturförderungen der KTM Motohall durch das Land OÖ und die Gemeinde Mattighofen veröffentlicht. Die Prüfberichte belegen zahlreiche bisher von der KUPF OÖ geäußerte Kritikpunkte. Die KUPF OÖ fordert weiterhin einen Förderstopp sowie eine Rückabwicklung der bisher gewährten Förderungen an KTM.

Geschäftsführer Thomas Diesenreiter: „Der Bericht belegt nun schwarz auf weiß, wie viel formal bei der Förderung der KTM Motohall gepatzt wurde. Die zahlreichen Verstöße gegen Richtlinien des Landes zeigen klar, dass es nie zu einer Auszahlung der Gelder hätte kommen dürfen. Dass sogar das Bauverfahren nie abgeschlossen wurde und damit die Motohall gar nicht eröffnet hätte werden dürfen, macht deutlich, wie sehr die Regeln für KTM verbogen werden. Wir hoffen stark, dass das Land OÖ darauf verzichtet, angesichts der Notlage echter Kulturbetriebe noch mehr Geld in einen Showroom eines Industriekonzerns zu investieren.

Im Folgenden die wichtigsten Kritikpunkte des Landesrechnungshof (LRH) in Übersicht:

Starke Kritik am Förderverfahren

Der LRH zeigt zahllose Mängel in der Abwicklung des Förderverfahrens auf:

  • Die Abwicklung des Förderverfahrens durch die Direktion Kultur wird generell als „wenig zufriedenstellend“ gesehen.
  • Die „überlange Verfahrensdauer“ wird bemängelt.
  • Es wird eine „mangelnde Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Stellen“ festgehalten.
  • Die „unzureichende Dokumentation“ wird kritisiert.
  • „Auf das in einer Dienstanweisung der Direktion Kultur weiterhin geforderte allfällige Zwischenerledigungsschreiben an den Förderungswerber [wurde] bis heute gänzlich verzichtet„.
  • „Die vorgelegte Grobkostenschätzung [war] nicht detailliert genug für ein Projekt dieser Größenordnung“.
  • „Eine Unterscheidung in förderbare und nicht-förderbare Kosten [wurde] nicht dokumentiert„.
  • „Die Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit [wurde] nicht dokumentiert„.
  • Der LRH kritisiert, dass die Förderungserklärung fehlerhaft ausgefüllt war und die Direktion Kultur diesbezüglich keine Ergänzungen bzw. Richtigstellungen nachforderte.

Politische Verantwortung

  • Neu ist die Information, dass bereits 2012 erste Gespräche zwischen KTM und den politischen VertreterInnen der Gemeinde und des Landes über die Projektidee stattfanden.
  • Die Förderung durch das Land OÖ wurde KTM entgegen bisheriger Behauptungen bereits 2015 offiziell bindend zugesagt.
  • Damit wurde aber klar der bei mehrjährigen Förderzusagen zuständige Landtag umgangen und damit gegen die geltenden Haushaltsrichtlinien verstoßen: „Der LRH bleibt daher bei seiner Einschätzung, dass für die Förderungen der KTM Motohall ein Beschluss der Oö. Landtags herbeigeführt hätte werden müssen. […] allen Beteiligten in Politik und Verwaltung des Landes OÖ [wurde] der Wille der politischen Entscheidungsträger vermittelt, wonach eine Entscheidung zur Förderung des Projektes gefallen war und die Zahlungen in den mehreren Jahren erfolgen sollten. Abgesehen von der schon beschriebenen Außenwirkung, soll dies zeigen, dass auch landesintern die Voraussetzungen für eine erforderliche Befassung des Oö. Landtags eindeutig vorlagen.“
Grafik aus dem Bericht des LRH (S. 18)

Förderhöhe weiter gestiegen

Durch neu bekannt gewordene zusätzliche Förderungen erhöht sich die Gesamtfördersumme auf 6,74 Mio €, davon wurden bereits 3,2 Mio € ausbezahlt. Insgesamt ergibt sich eine Gesamtförderungsquote durch die öffentliche Hand von 30 Prozent. Der LRH beurteilt diese Quote als „sehr hoch„. Ein notwendiges Kostendämpfungsverfahren kam nicht zur Anwendung.

Bild
Grafik aus dem Bericht des LRH (PDF Seite 38)

Keine Begutachtung durch den Museumsverbund

Der Landesrechnungshof hält fest, dass der Museumsverbund entgegen den Angaben des Landes OÖ keine Prüfung durchführte und auch nicht durchführen konnte: „Im vorliegenden KTM-Förderungsfall ist aus Sicht des LRH klar, dass der Oö. Museumsverbund als Berater des Förderungswerbers aufgetreten ist. Eine offizielle Begutachtung für das Land OÖ konnte demnach für dieses Projekt nicht durchgeführt werden. Dies hätte aus Sicht des LRH unweigerlich zu einem Interessenskonflikt für den Museumsverbund geführt, da dieser nicht Beratungen für den Förderungswerber und objektive Begutachtungen für den Förderungsgeber im selben Projekt durchführen kann.“

Inhaltliche Bewertung

Der LRH kommt zum Schluss, dass eine Förderung aus Kulturmitteln im Fall der Motohall aus formalen Gründen prinzipiell nicht ausgeschlossen war. Er verweist darauf, dass das Kulturförderungsgesetz auch eine Fördermöglichkeit für die Bereiche „Design“, „Architektur“ sowie „Ortsbildpflege“ und „Altstadterhaltung“ vorsieht. Der LRH kommt weiters zum Schluss, dass die Motohall nicht als Regionalmuseum oder Industriemuseum gesehen werden kann, sondern ein „Firmenmuseum“ sei. Daraus ergibt sich für den LRH folgend eine Erfüllung der EU Gruppenfreistellungsverordnung. Dabei hat der LRH aus Sicht der KUPFOÖ aber nur eine unzureichende Bewertung der vorherrschenden ExpertInnenmeinungen zur Definition von Museen sowie der international gängigen Richtlinien (Stichwort ICOM) vorgenommen.

Gleichzeitig bewertet der LRH zentrale Aspekte der Motohall negativ:

  • „Eine Einordnung in einen übergeordneten technik- und industriegeschichtlichen Rahmen bzw. eine Auseinandersetzung mit kritischen Rahmenthemen fehlen weitgehend.
  • „Das Organigramm zeigt auf, dass der Schwerpunkt der Tätigkeiten im Museum auf der Besucherbetreuung und der Vermittlung sowie auf Marketing und Kommunikation liegen. Die übrigen grundständigen Museumstätigkeiten sind dahingegen unterrepräsentiert.“

Motohall hätte nicht aufsperren dürfen

Kuriosestes Detail ist, dass die KTM Motohall im Mai 2019 feierlich eröffnet wurde, obwohl das Bauverfahren noch nicht abgeschlossen war und bis heute nicht ist. Der Landesrechnungshof hält fest, dass „die Nutzung hätte somit untersagt werden müssen“.

Fazit der KUPF OÖ zum Bericht des LRH

Die KUPF OÖ teilt die vom LRH ausführlich dokumentierte Kritik am Förderverfahren, an der Umgehung des Landtags und der hohen Förderquote. Bezugnehmend auf die inhaltliche Bewertung des LRH kommt sie zur Ansicht, dass eine aus formalen Gründen MÖGLICHE Förderung nicht automatisch SINNVOLL ist und bleibt somit bei ihrer Ablehnung der Kulturförderung der Motohall. Auch bemängelt die KUPF OÖ, dass die Frage der Einhaltung des Subsidaritätsprinzips, also ob der KTM Konzern tatsächlich auf die Förderung angewiesen war, vom Landesrechnungshof nicht beurteilt wurde. Thomas Diesenreiter fasst abschließend zusammen: „Dass der Landesrechnungshof, der üblicherweise sehr zurückhaltend formuliert, hier eine so ausführliche Mängelliste dokumentiert hat, kommt einem vernichtenden Urteil gleich.“

Folgeprüfung

Der Landesrechnungshof empfiehlt dem Landtag mit dem vorliegenden Bericht, eine Folgeprüfung zu beschließen.

Die KUPF OÖ schließt sich dem an und wird nach dieser ersten Einschätzung die beiden Berichte noch einer ausführlichen Prüfung unterziehen.

KUPF OÖ erfreut über neue Hilfsmaßnahmen für Oberösterreichs Kulturschaffende

Die Kulturplattform Oberösterreich hatte in den letzten Wochen mehrfach zusätzliche Hilfsmaßnahmen für EinzelkünstlerInnen, KulturvermittlerInnen und selbstständige KulturarbeiterInnen gefordert. Die heute vom Land OÖ angekündigten zusätzlichen Unterstützungsmaßnahmen für Oberösterreichs Kulturschaffende setzen diese Forderungen der KUPF OÖ großteils um und werden von ihr entsprechend begrüßt. Der neue Härtefonds für KünstlerInnen, die Erhöhung des Budgets für Kunstankäufe, Stipendien für Literatur, Forschung sowie die Kompositionsförderung für Musikschaffende sind wichtige Instrumente, um die Corona-Zwangspause für Oberösterreichs Kulturland zu überbrücken.

KUPF OÖ Geschäftsführer Thomas Diesenreiter freut sich über die neuen Zusagen von Landeshauptmann und Kulturreferent Thomas Stelzer: „Dass angesichts dieser existenzbedrohenden Krise ein kulturpolitisches Umdenken stattfindet und der Landeshauptmann die notwendigen Gelder freigibt, ist jedenfalls zu begrüßen. Wir werden uns als KUPF OÖ weiterhin für die Anliegen der Kulturszene einsetzen und auf korrekte und zielgerichtete Umsetzung der Hilfsmaßnahmen achten. Wir hoffen sehr, dass das nun sichtbare Commitment des Landes zu seiner Kulturszene auch über die Krise hinaus Bestand hat. Denn wir brauchen ein oberösterreichisches Kultur-Konjunkturpaket, um nach dem Ende der Corona-Zwangspause wieder auf die Beine zu kommen. Nach wie vor gilt, dass die Kulturszene mittelfristig eine Erhöhung des jährlichen Förderbudgets um 5 Mio € braucht.“

Schließlich erneuert Diesenreiter seinen Appell an die Bundesregierung: „Wir warten dringend auf Details zur Ausgestaltung der angekündigten Hilfsmaßnahmen des Bundes. Es ist unverständlich, warum der Bund hier so lange zögert und seiner kulturpolitischen Verantwortung nicht nachkommt.“

Korrektur 16:45: Die zuerst von der KUPF OÖ als „neu“ titulierten Arbeitsstipendien gab es prinzipiell bereits auch zuvor schon, wurden allerdings bisher nicht kommuniziert und damit auch kaum genutzt. Neu ist, dass diese Stipendien nun mit eigenen Ausschreibungskriterien versehen wurden und offensiv kommunizert werden.

Online Info-Früh­stück

Unsere Termine: 
Freitag 24. April und Dienstag 28. April – jeweils von 10.00 bis 10.30 Uhr

Die aktuellen Corona-Regelungen bringen viele Unter­nehmen in eine schwierige Situation.
Die Arbeiter­kammer Ober­österreich bietet als Soforthilfe eine Sonderförder-Runde im Rahmen ihres
AK-Zukunfts­fonds an: Home Office und Projekte der Betriebsrats­arbeit werden verstärkt und beschleunigt unterstützt.

Um der großen Nachfrage zu dieser Sonderförder-Runde des Zukunftsfonds gerecht zu werden, lädt die Arbeiterkammer Oberösterreich zu einem Informationsfrühstück ein – online, versteht sich.
Wir informieren dort über Zielsetzungen des Fonds und geben einen Überblick zu den Förderkriterien –
wie können erfolgreiche Anträge formuliert, Budgets erstellt und eingereicht werden.
Zusätzlich präsentieren wir erste geförderte Projekte um ihnen einen Einblick in die Möglichkeiten der Sonderförder-Runde zu geben.

Bei Anmeldung unter zukunftsfonds@akooe.at bekommen Sie den Link für das Info-Frühstück zugesendet. Anmeldeschluss 24.00 Uhr am Vortag des jeweiligen Termins.

Alle Informationen finden Sie unter arbeitmenschendigital.at

Wettbewerb für die Gestaltung eines Denkmals

Wettbewerb für die Gestaltung eines Denkmals in Reflexion auf die Corona-Pandemie und ihre Auswirkungen in der Steiermark

Auslober:
Das Land Steiermark, Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport und das Institut für Kunst im öffentlichen Raum Steiermark (KiöR) am Universalmuseum Joanneum schreiben einen zweistufigen Wettbewerb zur Gestaltung von Skulpturen in Reflexion auf die Corona-Pandemie aus.

Ausgangslage:
Mit voller Wucht wurden wir in eine Situation katapultiert, die noch vor einigen Monaten niemand für möglich gehalten hätte. 
Das Corona-Virus (COVID-19) hat sich in unglaublicher Geschwindigkeit über alle Kontinente verbreitet. Wir leben im Ausnahmezustand. Gemeinden, Städte und Länder wurden unter Quarantäne gestellt, Schulen, Universitäten und Firmen geschlossen. Das wirtschaftliche, kulturelle und soziale öffentliche Leben ist zum Erliegen gekommen. Wir leben mit Ausgangsbeschränkungen, unter größtmöglicher Reduktion sozialer Kontakte und mit Abstand zu unseren Mitmenschen.  
Existentielle Grundlagen wanken oder sind bereits zerstört, Arbeitslosigkeit und Verunsicherung prägen das Bild unserer Welt. Eilig werden Hilfs- und Unterstützungspakete geschnürt. Parallel dazu wird zu Solidarität aufgerufen, die aus der Distanz gelebt werden soll. Telekommunikation ersetzt unmittelbaren Kontakt, Fern- statt Nahgesellschaft ist das Diktum.
Niemand kennt die Auswirkungen dieses noch nie dagewesenen Pandemie-Ereignisses. In hoffentlich absehbarer Zeit wird dieses Virus eingedämmt sein. Doch wird die Welt die gleiche sein? Gezeichnet von dieser Pandemie werden wohl auch gesellschaftliche Veränderungen Platz greifen.

Zielsetzungen des Wettbewerbs:
Aus der unmittelbaren Erfahrung und in Auseinandersetzung mit der Corona-Pandemie sollen Arbeiten im öffentlichen Raum an mehreren Orten in der Steiermark als „vergegenständlichte Erinnerung“ geschaffen und zur Aufstellung gebracht werden. Fragen, wie „Was ist das für ein Phänomen?“, „Wie kann eine Reflexion über das Geschehene aussehen?“, „Was bedeutet Rettung und von wem kann sie ausgehen?“, „Welche Zeichen sind im Zusammenhang mit dieser Katastrophe relevant?“, „Welche Auswirkungen haben diese persönlichen Einschränkungen auf uns?“, „Wie kann unsere Zukunft aussehen?“ sollen zum Entwurf eines Denkmals, eines Memento mori im Sinne von Verantwortlichkeit uns und der Welt gegenüber eingedenk von Gefahr und Hoffnung führen. 

Ziel ist es, an mehreren Orten/Regionen der Steiermark Denkmäler zu errichten, die für alle frei zugänglich sind. Die Absicht der Arbeit, die aus sämtlichen Sparten der bildenden Kunst stammen kann, soll sich für alle erschließen. Ein Verhältnis zwischen Entwurf und Umraum muss gegeben sein.

Die Siegerentwürfe werden in einem Wettbewerb ermittelt:

Phase 1: offen 
Bildende Künstler_innen mit Steiermarkbezug sind eingeladen, Ideen für die Gestaltung einer Arbeit einzureichen. Die Vorschläge können Exposee-Charakter haben und müssen nicht vollständig ausformuliert sein. Es ist eine grobe Kostenschätzung vorzulegen. 

Für diese Phase gibt es keine finanzielle Entschädigung. 

Beurteilungsverfahren:
Die Mitglieder der Jury sondieren die eingereichten Ideen und wählen fünf bis zehn Vorschläge zur weiteren Ausformulierung aus. Abgelehnte Vorschläge werden nicht schriftlich begründet. 

Folgende Bewertungen werden der Entscheidung zu Grunde gelegt:

  • inhaltliche Dimension
  • künstlerische Qualität
  • Wahrnehmbarkeit im öffentlichen Raum

Phase 2:
Die ausgewählten Kunstschaffenden werden eingeladen, ihre Ideen zu Entwürfen auszuarbeiten und der Jury vorzustellen. Davon sollen einzelne Kunstwerke an verschiedenen Orten in der Steiermark umgesetzt werden.

Grundsätzlich gilt, dass alle für das Verständnis des Entwurfs notwendigen Unterlagen einzureichen sind. Der Entwurf muss:

  • soweit visualisiert sein, dass das Projekt vorstellbar ist (Zeichnung, Modell, Skizze, Plan, Foto).
  • in einem Kurztext dargestellt werden.
  • technisch ausführbar sein (Erläuterungsbericht mit Angaben über Material und dessen Alterungsverhalten, über Konstruktion, technische Ausführung, bauliche Maßnahmen usw.).
  • budgetiert sein.
  • innerhalb des Budgets und der Vorgaben des jeweiligen Standorts realisierbar sein (Kostenkalkulation: Fremdleistungen inkl. Steuern, Materialkosten, Nebenkosten).

Zudem ist anzuführen, welche Kosten für die Wartung und Instandhaltung der Skulptur anfallen. (Diese Kosten sind möglichst gering zu halten.)

Die Entscheidung der Jury, die unanfechtbar ist, muss durch Abstimmung herbeigeführt werden. Über die Sitzung wird ein Protokoll angefertigt. 

Termine
Ausschreibung: Dienstag, 14. April 2020
Phase 1: Abgabetermin: Freitag, 19. Juni 2020, 11 Uhr MEZ
Bekanntgabe: ab Montag, 29. Juni 2020
Phase 2: Abgabetermin: Freitag, 28. August 2020
Jury-Sitzung: Mitte September 2020
Bekanntgabe: nach der Jurysitzung
Eröffnungen: Frühjahr 2021

Honorare
Die Einreicher_innen der ersten Phase erhalten kein Honorar.
Jene Künstler_innen der zweiten Phase, deren Entwürfe nicht umgesetzt werden, erhalten eine Entwurfsentschädigung von je € 1.500.- incl. USt.
Die Honorare der Gewinner_innen des Wettbewerbs sind im jeweiligen Gesamtbudget, das Kosten für Produktion, Technik, Aufbau, Reise- und Aufenthaltskosten etc. beinhaltet, inkludiert und anzugeben. Die Honorarnote sollte bei maximal 25% der Gesamtkosten liegen.

Einreichung
Abgabe der Ideen in digitaler Form bis 19. Juni 2020, 11 Uhr MEZ
Alle Daten bitte per Mail an kioer@museum-joanneum.at
Auf Anfrage wird ein Upload-Bereich freigeschaltet.
Max. 1GB

Deadline: 19. Juni bis 11 Uhr MEZ

Kontakt
Institut für Kunst im öffentlichen Raum Steiermark
Marienplatz 1/1
8020 Graz
kioer@museum-joanneum.at
Jasmin Haselsteiner-Scharner: T +43 699/13347111

www.kioer.at

KUPF OÖ begrüßt Kulturhärtefonds des Landes OÖ

Das Land OÖ hat heute angekündigt, den von der Kulturplattform Oberösterreich (KUPF OÖ) geforderten Härtefonds für Kulturvereine umzusetzen. Die KUPF OÖ begrüßt diese politische Maßnahme, die dabei helfen soll, die von den Corona-Schutzmaßnahmen massiv betroffenen Kulturvereine zu unterstützen. Die KUPF OÖ erneuert aber auch den Ruf nach einem Kultur-Konjunkturpaket für Oberösterreich.

Erst gestern hat die Kulturplattform Oberösterreich (KUPF OÖ) als Interessenvertretung von 158 gemeinnützigen zeitgenössischen Kulturinitiativen die Landesregierung gebeten, Hilfsmaßnahmen für die stark gefährdete Kulturszene zu treffen.

Grundlage ihrer Aussendung war eine landesweite Erhebung der KUPF OÖ zu den Auswirkungen des Veranstaltungsverbots auf die Kulturszene. Diese Umfrage hatte ergeben, dass die oberösterreichischen Kulturvereine bis Juni einen Schaden von mehr als 2,1 Mio € bis Ende Juni befürchten. Jedem dritten Kulturverein droht ohne Hilfsmaßnahmen laut eigener Aussage die Insolvenz, mehr als 350 DienstnehmerInnen und 700 WerkvertragsnehmerInnen sind betroffen. 

Einer von der KUPF OÖ geforderten Maßnahmen, die Einrichtung eines Härtefonds, wurde heute angekündigt. Dazu KUPF OÖ Geschäftsführer Thomas Diesenreiter: “Wir danken Landeshauptmann Stelzer für die angekündigte Unterstützung der Kulturszene. Wir werden uns mit ihm in Verbindung setzen, um über die bestmögliche Ausgestaltung dieses Fonds zu sprechen, damit dieser auch wirklich allen Betroffenen hilft.” 

Katharina Serles, stellvertretende Geschäftsführerin der KUPF OÖ hält fest: “Der OÖ-Härtefonds ist ein erster wichtiger Schritt und Zwischenerfolg für die KUPF OÖ, die dies zuletzt vehement einforderte. Jetzt hängt alles davon ab, wie dieser ausgestaltet und verteilt werden wird. Und sowieso gilt: Viele weitere Schritte müssen folgen!

Die KUPF OÖ betont, dass es über die Coronakrise hinaus mehr Geldmittel für den zeitgenössischen Kultursektor braucht. Denn der Wert der Förderung des Landes OÖ für zeitgenössische Kunst und Kultur hat sich seit dem Jahr 2000 mehr als halbiert. Nur um diesen Verlust auszugleichen, muss die Fördersumme jährlich um 5 Mio € erhöht werden. Diesenreiter führt aus: “Wir haben dazu ja schon einige Ideen in der Schublade, wie beispielsweise die Errichtung von Arbeitsstipendien und das Ausschreiben eines neuen Innovationstopfes mit 1 Mio € für den Kultursektor. Denn wir müssen uns auch überlegen, wie wir nach der Krise wieder gut durchstarten können.”

Marianne.von.Willemer – Preis für digitale Medien

Der Marianne.von.Willemer.2020 – Preis für digitale Medien ist eine direkte Förderung von Künstlerinnen und zeichnet Frauen, die digitale Medien als künstlerisches Werkzeug und Ausdrucksmittel nutzen, aus. Gesucht werden innovative künstlerische Arbeiten, die durch den Einsatz oder die explizite Bezugnahme auf digitale Medien gekennzeichnet sind. Hinsichtlich der technischen Realisierung kann aus einem breiten Spektrum gewählt werden – so können zum Beispiel Arbeiten aus den Bereichen digitale Fotografie, Digital Video, Computeranimation, generative Graphik, digitale Musik, interaktive Installationen, Netz- und Web 2.0-Projekte, Medienperformances, Medienarchitektur etc. eingereicht werden.

Neben der künstlerischen Qualität ist auch die spezifische Nutzung digitaler Medien selbst ein Bewertungskriterium.

Preisverleihung

Der Preis wird am 15. Oktober 2020 im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung im Ars Electronica Center, Sky Loft, 3. Obergeschoß verliehen. Wir freuen uns über Ihre Anmeldung unter frauenbuero@mag.linz.at oder unter +43 732 7070 1191.

Diese Veranstaltung ist barrierefrei!

Video Marianne.von.Willemer – Preis für digitale Medien (von dorfTV)

Marianne.von.Willemer – Preis für digitale Medien – Preisträgerinnen seit 2010

Auslobung

Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigt sind in Österreich lebende Frauen, die „Digitale Medien“ gestaltend, experimentell und künstlerisch nutzen. Es können Einzelpersonen und Gruppen teilnehmen und die eingereichte Arbeit darf zum Zeitpunkt der Einreichung noch nicht prämiert sein.

Internetarbeiten müssen so gestaltet werden, dass sie mit aktuellen und gebräuchlichen Browsern problemlos und ohne Einschränkungen dargestellt werden können. Notwendige Plugins müssen sowohl für jeden gängigen Browser als auch für gängige Betriebssysteme (Windows, Linux, Mac) frei verfügbar sein oder gegebenenfalls von der Einreicherin im Internet zur Verfügung gestellt werden. Arbeiten, die nicht direkt von der Jury begutachtet werden können, wie z.B. interaktive Installationen, Performances, temporäre Netzprojekte u.ä. müssen durch eine aussagekräftige Dokumentation erläutert werden.

Bei Gruppenarbeiten muss aus der Einreichung klar hervorgehen, dass die Urheberinnenschaft in den Händen einer Frau liegt, wobei Zuarbeiten durchaus von Männern durchgeführt werden können.

Anonyme Einreichungen sind nicht möglich!

Folgende Informationen und Unterlagen müssen bereitgestellt werden:

  • Lebenslauf
  • Kontaktdaten
  • Meldezettel
  • Urheberinnenschafts- und Datenschutzerklärung
  • Beschreibung der Einreichung und entsprechende Links in einem Textdokument
  • Portfolio (als PDF)

Urheberinnenschaftserklärung und Datenschutzerklärung (DOC, 32 kB)

Einreichmodalitäten

Senden Sie eine E-Mail an willemer@mag.linz.at und Sie erhalten von uns einen passwortgeschützten Zugangscode für einen extra für Sie freigegebenen elektronischen Ordner. Dort können Sie Ihr Werk und die entsprechenden Unterlagen hochladen. Diesen Ordner können ausschließlich das Frauenbüro und die Jury einsehen.

Einreichfrist: 7. Juni 2020

Auslobungsfolder 2020 (PDF, 119kB)

Bei Fragen zu Einreichung und Ausschreibung kontaktieren Sie bitte das Frauenbüro der Stadt Linz unter willemer@mag.linz.at oder unter +43 732 7070 1191.

Jury

Die Fachjury setzt sich aus Expertinnen aus dem Bereich „Neue Medien – Kunst“ zusammen:

  • Mag.a art. Dagmar Schink
    VALIE EXPORT Center Linz
  • Prof.in (FH) Mag.a art. Dr.in Rosa von Suess,
    Professorin an der Fachhochschule St. Pölten, Department Medien und Digitale Technologien
  • Univ.-Prof.in Mag.a art. Brigitte Vasicek
    Professorin für Zeitbasierte und Interaktive Medien an der Kunstuniversität Linz

Verlängertes Veranstaltungsverbot bis Juni: KUPF OÖ pocht auf Hilfspaket für Kulturszene

Das bis Ende Juni verlängerte Veranstaltungsverbot bringt zumindest die von der Kulturszene geforderte längerfristige Klarheit. Alleine in Oberösterreichs zeitgenössischer Kulturszene werden weitere 2.500 Veranstaltungen abgesagt werden müssen. Die Interessenvertretung der unabhängigen Kunst- und Kulturszene KUPF OÖ fordert rasche Hilfsmaßnahmen von der oberösterreichischen Landesregierung. Sie erneuert auch den Ruf nach einem Kulturkonjunkturpaket für Oberösterreich.

Durch die Verlängerung des Veranstaltungsverbots bis Ende Juni droht in Oberösterreich jedem dritten Kulturverein die Zahlungsunfähigkeit. Bereits jetzt summiert sich der geschätzte Schaden bis Ende Juni auf mehr als 2,1 Mio €. Diese Zahlen sind das Ergebnis einer kürzlich durchgeführten Umfrage der KUPF OÖ unter ihren Mitgliedern. KUPF OÖ Geschäftsführer Thomas Diesenreiter: „Es ist gut, dass es jetzt endlich ein realistisches Zeitfenster für das Veranstaltungsverbot gibt. Niemand hat erwartet, dass Mitte April wieder business as usual gilt. Und jetzt ist auch klar, dass unser Kulturreferent und Landeshauptmann Thomas Stelzer Hilfsmaßnahmen in die Wege leiten muss, um unser Kulturland zu erhalten.“

Sofortmaßnahmen: Härtefallfonds, Innovationstopf und Arbeitsstipendien

Die KUPF OÖ hat bereits letzte Woche konkrete Hilfsmaßnahmen vorgeschlagen. So soll das Land Oberösterreich einen Kulturhärtefonds einrichten, um die Insolvenz von gemeinnützigen Kultureinrichtungen zu verhindern. Die Einrichtung von großzügig dimensionierten Arbeitsstipendien soll wiederum Oberösterreichs KünstlerInnen, KulturvermittlerInnen und KulturarbeiterInnen zu Gute kommen, deren Einkommen weggebrochen sind. Und schließlich fordert die KUPF OÖ wieder die Etablierung eines Innovationstopfes, „der gerade in Zeiten wie diesen schmerzlich fehlt. Ein Innovationstopf in Höhe von 1 Mio € soll ermöglichen, im Herbst wieder einen ordentlichen Startschuss zu geben“, so Diesenreiter. Denn selbst wenn die Vereine nun mit den bestehenden Förderungen über die nächsten Monate kommen, fehlt das Geld dann später für das inhaltliche Programm.

Fünf Millionen mehr dauerhaft

Die KUPF OÖ beklagt seit Jahren die mangelnde Finanzierung im Bereich der gemeinnützigen Kunst- und Kulturinitiativen und der zeitgenössischen Kunstszene. Dazu die stv. KUPF OÖ Geschäftsführerin Katharina Serles: „Die Förderhöhen im zeitgenössischen Kunst- und Kulturbereich sind mehr als mangelhaft: Ihr Wert hat sich in den letzten 20 Jahren halbiert. Dies rächt sich jetzt doppelt, wie man an den drohenden Insolvenzen sieht. Wenn jetzt nicht eingegriffen wird, ist in den nächsten Monaten mehr als jeder dritte Kulturverein von der Zahlungsunfähigkeit bedroht.“

Die KUPF OÖ erneuert daher ihre Forderung nach einer Verdoppelung des jährlichen Förderbudgets von 5 Mio. € auf 10 Mio. €. Serles abschließend: „Diese Krise wird hoffentlich auch in Oberösterreichs Kulturpolitik zu einem Umdenken führen. Sofort-Maßnahmen sind das Eine. Darüber hinaus braucht es Investitionen in die Zukunft. Die Politik muss aus diesem drastischen Einschnitt lernen, wenn sie verhindern möchte, dass das Kulturland Oberösterreich nach Corona verödet ist.“

Jetzt Oberösterreichs Kulturvereine #drüberretten!

Um mit gutem Beispiel voranzugehen, hat die Kulturplattform Oberösterreich ein Kultur-Gutscheinsystem auf ihrer Ticket-Plattform entwickelt, das die Liquidität der Kulturvereine verbessern und so Zahlungsengpässe vermeiden soll: Ab sofort startet die KUPF OÖ die Aktion #drüberretten. So soll es KonsumentInnen im Sinne von „pay now, consume later“ ermöglicht werden, Kulturvereine direkt und sofort zu unterstützen. Aktuell beteiligen sich bereits 39 Kulturvereine an der Aktion und nutzen das neue Angebot der KUPF OÖ.

Das Prinzip ist einfach: KundInnen erwerben Gutschein-Codes bei den VeranstalterInnen ihres Vertrauens. Die VeranstalterInnen bekommen den frei wählbaren Gutscheinbetrag sofort ausbezahlt. Der sogenannte “KULTschein” ist so lange gültig, bis er aufgebraucht ist. Eine Barauszahlung (auch von eventuellen Restbeträgen) ist ausgeschlossen.

Ähnlich wie bei #norefundforculture appelliert die KUPF OÖ auch hier an die KonsumentInnen von Kultur, die ‘Veranstaltungs-Zwangspause’ dazu zu nutzen, sich selbst, Familie oder FreundInnen Vorfreude und ihrem lokalen Kulturverein Liquidität zu schenken.

Wichtig ist: Es handelt sich hier um keine Spenden-Aktion und keineswegs ersetzt #drüberretten die skizzierten notwendigen und umfassenden Subventions-Maßnahmen von Bund und Land. Die Verantwortung für Oberösterreichs KulturarbeiterInnen darf nicht auf die KonsumentInnen abgewälzt werden. Hier sieht die KUPF OÖ ganz klar die Politik in der Pflicht, auch die Kultur und ihre AkteurInnen durch die Corona-Krise zu retten. Und das mit allem, was es braucht, koste es was es wolle. Nichts Geringeres als das Kulturland Oberösterreich steht auf dem Spiel. Nichts Geringeres als der Wert von Kunst und Kultur wird heute und hier verhandelt.

Auswirkungen der Corona-Maßnahmen 
auf die oberösterreichische Kulturszene

Präsentation der OÖ-Ergebnisse der österreichweiten Datenerhebung von IG Kultur und KUPF OÖ: Zahlen – Fakten – Konsequenzen – Maßnahmen

Von 19. bis 29. März 2020 führte die Kulturplattform Oberösterreich (KUPF OÖ) gemeinsam mit der IG Kultur Österreich eine bundesweite Datenerhebung durch. Ziel war, erstmals konkrete Aussagen über das Ausmaß der entstandenen Einnahmenausfälle und des drohenden Gesamtschadens für die freie Kunst- und Kulturszene treffen zu können.

Diese ist seit Einsetzen des Veranstaltungs- und Versammlungsverbots besonders gefährdet. Bereits vor der Corona-Krise war die Finanzlage in Oberösterreichs Kulturszene extrem angespannt: Rücklagen sind kaum vorhanden, MitarbeiterInnen unterbezahlt, Investitionen in die Infrastruktur sind schon lange nicht mehr möglich, einige Vereine sind sogar verschuldet. Das einst stolze Kulturland OÖ gilt heute als Sorgenkind der österreichischen Kulturszene.

Angesichts dieser Ausgangslage sind die Folgen der Corona-Maßnahmen – so wichtig und notwendig sie sind – für diesen Sektor umso drastischer: Während in den öffentlichen Kultureinrichtungen die Eigenmittel oft nur 10–20% ausmachen, müssen viele gemeinnützige Träger 50–80% ihres Umsatzes selbst erwirtschaften, sind finanziell also ungleich stärker von dem Veranstaltungsverbot betroffen. Die wegbrechenden Einnahmen stammen dabei nicht nur aus dem Verkauf von Eintrittskarten, viele Vereine sind in Folge der Sparkurse der öffentlichen Hand auch auf Einnahmen aus gastronomischen Betrieben angewiesen. Und jeder Euro, der bei den Kulturbetrieben nicht ankommt, ist ein Euro, der bei MitarbeiterInnen, KünstlerInnen, Veranstaltungsfirmen und noch vielen anderen Branchen fehlt, die stark von der Kulturindustrie abhängen.

Thomas Diesenreiter und Katharina Serles in der virtuellen Pressekonferenz am 02.04.2020

In einer virtuellen Pressekonferenz am 2. April präsentierte die KUPF OÖ nun die oberösterreichischen Ergebnisse der Datenerhebung und die daraus abgeleiteten Schlussfolgerungen und Forderungen.

Ergebnisse der Datenerhebung für OÖ

Details zur Auswertung:
Zielgruppe: Gemeinnützige Kulturinitiativen mit Sitz in OÖ, die Mitglieder der KUPF OÖ sind
Ausgefüllte Fragebögen: 74
Grundmenge: 158
Rücklaufquote: 47%
Erhebungszeitraum: 19.03.2020–29.03.2020 (10 Tage)
Datenauswertung: Absolute Werte wurden auf Grundmenge hochgerechnet

Ergebnisse:

Von Beginn des teilweisen Veranstaltungsverbots bis zum vorläufig mit 13. April festgesetzten Ende des vollständigen Versammlungsverbots schätzen Oberösterreichs Kulturvereine den entstandenen Schaden vorerst auf mindestens 930.000 € ein.

In dieser Zeit mussten 1.044 Veranstaltungen und Projekte abgesagt werden, weitere 414 wurden auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.

Von den Folgen des Veranstaltungsverbots sind bei den Mitgliedern der KUPF OÖ die Arbeitsplätze von 350 ArbeitnehmerInnen sowie die Lebensgrundlage von mehr als 710 freien Werkvertrags-nehmerInnen bedroht. 30 Angestellte wurden bereits gekündigt, oder stehen kurz vor der Kündigung.

Wenn das Veranstaltungsverbot bis Ende Juli gilt, dann sind 50% aller Kulturvereine zahlungsunfähig oder von der Zahlungsunfähigkeit bedroht.

Je länger das Veranstaltungsverbot gilt, desto höher wird der finanzielle Schaden: Bis Ende Juli summiert sich der befürchtete Schaden auf bereits 2,7 Mio. €.

Sollte das Veranstaltungsverbot bis Ende Juli gelten, so werden in Summe mehr als 5.000 Kulturveranstaltungen ausfallen

Von den bisherigen angekündigten Maßnahmen können Kulturvereine nur in geringem Umfang profitieren:

38% würden von einem Erlass der Mietkosten profitieren.
19% können oder wollen Kurzarbeit nutzen.
16% erhoffen sich Erleichterung durch eine Herabsetzung der AKM Gebühren.
9% würden von einer Herabsetzung oder Stundung der Sozialversicherungsbeiträge profitieren.
9% würden von einer Herabsetzung oder Stundung von Steuervorauszahlungen profitieren.
43% halten keine der Maßnahmen für relevant oder notwendig.

Sowohl im Erhebungszeitraum als auch während der Auswertung war noch nicht geklärt, wie und in welcher Höhe Kulturvereine vom Härtefonds der Bundesregierung profitieren können.

Allgemein betonte der Großteil der Befragten die Schwierigkeit der Bezifferung des Schadens aufgrund großer Unsicherheiten und nicht gegebener Planbarkeiten wegen der ausbleibenden verbindlichen Entscheidungen der politischen EntscheidungsträgerInnen.

Schlussfolgerungen und Forderungen
der KUPF OÖ

Was ist nun zu tun?

Aus diesen Zahlen und Fakten sowie den zahlreichen Beratungsgesprächen und Rückmeldungen leiten sich aus Sicht der KUPF OÖ folgende Schlussfolgerungen und nötige Maßnahmen ab: 

  1. (Bund) Härtefonds
    Es braucht endlich Kriterien für die Inanspruchnahme des von der WKO verwalteten Härtefonds, auf die sich die Bundesregierung bis heute nicht einigen konnte. Auch die Kulturvereine sind auf rasche Hilfszahlungen angewiesen und brauchen Planungssicherheit. Mindestens muss der Fonds alle durch die Maßnahmen entstandenen Kosten abdecken. Vorkehrungen zur unbürokratischen Deckung von bereits getätigten Vorleistungen für Veranstaltungen ab 14. April bis Sommer – zur Gewährleistung der Planbarkeit von zukünftigen Veranstaltungen (siehe Punkt 2) sind wichtig.
  1. (Bund) Bessere Planbarkeit, mehr Sicherheit
    Niemand rechnet damit, dass nach dem aktuellen Ende des Veranstaltungsverbots am 14. April bereits Kulturveranstaltungen stattfinden können. Der Bund sollte das Veranstaltungsverbot realistisch bewertet so lange wie notwendig erlassen. Die aktuelle wochenweise Verlängerung führt nicht nur zur zusätzlichen Verunsicherung der Veranstaltungsbetriebe, sie verunmöglicht Planung, Vorbereitung und verantwortungsvolles Agieren im Sinne der Wirtschaftlichkeit. 
  1. (Bund) Erweiterung der Kurzarbeit auf Geringfügige
    Aktuell sind geringfügige ArbeitnehmerInnen von der Kurzarbeit ausgeschlossen. Gerade im gemeinnützigen Kulturbereich sind allerdings viele ArbeitnehmerInnen nur geringfügig beschäftigt, besonders in Bereichen wie Publikumsservice, Kassa- und Bardienst oder Reinigungsbereich. Eine Erweiterung auf geringfügige DienstnehmerInnen würde wohl nur geringe Mehrkosten verursachen und gleichzeitig eine wichtige Hilfestellung für den Kulturbetrieb bedeuten.
  1. (Land OÖ) Kultur-Konjunkturpaket OÖ
    Das Land OÖ hat gerade ein Konjunkturpaket angekündigt, um Oberösterreichs Wirtschaft nach der Corona-Krise wieder anzukurbeln. Die KUPF OÖ betont, dass darin auch der Kulturbereich mit den notwendigen Mitteln bedacht werden muss. Konkret schlägt die KUPF zumindest folgende Maßnahmen eines Kultur-Konjunkturpakets vor:

Kulturhärtefonds OÖ
Dort, wo andere Maßnahmen wie Kurzarbeit und der Bundeshilfsfonds nicht greifen, muss das Land OÖ seine eigenen Kulturvereine unterstützen und die Einnahmenentgänge abfedern. Das Ziel ist einfach formuliert: Kein Kulturverein darf in die Insolvenz schlittern oder gezwungen sein, sich zu verschulden (so dies überhaupt möglich ist, viele Vereine erhalten mangels Bonität keine oder nur geringe Kredite). Die notwendige Dotierung ist aktuell schwer abzuschätzen.

Arbeitsstipendien
Um die Kulturszene kurz- und mittelfristig aus der Schockstarre zu holen und wieder arbeitsfähig zu machen, fordert die KUPF OÖ die rasche Einrichtung von Arbeitsstipendien für KünstlerInnen, KulturvermittlerInnen und KulturarbeiterInnen in und für Oberösterreich im zweiten Quartal. Vergleichbare Programme wurden vor wenigen Tagen für Salzburg und Wien angekündigt; essentiell ist dabei der Fokus auf Prozessorientierung, das heißt z. B. Projektentwicklung, Lesungs-, Ausstellungs- und Veranstaltungskonzeption bzw. -vorbereitung.

Neustart des Innovationstopfes
Der letzte Innovationstopf des Landes OÖ wurde 2016 ausgeschrieben, danach fiel das Programm der Kürzungspolitik zum Opfer. Die KUPF schlägt vor, so rasch wie möglich einen mit 1 Mio. € dotierten Kultur-Innovationstopf für die Zeit nach Aufhebung des Veranstaltungsverbots auszuschreiben und stellt sich für die professionelle Abwicklung zur Verfügung. Ziel soll sein, neue Programme und Ideen zu entwickeln, um so einerseits das verunsicherte Publikum anzulocken und andererseits den drastischen Einschnitt in die Kunst- und Kulturszene produktiv zu nutzen. Wie hat sich Kunst und Kultur verändert? Wie kann/muss sie nach COVID-19 (neu) gedacht werden?

Bauliche/Hygiene-Maßnahmen fördern
Sollte es notwendig sein, die Social Distancing Maßnahmen längerfristig aufrecht zu erhalten, ist dies besonders in vielen kleinen Kultureinrichtungen nur schwer ohne Umbauten möglich. Auch braucht es mehr Geld für die Verbesserung von sanitären Anlagen sowie den Ankauf von Desinfektionsmitteln.

  1. (Land OÖ) Neustart in der Kulturförderung
    Die KUPF OÖ beklagt seit Jahren die mangelnde Finanzierung im Bereich der gemeinnützigen Kunst- und Kulturinitiativen und der zeitgenössischen Kunstszene. Es braucht mehr denn je eine Verdoppelung des jährigen Förderbudgets von etwa 5 Mio. € auf 10 Mio. €.
  1. (Land OÖ) Informationspolitik
    Bis dato gibt es keine Informationen für Kulturvereine und Kulturschaffende auf der Website des Landes OÖ zu den Auswirkungen der Corona-Epidemie auf den Kulturbereich. Hier braucht es eine bessere Informationspolitik und rechtsverbindliche Auskünfte besonders zu bereits öffentlich getätigten Zusagen wie die Kulanz bei der Förderabrechnung, der Verzicht auf Ratenzahlungen oder die raschere Abarbeitung offener Förderanträge.

Zusammenfassung

In einem Monat ist Oberösterreichs Kulturvereinen – u. a. durch die Absage oder Verschiebung von 1.500 Veranstaltungen und Projekten – ein Schaden von fast 1 Mio. € entstanden. Bis Ende Juli summiert sich der befürchtete Schaden bereits auf fast 3 Mio. € und 5.000 entfallende Kulturveranstaltungen. Akut bedroht sind Arbeitsplatz und Lebensgrundlage von über 1.000 ArbeitnehmerInnen und WerkvertragsnehmerInnen. Wenn das Veranstaltungsverbot bis Ende Juli gilt, dann sind etwa 50% aller oberösterreichischen Kulturvereine zahlungsunfähig oder von der Zahlungsunfähigkeit bedroht. Die bisher angekündigten Maßnahmen reichen nicht aus, wie die Auswertung der österreichweiten Datenerhebung zur Lage der Kulturinitiativen zeigt. Die KUPF OÖ fordert weitere Hilfen von Bund und Land Oberösterreich und startet die Aktion #drüberretten.

Alle Details zur Aktion #drüberretten gibt es unter kupfticket.at/drueberretten