„Hey big Spender!“

Ebenso wie die Kunst selbst, haben sich in den letzten Jahrhunderten die Formen der Kunstförderung verändert. Finanzierung erfolgt heute verstärkt mit privaten Geldern, heißt das, dass sich der Staat als Förderer zurückziehen kann? Von Victoria Windtner.

Historische Eckpfeiler

Die Entstehung von Kunst war seit jeher eng an ihre Funktionen gebunden und die Kombination von Interessen, Macht und Politik spielte dabei stets eine erhebliche Rolle. Zu den Auftraggeber*innen für beispielsweise bildende Kunst zählten bis ins späte Mittelalter vor allem kirchliche Institutionen, die in den bildlichen Darstellungen unter anderem Vermittlungsmöglichkeit von religiösen Inhalten sahen; Fürstenhöfe, die Kunst zum Zwecke der Selbstverherrlichung und Machtdemonstration in Auftrag gaben und später Staaten, die mit der Geschichte der Staatsbildung ein weiteres Bildprogramm boten.

Zwischen dem 16. und dem 20. Jahrhundert fand eine Emanzipation des Künstler*innentums statt. Das reicher werdende Bürger*innentum stiftete, kaufte und förderte – und das Selbstverständnis, als auch die Beziehung zwischen Förderer*innen und Künstler*innen, veränderte sich. Die Kunst trat in Märkte ein, die unternehmerisch funktionierten und die neue Funktion wurde eng an monitäre Werte geknüpft.

Boom der privaten Förderung

Es ist nicht neu, dass Kunst, als Teil der Kultur, mit privaten Mitteln finanziert wird. Im 20. Jahrhundert wurden jedoch die gesetzlichen Rahmenbedingungen für private Kunstförderung geschaffen und neue Finanzierungsmodelle entwickelt. Im Gegensatz zu einem altruistischen Mäzenat*innentum, das keine direkte Gegenleistung verlangt, besteht bei Kunst fördernden Unternehmen, Konzernen und Organisationen der Anspruch, durch die Förderung von Kunst auch eigene Interessen verfolgt zu wissen. Das privatwirtschaftliche Engagement für Kunst in Form von Sponsoring, Cultural Corporate Responsibility, Sammeln, Ausstellen, Preisvergaben etc. bringt Öffentlichkeitswirkung mit sich, die von der Verbreitung des eigenen Namens bis hin zum Einfluss am Kunstmarkt reichen kann.

Was passiert mit Projekten, Positionen und Werken, die aufgrund ihrer gesellschaftskritischen oder politischen Inhalte für private Geldgeber*innen zu unbequem sind, um gefördert zu werden?

Öffentliche Gelder als Korrektiv?

Die Fördermöglichkeiten auf kommunaler, Landes-, Bundes- und EU-Ebene bieten Möglichkeiten mit beispielsweise Projekt-, Programm- und Jahresförderungen, Stipendienvergaben, Ankäufen und Preisen, Kultur und Kunst zu fördern. Die Bundesländer sind für die Kulturförderung zuständig, der Bund sieht es als seine Aufgabe, «das künstlerische Schaffen und seine Vermittlung»[1] auf Bundesebene zu fördern. Wer und wie viel gefördert wird, wird je nach Förderstelle und Fördertopf von Beamt*innen, Expert*innen, Jurys, Beiräten oder Politiker*innen entschieden. An den Entscheidungsprozessen, ihren Protagonist*innen und der politischen Einflussnahme auf die Verteilung der Gelder wird immer wieder Kritik geübt. Unter anderem an den bestehenden Förderasymmetrien «zwischen öffentlichen Kulturbetrieben und privaten, nicht-gewinnorientierten Kulturorganisationen»[2]. Diese sollten abgebaut werden, indem bei Vergaben verstärkt auf inhaltliche Qualität geachtet wird und nicht auf Größe, Alter oder Nähe zu einer politischen Partei der geförderten Einrichtung.[3]

Politische Instrumentalisierung

Mit Kunst und Kultur lässt sich (Partei-)Politik machen und die korrektiv wirkende öffentliche Kunstund Kulturförderung kann selbst auf Abwege geraten. Kritische, gesellschaftsrelevante Kunst- und Kulturprojekte können verunmöglicht werden, indem kein Geld in ihre Richtung fließt. Andererseits würden Künstler*innen und Projekte gefördert, die die eigenen Ideale, propagierte Werte und Denkweisen vermitteln und untermauern.

Der Staat behält sich mit entsprechenden Gesetzgebungen jedoch trotz garantierter Freiheit der Kunst ganz grundsätzlich vor, künstlerische Positionen zu verfolgen, wenn diese beispielsweise verdächtigt werden, mit ihren Werken religiöse Lehren herabzuwürdigen oder zu verspotten und so «berechtigtes Ärgernis zu erregen»[4].

Demokratiepolitische Bedenken

Öffentliche und private Gelder können einander ergänzen, zu eng aneinander geknüpft können jedoch demokratiepolitisch bedenkliche Situationen entstehen. Nämlich wenn die Förderung durch die öffentliche Hand an das Förderbestreben von privaten Geldgeber*innen gekoppelt ist. Als Praxisbeispiel dient hier die Idee, erfolgreiche Crowdfundingprojekte zusätzlich aliquot mit öffentlichen Geldern zu fördern. Das würde bedeuten, dass «zahlungswillige und -fähige Bürger_innen» [5], die ein/e Projekt / Werk / künstlerische Position nach ihrem Ermessen für gut befunden und finanziell unterstützt haben, damit auch über die Vergabe von öffentlichen Geldern entscheiden. [6]

Im Unterschied zu privaten Finanzierungsquellen ist es für einen demokratischen Rechtsstaat eine wichtige Aufgabe, die Freiheit und Vielfalt der Kunst und Kultur sicherzustellen, da diese wichtige Funktionen innerhalb der Gesellschaft haben. Ein Rückzug als Förderer würde die Privatisierung der Kunstförderung bedeuten und die (wenn auch moderaten) demokratischen Strukturen gefährden. Um wenigstens die bisherigen Errungenschaften nicht zu verlieren, ist politisches Engagement gefragt. Die öffentliche Hand sollte ihrer Verantwortung als Gestalterin der Kulturpolitik nachkommen und gemeinsam mit den Protagonist*innen die Rahmenbedingungen zur Entfaltung und Diversität von Kunst und Kultur schaffen.

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[1] Kunstförderungsgesetz, §1 (1).
[2] ALTON, Juliane, Die Theorie scheitert an der Praxis, in: Kulturrisse 03/2013.
[3] Ebd.
[4] Österreichisches Strafgesetzbuch, §188.
[5] MOKRE, Monika, Selbstreflexion statt Objektivierung, in: Kulturrisse, 03/2013.
[6] Vgl. Ebd.