Kulturhauptstadt Bad Ischl: KUPF OÖ sieht nun Land gefordert

Heute wurde die Entscheidung der EU bekannt gegeben, dass sich Bad Ischl mit seiner herausragenden Bewerbung gegen die ebenfalls starken Mitbewerber St. Pölten und Dornbirn durchgesetzt hat. Das Team aus Bad Ischl hat sich damit trotz fehlender Unterstützung des Landes OÖ gegen weit finanzstärkere Konkurrenten durchsetzen können. Die KUPF OÖ sieht nun das Land OÖ gefordert, sich ab sofort klar und deutlich hinter die Kulturhauptstadt Bad Ischl 2024 zu stellen.

„Unsere Gratulationen gelten dem Team der Bewerbungsinitiative aus Bad Ischl, die sich mit einer klaren, inhaltlich fortschrittlichen Linie beworben haben. Das Projekt birgt großes Potential für die Region im Ganzen und für Oberösterreichs Kulturbereich im Speziellen. Klar ist, dass der Kürzungskurs des Landes OÖ ab sofort ein Ende haben muss. Denn totgespart lässt sich keine Kulturhauptstadt ausrichten.“, so KUPF Geschäftsführer Thomas Diesenreiter.

KUPF OÖ begrüßt Erhöhung des Kulturförderbudgets der Stadt Linz

Bei einer Pressekonferenz haben Kulturstadträtin Doris Lang-Mayrhofer und Bürgermeister Klaus Luger heute eine Erhöhung des Förderbudgets der Stadt Linz bekannt gegeben. Ab 2020 soll dieses um 250.000 € steigen. Die KUPF OÖ als Dachverband der betroffenen Kulturinitiativen begrüßt diese Entwicklung ausdrücklich.

Die Stadt Linz hat sich damit den Vorschlägen des Linzer Stadtkulturbeirats und der KUPF OÖ angenommen und kommt ihrer Verantwortung für die Linzer Kulturszene nach. Thomas Diesenreiter, Geschäftsführer der KUPF OÖ: „Es ist sehr erfreulich, dass nach vielen Jahren des Stillstands die Stadt Linz ihr Förderbudget erhöht. Damit kann den Kulturinitiativen und den KünstlerInnen der Inflationsverlust der letzten 5 Jahre ausgeglichen werden. Das ist eine sehr positive Entwicklung. Wir danken der zuständigen Stadträtin Doris Lang-Mayrhofer und dem Finanzreferenten Klaus Luger für ihr Engagement.“

Dennoch muss festgehalten werden, dass dies nur ein erster Schritt sein kann. Die KUPF OÖ erachtet nach wie vor eine Gesamterhöhung von 1 Mio € pro Jahr für notwendig, um den tatsächlichen Bedarf abzudecken. Diesenreiter: „Die Stadt beabsichtigt, ein Doppelbudget für 2020/2021 zu beschließen. Daher sollte für 2022, wie im Kulturentwicklungsplan versprochen, eine weitere Erhöhung anvisiert werden.“

Offen ist noch, wie das Förderbudget des Landes OÖ im nächsten Jahr aussehen wird. Die KUPF OÖ hofft, dass sich das Land an der Richtung der Stadt Linz orientiert und ebenso das Förderbudget erhöhen wird.

Offener Brief: #raumschiffbleibt

An:
Bürgermeister Klaus Luger
Vizebürgermeister Mag. Bernhard Baier
Stadträtin Regina Fechter
Stadträtin Doris Lang-Mayerhofer
Stadträtin Mag.a Eva Schobesberger

#raumschiffbleibt

Linz, am 30. Oktober 2019

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor sechs Jahr haben Absolvent*innen der Kunstuniversität Linz mit großer Leidenschaft die Initiative Raumschiff ins Leben gerufen. Von Anfang an hat es das engagierte Team geschafft, eine Lücke im Linzer Kulturuniversum zu schließen und besonders jungen Künstlerinnen und Künstler die Möglichkeit gegeben, ihre Arbeiten zu präsentieren. In den letzten Jahren wurden vermehrt auch internationale Künstler*innen eingeladen sich am Programm zu beteiligen. Darüber hinaus wurde ein vielfältiges Angebot unter Einbezug unterschiedlichster Bereiche und Arbeitsweisen ermöglicht. Hierdurch hat sich das Raumschiff ganz klar zu einem offenen und partizipativen Produktionsort entwickelt.

In all dieser Zeit war die Arbeit von Selbstausbeutung, Präkariat und äußerst schwierigen Rahmenbedingungen geprägt. Nichtsdestotrotz konnten mehr als 200 Ausstellungen, Performances, Theatervorstellungen, Konzerte, Workshops und Lectures realisiert werden. Durch seine zentrale Lage kommt dem Raumschiff eine wichtige Rolle in der Vermittlung von Kunst und Kultur an die Linzer Bevölkerung zu.

Dieses Erfolgsgeschichte droht nun abrupt zu enden: Die Stadt Linz hat als VermieterIn der Initiative trotz mehrmaliger Nachfrage kurzfristig mitgeteilt, dass der Nutzungsvertrag mit Ende des Jahres nicht mehr verlängert werden soll. Hintergrund ist, dass die Stadt das Gebäude an einen unbekannten Investor verkaufen will – das Schicksal des Kulturvereins scheint bei diesem Vorhaben keine Rolle zu spielen. Das bereits für das nächste Jahr geplante Programm droht nun obsolet zu werden.

Die UnterzeichnerInnen dieses Briefes fordern die Verantwortlichen der Stadt daher auf, umgehend eine langfristige, stabile Lösung für die Initiative Raumschiff zu finden. Das Raumschiff will und muss bleiben. Die ohnedies schon geschwächte Linzer Kulturszene darf nicht weiter ausgedünnt werden.

Wir erinnern die Stadt an ihre Selbstverpflichtung, die sie im 2013 beschlossenen Linzer Kulturentwicklungsplan eingegangen ist:

Die Sicherung und Bereitstellung von Raumressourcen für die freie Kunst- und Kulturszene soll entsprechend dem Bedarf an Produktions-, Lager-, Atelier-, Probe- und Auftrittsräumen und im Sinne einer zusätzlichen Fördermaßnahme erfolgen. […] Hierbei geht es auch um die Entstehung von Orten, die interdisziplinäres* Arbeiten und eine stärkere Vernetzung der Szene ermöglichen.

Kulturentwicklungsplan der Stadt Linz

Der Bedarf an Raumressourcen für die freie Kunst- und Kulturszene ist evident, nicht zuletzt durch den starken Zuspruch und die hohe Auslastung des Raumschiffs. Die Initiative erfüllt die Ziele des Linzer Kulturentwicklungsplans in vielen Aspekten in außerordentlicher Weise. Wenn sich Linz auch weiterhin als Kulturstadt verstehen will, dann muss die Stadtpolitik dem Verein dringend eine Lösung anbieten. Die Verantwortlichen des Vereins stehen für Gespräche und Verhandlungen über die Zukunft des Gebäudes in allen Varianten bereit.

Handeln Sie jetzt, bevor es für das Raumschiff zu spät ist.

Mit besten Grüßen

Andre Zogholy
Andrea Mayer-Edoloeyi
Andrea Reisinger
Andrea Winter
Andreas Reichl
Andreas Strauss
Astrid Benzer
Astrid Esslinger
BB15
Chris Althaler
Christoph Fürst
Costanza Brandizzi
Dagmar Höss
Davide Bevilacqua
Die Fabrikanten
Eva Maria Dreisiebner
FIFTITU%
Georg Ritter
Gesellschaft für Kulturpolitik OÖ
Helga Schager
Holzhaus
Isabella Auer
Julia Nüßlein
junQ.at
Kulturplattform Oberösterreich
Kulturverein ibuk
Kulturverein KAPU

Kulturverein Klangfolger
Kulturverein memphis
Kulturverein PANGEA Werkstatt der Kulturen der Welt
Kulturverein Schlot
Kulturverein Time’s Up
Kurt Mitterndorfer
Luzi Katamay
Margit Greinöcker
Matthias Schloßgangl
Nikolaus Dürk
Post Skriptum
Radio FRO
RedSapata Tanzfabrik
Roswitha Kröll
Rudolf Danielczyk
servus.at – Kunst und Kultur im Netz
Sonja Meller
Stadtwerkstatt
Theater des Kindes
theaternyx*
Thomas Diesenreiter
Thomas Hinterberger
Thomas Philipp
Thomas Pohl
Wolfgang Dorninger

Erfolg für Initiative: Verfassungsgerichtshof stellt Plakatierfreiheit in Linz wieder her

Die Initiative Plakatierfreiheit ist ein Zusammenschluss von 36 Initiativen und Organisationen aus dem Sozial-, Kultur- und Umweltbereich zur Durchsetzung der Meinungsfreiheit im öffentlichen Raum. Mit großer Genugtuung nehmen sie das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs vom 26. September 2019 zur Kenntnis, mit dem die Linzer Plakatierverordnung aus 1983 gekippt wurde. Die Initiative sieht das als wichtigen Erfolg für ihre Bemühungen. Die Entscheidung des VfGH hat Bedeutung weit über Linz hinaus.

Thomas Diesenreiter, Geschäftsführer der Kulturplattform Oberösterreich: „Das Kippen der Plakatierverordnung ist besonders für Österreichs gemeinnützige Kulturinitiativen ein großer Erfolg. Denn diese können sich die kommerziellen Plakatflächen in der Regel nicht leisten und wurden so vom öffentlichen Raum ausgeschlossen. Die Stadt Linz ist nun – so wie viele andere Städte Österreichs – gezwungen, ihre Plakatierpolitik neu zu denken. Wir erinnern an unseren Vorschlag, freie Plakatflächen für gemeinnützige Initiativen und Kulturvereine in Innenstädten zu schaffen. In Oberösterreich fordern wir, dass die Linzer Stadtpolitik nun rasch Gespräche mit den betroffenen Initiativen aufnimmt und endlich Lösungsvorschläge im Sinne der Linzer Kulturvereine vorlegt.“

Zum rechtlichen Hintergrund

Die Solidarwerkstatt Österreich hatte im Juni 2017 eine „Lange Nacht des Friedens“ veranstaltet. Zur Bewerbung dieser Veranstaltung wurden im Stadtgebiet Linz Plakate im A3 Format auf diversen Blechkästen, Masten und Bauzäunen mit Klebstreifen angebracht. Aus diesem Grund wurde gegen den Obmann des Vereins, Norbert Bauer, NÖ, vom Magistrat Linz Anzeige bei der LPD OÖ erstattet. Ebenso wurde vom Magistrat Linz eine Zivilklage gegen die Solidarwerkstatt für die Kosten der Dokumentation der Plakatierung zur Anzeigeerstattung und der, wie sich nunmehr herausstellt, rechtswidrigen Entfernung der Plakate in Höhe von Eur 180,- beim BG Gericht Linz eingebracht. Die LPD-OÖ hatte eine Verwaltungsstrafe in Höhe von Eur 80,- gem. der PlakatierVO der BPD Linz vom 1. Feb. 1983 verhängt. Gegen diese Strafe erhob Norbert Bauer Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof. Das Zivilverfahren wurde bis zur Entscheidung des VfGH ausgesetzt. Der VfGH hat in Folge ein Verfahren zur Prüfung der Gesetzmäßigkeit des § 1 Abs. 1 und 2 der PlakatierVO aus 1983 eingeleitet und diese am 26. Sept. 2019 (V20/2019-18) für gesetzwidrig erklärt. Das Straferkenntnis gegen den Vorsitzenden der Solidarwerkstatt Österreich wurde am 1. Okt. 2019 (E 1890/2018-17) vom VfGH aufgehoben.

Der VfGH nimmt in Erörterung der Rechtslage Bezug auf §48 Mediengesetz, in dem normiert ist, dass es „Zum Anschlagen, Aushängen und Auflegen eines Druckwerkes an einem öffentlichen Ort … keiner behördlichen Bewilligung (bedarf)“. Die Behörden können dieses Recht per Verordnung nur dann auf „bestimmte Plätze“ einschränken, soweit dies „zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung“ geboten erscheint und nimmt dabei auch Bezug auf Art. 10 der EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention). Der VfGH hält somit nicht von vorneherein eine Einschränkung der Plakatierfreiheit für unzulässig. (siehe VfSlg. 10.886/1986) Eine Einschränkung muss aber unter Abwägung des Rechts auf Freiheit der Meinungsäußerung und anderen öffentlichen Interessen erfolgen.

Zum Zeitpunkt des Erlasses der VO im Jahr 1983 gab es in Linz noch ca. 40 freie Plakatierflächen. Derzeit gibt es nur noch vier Flächen in Randlagen von Linz, an denen freies Plakatieren gem. der rechtswidrigen VO möglich wäre. Dafür verantwortlich ist nicht die LPD-OÖ, sondern die Stadt Linz. Was der LPD-OÖ, folgt man dem VfGH, vorzuwerfen ist, ist, dass sie diese Tatsache bei neuerlichem Erlass bzw. Anwendung der VO nicht berücksichtigt hat. Auf eben diesen Sachverhalt hat sich der Beschwerdeführer, der von der Kanzlei Frischenschlager-Navarro vertreten wurde, gestützt.

Stellungnahmen der Initiatoren

Erwin Leitner, Obmann der Initiative „Mehr Demokratie“ meint dazu: „Die Bedeutung dieses Erkenntnis des VfGH reicht weit über die Stadtgrenzen von Linz hinaus. Viele Städte sind dazu übergegangen den öffentlichen Raum, nicht als Raum für die freie Entfaltung ihrer BürgerInnen zu betrachten, sondern als Raum, den es möglichst marktgerecht zu verwerten gilt. Während u.a. das freie Plakatieren weitgehend eliminiert wurde, tauchen überall Leuchtreklamen auf, die für teures Geld gemietet werden können. Die Linzer PlakatierVO ist jedoch nur eine Baustelle, mit der wir uns bei der Verteidigung unserer Demokratie auseinandersetzen müssen. Wir haben jüngst auch eine Petition in den oö. Landtag eingebracht, in der die Abschaffung der aberwitzigen Gebühren für gemeinnützige Organisationen für das Aufstellen von Plakatständern auf öffentlichen Verkehrsflächen gefordert wurde. Diese Petition wurde von der schwarz-blauen Mehrheit mehr oder weniger mit dem schnoddrigen Argument abgeschmettert, wenn der Bürger das Amt beschäftigt, dann muss er sich das eben was kosten lassen. Das steht in schrillem Widerspruch zu den sonntäglichen Bekenntnissen zur Bedeutung zivilgesellschaftlichen Engagements. Hier ist sicherlich noch nicht das letzte Wort gesprochen.“

Boris Lechthaler, Solidarwerkstatt Österreich, äußert: „Wir haben gesagt, Martin Luther wäre, hätte er seine Thesen in Linz und nicht an der Schlosskirche zu Wittenberg angeschlagen, vor den Kadi gezerrt worden. Mit dem Erkenntnis des VfGH ist dieser vormodernen Behördenwillkür ein Schritt entgegengetreten worden. Wir sagen auch: wir sind nicht die Feinde der Stadt Linz. Natürlich sind auch wir an einer ordentlichen Verwaltung des öffentlichen Raumes interessiert. Wenn aber dann der Initiator der „Verkehrswende Jetzt!“, Gerald Oberansmayr, vom Magistrat Linz mit einer Verwaltungsstrafe von Eur 700,-, bzw. mit Ersatzarrest von 11 Tagen für das Aufstellen von 14 Plakatständern für eine Klimaschutzdemo bedacht wird, haben wir nicht den Eindruck, dass die hier handelnden Personen im 21. Jahrhundert angekommen sind. Das VfGH-Erkenntnis ist ein erster, wichtiger Erfolg. Weitere müssen und werden folgen.“

Link: https://plakatierfreiheit.at/

Rückfragen
Thomas Diesenreiter, Kulturplattform OÖ, 0664 / 78 24 525
Erwin Leitner, Mehr Demokratie, 0660 / 61 17 001
Boris Lechthaler, Solidarwerkstatt Österreich, 0664 / 76 07 937

Workshop „Meinungsfreiheit braucht Plakatierfreiheit“ im Rahmen der Konferenz Demokratische Städte

Demokratie braucht Öffentlichkeit und Sichtbarkeit im öffentlichen Raum. Wie wurde das Recht auf Plakatierfreiheit in den Innenstädten in den letzten Jahrzehnten eingeschränkt und de facto beseitigt? Was können wir dagegen tun?

Der Workshop wird gehalten von Boris Lechthaler (Solidarwerkstatt) und Gerald Oberansmayr (Verkehrswende), den beiden Initiatoren der Initiative Plakatierfreiheit.

Konferenz über Demokratische Städte
Freitag, 8. November 2019, 14-20 Uhr

Workshop 15:15 – 16:30 Uhr

Wissensturm – VHS Linz (Kärntnerstraße 26​, 15. Stock, 4020 Linz)

Eintritt frei.

Mehr Informationen zur spannenden Konferenz finden sich online.

Open Call – wie FAKE ist unser Alltag

Die Frage nach dem Original und der Kopie. Der Push-Up-BH um den Schein aufrecht zu erhalten. Die Fake-Rolex als imitiertes Prestigeblingbling. Auf den Schwindel „Lass uns doch Freunde bleiben“ reingefallen? Vegane Würstel als Nachahmung in Form und Geschmack. Das selbstoptimierte Ich auf Instagram mit tausenden Followern und gefälschter Informationsflut.

Was ist für dich „FAKE“?

Hast du Lust dich mit dem Thema „FAKE“ künstlerisch auseinanderzusetzen?
Dein Werk öffentlich sichtbar zu machen?
Dann schicke uns das Konzept deiner Arbeit bis spätestens 14.10.2019 an art@raumschiff.at.
Diese Ausschreibung richtet sich an alle Kreativen, Kultur- & Kunstschaffenden und ist deshalb offen für alle Medien!

Einreichung der Arbeit

KURZ INFO ZUR PERSON – max. 500 Zeichen
AUSSAGEKRÄFTIGE VISUALISIERUNG DES WERKS
KURZBESCHREIBUNG DER WERKSIDEE – max. 1000 Zeichen
PLATZIERUNG/ PRÄSENTATION – Maße, Präsentationsform, benötigtes Equipment, Möbel etc.
KONTAKTDATEN – Vor-/Zuname, Telefon, Mail

Bitte sende uns die oben genannten Informationen in einer Sammel-PDF an art@raum-schiff.at.

Offene Fragen kannst du uns ebenfalls gerne an die o.g. Mailadresse senden!

Wichtige Termine

14.10.19 Deadline Einreichfrist
21.10.19 Bekanntgabe
03.11.19 Meet & Greet der Künstler*innen 13:00 Uhr
03.12.19 Vernissage 19:00 Uhr
04.12.19 – 18.12.19 Ausstellungsdauer
18.12.19 Finissage 19:00 UHR

Weiterführende Information zum OPEN CALL und zur Ausstellung findest du unter: www.raum-schiff.at/fake

Informationen zum Raumschiff

RAUMSCHIFF bildet einen Knotenpunkt für interdisziplinären Austausch von jungen Kunst- & Designschaffenden sowie für Begegnung und Dialog mit der Öffentlichkeit. Der Verein fördert die Eigeninitiative sowie die gesellschaftliche und wirtschaftliche Anerkennung künstlerischer/kreativer
Arbeit.

Wir freuen uns auf deine Einreichung!

KTMgate: Neue Dokumente bestätigen Kritik und werfen neue Fragen auf

Das Land OÖ hat überraschend und ohne Ankündigung neue Dokumente zur KTM Kulturförderung veröffentlicht. Diese stützen die Kritik von KUPF OÖ und dem JKU Europarechtsinstituts, dass diese Förderung nicht EU-Rechtskonform zustande kam. Noch seltsamer mutet aber an, dass Teile der Dokumente bewusst unterschlagen wurden, was offensichtlich durch das Löschen der Seitenzahlen vertuscht werden sollte. Und nicht zuletzt wurde damit ein weiterer Verstoß gegen geltende EU Richtlinien eingestanden, die die Förderung für unrechtmäßig erklären. Eine Analyse:

Die Aufregung war groß, als letzte Woche der Vorstand des Instituts für Europarecht der Linzer Universität die KTM Kulturförderung als EU-Rechtswidrig einstufte. Das Dementi des Landes OÖ erfolgte prompt, die Finanzdirektion ließ wissen, dass die Förderung „gemäß EU-Beihilfenrecht korrekt erfolgt“ sei.

Nun wurden aber stillschweigend zwei Dokumente auf der Website des Landes veröffentlicht, die zeigen, dass dem wohl doch nicht so war. So wurde einerseits ein auf 30. August 2019 datierter Brief des Landes OÖ an KTM veröffentlicht, in dem KTM über eine Ergänzung der Fördererklärung informiert wurde. Diese musste von KTM auch bestätigt werden, was laut Datumsangabe am 9. September 2019, also diesen Montag, erfolgte.

Warum werden die Finanzangaben verschwiegen?

Gleichzeitig wurde auch ein Teil des Förderantrags von KTM veröffentlicht. Offensichtlich wurde dabei aber versucht, gewisse Inhalte zu vertuschen: Auf Seite 3 des Förderformulars KD/E-5 sind normalerweise Angaben zur Finanzierung des Vorhabens zu machen. Diese Seite wurde aber aus dem Förderantrag entfernt. Damit dies nicht auffällt, wurden im restlichen Dokument die Seitenangaben händisch entfernt. Weiters wurden im Antrag keine inhaltlichen Angaben gemacht, sondern lediglich auf eine Beilage mit dem Konzept verwiesen. Diese Beilage wurde allerdings ebenfalls nicht veröffentlicht, obwohl sie rechtlich als integraler Bestandteil des Förderantrags zu sehen ist.

Damit wurde die im Brief des Landes OÖ selbst angeführte nötige Offenlegung laut EU Recht wohl nicht erfüllt. Über die Hintergründe dieses Vorgehens kann man momentan nur rätseln.

Der nächste Verstoß gegen EU Richtlinien

Doch nicht nur das: Durch die Veröffentlichung des Förderantrags ist nun sichtbar, dass KTM den Förderantrag angeblich am 24. September 2018 beim Land OÖ eingereicht haben soll. Dass der Eingangsstempel erst einen Monat später, am 25. Oktober 2018, angebracht wurde, ist eine weitere kuriose Randnotiz.

Wesentlich ist aber, dass damit der Förderantrag erst Jahre nach Beginn des Baus der Motohall eingebracht wurde, der im Jahr 2016 erfolgte. Wie das Land OÖ in seinem Brief an KTM selbst schreibt, hat man damit gegen das EU Recht verstoßen:

Nach Art 6 Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 muss mit der Gewährung der Beihilfe ein Anreizeffekt verbunden sein. Dies ist dadurch gegeben, dass vor Beginn der Arbeiten an dem Vorhaben ein schriftlicher Beihilfeantrag mit allen in Art 6 AGVo genannten Voraussetzungen eingebracht wurde.

Hinweis: Das Land OÖ nennt hier fälschlicherweise Artikel 6, es handelt sich aber um Artikel 5 der EU Verordnung.

Der Begriff „Beginn der Arbeiten“ ist im EU Recht so definiert:

23.   „Beginn der Arbeiten“: entweder der Beginn der Bauarbeiten für die Investition oder die erste rechtsverbindliche Verpflichtung zur Bestellung von Ausrüstung oder eine andere Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist; der Kauf von Grundstücken und Vorarbeiten wie die Einholung von Genehmigungen und die Erstellung vorläufiger Durchführbarkeitsstudien gelten nicht als Beginn der Arbeiten. Bei einer Übernahme ist der „Beginn der Arbeiten“ der Zeitpunkt des Erwerbs der unmittelbar mit der erworbenen Betriebsstätte verbundenen Vermögenswerte.

Dass der Bau der Motohall aber eben schon vor dem Einbringen des Förderantrags begann, kann man im Factsheet der Architekten nachlesen:


Der Eindruck der KUPF OÖ, dass die Förderung von KTM auf mehreren Ebenen nicht rechtskonform zustande gekommen ist, verschärft sich damit weiter. Die KUPF hat in der Zwischenzeit begonnen, Spenden für ein unabhängiges Rechtsgutachten zu sammeln. Innerhalb von wenigen Tagen haben Oberösterreichs Bürgerinnen und Bürger bereits mehr als 4.000 € beigetragen, was zeigt, wie groß das Unverständnis für das Vorgehen des Landes OÖ in der Bevölkerung ist. Die Kampagnenseite findet sich unter https://kupf.at/ktm, Spenden sind noch herzlich willkommen.

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KTM Förderung EU-rechtswidrig? KUPF sammelt Spenden für Rechtsgutachten

Die jüngste Bombe rund um die Förderungen des Landes OÖ an KTM platzte gestern Abend: Laut dem Wirtschaftsministerium wurden die Förderungen trotz Meldepflicht nicht an die EU Kommission gemeldet. Die KUPF OÖ startet daher unter kupf.at/ktm eine Spendenkampagne, um alle rechtlichen Möglichkeiten für eine Aufhebung und Anfechtung der KTM Förderung prüfen zu lassen.

Erst am Montag hat die Landesregierung einen Antrag der Grünen abgelehnt, die eine Prüfung der Förderung durch externe FachexpertInnen vorgesehen hätte. „Wenn das Land OÖ sich nicht damit beschäftigen will, ob alle rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten wurden, dann sorgen wir eben selbst für diese Prüfung. Es geht hier um die Interessen des Landes Oberösterreichs, und darum, wieder zu einer sauberen Kulturpolitik zurückzukehren“, so KUPF Geschäftsführer Thomas Diesenreiter.

Die Vermutung der KUPF OÖ, dass die Gewährung der KTM Förderung auch EU-rechtswidrig sein könnte, wurde am Donnerstag durch den EU Rechtsexperten Dr. Franz Leidenmühler, Vorstand des Instituts für Europarecht an der Johannes-Kepler-Universität Linz (JKU), bestätigt. Er sieht in der Nichtmeldung an die EU einen klaren Regelbruch, der zu einer Rückzahlung der Förderungen durch KTM führen muss. Dies stellt eine weitere Facette in der Auseinandersetzung um die Zulässigkeit der Förderung von KTM durch das Land OÖ dar.

Spendenkampagne #KTMgate

Die Kulturplattform OÖ will nun alle rechtlichen Facetten und Möglichkeiten prüfen lassen und sammelt dafür Spenden für ein Rechtsgutachten: „Wir möchten uns mit den besten AnwältInnen und ExpertInnen zusammensetzen und alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen, die zu einer Aufhebung der Förderung führen können. Es gibt hier verschiedenste Ansatzpunkte, nicht alle werden vom Landesrechnungshof geprüft werden. Auch eine Klage steht im Raum. Wir sehen nicht ein, dass ein Milliardenkonzern Geld aus dem Kulturbereich erhält, während hunderte kleine Kulturvereine ums Überleben kämpfen. Dieser Missstand gehört abgestellt“, so Diesenreiter weiter. Die Spendensammlung erfolgt direkt über die Website der KUPF OÖ unter kupf.at/ktm, wo die KUPF auch alle Details und Informationen zur Causa #KTMgate gesammelt hat.

Zur Erinnerung: Die KUPF OÖ sieht ebenfalls Verstöße des Landes gegen das oö. Kulturfördergesetz und hat daher bereits Anfang August den Landesrechnungshof eingeschalten. Dieser hat der Kulturplattform eine Prüfung zugesagt, die bis Ende des Jahres fertigstellt werden soll. Die KUPF OÖ wird dem Rechnungshof auch das erstellte Gutachten übermitteln.

Let’s save Hasankeyf

Während österreichische Politiker, Firmen und Experten die Zerstörung des Weltkulturerbes Hasankeyf am Oberlauf des Tigris vorantreiben, laden wir anlässlich des heutigen internationalen Hasankeyf Action Days alle KünstlerInnen in Oberösterreich ein, sich mit der Rettung des kulturellen Erbes dieses Jahrtausende alten Knotenpunktes der Seidenstraße zu beschäftigen.

Die türkische Regierung hat über Jahrzehnte mit äußerster Entschlossenheit darauf hingearbeitet, eine der kulturhistorisch wertvollsten Regionen dieses Planeten durch den Bau eines großen Staudammes zu zerstören. Trotz zahlreicher Verzögerungen durch technische, politische und finanzielle Gründe hat das Regime in Ankara das Ziel, die Wasserversorgung des Zweistromlandes um jeden Preis unter Kontrolle zu bringen, nie aufgegeben. Es hat sich schließlich eine österreichisch-türkische Allianz zur Vernichtung des Kulturerbes des oberen Tigris gebildet. In den kommenden Tagen soll der nach dem zwangstürkisierten Dorf Ilisu (ursprünglich Germav = warmes Wasser) benannte Staudamm geschlossen werden und damit die gesamte Region bis zur Mündung des Flusses in den Persischen Golf schwer in Mitleidenschaft gezogen werden.

Die Intention des Wettbewerbes

Die künstlerischen Arbeiten sollen zeigen, dass die türkische Regierung das kulturelle Erbe zwar physisch zerstören kann, aber nicht die Erinnerung auslöschen kann. Daher soll jahrtausendealtes kulturelles Erbe in einen zeitgenössischen künstlerischen Kontext gestellt werden. Information: Grundinformationen zu Hasankeyf und zum Ilisu-Staudamm bietet die Wikipedia.

Alle KünstlerInnen sind eingeladen, von den Veranstaltern weitergehende Informationen anzufordern

Einreichung

Die Einreichung erfolgt grundsätzlich online, je nach Art der Arbeit in Form eines Fotos, Konzepts, Textes etc. Alle künstlerischen Darstellungsformen (beispielsweise Wort, Musik, Foto, Zeichnung, Plastik, Video, Theater, Aktion, Landart etc.) sind möglich. Die weitere Vorgangsweise wird dann individuell vereinbart, um die Arbeit der Jury, die Prämierung und Präsentation zu erleichtern. Die Einreichung sollte möglichst frühzeitig, spätestens zum Ende des Jahres 2019 erfolgen.

Wettbewerbsbedingungen

Teilnahmeberechtigt sind oberösterreichische KünstlerInnen aus allen Kunstsparten (KünstlerInnen außerhalb Oberösterreichs sind eingeladen, sich außerhalb des Wettbewerbes mit dem Thema zu beschäftigen – bei Interesse bitte anfragen). Die TeilnehmerInnen erklären sich mit der Einreichung einverstanden, dass die eingereichten Werke und ihr Name öffentlich präsentiert werden, sei es in Ausstellungen oder in virtueller Form. Die sonstigen Rechte verbleiben bei den EinreicherInnen.

Das Angebot zum Ankauf von Kunstwerken richtet sich ausschließlich an oberösterreichische KünstlerInnen. Es werden bevorzugt kleinere Arbeiten junger KünstlerInnen angekauft, um mit dem vorhandenen Budget mehrere Werke erwerben zu können. Die Zahl der erworbenen Arbeiten hängt daher vom vorhandenen Budget und den Preisvorstellungen der KünstlerInnen für die von der Jury prämierten Arbeiten ab.

Prämierte Arbeiten, die nicht angekauft werden können, werden seitens der Veranstalter bei mindestens einer öffentlichen Großveranstaltung im März 2020 präsentiert. Nach Maßgabe der Ausstellungsflächen werden bei dieser Gelegenheit so viele der eingereichten Arbeiten wie
möglich präsentiert.

Kontakt

Mesopotamia-Bibliothek Linz: kuaala@aon.at, Kreuzung Starhembergstr./Mozartstraße
c/o Geschäftsführer Andreas J. Burghofer, 0681 20 60 92 58

KUPF OÖ: KTM soll Förderung spenden

Noch mehr Kulturförderung als ursprünglich gedacht; eine angebliche Prüfung durch den Museumsverbund, die nie stattfand; die Nutzung der Motohall für primär interne Zwecke laut Pierer; verschollene Regierungsbeschlüsse; geheimgehaltene Förderanträge: Je mehr Details zum #KTMgate bekannt werden, desto größer ist der Aufschrei der oberösterreichischen Kulturszene. Die Kulturplattform Oberösterreich schlägt KTM nun vor, ihre Kulturförderung an jene Vereine zu spenden, deren Förderungen letztes Jahr gekürzt wurden.

„Ich hoffe, dass KTM Chef Pierer die menschliche Größe und den Anstand hat, auf die KTM Kulturförderung in Millionenhöhe zu verzichten. Wir alle wissen, dass KTM jährlich Gewinne von mehr als 100 Mio € macht und auf keinen Cent aus dem Kulturbudget angewiesen ist. Wir schlagen Pierer daher vor, den erhaltenen Betrag an jene oberösterreichischen Kulturvereine zu spenden, die letztes Jahr vom dramatischen Kürzungsprogramm des Landes OÖ betroffen waren. Wir stellen gerne eine Liste der betroffenen Vereine bereit“, so KUPF OÖ Geschäftsführer Thomas Diesenreiter.

Zur Erinnerung: Zuerst würde das Förderbudget 2018 um 1,2 Mio € gekürzt, danach 200.000 € nicht ausbezahlt und schließlich noch 1 Mio. € an Rücklagen entgegen einer Zusage des Landeshauptmanns abgezogen. Damit hat die Kulturförderung in OÖ den niedrigsten Wert seit Beginn des Jahrtausends erreicht und hat sich im Wert halbiert.

Die KUPF OÖ fordert den Landeshauptmann daher gleichzeitig auf, das Förderbudget im Jahr 2020 um 5,2 Mio € zu erhöhen. „Damit wäre zumimdest der Inflationsverlust seit 2001 ausgeglichen. Wir hoffen sehr, dass der Landeskulturreferent die Sorgen der Kulturinitiativen um das Kulturland OÖ endlich ernst nimmt“ so abschließend Diesenreiter.

Relative Entwicklung des Förderbudgets und der öffentlichen Träger seit 2001