Im Dickicht des österreichischen Kulturförderwesens

..hat sich Meena Lang umgesehen.

 

Neun Bundesländer, neun Kulturförderverfahren – der Dschungel der Gesetze, Regeln, Bestimmungen und Üblichkeiten ist manchmal mehr als undurchschaubar. Die Ländervertretung der IG Kultur Österreich hat deswegen vergangenes Jahr eine vergleichende Untersuchung der Kulturförderverfahren der Bundesländer in Auftrag gegeben, um Licht in die ganze Angelegenheit zu bringen. Die daraus resultierende Studie »Gut sein, besser werden. Kulturförderung als normative und administrative Herausforderung« von Tasos Zembylas untersuchte den Ablauf der Förderverfahren (von der Beratung bis zur Abrechnung und Berichtslegung der abgeschlossenen Förderung), wie ihn Individuen und Organisationen in privater Trägerschaft erleben. Um das respektable Niveau der Kulturadministration in den österreichischen Bundesländern zu erhöhen, hat die Studie einige Verbesserungsvorschläge entwickelt, die das Verfahren einerseits möglichst weitgehend vereinfachen und andererseits die sachliche Behandlung des Antrags bzw. der Förderung gewährleisten. Beispielhaft seien einiger dieser Vorschläge, die mehr Transparenz und Präzision im Verfahren versprechen, genannt:

Veröffentlichung der Förderkriterien… … denn sie vermitteln den FörderwerberInnen die inhaltlichen Maßstäbe, die es zu erfüllen gilt. Da Förderkriterien gleichzeitig auch Richtlinien für die individuellen Werturteile der PolitikerInnen, BeamtInnen und Beiratsmitglieder sind, sind sie auch geeignetes Mittel, um präzisere Bewertungen der Anträge zu erzielen.

Festlegung der maximalen Bearbeitungsdauer FörderwerberInnen sollten prinzipiell wissen, bis wann sie spätestens mit einer Zu- oder Absage rechnen können. Wie bereits in der Steiermark geschehen, kann der Gesetzgeber den Kulturbehörden eine Entscheidungsfrist vorschreiben, womit ein gewisses Maß an Planbarkeit gewährleistet wird.

Begründung der Zu- und Absagen In der Wissenschaftsförderung steht es außer Frage, positive und negative Bewertungen der Anträge anonymisiert an die AntragsstellerInnen weiterzuleiten. (Auch die Europäische Kommission plant, zukünftig im Kulturförderprogramm jede Zu- oder Absage zu begründen). Wie die Studie argumentiert, lässt das Sachlichkeitsgebot der Verwaltung (ihre Informations-, Aufklärungs- und Sorgfaltspflichten) ein so genanntes moralisches Recht der AntragstellerInnen entstehen, über die Entscheidungsgründe redlich informiert zu werden.

Solche Maßnahmen können dazu beitragen, eine gläserne Verwaltung aufzubauen, die den FörderwerberInnen Durch- und Überblick verschafft. Administrationsverbesserungen sind wichtig, aber darüber hinaus ist die Überarbeitung der Förderphilosophie und der gesetzlichen Grundlagen der Kulturförderung überfällig. Die meisten Kulturfördergesetze in Österreich stammen aus den 1970er und 1980 Jahren und sind Kinder der damaligen Kulturpolitik. Seither hat sich der Kultursektor in Österreich stark gewandelt – Kulturinitiativen haben sich professionalisiert, der Wettbewerb hat zugenommen, es haben demografische Veränderungen stattgefunden u.v.m. Mehrjährige Fördervereinbarungen sind eine Möglichkeit, wie Kulturbehörden diesen Veränderungen Rechnung tragen können, denn sie erlauben Dank der höheren finanziellen Sicherheit prinzipiell andere Planungsvorgänge und verbessern nicht zuletzt die arbeitsrechtliche Situation der MitarbeiterInnen. Gleichzeitig braucht es neue Förderschwerpunkte und –konzepte, die auf die zunehmende kulturelle Vielfalt in der österreichischen Gesellschaft und auf Frauen im Kunst- und Kulturbereich mehr Rücksicht nehmen. Hat doch die Studie zur sozialen Lage von Künstlern und Künstlerinnen in Österreich einmal mehr gezeigt, wie groß die Einkommenskluft zwischen den Geschlechtern auch im kulturellen Sektor ist, wie vor allem Frauen in atypischen Arbeitsverhältnissen beschäftigt sind und wie wenig öffentliche Repräsentation Künstlerinnen zukommt. In diesem Sinne: Kulturarbeit ist Arbeit! Die Professionalisierung des Kulturbereichs, die angesichts der zunehmend komplexer werdenden Anforderungen und des stetig steigenden Wettbewerbs zwischen den Kulturorganisationen notwendig ist, verlangt angemessene Entgeltung. Durch den Dschungel der Gesetze, Regeln, Bestimmungen und Üblichkeiten schlagen sich FördernehmerInnen, BeamtInnen und PolitikerInnen. Sie alle sind herzlich eingeladen, sich mit den Verbesserungen, die die Studie vorschlägt, auseinanderzusetzen und gemeinsam die Möglichkeiten der Qualitätssteigerung in den Kulturförderverfahren zu diskutieren!

Die Studie steht auf der Homepage der IG Kultur Österreich zum Download bereit.

Meena Lang ist Allzweck-Karenzvertreterin in der IG Kultur Österreich und Diplomandin