Bekanntlich sind alle Arbeitnehmerinnen und freie Dienstnehmerinnen Mitglied bei der Arbeiterkammer. In den letzten Jahren sind jedoch viele neue Arbeitsverhältnisse entstanden, die in das klassische System schwer einzuordnen sind. Was macht also die Arbeiterkammer, wenn Neue Selbstständige oder Künstlerinnen, die – wenn notwendig – als freie DienstnehmerInnen arbeiten, um Beratung bitten? Die AK versucht zu helfen – vorerst teilweise auch ohne AK-Mitgliedschaft.
Ich habe bei der Kollegin aus der Rechtsabteilung, Christina Teuchtmann, die für diesen Bereich zuständig ist, nachgefragt.
Grundsätzlich sind es nicht viele, die aus dem Kunstbereich zu ihr kommen. Wenn jemand kommt – insbesondere aus dem Bereich der Neuen Selbstständigen – dann wird als Erstes überprüft, welche Art von Vertrag tatsächlich vorliegt. Denn oft versteckt sich hinter einem Werkvertrag oder einem Freien Dienstnehmervertrag ein normales Dienstverhältnis. Liegt tatsächlich ein echtes oder ein freies Dienstverhältnis vor, so kann die AK bei arbeitsrechtlichen Problemen weiterhelfen und falls notwendig auch vor Gericht gehen. Aber – wie mir meine Kollegin auch versichert hat – einige wollen kein normales Dienstverhältnis. Sie wollen das Gefühl haben, frei entscheiden zu können (zumindest das Gefühl will man haben, dass das so ist).
Über Mindesthonorare gibt es keine Anfragen. Für die meisten im Kulturbetrieb Arbeitenden geht’s ja darum, macht man es um den angebotenen Preis oder nicht. Und weil ja viele Kulturarbeitende ihre Arbeit mit viel Idealismus und Freude machen, macht man vieles um ganz wenig Geld (Darf Arbeit, die Spaß macht, denn nicht auch ordentlich bezahlt werden?).
Aber sehen wir uns das Problem einmal von einer anderen Seite an: Die Arbeiterkammer ist für Kulturarbeitende und -schaffende nur teilweise zuständig. Die Gewerkschaften können nur dort wirklich eingreifen, wo es Betriebsräte gibt, also wo sich Belegschaften organisiert haben.
Zum Beispiel: der Betriebsrat des Bruckner Orchesters Linz. Hier wurde mit dem Land OÖ (als Arbeitgeber) und dem Bruckner Orchester ein Kollektivvertrag vereinbart. Da wurden z.B. genaue Zeiten festgelegt, wie lange geprobt werden darf, usw.
Ebenso verhält es sich mit den Filmschaffenden, in diesem Fall hat der Fachverband der Film- und Musikindustrie einen Kollektivvertrag vereinbart. Viele Filmschaffende müssen jedoch, wenn sie von der Filmförderung nicht unterstützt werden, ihr Filmprojekt zum Kunstprojekt umbenennen, damit sie den Film billiger – weil ohne Kollektivvertrag – produzieren können.
Also warum gibt es so einen Vertrag nicht für andere Kunst- und Kulturarbeitenden, damit es diese Hintertür nicht mehr gibt?
Natürlich braucht es einen langen Atem und Verhandlungsgeschick, um Kollektivverträge zu verhandeln. Ich glaube, dass viele Kulturschaffende meinen, kein „Druckmittel“ zu haben, um ihre Forderungen durchzusetzen. Sie sind keine Drucker oder Metallarbeiter oder Eisenbahner, bei denen, wenn sie streiken, alles still steht.
Würde die freie Kulturarbeit genauso wichtig genommen, wie ein Orchester oder der öffentliche Verkehr, wäre eine faire Bezahlung selbstverständlich. Einige haben in Eigeninitiativen Richtsätze festgelegt: z.B. die Kulturvermittlerinnen oder die IG Autoren/Autorinnen. Das ist zumindest ein erster Schritt. Auch wenn es keine gesetzliche Bindung daran gibt, halten sich die meisten Veranstalterinnen daran.
Wenn den Subventionsgebern die Arbeit der „Freien“ noch immer kein Anliegen ist, wird sich an der prekären Situation der Kulturschaffenden nichts ändern. Und so lange sich nicht alle Kunstschaffenden zusammen tun (und auch die großen Kulturinstitutionen sich mit den kleinen solidarisch erklären), gibt es auf der sogenannten Arbeitnehmerinnenseite keine starken Verhandlungspartner, die für bestimmte Tätigkeiten einen bestimmten Mindestlohn einfordern.
Deshalb müssen die KUPF und die IG Kultur zumindest diese Richtsätze – falls es diese nicht ohnehin schon gibt – ehestens veröffentlichen und zwar für Tätigkeiten wie Ausstellungsaufbau, Kassendienste, Organisation, Veranstaltungsbetreuung, etc.
Und so muss dann auch jedes Subventionsansuchen kalkuliert werden. Wenn alle die gleichen Richtsätze haben, macht es Subventionsansuchen transparenter und klarer. Freilich, ob sich die Subventionsgeber in den Förderzusagen an die Richtsätze halten, ist wieder eine andere Geschichte. Aber auch dann kann man gut transparent machen, was alles nicht an Leistung bezahlt wird.
Und so schließt sich der Kreis: Dort, wo es keine gesetzlichen Mindestlöhne oder Kollektivverträge gibt, kann auch die AK nichts einklagen.