Presseaussendung der Kulturplattform Oberösterreich – KUPF OÖ vom 12. September 2019

KTMgate: Neue Dokumente bestätigen Kritik und werfen neue Fragen auf

Das Land OÖ hat überraschend und ohne Ankündigung neue Dokumente zur KTM Kulturförderung veröffentlicht. Diese stützen die Kritik von KUPF OÖ und dem JKU Europarechtsinstituts, dass diese Förderung nicht EU-Rechtskonform zustande kam. Noch seltsamer mutet aber an, dass Teile der Dokumente bewusst unterschlagen wurden, was offensichtlich durch das Löschen der Seitenzahlen vertuscht werden sollte. Und nicht zuletzt wurde damit ein weiterer Verstoß gegen geltende EU Richtlinien eingestanden, die die Förderung für unrechtmäßig erklären. Eine Analyse:

Die Aufregung war groß, als letzte Woche der Vorstand des Instituts für Europarecht der Linzer Universität die KTM Kulturförderung als EU-Rechtswidrig einstufte. Das Dementi des Landes OÖ erfolgte prompt, die Finanzdirektion ließ wissen, dass die Förderung „gemäß EU-Beihilfenrecht korrekt erfolgt“ sei.

Nun wurden aber stillschweigend zwei Dokumente auf der Website des Landes veröffentlicht, die zeigen, dass dem wohl doch nicht so war. So wurde einerseits ein auf 30. August 2019 datierter Brief des Landes OÖ an KTM veröffentlicht, in dem KTM über eine Ergänzung der Fördererklärung informiert wurde. Diese musste von KTM auch bestätigt werden, was laut Datumsangabe am 9. September 2019, also diesen Montag, erfolgte.

Warum werden die Finanzangaben verschwiegen?

Gleichzeitig wurde auch ein Teil des Förderantrags von KTM veröffentlicht. Offensichtlich wurde dabei aber versucht, gewisse Inhalte zu vertuschen: Auf Seite 3 des Förderformulars KD/E-5 sind normalerweise Angaben zur Finanzierung des Vorhabens zu machen. Diese Seite wurde aber aus dem Förderantrag entfernt. Damit dies nicht auffällt, wurden im restlichen Dokument die Seitenangaben händisch entfernt. Weiters wurden im Antrag keine inhaltlichen Angaben gemacht, sondern lediglich auf eine Beilage mit dem Konzept verwiesen. Diese Beilage wurde allerdings ebenfalls nicht veröffentlicht, obwohl sie rechtlich als integraler Bestandteil des Förderantrags zu sehen ist.

Damit wurde die im Brief des Landes OÖ selbst angeführte nötige Offenlegung laut EU Recht wohl nicht erfüllt. Über die Hintergründe dieses Vorgehens kann man momentan nur rätseln.

Der nächste Verstoß gegen EU Richtlinien

Doch nicht nur das: Durch die Veröffentlichung des Förderantrags ist nun sichtbar, dass KTM den Förderantrag angeblich am 24. September 2018 beim Land OÖ eingereicht haben soll. Dass der Eingangsstempel erst einen Monat später, am 25. Oktober 2018, angebracht wurde, ist eine weitere kuriose Randnotiz.

Wesentlich ist aber, dass damit der Förderantrag erst Jahre nach Beginn des Baus der Motohall eingebracht wurde, der im Jahr 2016 erfolgte. Wie das Land OÖ in seinem Brief an KTM selbst schreibt, hat man damit gegen das EU Recht verstoßen:

Nach Art 6 Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 muss mit der Gewährung der Beihilfe ein Anreizeffekt verbunden sein. Dies ist dadurch gegeben, dass vor Beginn der Arbeiten an dem Vorhaben ein schriftlicher Beihilfeantrag mit allen in Art 6 AGVo genannten Voraussetzungen eingebracht wurde.

Hinweis: Das Land OÖ nennt hier fälschlicherweise Artikel 6, es handelt sich aber um Artikel 5 der EU Verordnung.

Der Begriff „Beginn der Arbeiten“ ist im EU Recht so definiert:

23.   „Beginn der Arbeiten“: entweder der Beginn der Bauarbeiten für die Investition oder die erste rechtsverbindliche Verpflichtung zur Bestellung von Ausrüstung oder eine andere Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist; der Kauf von Grundstücken und Vorarbeiten wie die Einholung von Genehmigungen und die Erstellung vorläufiger Durchführbarkeitsstudien gelten nicht als Beginn der Arbeiten. Bei einer Übernahme ist der „Beginn der Arbeiten“ der Zeitpunkt des Erwerbs der unmittelbar mit der erworbenen Betriebsstätte verbundenen Vermögenswerte.

Dass der Bau der Motohall aber eben schon vor dem Einbringen des Förderantrags begann, kann man im Factsheet der Architekten nachlesen:


Der Eindruck der KUPF OÖ, dass die Förderung von KTM auf mehreren Ebenen nicht rechtskonform zustande gekommen ist, verschärft sich damit weiter. Die KUPF hat in der Zwischenzeit begonnen, Spenden für ein unabhängiges Rechtsgutachten zu sammeln. Innerhalb von wenigen Tagen haben Oberösterreichs Bürgerinnen und Bürger bereits mehr als 4.000 € beigetragen, was zeigt, wie groß das Unverständnis für das Vorgehen des Landes OÖ in der Bevölkerung ist. Die Kampagnenseite findet sich unter https://kupf.at/ktm, Spenden sind noch herzlich willkommen.

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