Neustart für das Kulturland OÖ?

Verena Humer gibt einen Überblick über die neuen oberösterreichischen Sonderförderungen.

Nach ausführlichen Gesprächen zwischen KUPF OÖ, Landeshauptmann Thomas Stelzer und Kulturdirektorin Margot Nazzal wurden nun neue Hilfsmaßnahmen für den Kunst- und Kulturbereich angekündigt, einige davon basieren auf Forderungen der KUPF OÖ. Darunter etwa ein umfangreiches Investitionspaket: Insgesamt 13 Mio. EUR sind für Investitionsprojekte regionaler Kulturinitiativen, regionaler und nicht kommerzieller Kinobetriebe sowie Kulturinstitutionen des Landes OÖ vorgesehen. Positiv aus Sicht der KUPF OÖ: Dieses Geld kommt 2021 und 2022 zusätzlich in das Kulturbudget, Investitionen sind auch rückwirkend ab März 2020 förderbar, und auch Digitalisierungsmaßnahmen sowie bauliche Maßnahmen zur Erfüllung behördlicher Auflagen fallen in dieses Paket. Möglicherweise problematisch: Sollte der/die Förderwerber*in nicht gewidmete Rücklagen haben, so ist eine Förderung nur möglich, wenn das Projekt teurer als 50 % dieser Rücklagen ist.

Die KUPF OÖ hatte auch Maßnahmen für einen Neustart im Kulturbereich gefordert. Nun kommt: ein Neustart-Bonus für Vereine mit Förderungen von Jahresprogrammen, Veranstalter*innen mit jährlich wiederkehrenden Projekten und regionale, nicht-kommerzielle Kinobetriebe, die um bis zu 10 Prozent und maximal 15.000 EUR aufgestockt werden. Auch hier gibt es diverse Voraussetzungsketten: So müssen Antragsteller*innen etwa mögliche Hilfsmaßnahmen des Bundes ausgeschöpft oder sich nachweislich darum bemüht haben. Die Bedingung, dass der Neustart-Bonus  jenen Vereinen zu Gute kommen soll, die im vergangenen Jahr negativ bilanziert haben, lässt jedoch nicht genau absehen, wie vielen Vereinen der Bonus tatsächlich ausbezahlt wird. Unser Tipp: Sucht um den Bonus an, auch wenn ihr ein kleines Plus am Konto habt!

Sinnvoll ist sicher die Unterstützung von verschobenen Festivals: Im Jahr 2020 wurden Förderungen für Festivals und Projekte mit Festivalcharakter, die ins Jahr 2021 verschoben werden mussten, vollständig ausbezahlt. Einerseits um die Liquidität zu sichern, andererseits um bereits getätigte Ausgaben zu decken und Vorarbeiten für das Jahr 2021 zu ermöglichen. Die so ins Jahr 2021 verschobenen Festivals können nun regulär um eine Förderung ansuchen, die durch Verschiebung entstandene ‚Mehrkosten‘ abdecken soll.

Zuletzt werden noch zwei mehr oder weniger bewährte Instrumente verlängert: Der Härtefallfonds für oberösterreichische Kulturschaffende wird bis Ende Juni 2021 erweitert. Dabei kann wieder um finanzielle Unterstützung in der Höhe von 917,35 EUR/Monat bis max. 2.752 EUR für 3 Monate angesucht werden. Die Voraussetzungen bleiben dieselben. Das bedeutet, dass ausschließlich Personen ansuchen können, die sich weder in einer Ausbildung befinden noch Einkünfte aus anderen Quellen (Mindestsicherung, Pension, etc.) erhalten. Der Lebensunterhalt muss also ausschließlich aus selbständiger kultureller oder künstlerischer Tätigkeit stammen.

Der Sondertopf art@home läuft ebenfalls 2021 weiter. Dabei sollen Online-Präsentationen von Projekten aus den Bereichen darstellende Kunst, Musik, Literatur und Bildende Kunst mit minimal 15 % der Gesamtkosten und maximal 1.000 EUR unterstützt werden. Aber Achtung: Für die jeweiligen Projekte selbst darf keine Förderung im Rahmen der regulären OÖ Kulturförderung bezogen worden sein. 

Die Kulturdirektion OÖ hat in den Gesprächen mit der KUPF OÖ in den vergangenen Tagen immer wieder betont, dass diese Sonderfinanzierungen breit gestreut werden sollen. Daher lautet unsere Empfehlung: Wendet euch direkt an die Förderstelle, solltet ihr unsicher sein, ob ihr bzw. euer Projekt für eine der Förderungen in Frage kommt. Bei Problemen mit der Förderstelle könnt ihr euch wie immer vertrauensvoll an die KUPF OÖ wenden.

Für eine echte Trendwende in Oberösterreichs Kulturfinanzierung brauchen wir nun noch eine Erhöhung der laufenden Basisfinanzierung ab 2022. Hier fordern wir auch weiterhin ein Plus von 5 Mio. EUR – die KUPF OÖ bleibt dran!

Eine detaillierte Aufschlüsselung der neuen Sonderförderungen findet ihr hier.

Weitere Informationen und Formulare zur Antragstellung gibt es hier.


Zum Gendern:
Das hier verwendete Gendersternchen steht mit seinen Strahlen für verschiedene aber gleichberechtigte Identitäten und ist nicht nur sicht- sondern beim Lesen auch hörbar. Zudem lässt es sich während des Schreibens ohne Umstand und Unterbrechung einfügen – da gibt es also keine Ausreden mehr!