In Linz fordert ein freiheitlicher Gemeinderat die ersatzlose Streichung von Basisförderungen für den Sport- und Kulturbereich, in Wels definiert der neue Bürgermeister seinen politischen Auftrag als Sparefroh und in den OÖ Nachrichten verkommt die sommerliche Transparenzoffensive zu einer Neiddebatte über so genannte «Mehrfachförderungen» – gar so, als ob es nicht für jede Förderung eine eigene Leistungsvereinbarung gebe.
Freilich: Ohne Transparenz und Förderrichtlinien ist in einigen Fällen der Vorwurf von Klientelpolitik ein begründeter. Nicht zufällig fristet die so genannte Transparenzdatenbank mangels Einspeisung durch die Länder nach wie vor ein klägliches Dasein. Allerdings bekommt – wie eingangs aufgezeigt – die oberösterreichische Förderpolitik eine zunehmend ideologische Schlagseite: Anstatt Förderungen anhand ihres Förderzwecks und ihrer zukünftigen Gemeinwohltauglichkeit zu überprüfen, wird unter dem Vorwand der Sparpolitik eifrig gekürzt und der Sozialstaat abgebaut. Jüngste «Paradebeispiele» sind die geplante und wohl verfassungswidrige Kürzung der Mindestsicherung oder die angedachte Förderstreichung für alternative Energieanlagen – wohlgemerkt drei Monate nach der Klimakonferenz von Paris.
Gleichzeitig sinkt der Spielraum für Förderungen durch mechanische Sparpakete («Stabilitätspakt») und mangels Inflationsanpassung ohnehin kontinuierlich. Es ist höchste Zeit, sich gegen diese Form der neoliberalen Sparpolitik aufzulehnen und einen differenzierten Blick einzufordern. Schließlich gilt, was Robert Menasse unlängst so treffend formuliert hat: «Noch kein Ökonom hat schlüssig erklären können, warum am historisch höchsten Stand der gesellschaftlichen Produktion von Reichtum etwas nicht mehr finanzierbar sein soll, was dreißig Jahre vorher, auf einem niedrigeren Stand der Produktivität, finanzierbar war» (OÖN vom 16. Februar 2016).
HARD FACTS:
Warum überhaupt Kultur fördern?
„Weltweit gibt es keinen Staat, der kulturelle Aktivitäten nicht direkt oder indirekt fördert – das gilt auch für repressive Staatsformationen. Tut er es nicht, leitet er seine progressive Auflösung ein. Unter diesem Gesichtspunkt kann es nicht „zu viel“ Kultur geben, weil Kultur kein Gebrauchs – oder Konsumgut ist. […] Ohne die vielen aktiven KünstlerInnen und KulturarbeiterInnen können Kulturförderungsbehörden ihren gesetzlichen Auftrag nicht erfüllen. KulturarbeiterInnen empfangen wiederum öffentliche Mittel, um einen gemeinnützlichen Beitrag im öffentlichen Interesse zu leisten. Sie sind also weder Bittsteller noch ungebundene Freivögel, die ihren Selbstverwirklichungsflug betreiben“
Univ. Prof. Mag. Dr. Tasos Zembylas in der Studie „Gut sein, besser werden“ (2009).
Was heißt „mehrfach“ das Gleiche fördern?
Von einer Mehrfachförderung wird gemeinhin dann gesprochen, wenn für ein und dieselbe Leistung von mehreren Gebietskörperschaften oder Ressorts Förderungen gewährt werden. Wird beispielsweise in der Landwirtschaft eine Grünlandfläche X von der Europäischen Union, dem Land und der Gemeinde subventioniert und wird hierbei unisono die gleiche Fläche als Förderkriterium herangezogen, dann wird diese tatsächlich mehrfach gefördert („echte Mehrfachförderung“).
Was heißt „mehrfach“ eine Organisation fördern?
Dem gegenüber stehen Förderungen für unterschiedliche und abgrenzbare Teilbereiche oder Projekte einer bestimmten Organisation durch mehrere Ressorts oder Gebietskörperschaften. Dies ist immer dann der Fall, wenn das Tätigkeitsprofil einer Organisation nicht exakt der Ressortverteilung einer Regierung entspricht – also wenn beispielsweise eine Sozialeinrichtung auch ein Kulturprogramm für die BewohnerInnen anbietet (Kultur) oder generationsübergreifende Weiterbildungskurse organisiert (Bildung). In diesem Fall liegen zwar mehrere Förderstellen vor („unechte Mehrfachförderung“), allerdings wird keine Ausgabe und kein Beleg doppelt oder mehrfach gefördert.
Was heißt komplementär zu fördern?
Auch in der Kulturförderung wird keine Ausgabe doppelt oder mehrfach gefördert. Zudem ist das so genannte Subsidiaritätsprinzip in den Förderrichtlinien bzw. im Kulturfördergesetz verankert: Hierbei teilen sich Gemeinden, Land und Bund in Form einer ergänzenden Förderung den Auftrag, die kulturelle Vielfalt zu fördern. Es handelt sich um keine Mehrfachförderung, sondern um eine Komplementärförderung.
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