Auch wenn sich Ägypten nach den zehn biblischen Plagen vor Jahrtausenden wieder erholen konnte, werden österreichische VeranstalterInnen seit Kaiserszeiten noch immer von einer gefährlichen Landplage heimgesucht, wie man zuletzt bei der Formel 1 in Spielberg verfolgen konnte – Streitigkeiten wegen vier Millionen Euro Lustbarkeitsabgabe.
Ein weiteres kommerzielles Festival, das FM4 Frequency – mittlerweile vergleichbar mit dem Ballermann – wird von St. Pölten mit einem Betrag, der der Höhe der Lustbarkeitsabgabe entspricht, unterstützt, und das bei über 150.000 Besuchern. Beim Nova-Rock bei Nickelsdorf, wo die Ticketeinnahmen auch den zweistelligen Millionenbetrag überschreiten, gibt es mit der zuständigen Gemeinde ein Abkommen: fixe € 40.000 an Vergnügungssteuer – das entspricht etwa 0,2 bis 0,4 % der Einnahmen.
Doch wie läuft das bei Veranstaltungen in Oberösterreich? Auch hier sind die Gemeinden angehalten, 10 % bis 20 % aller Ticketeinnahmen einzuheben, sobald die Gäste «ergötzt und unterhalten» werden. Ausnahmen und Empfehlungen existieren zwar, doch trifft die veraltete Regelung nach wie vor auch gemeinnützige Kulturvereine, wie dieses kleine Beispiel aus Eferding zeigt: Die Stadtgemeinde subventionierte den Eferdinger Kultur Klub (EFKK) im Jahr 2013 mit einer «Kulturförderung » in der Höhe von € 300,–. Durch insgesamt vier abgabenpflichtige Veranstaltungen zählt der EFKK nicht nur als größter Kunde vom neuen «Kulturzentrum Bräuhaus», sondern blecht € 1958,63 Lustbarkeitsabgabe an die selbe Stadt, der auch die Mieteinnahmen vom Bräuhaus zugutekommen. Zur jährlichen Kulturförderung werden ansässige Vereine auch mit einer 30 %igen Ermäßigung auf die Lustbarkeitsabgabe unterstützt, wie in folgender Auflistung ersichtlich wird:
EFKK → Gemeinde Gesamte Lustbarkeitsabgabe 1.985,63 €
Gemeinde → EFKK Kulturförderung 2013 – 300,00 €
Gemeinde → EFKK 30% Förderung auf gesamte LA – 595,68 € _______________________________________________________
EFKK → Gemeinde (exkl. Bräuhaus-Miete) 1.089,95 €
Der gemeinnützige EFKK füllte also im Jahr 2013 – neben knapp 2000 ehrenamtlichen Stunden, um die «Nibelungenstadt» Eferding vom Aussterben zu retten – die Stadtkasse effektiv mit € 1089,95. Es handelt sich exakt um die selbe Stadt – bei Auswärtigen auch als «Nie-Gelungen-Stadt» bekannt – bei der es auch bei Benefiz-Veranstaltungen keine Gnade bei der Vergnügungssteuer gibt. Vielleicht klingt ja der Betrag aus Gemeindesicht nicht hoch, aber für einen gemeinnützigen Kulturverein – der mit Müh und Not für eine Null bei jeder Veranstaltung kämpft – ist er eine schwere Last, besonders, wenn die Eintrittspreise so gering wie möglich gehalten werden, um das Kulturprogramm für jedermann und jederfrau zugänglich zu machen.
Aber auch wenn allen Mitgliedern vom EFKK die freiwillige, dennoch stressige Vereinsarbeit Spaß bereitet, mit Vergnügen hat dies wenig zu tun, und dafür muss man auch noch zahlen? Müsste die Gemeinde – welche die freie Szene als vom Aussterben bedrohte Tierart betrachtet – nicht eine solche zeitgenössische Initiative fördern und tatkräftig unterstützen? Wenn aber – aus welchen Gründen auch immer – keine faire und angemessene Wertschätzung möglich ist, dann sollte man zumindest nicht die Hände so weit öffnen und gemeinnützige Kulturarbeit als sichere Geldquelle ansehen. Wir schreiben bald das Jahr 2015 – Kulturentwicklung ist nicht mehr selbstverständlich, sondern überlebenswichtig ! Umso wichtiger ist es, dass das Land Oö den Reformprozess wieder aufnimmt, bei dem seit zwei Jahren keine wesentlichen Schritte mehr unternommen wurden.