Land OÖ: Ferialjobaktion Kultur

Um zusätzliche Ferialarbeitsplätze bei Oö. Kulturvereinen zu schaffen, wird für den Sommer 2017 die Förderaktion „Ferialjobs“ fortgesetzt.

Wer wird gefördert?

Als Förderwerber können nur private, gemeinnützige Oö. Kulturvereine auftreten.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Schaffung von Ferialarbeitsplätzen. Voraussetzung ist, dass in den letzten  6 Monaten der Personalstand nicht vermindert wurde.
Es können pro Kulturverein maximal 2 Arbeitsplätze gefördert werden.Die Ferialarbeitsplätze sind für oberösterreichische SchülerInnen und StudentInnen (Mindestalter 15 Jahre, Höchstalter 25 Jahre) vorgesehen.

Wie wird gefördert?

Gefördert werden maximal 75% der Bruttolohnkosten für 4 Wochen. Wird das Dienstverhältnis vorzeitig beendet, so wird der aliquote Förderbetrag ausbezahlt.
Der Förderbetrag ist mit 700 Euro je Ferialarbeitsplatz begrenzt.
Diese Sonderförderung gilt nur für die Sommermonate Juni bis Oktober 2017.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die förderungsfähigen Tätigkeiten umfassen ausschließlich die Mitarbeit und Mitwirkung bei der Planung und Realisierung von Kulturprojekten, bei der Durchführung von Veranstaltungen und die damit verbundenen administrativen Arbeiten.

Abwicklung / Antragstellung

Für jeden Ferialarbeitsplatz ist ein eigener Subventionsantrag zu stellen. Die Antragstellung erfolgt mittels Formular der Direktion Kultur.

Dem Antragsformular sind das Bewerbungsschreiben des/der FerialpraktikantIn anzuschließen. Eine Beschreibung der Tätigkeiten im Rahmen des Ferialjobs ist ebenfalls anzuschließen.

Letzter Einreichtermin ist der 10. November 2017 (einschließlich noch ausständiger Nachweise und Unterlagen; Datum des Poststempels). Spätere Förderanträge werden nicht mehr berücksichtigt.

Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt nach Beendigung der Ferialarbeit und Vorlage folgender Unterlagen (bis spätestens 10. November 2017):

  • An- und Abmeldung bei der Gebietskrankenkasse
  • Durchschrift des Lohn bzw. Gehaltszettels
  • Tätigkeitsbericht des/der FerialpraktikantIn
Zuständige Ansprechpartnerin bei der Direktion Kultur:
Petra Kirchberger, Tel.: 0732/7720/15490, Fax: 0732/7720/211786

Formular

 

http://www.land-oberoesterreich.gv.at/111690.htm

RAUMSCHIFF LINZ: Open Call

Die Ausstellung vom 14. – 30. Juli 2017 behandelt die Verbindung von historischer Umgebung mit zeitgenössischer Kunst. Raumschiff lädt dafür KünstlerInnen aller Sparten ein, mit ihren Arbeiten die Geschichten der Menschen und die Geschichten des Linzer Pfarrplatzes zu erzählen.

Von 3. – 12 Juli dient RAUMSCHIFF als Labor und Atelier und bietet Raum um sich vor Ort künstlerisch mit den Aspekten der Vergangenheit und der Gegenwart an diesem Ort auseinanderzusetzen. RAUMSCHIFF Team unterstützt mit Equipment und Netzwerk und bietet eine Aufwandsentschädigung von 100€.

Lust dabei zu sein?
Sende Deine ersten Gedanken/Ideen/Grobkonzept zum Thema + Kurzbio + Miniportfolio, per Email bis 8. Juni 24Uhr in einem PDF (web resolution) an art@raum-schiff.at.

 

Termine / Dates:

  • Open Call Deadline 8. Juni 2017
  • 3. – 12.7 Labor / Atelier
  • 13.7 18:00 Eröffnung / Opening
  • 14. – 30.7 Ausstellung / Exhibition  (Opening Hours: Do – Mo: 15 – 19Uhr)

 

http://raum-schiff.at/

OÖ Menschenrechtspreis 2017

Der im Jahr 1996 ins Leben gerufene „Menschenrechtspreis des Landes Oberösterreich“ wird heuer bereits zum 22. Mal ausgeschrieben. Nominierungsvorschläge können bis 30. Mai 2017 schriftlich eingereicht werden.

Am 10. Dezember 1948 wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte proklamiert. Obwohl seitdem Vieles erreicht wurde, gibt es weltweit immer noch schreckliche Menschenrechtsverletzungen. Menschen werden gequält, gefoltert, hingerichtet.

Aus diesem Grund hat das Land Oberösterreich im Jahr 1996 den „Menschenrechtspreis des Landes Oberösterreich“ ins Leben gerufen, der heuer bereits zum 22. Mal ausgeschrieben wird. Durch das große Engagement unzähliger Landsleute im Bereich der Menschenrechte, die damit verbundenen Nominierungen der vergangenen Jahre sowie die herausragenden Leistungen der Preisträgerinnen und Preisträger hat diese Auszeichnung einen sehr hohen Stellenwert erlangt.

Auch das Bewusstsein für die Bedeutung der Menschenrechte ist in der internationalen Politik in den vergangenen Jahren weltweit gewachsen. Das ist vor allem den Vereinten Nationen, aber auch den anderen Organisationen und insbesondere den zahlreichen Menschen, die engagiert für die Menschenrechte eintreten, zu verdanken.

Auch die Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher tragen maßgeblich zu einer Verbesserung der Situation der Menschenrechte bei. „Wir holen daher mit dem Menschenrechtspreis verdiente Persönlichkeiten, Vereine, Schulen oder Organisationen – stellvertretend für alle Engagierten – vor den Vorhang, die sich oftmals unbedankt für eine gerechtere Welt einsetzen“, sagt Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer.

Nominierungsvorschläge für den Menschenrechtspreis 2017 können bis 30. Mai 2017 schriftlich und mit ausführlicher Begründung beim Amt der Oö. Landesregierung, Landhausplatz 1, 4021 Linz, eingereicht werden. Das dafür vorgesehene Antragsformular ist auch auf der Website des Landes (Themen > Gesellschaft und Soziales > Formulare > Menschenrechte) abrufbar. Die Vergabe erfolgt an Einzelpersonen, Vereine, Organisationen, Institutionen etc. Die Auswahl der/des Preisträger(s) bzw. der Preisträgerin(nen) erfolgt über Vorschlag einer Expert/innen-Jury durch die Oö. Landesregierung.

Auch bereits in vergangenen Jahren Nominierte können ein weiteres Mal für die Nominierung des Menschenrechtspreises des Landes Oberösterreich vorgeschlagen werden.

Im Gedenken an den „Internationalen Tag der Menschenrechte“, der jährlich am 10. Dezember begangen wird, wird die Vergabe dieser Landesauszeichnung am Montag, 11. Dezember 2017, um 17 Uhr im Rahmen eines Festaktes im Linzer Landhaus erfolgen.

 

 

Antragsformular:

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Landespreis für Initiative Kulturarbeit

Das Land Oberösterreich vergibt einen Großen und Kleinen Landespreis für Initiative Kulturarbeit für außerordentlichen Aktivitäten oder Projekten, die maßgeblich Impulse für das Kulturleben in Oberösterreich setzen.

Zielsetzung:

Die Preise sollen dem künstlerischen Schaffen in seiner kulturellen Organisation und Vermittlung neue Anreize bieten. Es sollen Aktivitäten oder Projekte ausgezeichnet werden, die maßgeblich Impulse für das Kulturleben in Oberösterreich setzen. Besonders berücksichtigt werden dabei themen- und umfeldorientiertes Arbeiten. Als weitere Kriterien gelten, inwiefern die Aktivität oder das Projekt einen Diskurs in Gang setzen konnte sowie die von den Initiatoren aufgebrachte Kreativität, Eigeninitiative und die Art der Vermittlung.

2017 werden ein mit 7.500 Euro dotierter großer und ein mit 3.000 Euro dotierter kleiner Landespreis für Initiative Kulturarbeit vergeben.

Bewerbungsrichtlinien:

Um die Landespreise kann sich jeder Kulturträger (z.B. eine Kulturinitiative, ein Verein, eine Galerie, eine lose formierte Personengruppe) mit Sitz und Wirkungsbereich in Oberösterreich bewerben. Allerdings können die Preise nicht an kulturelle Organisationen mit eindeutig privatwirtschaftlichen Interessen vergeben werden. Eine nochmalige Verleihung des „Großen Landespreises für Initiative Kulturarbeit“ an bisherige Preisträger ist ebenso nicht vorgesehen.

Bewerbungsunterlagen:

Es können kulturelle Veranstaltungsprogramme, Aktivitäten oder kulturelle Projekte eingereicht werden, die entweder im Kalenderjahr 2015 oder im Jahr 2016/2017 (bis zum Zeitpunkt des Einsendeschlusses) durchgeführt wurden.

Bewerbungsunterlagen in sechsfacher Ausfertigung

– Bewerbungsbogen

– detaillierter Tätigkeitsbericht (Veranstaltungsübersicht, Planung, Finanzbericht)

– detaillierte Beschreibung bzw. Dokumentation der speziell gesetzten Aktivitäten

  oder Projekte

Die Jury behält sich vor, für ihren Entscheidungsprozess unverbindlich weitere Unterlagen anzufordern. Die Landespreise werden über Vorschlag einer unabhängigen Jury von der oö. Landesregierung verliehen. Jede Bewerbung erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges.

Termin:

Einsendeschluss ist der 12. Mai 2017 (Poststempel)

 

Senden Sie Ihre Einreichunterlagen sowie den ausgefüllten Bewerbungsbogen an:

Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Kultur
Petra Kirchberger
Promenade 37
4021 Linz
 

oder bringen Sie Ihre Einreichung persönlich nach telefonischer Vereinbarung vorbei.

Wir freuen uns auf Ihre Unterlagen und stehen für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung!

 

Weiterführende Informationen

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April, April: Europäische Kulturhauptstadt

In dieser Ausgabe widmen wir uns unter anderem dem aktuellen Bewerbungsprozess zur europäischen Kulturhauptstadt 2024, insbesondere der oberösterreichischen Bewerbung von Bad Ischl und dem Salzkammergut. Wir hören dazu Ausschnitte eines Interviews, das Julia Müllegger mit Klaus Wallinger vom Kino Ebensee zum Thema „Kulturhauptstadt Salzkammergut“ geführt hat.

Weiters spricht Lena, das jüngste Teammitglied vom jüngsten KUPFmitglied, dem KV Aufschrei aus Aschach. Es folgt KUPF-Geschäftsführer Thomas Diesenreiter, der über die Tücken des europäische Kulturförderprogramm Creative Europe  informiert und Ben Gumpenberger (FRO) verliest eine verbale Gnackwatsch´n aus der KUPFzeitung #161 für die angedachte österreichische Medienförderung.
Die Musik zu dieser Sendung kommt wir so oft aus dem Free Music Archive (Komiku: Opening und Julie Byrne: Meeting Grid), moderiert hat Radiomacherin Sigrid Ecker.

Weiterführende Links:

Im Radio hören:

 

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Kostenfreie Aktenvernichtung in Linz

Die Firma Bunzl & Biach bietet einen kostenfreien Aktenvernichtungsservice für Privatpersonen, Soziale Vereine, Gemeinnützige Organisationen und Kleinstunternehmen an. Jeden Montag und Mittwoch kann datenschutzrelevantes Altpapier an den Standorten in Wien und Linz unentgeltlich vernichtet werden. Die Maximalmenge für die kostenlose Vernichtung beträgt ca. 200 kg oder ca. 100 gefüllte Aktenordner pro Anlieferung.

Anschrift Linz:
Saxingerstraße 9
4017 Linz

Öffnungs- & Anlieferzeiten:
Mo–Do 7:00–15:30 Uhr
Fr 7:00–12:30 Uhr

Kontakt:
+43 (732) 778 43 60

Bild: Matthijs CC BY NC ND

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Einladung zum LEADER Stammtisch

LEADER ist ein von EU, Bund und Ländern getragenes multisektorales Förderprogramm zur Stärkung des ländlichen Raums, in dem auch Kulturprojekte realisiert werden können.

Die KUPF lädt daher zum LEADER-Stammtisch ein, um alle jene Kulturaktivist*innen zu vernetzen, die am LEADER Programm interressiert sind, oder bereits Kultur-Projekte umsetzen oder umgesetzt haben. Es wird einen kurzen Input zu Umfang, Ablauf und Ausrichtung des LEADER-Programms geben. Ziel ist, eine Möglichkeit zum niederschwelligen Know-How Austausch und Netzwerken zu bieten, sowie mögliche Problemstellungen zu thematisieren und für die politische Arbeit aufzugreifen. TeilnehmerInnen, die bereits LEADER-Projekte umgesetzt haben, werden eingeladen, von ihren Erfahrungen zu berichten.

Der LEADER-Stammtisch wird am 5. Mai 2017 um 15:00 Uhr in den Räumlichkeiten der KUPF in der Unteren Donaulände 10/1, 4020 Linz, stattfinden. Um eine kurze formlose Anmeldung wird per Facebook oder unter kupf@kupf.at gebeten.

Fellowship von kültüř Gemma!

kültüř gemma! schreibt 2 neue Fellowships für migrantische Künstler_innen und Kulturproduzent_innen aus. Wir freuen uns, dass zwei relevante und engagierte Institutionen dabei sind.

Ausgeschrieben ist ein Fellowship in der VBKÖ, einer feministischen Künstlerinnenvereinigung in Wien.
Hier die die Ausschreibung VBKÖ
(Bitte auf die Details achten!)

Ausgeschrieben ist weiters ein Fellowship an der Universität für Angewandte Kunst
Hier die Ausschreibung Angewandte
(Bitte auf die Details achten!)

Einreichung bis 24. April per E-mail an:

fellowship@kueltuergemma.at

Rückfragen jederzeit an:
fellowship@kueltuergemma.at

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Creative Europe: Probleme und mögliche Lösungen

Warum das Creative Europe Förderprogramm für die kleinen Player kaum mehr funktioniert – und was sich daher ändern muss

Als vor einigen Jahren bekannt wurde, dass die EU Kommission das damalige „Culture Europe“ – Förderprogramm umstellen will, war die Aufregung groß. Maßgebliche Eckpunkte der Reform war eine stärkere Ausrichtung auf wirtschaftliche Kriterien und den Kreativwirtschaftsbereich, die Öffnung des Programms für For-Profit Organisationen und die Zusammenführung mit der Medienförderung unter einem Dach. Derzeit wird das seit 2014 laufende, nun „Creative Europe“ genannte Förderprogramm evaluiert. Die KUPF OÖ beteiligt sich am Evaluierungsprozess und schildert hier ihre Eindrücke und Positionen.

Letzte Woche lud der Creative Europe Desk Austria, die nationale Koordinationsstelle für das Creative Europe – Förderprogramm, Stakeholder und erfolgreiche ProjekteinreicherInnen zum Evaluierungsgespräch nach Wien. Dabei wurden auch detaillierte Zahlen und Fakten aus den ersten drei Jahren des Creative Europe – Programms präsentiert, die durchaus bemerkenswert sind. Die wohl spannendste Feststellung war, dass die von vielen gefürchtete Plünderung des Kulturförderprogramms durch For-Profit Organisationen bis dato noch kaum eingetreten ist. Es sind weiterhin die Non-Profit Organisationen, die den Großteil der Förderzuschläge bekommen. Diese – für unseren Sektor positive – Nachricht wird aber von anderen Kennzahlen und negativen Entwicklungen überschattet.

Die wohl wichtigste Zahl ist die Erfolgsrate der Einreichungen. Lag diese im Schnitt über die letzte, siebenjährige Culture Europe – Periode in Österreich noch bei etwa 30%, so liegt sie seit der Umstellung auf Creative Europe nur noch bei rund 13%, knapp hinter dem europaweiten Schnitt von 16%. Dennoch ist Österreich im Europavergleich immer noch erfolgreich und kann sich in etwa das Doppelte der Summe an Förderungen zurückholen, die es einzahlt.

Die Ursache für dieses radikale Sinken der Erfolgsrate lässt sich im Wesentlichen auf zwei Punkte zurückführen: Erstens nehmen bei gleichbleibender Finanzierung mehr Länder am Programm teil (38 statt früher 31), damit steigt die Konkurrenz. Und zweitens gab es eine massive Verschiebung weg von den sogenannten kleinen Projekten (bis 200.000 € Zuschuss) hin zu den großen Projekten (bis 2 Mio. Zuschuss). Wurden im alten Förderprogramm im Schnitt noch sechs kleine und 0,7 große Projekte gefördert, so ging die Zahl der kleinen im neuen Programm auf zwei zurück, während jene der großen Projekte auf 1,3 anstieg.  Weiters hat sich auch das Verhältnis zwischen jenen Projekten, bei denen die Projektleitung in Österreich lag (sogenannter Lead)  und jenen, bei denen Österreich nur Partner war, 1:4 auf 1:1,5 verschoben.

Diese Verschiebung hat dazu geführt, dass es für den Großteil der österreichischen Kulturinitiativen heute kaum mehr attraktiv ist, eine Einreichung vorzubereiten. Der berühmt-berüchtigte Aufwand für eine EU-Einreichung steht in keinem vernünftigen Verhältnis mehr zu dem Ablehnungsrisiko und den zu holenden Mitteln. Dies wird noch dadurch verschärft, dass die nationale Kofinanzierung in den aktuellen Sparzeiten noch schwieriger und unsicherer geworden ist. Dazu kommen noch häufig genannte Beschwerden über die Qualität der EU-Jurys, die teilweise offenkundig keine passende fachliche Qualifikation vorweisen können, und deren Bestellungsprozedere sogar für die nationalen Creative Europe Desk intransparent ist. Oder der Umstand, dass es in den letzten beiden Jahren auch zu organisatorischen Problemen im Ausschreibungsprozess gekommen ist: Ausschreibungen werden teils um mehrere Monate verschoben, dann überraschend mit kurzen Fristen ausgeschrieben und schließlich fehlen teils noch die nötigen Unterlagen und Einreichformulare, obwohl die Frist zur Einreichung schon läuft. Bei der Auszahlung von Raten kommt es immer wieder zu Verzögerungen, Fragen werden oft nicht zeitnahe beantwortet und dass die letzte Drittelrate erst nach der abschließenden Projektevaluierung, die sich über Monate ziehen kann, ausgezahlt wird, bringt vor allem für kleine Initiativen große Liquiditätsprobleme.

Kein Wunder, dass das Image des Creative Europe – Förderprogramms massiven Schaden genommen hat – was nun aber auch auf EU-Ebene erkannt wurde. Die nun laufende Evaluierung ist also wohl eine durchaus gute Gelegenheit, am laufenden Programm Änderungen vorzunehmen und die Weichen für ein besseres Nachfolgeprogramm zu stellen.

Die KUPF schlägt folgende Verbesserungsmaßnahmen vor und freut sich über eine Übernahme dieser Punkte im EU – Konsultationsverfahren, das noch bis 14. April hier online ausgefüllt werden kann:

Kurzfristige Maßnahmen:

  • Stärkere Fokussierung der Bewertung auf inhaltliche statt wirtschaftliche Kriterien.
  • Vereinfachung der Antragstellung und Abwicklung der Kleinprojekte.
  • Einführung einer neuen Projektkategorie „Kleinstprojekte“ (bis 80.000 €) mit stark reduziertem Einreichungs- und Abwicklungsaufwand.
  • Möglichkeit der Pauschalisierung und Prokopfkennzahlenrechnung von Förderabrechnungen statt der derzeitigen aufwendigen Einzelbelegsabrechnung.
  • Einführung eines zweistufigen Verfahrens für Großprojekte (erste Stufe: nur inhaltliches Konzept; zweite Stufe: aktuelles umfangreiches Konzept).
  • Möglichkeit einer (gedeckelten) Abrechnung der Kosten für die Projektkonzeption bei zugesagten Projekten.
  • Abschlagszahlung bei negativer Bewertung großer Projekte, die in die zweite Stufe geschafft haben.
  • Zahlung der letzten Förderrate bei Projektende, nicht erst nach erfolgter Abrechnung.
  • Fachliche Kompetenz der Juroren und Evalutoren muss zwingend gegeben sein.
  • Förderung von mehr Kleinprojekten statt wenigen Großprojekten. Mehr Vielfalt muss das Ziel sein.

Langfristige Maßnahmen:

  • Eine Erhöhung des Gesamtvolumens des Creative Europe – Programms.
  • Abspaltung der Kreativwirtschaftsförderung in ein eigenes Programm unter der Bedingung, dass dieses eigene Gelder erhält und nicht Mittel des Creative Europe – Programms absaugt.
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Neue Mitglieder: Die KUPF wächst weiter!

Zwölf neue Mitglieder und Vorstände für die Kulturplattform OÖ

Seit 1986 vertritt die KUPF die Interessen der Kulturinitiativen in der freien Szene Oberösterreichs. 2017 hat sie sich einmal mehr neu erfunden und verjüngt: Neue Vorstände erweitern das Profil und neue Mitglieder verleihen der Interessenvertretung eine starke Legitimationskraft gegenüber der Politik. Mit 151 Mitgliedern erreicht die KUPF einen neuen Höchststand.

„Eine Organisation, die sich nicht ständig neu erfindet, stagniert letztendlich. Die KUPF hat sich im letzten Jahr programmatisch und personell einmal mehr weiterentwickelt und ist für kulturpolitisch schwierige Zeiten gut gerüstet“, so Geschäftsführer Thomas Diesenreiter.

Im März 2017 haben sich zwölf Kulturinitiativen aus ganz Oberösterreich dem KUPF-Nerkwerk angeschlossen. Alte Hasen wie das Theater Phönix Linz, aber auch junge Initiativen wie der Aschacher Kulturverein Aufschrei sind nun Teil der Kulturplattform. Insgesamt besteht die KUPF nun aus 151 Initiativen. „Diese auch im bundesweiten Vergleich hohe Mitgliedszahl verleiht der KUPF natürlich Legitimation gegenüber ihren Verhandlungspartnern in der oberösterreichischen Kulturpolitik„, so Thomas Diesenreiter weiter.

Foto KUPF Vorstand und Team 2017

Im Rahmen der Mitgliederversammlung 2017 wurde auch ein neuer Vorstand gewählt. Acht praxiserprobte ProtagonistInnen der freien Szene haben sich für das aktuelle Vorstandsteam gefunden. Unter dem Vorsitz der langjährigen KUPF-Aktivistin Victoria Schuster wollen sie sich aktuellen Herausforderungen stellen.

„Auch wenn zuletzt einige große Fortschritte für kleine Veranstalter gelungen sind, etwa bei der Lustbarkeit oder beim Veranstaltungsgesetz, bleibt der Alltag für freie Initiativen hart. Hauptproblem ist für viele die mangelhafte Finanzierung. Wir werden weiterhin auf die Einhaltung des oberösterreichischen Kulturleitbilds pochen und setzen darauf, dass der neue Kulturreferent Thomas Stelzer eine entsprechende budgetäre und politische Weiterentwicklung anstrebt“, so Thomas Diesenreiter abschließend.