Schon wieder Corona

Der seit November geltende Lockdown trifft die Kulturszene neuerlich hart. Wie kam es zu dieser Situation, welche Regeln gelten aktuell, welche Hilfsmaßnahmen stehen zur Verfügung? Ein Überblick von Verena Humer.

Die geltenden Bestimmungen ändern sich derzeit laufend. Tagesaktuelle Infos und Details könnt ihr nachlesen auf kupf.at/corona.

Unklare Perspektiven

Dass die Corona-Pandemie entgegen der Ankündigungen einiger Politiker*innen nicht vorbei war, offenbarte sich den Kulturvereinen bereits nach der kurzen Phase des Aufatmens im Sommer deutlich. Schon im September war ein Rückgang der Besucher*innenzahlen um bis zu 50 Prozent erkennbar. Die Interessenvertretungen der Freien Szene reagierten schnell und forderten, dass es keine weiteren Einschränkungen ohne begleitende Hilfsmaßnahmen geben darf.
Trotz guter Kontakte zu Politik und Verwaltung war es jedoch nahezu unmöglich, konkrete Aussagen zu erhalten. Leidtragende waren die vielen engagierten Menschen, die seit Monaten gut funktionierende Covid-19-Präventionskonzepte und umfassende Sicherheitsmaßnahmen für Veranstaltungen umsetzen. 

Seit Montag, den 22. November haben wir zumindest Klarheit: Es gibt einen Lockdown. Dieser soll in Oberösterreich mindestens bis 17. Dezember dauern. Unserer Einschätzung nach wird es aber frühestens im Jänner 2022 wieder möglich sein, Kunst- und Kulturveranstaltungen zu organisieren. Die Zukunft von Kulturveranstaltungen bleibt ungewiss.

Unterstützung ist zugesichert

Die Türen der Kulturhäuser sind also wieder einmal geschlossen. Positiv ist, dass die geforderten Hilfsmaßnahmen zur Abfederung der Effekte des Lockdowns dieses Mal sowohl vom Bund als auch vom Land OÖ rasch zugesichert wurden. In einer Gesprächsrunde mit Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer über Hilfsmaßnahmen für den Kultursektor sicherte diese zu, dass die Regeln für die Beantragung von Bundeshilfen ähnlich jenen beim letzten Lockdown sein werden. 

In Oberösterreich gibt es Zusagen von Land und Gemeinden, dass Vereine mit laufenden Fixkosten bei Auszahlungen von Förderungen priorisiert werden und Fördergelder für nicht stattgefundene Veranstaltungen nicht zurückgezahlt werden müssen. Wir raten euch außerdem, in euren Projektbudgets und Anträgen für 2022 unbedingt bis zu 20 Prozent mehr zu beantragen, damit die vorhandenen Gelder auch ausgeschöpft werden.

Welche Hilfsmaßnahmen gibt es? 

Der NPO Fonds soll die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf gemeinnützige Vereine reduzieren. Dazu wird er auf das vierte Quartal 2021 und das erste Quartal 2022 ausgedehnt. Eine Beantragung wird ab Februar 2022 möglich sein.
npo-fonds.at

Der Härtefallfonds der WKO ist eine Förderung für von der Corona-Pandemie betroffene Selbstständige. Die Geltungsdauer des Härtefallfonds wird auf den Zeitraum November 2021 bis März 2022 verlängert. Einen Antrag kann stellen, wer einen Einkommensrückgang von mindestens 40% zu verzeichnen hat oder die laufenden Kosten nicht mehr decken kann.
wko.at/haertefallfonds

Die Überbrückungsfinanzierung der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen für Künstler*innen wird voraussichtlich von November 2021 bis März 2022 verlängert werden. Konkrete Infos dazu fehlen leider, ein Antrag kann noch nicht gestellt werden.
svs.at/corona

Der KSVF will Einnahmenausfälle anlässlich des Ausbruchs von COVID-19 abfedern. Die einmalige Zahlung von 1.000 Euro wurde für das 1. Quartal 2022 für alle verlängert, die weder den Härtefallfonds noch die SVS-Überbrückungsfinanzierung nutzen können. Die Höhe der Zahlung ist noch nicht bekannt.
ksvf.at/covid-19.html

Durch den Schutzschirm sollen finanzielle Schäden aufgefangen werden, die durch coronabedingte Absagen oder Einschränkungen von Veranstaltungen entstehen. Dieses Instrument, das tendenziell nur für große Betriebe attraktiv ist, wird für Veranstaltungen bis 30. Juni 2023 verlängert. Eine Antragstellung soll bis 30. Juni 2022 möglich sein.
oeht.at/produkte/schutzschirm-fuer-veranstaltungen

Mit dem Comeback-Zuschuss wird es unabhängigen Filmproduktionsunternehmen ermöglicht, COVID-19 bedingt unterbrochene oder verschobene Dreharbeiten von Kino- und TV-Produktionen fortsetzen zu können. Die Antragsfrist für Filmschaffende wurde bis 30.06.2022 verlängert.
aws.at/comeback-zuschuss